Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Derzeit beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wurde.
Wird zusätzlich Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Halberstadt sinnvoll ist, und kümmern uns darum, dass die Unterstützung im Alltag wirklich bei Ihnen ankommt.