Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder um sich selbst zu entlasten.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, lässt sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich aufstocken.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Bergen auf Rügen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.