Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in TübingenViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll nicht bloß über den Tag kommen.

Andere handeln erst, wenn nichts mehr geht.

Wir kümmern uns darum, dass es gar nicht dazu kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind tatsächlich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung im echten Alltag ab
wenn sie tatsächlich hilft.

Viele Kinder erscheinen in der Schule gelassen.
Innerlich ringen sie trotzdem täglich mit sich.

So fühlt sich der Schultag an, wenn die passende Begleitung fehlt

Am Morgen ist noch nichts zu spüren.
Dein Kind kleidet sich an, braucht dafür vielleicht etwas länger als andere.
Dir fällt auf:

Es kostet Kraft.
Aber es geht.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, verliert dein Kind schon nach kurzer Zeit den Faden. Die Klasse macht weiter. Dein Kind blickt hin, will mithalten, versteht nicht alles – und bleibt stumm.

In der Pause entspannt sich nichts. Viele Kinder, viel Lärm, keine erkennbare Ordnung.

Möglicherweise steht dein Kind abseits. Möglicherweise gerät es aneinander mit anderen.
Oder es zieht sich ganz zurück.

Niemand handelt böswillig. Doch kaum jemand sieht wirklich, was dein Kind in diesem Moment nötig hätte.

Und so schleppt sich der Tag weiter. Kleine Belastungen häufen sich. Die Spannung wächst. Bis irgendwann der Punkt kommt.

Ein Wutausbruch. Ein Verstummen. Oder schlicht der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Nachmittags sitzt dein Kind wieder zu Hause. Ausgelaugt. Enttäuscht.
Oder nur still.

Und dir wird klar: So darf es nicht bleiben.

An diesem Punkt setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn die Lage kippt. Sondern deutlich davor.

Genau dort, wo dein Kind Halt sucht, bevor es nach außen sichtbar wird.

Damit aus „irgendwie über den Tag kommen“ echte Teilhabe entsteht.
01

Unterricht, der nicht mehr an die Grenzen führt

Viele Kinder sind zwar im Raum – verlieren aber innerlich schon nach kurzer Zeit den Anschluss.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil Geschwindigkeit, Struktur oder Aufgaben nicht zum Kind passen.

Wir richten Lernschritte so aus, dass dein Kind folgen kann, Stück für Stück.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die eigentliche Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viele Eindrücke. Kaum Struktur.
Rasch entstehen Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir sind bei sozialen Situationen aktiv dabei, greifen ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Sicherheit im Umgang mit anderen.

03

Übergänge, die nicht jedes Mal von vorn beginnen

Für viele Kinder sind gerade diese Augenblicke entscheidend:
Wechsel des Raumes.
Wechsel der Lehrkraft.

Ungewohnte Situationen.

Was anderen kaum auffällt, bedeutet für dein Kind häufig Anspannung und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Lage eskaliert

Viele Kinder halten sich lange aufrecht.
Bis plötzlich der Punkt erreicht ist.

Dann wird es laut.
Oder ruhig.
Oder ganz verschlossen.

Wir bemerken diese Momente rechtzeitig, beruhigen gezielt und ruhig und verhindern, dass sich Situationen zuspitzen.

05

Ein Alltag, der tatsächlich trägt

Schule ist mehr als reiner Unterricht.

Ordnung halten, Materialien bereithalten, sich zurechtfinden, Abläufe kennen – genau hier hakt es oft.

Wir helfen an der Stelle, an der dein Kind es braucht.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich hilft

Viele Schwierigkeiten liegen nicht im Kind selbst, sondern zwischen den beteiligten Personen

Unklare Absprachen. Verschiedene Erwartungen. Fehlende Abstimmung.

Wir sorgen für klare, verlässliche Kommunikation zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl eine Person anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung häufig ohne durchdachtes System aufgebaut wird.

  • Sie wird rasch besetzt, statt sorgfältig ausgewählt
  • Die fachliche Steuerung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Die Ausbildung ist uneinheitlich, feste Maßstäbe fehlen
  • Schulbegleitung wird als reine „Anwesenheit" verstanden, nicht als gezielte Hilfe
  • Verantwortung wird aufgeteilt, statt aktiv gesteuert

Viele Kinder gelten formal als betreut.

Im Alltag stehen sie dennoch weiter für sich allein.

