Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit können zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlt werden. Aktuell beträgt er 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Jahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation in Eutin sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag auch wirklich ankommt.