Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in Berlin-Charlottenburg-WilmersdorfViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind verdient mehr als ein bloßes Durchhalten.

Andere greifen erst ein, wenn die Lage kippt.

Wir setzen an, bevor es überhaupt so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind gerade wirklich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung im Alltag ab
wenn sie tatsächlich trägt.

Viele Kinder in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf wirken im Klassenzimmer gefasst.
Doch innerlich ringen sie täglich um Halt.

So kann sich der Schultag anfühlen, wenn die passende Unterstützung fehlt

Am Morgen ist noch Ruhe im Haus.
Dein Kind macht sich fertig, vielleicht braucht es dafür etwas mehr Zeit als andere.
Du spürst schon:

Es braucht Anstrengung.
Doch es klappt.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, verliert dein Kind schon nach kurzer Zeit den Faden. Die Klasse macht weiter. Dein Kind blickt hinüber, versucht mitzukommen, begreift nicht alles – und schweigt dazu.

Auch die Pause bringt keine Entlastung. Zu viel Trubel. Zu viele Eindrücke. Kein fester Rahmen.

Vielleicht bleibt dein Kind am Rand stehen. Vielleicht gerät es aneinander mit anderen.
Vielleicht zieht es sich ganz zurück.

Niemand handelt böswillig. Aber kaum jemand erkennt wirklich, was dein Kind in diesem Moment bräuchte.

So schleppt sich der Tag dahin. Kleine Belastungen addieren sich. Die Spannung wächst. Irgendwann bricht sie durch.

Ein Wutausbruch. Ein Verstummen. Oder schlicht der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Nachmittags sitzt dein Kind wieder daheim. Ausgelaugt. Verärgert.
Oder einfach wortlos.

Und dir ist klar: So darf es nicht bleiben.

Genau an diesem Punkt setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst im Ausnahmezustand. Sondern deutlich davor.

Genau dort, wo dein Kind Halt braucht, bevor die Not sichtbar wird.

Damit aus „sich irgendwie durchschlagen“ echte Teilhabe entsteht.
01

Unterricht, der nicht länger überfordert

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenraum – verlieren aber innerlich schon nach kurzer Zeit den Anschluss.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil das Tempo, die Struktur oder die Anforderungen nicht stimmen.

Wir richten Lernwege so aus, dass dein Kind mitkommt, ein Schritt nach dem anderen.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Nicht der Unterricht ist oft das größte Hindernis – sondern die Pausenzeit.

Reizüberflutung. Fehlende Struktur.
Rasch entstehen daraus Überlastung, Rückzug oder Streit.

Wir begleiten soziale Momente hautnah, greifen ein, bevor die Situation entgleist und schenken deinem Kind Sicherheit im Miteinander.

03

Übergänge, die keinen Neustart mehr erfordern

Für zahlreiche Kinder sind es gerade diese Augenblicke, die zählen:
Der Raum wechselt.
Eine andere Lehrkraft übernimmt.

Unbekannte Situationen.

Was für viele beiläufig ist, löst bei deinem Kind oft Anspannung und das Gefühl von Kontrollverlust aus.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Lage kippt

Viele Kinder halten sich lange aufrecht.
Bis es auf einmal nicht mehr weitergeht.

Dann wird es laut.
Oder ganz still.
Oder völlig verschlossen.

Wir bemerken diese Momente rechtzeitig, beruhigen gezielt und besonnen und sorgen dafür, dass Situationen nicht eskalieren.

05

Ein Alltag, der wirklich trägt

Schule ist weit mehr als reiner Unterricht.

Ordnung halten, Material bereithalten, sich orientieren, Abläufe verstehen – oft genau dort hakt es.

Wir helfen genau an den Stellen, wo dein Kind Unterstützung braucht.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich Halt gibt

Viele Schwierigkeiten entstehen nicht durch das Kind, sondern zwischen den Beteiligten

Missverständliche Absprachen. Unterschiedliche Vorstellungen. Fehlende Verbindung untereinander.

Wir sorgen für klare, verlässliche Abstimmung zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung häufig verpufft, obwohl eine Person da ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung vielerorts ohne festes System aufgestellt wird.

  • Sie wird rasch besetzt, statt sorgfältig ausgewählt
  • Fachliche Führung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildung ist uneinheitlich, verbindliche Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird als bloße „Anwesenheit" gedacht, nicht als gezielte Hilfe
  • Zuständigkeit wird aufgeteilt, statt konsequent gesteuert

Viele Kinder gelten formal als betreut.

Doch im Alltag stehen sie weiterhin allein da.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Organisation und System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über den Erfolg.

