Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag vorgesehen.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Klütz passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich bei Ihnen ankommt.