Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder um selbst eine Auszeit zu bekommen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, lässt sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Garding sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich bei Ihnen ankommt.