Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, lässt er sich auf bis zu 3.539 € jährlich aufstocken.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander verbinden, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation in Edendorf sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.