Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit können zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanziert werden. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Wird der Betrag nicht genutzt, verfällt er zum 31.12.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Schafstedt passt, und kümmern uns darum, dass die Entlastung im Alltag wirklich ankommt.