Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit können zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlt werden. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Hier stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, erhöht sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden aber in der Praxis oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Gotha sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich bei Ihnen ankommt.