Sorgfältige Passung statt hastiger Besetzung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Konsequenz: Unsicherheit, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die Schulbegleitung bewusst nach Kind, Situation und schulischem Umfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt einsamer Einzelarbeit

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele stehen allein da, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht stets ein fachliches Netzwerk im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinisches Fachpersonal steuern aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und dauerhafte Begleitung sichern das Niveau.

Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten im Alltag mit festgelegten Zielen.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern tatsächlich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag spürbar wird

Viele kümmern sich um die Organisation von Schulbegleitung.
Wir tragen die Verantwortung dafür, dass sie im Alltag auch funktioniert.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten fachlichen Systems – mit sorgfältiger Auswahl, fortlaufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der entscheidende Unterschied:
Keine Theorie. Kein leeres Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag wirklich trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du hast Mitspracherecht
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – dauerhaft, nicht nur zu Beginn
  • ✓ Enge Verbindung zu Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung abgestimmt auf Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Fortlaufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung braucht, läuft die Schulbegleitung in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf in der Regel über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten der Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Schulalltag teilhaben kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Sobald der Antrag genehmigt ist, wird die Schulbegleitung komplett über das Jugendamt bezahlt.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu notwendigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) bringen die Familie bzw. die behandelnden Fachstellen ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf übersichtlich und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie nicht präzise genug formuliert sind.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag braucht, läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Sozialamt.

Ziel ist nicht die bloße Betreuung, sondern eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, individuell abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, wird die Schulbegleitung vollständig durch das Sozialamt finanziert.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind zugeschnitten und kann beispielsweise umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialer Interaktion
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist immer: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – statt nur anwesend zu sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Situation und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise erstellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf übersichtlich und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht sofort klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen ungeklärter Zuständigkeiten oder unvollständiger Unterlagen.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt — wir begleiten dich auf diesem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir am liebsten ist.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern euren Alltag, die Situation und echte Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung der Antragstellung, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit einen anderen Weg geht

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheiten im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir unterstützen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzustellen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit ist Schulbegleitung keine Einzelaufgabe.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, begleitet und unterstützt.

Der Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft plötzlich auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür da ist:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht den Unterschied im Alltag.

Nicht, weil einfach jemand „anwesend" ist. Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung greifbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich funktioniert, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles gleichzeitig verwirrend. Unterschiedliche Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir, wie es richtig läuft.

Viele Familien in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf verlieren dabei wertvolle Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht klar erklärt wird.

Wir kennen genau diese Situationen.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Durcheinander, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man erwartet.

Dein Kind wächst. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Herausforderungen werden neue Aufgaben.

Und häufig kommt mehr hinzu, als man zu Beginn ahnt: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur in einem einzelnen Moment.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse verändern
  • Wir erfassen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal neu beginnen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal alles erneut erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht bloß ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die Verlass ist.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht rechtfertigen musst – sondern dich verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern an dem Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt es genau dort.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein bloßes Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Eine Schulbegleitung ist genau dann an der Seite deines Kindes, wenn der Alltag in der Schule aus eigener Kraft nicht zu bewältigen ist.

Das kann der Moment des Ankommens am Morgen sein, die Orientierung in einem großen Schulgebäude, der Kontakt zu Klassenkameraden oder Situationen, in denen einfach zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einwirken. Genau an diesen Stellen setzt die Begleitung an.

Sie unterstützt dein Kind dabei, den Tag zu strukturieren, Reize zu verarbeiten und sich im schulischen Umfeld zurechtzufinden.

Wichtig zu wissen:
Unterricht selbst gestaltet die Schulbegleitung nicht, das bleibt Aufgabe der Lehrkräfte. Sie schafft aber die Grundlage dafür, dass dein Kind überhaupt mit der nötigen Unterstützung am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den möglichen Aufgabenfeldern zählen zum Beispiel:

  • Unterstützung bei der Organisation von Aufgaben und beim Ablauf des Schultags,
  • Begleitung in Pausen und im sozialen Miteinander,
  • Hilfe im Umgang mit Stress und Reizüberflutung,
  • Unterstützung bei der Verständigung mit Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Begleitung in schwierigen Momenten, wenn Überforderung oder Eskalation drohen.

Was davon tatsächlich zum Einsatz kommt, wird individuell im Hilfeplan festgelegt – abgestimmt auf das, was dein Kind in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf tatsächlich braucht.

