Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige, laufende Unterstützung im Alltag vorgesehen.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Vellahn sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.