Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich unter anderem Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell beträgt er 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Jahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Weimar passt, und kümmern uns darum, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.