Stehen die Chancen gut, dass der Antrag für mein Kind bewilligt wird?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung benötigt, besteht grundsätzlich ein Anspruch. In der Praxis betrifft das häufig Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Ausschlaggebend ist dabei weniger die Diagnose an sich als vielmehr das Ausmaß, in dem dein Kind dadurch im Alltag eingeschränkt ist. Wie die Unterstützung im Detail aussieht, wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf oder der zuständigen Eingliederungshilfe in Berlin abgestimmt.

- Gut zu wissen:
Oft scheitert ein Antrag nicht daran, dass kein Bedarf besteht, sondern daran, dass er nicht ausreichend deutlich beschrieben wurde.
Eine Ablehnung bedeutet also nicht, dass der Anspruch nicht existiert.

Rechtlich gibt es zwei mögliche Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer bestehenden oder drohenden seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Hier ist das Jugendamt zuständig.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Zuständig ist in diesem Fall der Träger der Eingliederungshilfe.

Das Einkommen der Familie spielt für den Anspruch keine Rolle.

Wenn du in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf unsicher bist, wie sich der Bedarf deines Kindes am besten darstellen lässt: Wir unterstützen dich dabei.

Müssen wir für die Schulbegleitung unseres Kindes finanziell aufkommen?

Für Familien in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf entstehen durch die Schulbegleitung in aller Regel keine eigenen Kosten. Sobald der Bedarf festgestellt ist, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die anfallenden Kosten vollständig.

Welche Stelle konkret zuständig ist – das Jugendamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe in Berlin (§ 112 SGB IX) – richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert es, bis die Behörden untereinander klären, wer letztlich zuständig ist.

Wichtig:
Das darf nicht zulasten eurer Familie gehen.
Während die Zuständigkeit geklärt wird, läuft euer Antrag trotzdem weiter.

⚠️ Zuzahlungen oder Eigenanteile sieht das Gesetz grundsätzlich nicht vor. Sollte euch etwas anderes mitgeteilt werden, entspricht das nicht der geltenden Rechtslage.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung kann Widerspruch eingelegt werden.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Die geplante SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) sieht vor, dass die Zuständigkeit für schulische Eingliederungshilfe künftig vollständig beim Jugendamt liegen soll, unabhängig von der Art der Behinderung.
Derzeit befindet sich diese Reform noch in der politischen Beratung.
Wir beobachten die Entwicklung fortlaufend und halten Familien in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf auf dem Laufenden, sobald sich konkrete Änderungen ergeben.

Solange ein Bedarf festgestellt bleibt, bleibt die Unterstützung für Familien grundsätzlich kostenfrei.

Bei welchen Beeinträchtigungen wird Schulbegleitung typischerweise genehmigt?

Nicht die Diagnose entscheidet, sondern wie stark sie die Teilhabe im Schulalltag beeinträchtigt.
Genau dies prüfen die zuständigen Stellen anhand von § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Zu den Beeinträchtigungen, bei denen Schulbegleitung häufig bewilligt wird, gehören unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger-Syndrom, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder erscheinen nach außen hin unauffällig, stoßen im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade solche Fälle werden häufig übersehen, weil der eigentliche Unterstützungsbedarf nicht klar genug benannt wird.

Fehlt bislang eine Diagnose, heißt das nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei entscheidend?

Den Antrag stellt ihr je nach Art der Beeinträchtigung beim zuständigen Jugendamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf (§ 35a SGB VIII) oder bei der Eingliederungshilfe in Berlin (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen erforderlich.

Anschließend findet in der Regel ein Hilfeplangespräch statt, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind tatsächlich benötigt.

Wichtig dabei:
Entscheidend ist nicht die Menge der eingereichten Unterlagen, sondern wie konkret und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes geschildert wird.

Ein ärztliches Attest allein reicht dafür oft nicht aus.
Gefragt ist eine anschauliche Beschreibung des Alltags:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Unterstützung nicht?
  • Woran genau scheitert der Schulalltag ohne Begleitung?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil unklar ist, wie der Ablauf funktioniert, oder weil niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir stehen Familien aus Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf während des gesamten Prozesses zur Seite:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis hin zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch begleiten wir euch gerne, denn eine Ablehnung ist keineswegs das Ende des Verfahrens.

Mit welcher Bearbeitungsdauer ist bis zur Bewilligung zu rechnen?

Nach Eingang des Antrags ist das zuständige Amt gehalten, innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten benötigt, verlängert sich diese Zeit entsprechend.

Besteht dringender Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer akuten Krise, lässt sich eine vorläufige Bewilligung oft deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Häufig verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht hinreichend ausführlich dargestellt wurde. Eine sorgfältige Vorbereitung erspart unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf des Verfahrens von Bedeutung.

Können wir als Familie mitbestimmen, welcher Träger die Begleitung übernimmt?

