Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzierbar sind zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Hierfür sind bis zu 1.612 € im Jahr vorgesehen. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Greifswald am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.