Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag vorgesehen.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Entlastung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, lässt sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren, werden aber in der Praxis oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Wolgast sinnvoll ist, und kümmern uns darum, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.