Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Freiberg passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.