Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell liegt der Betrag bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Entlastung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, lässt sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll kombiniert werden, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Riesa sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.