Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit finanzierbar sind zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Anspruch bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was in Ihrer Situation in Preetz sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.