Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige Unterstützung im Alltag vorgesehen.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Derzeit beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder um sich selbst zu entlasten.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, erhöht sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis jedoch oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Plön sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich bei Ihnen ankommt.