Genau hier liegt der Unterschied zwischen bloßer Organisation und echtem System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Sorgfältige Auswahl statt hastiger Besetzung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die Schulbegleitung gezielt nach Kind, Situation und schulischem Umfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Fachliches System statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten allein, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches Team im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Standards, interne Schulungen und dauerhafte Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt bloßer Anwesenheit

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne ein Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten im Alltag mit klar formulierten Zielen.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern tatsächlich vorankommt.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich Wirkung zeigt

Viele organisieren lediglich Schulbegleitung.
Wir tragen die Verantwortung dafür, dass sie im Alltag trägt.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines klaren fachlichen Systems – mit durchdachter Auswahl, laufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der entscheidende Unterschied:
Nicht Theorie. Nicht leere Worte.
Sondern ein System, das im Alltag trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du bist Teil der Entscheidung
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur zum Start
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßes „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag aufgrund einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten der Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Schulalltag teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag genehmigt, trägt das Jugendamt die Kosten vollständig.

Für deine Familie entstehen keine Kosten.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung während des Hilfeplanverfahrens
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) reicht die Familie beziehungsweise die behandelnden Fachstellen ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf übersichtlich und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie unklar formuliert sind.

Genau hier setzen wir mit Struktur und Erfahrung an.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung im Schulalltag Unterstützung braucht, erfolgt die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist nicht die reine Betreuung, sondern eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den jeweiligen Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und wird der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die Kosten vollständig.

Für deine Familie entstehen keine Kosten.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Austausch
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist immer: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – und ist nicht nur anwesend.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und über diesen Punkt hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf übersichtlich und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf den ersten Blick klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier setzen wir mit Struktur und Erfahrung an.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt — wir begleiten dich auf diesem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir liegt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Situation und die tatsächlichen Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit einen anderen Weg geht

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsverfahren

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheiten im Ablauf.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis tatsächlich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar zu formulieren

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit einem starken Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit ist Schulbegleitung keine Aufgabe für eine einzelne Person.

Jede Begleitung ist Teil eines Teams, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und Halt gibt.

Der Schulalltag verändert sich fortlaufend. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft unerwartet auf.

Deshalb steht bei uns hinter jeder Schulbegleitung ein fachliches Team, das genau dafür bereitsteht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht im Alltag den entscheidenden Unterschied.

Nicht, weil einfach jemand „anwesend ist". Sondern weil fachliche Unterstützung jederzeit erreichbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles zugleich verworren. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir, wie der richtige Weg aussieht.

Viele Familien verlieren hier Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht nachvollziehbar erklärt wird.

Wir kennen diese Situationen aus eigener Erfahrung.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen tatsächlich ankommt

So entsteht kein Wirrwarr, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man vorher denkt.

Dein Kind wird älter. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Aufgaben.

Und häufig kommt mehr hinzu, als man am Anfang ahnt: medizinische Fragen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen einzelnen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich die Bedürfnisse ändern
  • Wir sehen die Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal von Neuem beginnen, nicht jedes Mal wieder suchen, nicht jedes Mal alles erneut erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht bloß ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich stützen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es nicht allein um Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit begegnest du Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus gelebter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern dich verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung meist noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich ernst genommen fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und schon kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert daran, dass es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst meist noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Wann braucht ein Kind im Schulalltag tatsächlich Unterstützung von außen? Meistens dann, wenn die alltäglichen Anforderungen alleine nicht zu bewältigen sind.

Das kann der Start in den Schultag sein, das Zurechtfinden im Schulgebäude, der Kontakt zu Klassenkameraden oder Situationen, in denen zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einwirken. Genau dort setzt die Begleitung an.

Sie unterstützt dein Kind dabei, Aufgaben zu ordnen, Reize zu verarbeiten und sich im Schulbetrieb sicherer zu bewegen.

Ein wichtiger Punkt vorab:
Unterrichtsinhalte vermittelt die Schulbegleitung nicht. Sie schafft aber überhaupt erst den Rahmen, in dem dein Kind mit Unterstützung am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den typischen Tätigkeitsfeldern gehören etwa:

  • Unterstützung bei der Tagesstruktur und der Organisation von Aufgaben,
  • Begleitung während der Pausen und im sozialen Miteinander,
  • Hilfestellung im Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Vermittlung zwischen deinem Kind, Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Handreichungen, sofern nötig (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Unterstützung in kritischen Momenten bei Überforderung oder Eskalation.