Ja.
Familien haben ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet konkret:
Ihr könnt selbst mitentscheiden, welcher Träger die Schulbegleitung eures Kindes übernimmt. Das zuständige Amt darf euch nicht ohne Weiteres einen Träger zuweisen.

In der Praxis wird dieses Recht von den Behörden nicht immer aktiv angesprochen, dabei kann es für die Qualität und Kontinuität der Begleitung entscheidend sein.

Unser Tipp:
Benennt den gewünschten Träger bereits im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position von Anfang an.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und steht damit auch Familien in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf zur Verfügung.

Ist Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung möglich?

Ja.
Schulbegleitung kann sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen bewilligt werden, ebenso im Ganztagsbetrieb und bei inklusiver Beschulung – vorausgesetzt, ein entsprechender Bedarf ist gegeben.

Maßgeblich ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen eine Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei durch die Schule bereits abgedeckt. Diese Begründung hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand – bei nachgewiesenem individuellem Bedarf besteht der Anspruch weiterhin.

Für welchen Zeitraum gilt eine Bewilligung, bevor sie neu beantragt werden muss?

In der Regel wird die Bewilligung für ein Schuljahr ausgesprochen und danach erneut überprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht automatisch. Stellt den Folgeantrag daher frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Bewilligung, damit die Unterstützung eures Kindes ohne Unterbrechung weiterläuft.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus können bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortgesetzt werden.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung setzt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur des Schulalltags an, typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie kommt bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX zum Einsatz.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen – auch für Familien in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling betreut ein festes Team mehrere Kinder gemeinsam innerhalb derselben Schule, anstatt dass jedes Kind ausschließlich eine eigene Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Gewicht:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gestärkt werden.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien wirft es zugleich berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung dabei bestehen?

Pooling tritt nicht an die Stelle einer Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes dies erfordert.
Entscheidend bleibt der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Machbarkeit.
Wer Anspruch auf eine Einzelbegleitung hat, behält diesen Anspruch weiterhin.
An dieser Rechtslage ändert auch die geplante Reform nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Pooling gelingt vor allem dann, wenn ein eingespieltes, festes Team eingesetzt wird, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund eine fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die zuverlässig und zugleich flexibel bleibt – für Kinder, Eltern und Schulen in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird die Unterstützung zum Zufall.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in seiner Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel fachliche Erfahrung steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling funktioniert nur dann zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuernd eingreift.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit beruht auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person innerhalb des Pools wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination stellen sicher, dass die Qualität der Begleitung nicht von einer einzelnen Person abhängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns bleibt Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern wird fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch das Pooling-Modell seinen persönlichen Anspruch?

Nein, und genau das ist der entscheidende Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell in vollem Umfang erhalten.

Pooling ist lediglich eine Form der Organisation, kein Anlass, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht ein entsprechender Bedarf, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa bei Autismus, kommen mit wechselnden Bezugspersonen häufig schlecht zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig verringern, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf werden zuverlässiger entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen.
Passt das Pool-Setting nicht, hast du das Recht, das klar anzusprechen, und wir stehen dir dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

Alle 65 Orte anzeigen
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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 140 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 37 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 70 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf – Ihr Anbieter vor Ort

Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf liegt in Berlin. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf richtet sich der Einsatz unserer Schulbegleitung ganz nach dem Alltag deines Kindes: je nach bewilligter Leistung sind wir direkt in der Schule, in der Kita oder auch zu Hause an seiner Seite. Dabei setzen wir auf eine feste Bezugsperson, damit Vertrauen wachsen kann und dein Kind sich nicht immer wieder auf neue Gesichter einstellen muss. Wie die Begleitung im Detail aussieht, stimmen wir eng mit euch als Familie ab, denn ihr kennt die Bedürfnisse eures Kindes am besten.

Wenn ihr in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf den ersten Schritt gehen möchtet, beginnt alles mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Darin schauen wir gemeinsam, wie der Alltag eures Kindes aussieht und welche Unterstützung sinnvoll wäre. Anschließend übernehmen wir für euch die Antragstellung sowie die weitere Organisation, von den nötigen Unterlagen bis zur Abstimmung mit dem zuständigen Amt, damit ihr euch auf euer Kind konzentrieren könnt.

Zuständigkeit & Kostenträger in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf entscheidet das Jugendamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. der Träger der Eingliederungshilfe (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). In Berlin gilt das Wunsch- und Wahlrecht: Sie bestimmen den Träger, nicht die Behörde.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Berlin aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf?

In Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf ist das Jugendamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf bzw. die Eingliederungshilfe zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf etwas?

Nein. Für Familien in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.