Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge verfallen zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Westerland sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung im Alltag tatsächlich ankommt.