Welche dieser Leistungen im Einzelfall greifen, legt der Hilfeplan fest, individuell zugeschnitten auf das, was dein Kind in Tübingen tatsächlich braucht.

Stehen die Chancen gut, dass der Antrag für mein Kind bewilligt wird?

Sobald eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung dazu führt, dass dein Kind im Schulalltag Unterstützung braucht, besteht ein Anspruch. In der Praxis betrifft das besonders oft Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Maßgeblich ist dabei nicht die Diagnose an sich, sondern das Ausmaß der alltäglichen Einschränkung. Die konkrete Ausgestaltung der Unterstützung wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt Tübingen oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Tübingen besprochen.

- Gut zu wissen:
Anträge scheitern selten am fehlenden Bedarf, sondern häufig daran, dass er nicht überzeugend genug dargestellt wird.
Eine Ablehnung bedeutet also nicht automatisch, dass kein Anspruch vorliegt.

Zwei rechtliche Wege stehen offen:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer drohenden oder bestehenden seelischen Behinderung, zum Beispiel Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier greift der Träger der Eingliederungshilfe.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Wenn ihr in Tübingen nicht sicher seid, wie sich der Bedarf eures Kindes am überzeugendsten darstellen lässt: Wir unterstützen euch dabei.

Entstehen unserer Familie Kosten durch die Schulbegleitung?

In Tübingen ist Schulbegleitung für Familien normalerweise komplett kostenfrei. Sobald der Bedarf festgestellt ist, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Kosten.

Wer genau zuständig ist, das Jugendamt Tübingen (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Landkreis Tübingen (§ 112 SGB IX), richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung besteht.

Es kommt gelegentlich vor, dass zwischen den Behörden zunächst unklar ist, wer zahlt.

Wichtig:
Das darf nicht zu Lasten eurer Familie gehen.
Euer Antrag läuft trotzdem weiter, während die Zuständigkeit geklärt wird.

⚠️ Zuzahlungen oder Eigenanteile sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Solltet ihr davon hören, entspricht das nicht der geltenden Rechtslage.
Gegen eine Ablehnung oder eine eingeschränkte Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll die Zuständigkeit für schulische Eingliederungshilfe künftig vollständig beim Jugendamt liegen, unabhängig von der Art der Behinderung.
Die Reform befindet sich derzeit noch in der politischen Abstimmung.
Wir beobachten diese Entwicklung genau und informieren Familien in Tübingen, sobald sich konkrete Änderungen ergeben.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Unterstützung für Familien in der Regel kostenfrei.

Bei welchen Diagnosen wird eine Schulbegleitung typischerweise genehmigt?

Ausschlaggebend ist nicht die Diagnose selbst, sondern ihre Auswirkung auf die Teilhabe am Schulalltag.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen häufig eine Bewilligung erfolgt, zählen unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele betroffene Kinder wirken nach außen unauffällig, geraten im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade diese Kinder werden häufig übersehen, weil ihr Unterstützungsbedarf nicht deutlich genug beschrieben wird.

Ohne Diagnose besteht nicht automatisch kein Anspruch.

Auch bei noch nicht abgeschlossener Diagnostik lässt sich in dringenden Fällen eine vorläufige Bewilligung erwirken.

Wie läuft die Antragstellung ab und worauf sollte man achten?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet ihr den Antrag an das zuständige Jugendamt Tübingen (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Landkreis Tübingen (§ 112 SGB IX).

Dazu braucht es ärztliche oder fachliche Stellungnahmen.

Anschließend findet in der Regel ein Hilfeplangespräch statt, in dem gemeinsam besprochen wird, was dein Kind konkret braucht.

Wichtig dabei:
Nicht die Menge der Unterlagen ist entscheidend, sondern wie konkret und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes dargestellt wird.

Ein ärztliches Attest reicht dafür meist nicht aus.
Entscheidend ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Hilfe nicht?
  • Wo genau scheitert der Schulalltag ohne Unterstützung?

Viele Familien verlieren dabei wertvolle Zeit, weil die Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren führt.

