Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit können zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanziert werden. Aktuell beträgt er 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, lässt sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Reinbek sinnvoll ist, und kümmern uns darum, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.