Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in Rüsselsheim am MainViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll nicht bloß über den Tag kommen.

Andere greifen erst ein, wenn die Lage schon kippt.

Wir kümmern uns darum, dass es nie so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind tatsächlich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung im echten Alltag ab
wenn sie funktioniert.

Viele Kinder erscheinen im Unterricht ganz gelassen.
Doch innerlich ringen sie täglich mit sich.

So fühlt sich Schule an, wenn die passende Unterstützung fehlt

Am Morgen ist noch Ruhe.
Dein Kind zieht sich an, braucht dafür vielleicht etwas mehr Zeit als andere.
Du bemerkst:

Es braucht Kraft.
Aber es funktioniert noch.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, verliert dein Kind schon nach kurzer Zeit den Faden. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, will mitziehen, versteht nicht alles – und bleibt stumm.

Auch die Pause bringt keine Entlastung. Zu viel Trubel. Zu viele Eindrücke. Keine Struktur, an der man sich festhalten kann.

Möglicherweise steht dein Kind abseits. Möglicherweise kommt es zu Streit.
Möglicherweise zieht es sich völlig zurück.

Niemand handelt böswillig. Aber niemand erkennt wirklich, was dein Kind in diesem Moment nötig hätte.

So schleppt sich der Tag fort. Kleine Belastungen häufen sich an. Der Druck wächst. Bis er sich entlädt.

Ein Wutausbruch. Ein Verstummen. Oder schlicht das Gefühl:
„Das packe ich hier nicht.“

Nachmittags sitzt dein Kind dann wieder daheim. Ausgelaugt. Genervt.
Oder einfach wortlos.

Und dir wird klar: So darf es nicht bleiben.

Hier setzt echte Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn alles eskaliert. Sondern deutlich davor.

Genau dort, wo dein Kind Halt braucht, bevor es überhaupt auffällt.

Damit aus „irgendwie über die Runden kommen“ echte Teilhabe wird.
01

Unterricht, der nicht mehr überfordert

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenraum – verlieren aber innerlich schon nach kurzer Zeit den Anschluss.

Nicht aus Unwillen.
Sondern weil Tempo, Aufbau oder Anforderung nicht zusammenpassen.

Wir richten Lernschritte so aus, dass dein Kind mitkommt, Stück für Stück.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größte Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Zu viel Trubel. Zu wenig Halt.
Rasch entstehen Überforderung, Rückzug oder Reibereien.

Wir stehen in sozialen Situationen aktiv dabei, greifen ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Sicherheit im Kontakt mit anderen.

03

Übergänge, die nicht jedes Mal von Neuem beginnen

Für viele Kinder machen genau diese Augenblicke den Unterschied:
Der Raum wechselt.
Die Lehrkraft wechselt.

Neue Lage.

Was für andere ganz normal ist, löst bei deinem Kind oft Druck und das Gefühl von Kontrollverlust aus.

Wir geben Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor alles kippt

Viele Kinder halten sich lange aufrecht.
Bis es auf einmal nicht mehr geht.

Dann wird es laut.
Oder still.
Oder ganz verschlossen.

Wir erkennen diese Momente rechtzeitig, beruhigen gezielt und ruhig und sorgen dafür, dass Situationen nicht eskalieren.

05

Ein Alltag, der wirklich trägt

Schule ist weit mehr als reiner Unterricht.

Organisation, Material, Orientierung, Abläufe – genau hier hakt es häufig.

Wir helfen genau da, wo dein Kind es gerade braucht.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich hilft

Viele Probleme liegen nicht am Kind, sondern in der Verständigung der Beteiligten

Missverständliche Absprachen. Unterschiedliche Erwartungen. Fehlende Abstimmung.

Wir sichern klare, regelmäßige Kommunikation zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl jemand dabei ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung vielfach ohne festes Konzept organisiert wird.

  • Sie wird rasch besetzt, statt sorgfältig ausgewählt
  • Fachliche Steuerung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildung ist uneinheitlich, feste Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird als bloße „Anwesenheit" verstanden, nicht als gezielte Hilfe
  • Verantwortung wird verteilt, statt konsequent geführt

Viele Kinder gelten als betreut.

