Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in RostockEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Pflegegrad bedeutet: Sie müssen das nicht alleine stemmen.

Anspruch haben ist das eine. Spüren, dass es leichter wird, ist das andere.

Genau da fängt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Hilfe im Alltag, die wirklich ankommt Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Es funktioniert noch.
Aber es fühlt sich längst nicht mehr leicht an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was nach außen funktioniert, kostet innen jeden Tag Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Aber vieles bleibt an Ihnen hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Alltag spürbar leichter machen können.

Und trotzdem nutzen viele genau diese Unterstützung nie und bleiben in genau diesem Alltag stecken.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört nicht mehr Ihnen

Alles dreht sich um Organisation.
Für sich selbst bleibt fast nichts mehr.

Hilfe wäre möglich, sie wird nur nicht genutzt

Und genau deshalb verändert sich nichts.

Ab hier wird es leichter.
Wir kümmern uns darum.
Sie haben wieder Luft.

Schnell. Unkompliziert. Ohne Papierkram.Schnell.
Unkompliziert.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Sie haben wieder Luft im Alltag
  • Alles mit der Pflegekasse läuft im Hintergrund
  • Termine und Organisation verlieren ihren Druck
  • Der Haushalt läuft ohne dass Sie daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag. Er kann für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden.

Direkte Abrechnung über die Pflegekasse — kein Vorschuss, kein zusätzlicher Aufwand.

Viele nutzen diese Leistungen nicht — obwohl sie ihnen jeden Monat zustehen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
  • Er kann flexibel eingesetzt werden:
    bei Krankheit oder Terminen, bei Urlaub oder Auszeiten
    und zur zusätzlichen Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise nutzbar — angepasst an Ihre Situation.
Schafft spürbare Entlastung — wird aber oft nicht ausgeschöpft.

Sie schaffen das alles.
Aber zu welchem Preis?

Genau hier setzt echte Entlastung an.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, zuverlässig und direkt über die Pflegekasse.

Nicht mehr alles bleibt an Ihnen hängen.

Wir übernehmen, was im Alltag liegen bleibt.
Damit es nicht mehr an Ihnen allein hängt.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Energie kostet.

Sie sind nicht mehr allein verantwortlich.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Termine verlieren ihren Druck.

Arzt, Therapie, Organisation —
wir begleiten und entlasten.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit Entlastung weiterläuft, auch wenn Sie ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag spürbar entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Anfrage zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am einfachsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Und wenn Sie uns schreiben, melden wir uns schnell zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits Pflegegrad vorhanden ist oder noch nicht,
wir prüfen Ihre Situation und klären, welche Leistungen möglich sind.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge oder Voraussetzungen arbeiten.
Das übernehmen wir für Sie.

Und sagen Ihnen ganz klar, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Wir regeln alles im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
wir kümmern uns darum, dass alles sauber läuft.

Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die wirklich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass Ihr Alltag spürbar leichter wird.

In vielen Fällen startet die Unterstützung schneller, als Sie denken.

Weil Entlastung im Alltag kein Zufall sein sollte.

Unterstützung im Alltag gibt es viele.
Aber nur wenige sorgen wirklich dafür, dass es für Sie spürbar leichter wird.
Genau da liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag ankommt

Nicht nur organisiert. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es wirklich merken:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen im Alltag auch wirklich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, Familiensituation.

Was Sie brauchen, bestimmt den Einsatz.
Nicht ein System.

Erfahrung mit den Situationen, die wirklich herausfordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden wissen, worauf es ankommt –
nicht theoretisch, sondern aus Erfahrung im Alltag.

Gewachsen aus der Praxis – heute breit aufgestellt

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute tätig in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dort, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die im Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und wenn etwas dazwischenkommt, kümmern wir uns darum,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag möglich ist.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
8
Unterstützung in 8 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Wir hatten schon seit zwei Jahren den Pflegegrad für meine Tochter.

