Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder um sich selbst zu entlasten.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge verfallen zum 31.12.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Dresden passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.