Wir begleiten Familien aus Tübingen durch den gesamten Prozess:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch auf Wunsch zur Seite, denn eine Ablehnung ist nicht das Ende des Weges.

Mit welcher Bearbeitungsdauer bis zur Bewilligung ist zu rechnen?

Nach Eingang des Antrags muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten erforderlich, verlängert sich diese Zeitspanne entsprechend.

Bei dringendem Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krisensituation, kann eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erfolgen.

Gut zu wissen:

Häufig verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug dargestellt wurde. Eine sorgfältige Vorbereitung erspart unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf entscheidend.

Können wir als Eltern selbst entscheiden, welcher Anbieter die Begleitung übernimmt?

Ja.
Familien haben ein Wunsch- und Wahlrecht, das heißt konkret:
Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt darf euch nicht einfach einen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer von sich aus, dabei ist es für Qualität und Kontinuität der Begleitung oft entscheidend.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger bereits namentlich im Antrag.
Das stärkt eure Position deutlich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und damit auch für Familien in Tübingen eine Anlaufstelle.

Ist Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung möglich?

Ja.
Schulbegleitung kann an Regelschulen ebenso genehmigt werden wie an Förderschulen, außerdem im Ganztag und bei inklusiver Beschulung, vorausgesetzt, der entsprechende Bedarf liegt vor.

Entscheidend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch ergibt sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig von der besuchten Schule.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei durch die Schule bereits abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand, bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine bewilligte Schulbegleitung, bevor sie verlängert werden muss?

Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Schuljahr und wird danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht von selbst. Stellt den Folgeantrag rechtzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der laufenden Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes ohne Lücke weiterläuft.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus können bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr weitergeführt werden.

Worin unterscheiden sich pädagogische und pflegerische Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag, typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie kommt bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX zum Tragen.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen, auch für Familien in Tübingen.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling betreut ein festes Team mehrere Kinder gemeinsam innerhalb derselben Schule, anstatt dass jedes Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Gewicht:
Die geplante SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform gezielt stärken.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das erfordert.
Entscheidend ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Machbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen unverändert.
Daran ändert auch die geplante Reform rechtlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Pooling gelingt vor allem dann, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund eine fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die zuverlässig und zugleich flexibel bleibt, für Kinder, Eltern und Schulen in Tübingen.

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird die Unterstützung zum Zufallsprinzip.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in seiner Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel fachliche Erfahrung steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling funktioniert nur dann zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit beruht auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Tübingen wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch das Poolmodell seinen persönlichen Anspruch?

Nein, und genau das ist der entscheidende Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen oft mit wechselnden Bezugspersonen schlecht zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Tübingen werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das klar anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

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Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 70 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Tübingen – Ihr Anbieter vor Ort

Tübingen gehört zum Landkreis Tübingen in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Tübingen aktiv und begleitet Familien in Tübingen mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Tübingen – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Tübingen kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Wie sieht die Unterstützung im Alltag konkret aus? In Tübingen begleiten unsere Fachkräfte dein Kind dort, wo es sie braucht, direkt in der Schule, punktuell auch in der Kita oder zuhause, je nachdem, was im Hilfeplan festgelegt wurde. Eine feste Bezugsperson sorgt für Kontinuität und Vertrauen, während wir uns eng mit euch als Familie abstimmen, damit die Begleitung wirklich zum Alltag eures Kindes passt.

Wie gelingt der Einstieg für Familien aus Tübingen? Am Anfang steht ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf den Bedarf eures Kindes schauen. Danach übernehmen wir für euch die Organisation, von der Antragstellung beim Jugendamt Tübingen oder der Eingliederungshilfe im Landkreis Tübingen bis zur Begleitung durch das gesamte Verfahren.

Zuständigkeit & Kostenträger in Tübingen

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Tübingen entscheidet das Jugendamt der Stadt Tübingen bzw. Jugendamt Tübingen (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Tübingen (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Tübingen – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Baden-Württemberg gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Baden-Württemberg aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Tübingen

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Tübingen?

In Tübingen ist das Jugendamt der Stadt Tübingen bzw. Jugendamt Tübingen bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Tübingen zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Tübingen etwas?

Nein. Für Familien in Tübingen ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.