Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag vorgesehen.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Jahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Wittstock/Dosse infrage kommt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.