Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit können zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanziert werden. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Anspruch bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, erhöht sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Stralsund sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.