Aber im Alltag hat sich nichts verändert.
Ich habe einfach funktioniert.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir klar, was uns wirklich zusteht, und wie viel Entlastung möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das macht einen riesigen Unterschied.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
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Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse zahlt?

Für Familien in Rostock fällt in aller Regel nichts an.
Besteht ein Pflegegrad zwischen 1 und 5, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastungsleistungen.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € monatlich
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € im Jahr
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich bis zu 3.539 € jährlich ergeben können

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umgewidmet werden, zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten sind kaum bekannt – deshalb bleiben Ansprüche häufig ungenutzt liegen.
Wir prüfen Ihre persönliche Situation, finden die passende Lösung und übernehmen die komplette Abwicklung.
Für Sie bedeutet das: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Belastung.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf Haushaltshilfe?

Bereits mit Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf Unterstützung im Alltag.
Im Detail sieht das so aus:
- ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € pro Jahr

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung nutzen.
Vielen Familien in der Hansestadt Rostock ist gar nicht bewusst, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie diese optimal kombinieren können.
Wir übernehmen diese Prüfung für Sie und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Tätigkeiten deckt eine Haushaltshilfe ab?

Grundsätzlich alles, was Ihren Alltag spürbar erleichtert.
Dazu gehören beispielsweise:
- Putzen, Wäsche waschen und die allgemeine Haushaltsführung
- Einkäufe, Botengänge und organisatorische Erledigungen
- Begleitung zu Arztterminen oder anderen Terminen im Alltag
- Unterstützung bei Tagesstruktur und Orientierung
- Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach Bedarf sind auch Alltagsbegleitung und Betreuung möglich – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen festen Leistungskatalog gibt es nicht: Die Unterstützung orientiert sich an Ihrem konkreten Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad, Alltag und Lebenssituation.

Oft sind es genau die kleinen alltäglichen Aufgaben, die am meisten Kraft kosten – genau da setzen wir an.

Wer stellt den Antrag bei der Pflegekasse?

Das übernehmen wir für Sie.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen automatisch zu, sobald ein Pflegegrad vorliegt.
Dennoch braucht es häufig Abstimmung mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder Klärung von Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden.
Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Das bedeutet: kein Formular-Chaos, kein Hinterhertelefonieren, keine Unsicherheit über die nächsten Schritte.
Sie schildern uns Ihre Situation – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Rostock ankommt.

Wie schnell lässt sich die Haushaltshilfe organisieren?

In der Regel innerhalb weniger Tage.
Sobald wir Ihre Situation kennen, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad.
Oft geht es schneller, als viele erwarten.
Lange Wartezeiten oder komplizierte Abläufe gibt es bei uns nicht.
Sie erhalten einfach die Unterstützung, die im Alltag spürbar entlastet.

Was unterscheidet Entlastungsbetrag von Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige Alltagsunterstützung gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Rostock passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.

Pflegegrad bedeutet Anspruch.
Aber Anspruch allein verändert Ihren Alltag nicht.

Was zählt, ist, dass Unterstützung wirklich ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.

Jetzt starten und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Rostock – Ihr Anbieter vor Ort

Rostock liegt in Mecklenburg-Vorpommern. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Rostock mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

In Rostock entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

In Rostock begleiten wir Familien mit erfahrenen Fachkräften, die nah an der Region und schnell erreichbar sind. Je nach Leistung findet die Unterstützung direkt dort statt, wo sie gebraucht wird – zuhause, in der Kita oder in der Schule. Dabei achten wir auf eine feste Bezugsperson, die sich eng mit der Familie abstimmt, damit der Alltag verlässlich und stabil bleibt.

Familien aus Rostock können den Einstieg ganz unkompliziert starten: Ein erstes Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Im Anschluss übernehmen wir den Antrag bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Rostock

Die Haushaltshilfe in Rostock läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien in Mecklenburg-Vorpommern, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Mecklenburg-Vorpommern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Rostock

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Rostock?

In Rostock läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Rostock verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Rostock kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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