Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für dauerhafte, regelmäßige Unterstützung im Alltag vorgesehen.
Damit können zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanziert werden. Er beträgt aktuell 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, lässt sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Zwickau sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung im Alltag wirklich ankommt.