Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für kontinuierliche Unterstützung im Alltag vorgesehen.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, erhöht sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Hamburg-Rahlstedt passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.