Im Alltag stehen sie trotzdem oft allein da.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Organisation und System.

Und genau hier entscheidet sich, was am Ende herauskommt.

Passung geht vor schneller Besetzung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Unsicherheit, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die Schulbegleitung gezielt nach Kind, Situation und Schulumfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt einer Einzelperson

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten für sich allein, ohne Struktur, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches System dahinter.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte steuern aktiv mit.
Feste Standards, interne Schulungen und laufende Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt bloßer Anwesenheit

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten mit klaren Zielen im Alltag.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern wirklich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt

Viele organisieren nur Schulbegleitung.
Wir übernehmen Verantwortung dafür, dass sie im Alltag auch funktioniert.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines klaren fachlichen Systems – mit strukturierter Auswahl, dauerhafter Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Nicht Theorie. Nicht leere Worte.
Sondern ein System, das im Alltag greift.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du entscheidest mit
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur am Anfang
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Schulalltag teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag genehmigt, trägt das Jugendamt die vollständigen Kosten der Schulbegleitung.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu notwendigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) bringen die Familie bzw. die behandelnden Fachstellen ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern daran, dass sie nicht eindeutig genug formuliert sind.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag benötigt, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist keine bloße Betreuung, sondern eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, individuell abgestimmt auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die vollständigen Kosten der Schulbegleitung.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung richtet sich individuell nach deinem Kind und kann zum Beispiel umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialer Interaktion
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist immer: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – nicht bloß anwesend sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise erstellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf den ersten Blick klar.
Viele Verfahren ziehen sich nicht wegen fehlendem Bedarf hin, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt — wir begleiten dich auf diesem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern euren Alltag, die Lage und die echten Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung der Antragstellung, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit sich unterscheidet

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt ein tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungslogiken mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis wirklich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir unterstützen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzustellen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit ist Schulbegleitung keine Aufgabe für eine Einzelperson.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, begleitet und unterstützt.

Der Schulalltag verändert sich laufend. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen entstehen oft plötzlich.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür da ist:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht im Alltag den entscheidenden Unterschied.

Nicht, weil jemand bloß „anwesend ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung bereitsteht.

Im Team von Wolkenfreie Zeit vereinen wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles gleichzeitig verworren. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir klar, wie es richtig abläuft.

Viele Familien verlieren hier Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht nachvollziehbar erklärt wird.

Wir kennen genau diese Situationen aus der Praxis.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Durcheinander, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man am Anfang ahnt.

Dein Kind wird größer. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Situationen.

Und häufig kommt mehr hinzu, als man zunächst denkt: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen einzelnen Moment.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse ändern
  • Wir sehen die Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal neu anfangen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal wieder alles erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht bloß ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es nicht nur um Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, alleine dazustehen.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Du merkst den Unterschied nicht in den Worten. Sondern im Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich darauf ankommt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich wieder weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt es genau dort.

Bei Wolkenfreie Zeit vertraust du nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Was passiert eigentlich, wenn der Schulalltag für ein Kind allein nicht zu bewältigen ist? Genau an dieser Stelle setzt eine Schulbegleitung an.

Sie unterstützt beim Ankommen am Morgen, bei der Orientierung im Schulgebäude, im Kontakt mit anderen Kindern und in Momenten, in denen zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einwirken.

Dabei hilft sie, Aufgaben zu ordnen, Wahrnehmungen zu verarbeiten und sich im Schulbetrieb sicherer zu bewegen.

Wichtig zu wissen:
Die Begleitung ersetzt keine Lehrkraft und übernimmt keinen Unterrichtsstoff. Sie schafft aber überhaupt erst die Grundlage dafür, dass dein Kind mit Unterstützung am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den Aufgaben können unter anderem gehören:

  • Unterstützung bei Tagesablauf und Organisation der Aufgaben,
  • Begleitung in Pausen und im sozialen Miteinander,
  • Hilfe beim Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Unterstützung in der Kommunikation mit Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Unterstützung in Krisensituationen bei Überforderung oder Eskalation.

