Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag ist an das jeweilige Kalenderjahr gebunden und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, lässt sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich aufstocken.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Cloppenburg sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich bei Ihnen ankommt.