Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich unter anderem Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Derzeit beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder um sich selbst zu entlasten.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis jedoch oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Kyritz sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.