Welche dieser Aufgaben tatsächlich übernommen werden, legt der Hilfeplan individuell fest, ausgerichtet auf das, was dein Kind in Rüsselsheim am Main wirklich braucht.

Wie stehen die Chancen, dass der Antrag für mein Kind durchgeht?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung benötigt, besteht grundsätzlich ein Anspruch. Häufig sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten betroffen.

Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose an sich, sondern das Ausmaß der alltäglichen Einschränkung. Wie die konkrete Unterstützung aussieht, wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Rüsselsheim am Main oder dem Jugendamt Groß-Gerau beziehungsweise der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Groß-Gerau besprochen.

Gut zu wissen:
Anträge scheitern selten am fehlenden Bedarf, sondern häufiger daran, dass dieser nicht ausreichend deutlich beschrieben wurde. Eine Ablehnung bedeutet also nicht automatisch, dass kein Anspruch vorliegt.

Rechtlich gibt es zwei mögliche Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, zum Beispiel Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier trägt der Träger der Eingliederungshilfe die Verantwortung.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Seid ihr in Rüsselsheim am Main unsicher, wie sich der Bedarf eures Kindes am überzeugendsten darstellen lässt? Wir unterstützen euch gerne dabei.

Müssen wir als Familie mit Kosten für die Schulbegleitung rechnen?

Für Familien in Rüsselsheim am Main ist Schulbegleitung normalerweise vollständig kostenfrei. Sobald der Bedarf festgestellt ist, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die anfallenden Kosten.

Welche Stelle zuständig ist, das Jugendamt der Stadt Rüsselsheim am Main beziehungsweise das Jugendamt Groß-Gerau (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Landkreis Groß-Gerau (§ 112 SGB IX), richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Hin und wieder dauert es, bis die Behörden untereinander klären, wer zuständig ist.

Wichtig:
Das darf nicht zulasten eurer Familie gehen. Euer Antrag wird währenddessen weiterbearbeitet, auch wenn die Zuständigkeit noch offen ist.

⚠️ Zuzahlungen oder Eigenanteile sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Hört ihr etwas anderes, entspricht das nicht der geltenden Rechtslage. Gegen eine Ablehnung oder eine eingeschränkte Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll die Zuständigkeit für schulische Eingliederungshilfe künftig vollständig beim Jugendamt liegen, unabhängig von der Art der Behinderung. Diese Reform befindet sich derzeit noch in der politischen Abstimmung.
Wir beobachten die Entwicklung aufmerksam und informieren Familien in Rüsselsheim am Main, sobald sich konkrete Änderungen ergeben.

Solange ein Bedarf festgestellt wurde, bleibt die Unterstützung für Familien in aller Regel kostenlos.

Bei welchen Diagnosen wird eine Schulbegleitung meist bewilligt?

Nicht die Diagnose allein ist ausschlaggebend, sondern wie stark sie die Teilhabe am Schulalltag beeinträchtigt. Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen häufig eine Bewilligung erfolgt, zählen unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder wirken nach außen völlig unauffällig, stoßen im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade sie geraten leicht aus dem Blick, weil ihr Unterstützungsbedarf nicht klar genug beschrieben wird.

Ohne Diagnose besteht nicht automatisch kein Anspruch.

Auch ohne abgeschlossene Diagnostik lässt sich in dringenden Fällen eine vorläufige Bewilligung erwirken.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei wichtig?

Den Antrag stellt ihr, je nach Art der Beeinträchtigung, beim Jugendamt der Stadt Rüsselsheim am Main beziehungsweise beim Jugendamt Groß-Gerau (§ 35a SGB VIII) oder bei der Eingliederungshilfe im Landkreis Groß-Gerau (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen notwendig.

Im Anschluss findet in der Regel ein Hilfeplangespräch statt, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind konkret benötigt.

Wichtig dabei:
Nicht die Menge der Unterlagen zählt, sondern wie nachvollziehbar und konkret der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben ist.

Ein ärztliches Attest allein reicht oft nicht aus. Entscheidend ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Unterstützung nicht?
  • Wo genau stößt der Schulalltag ohne Hilfe an seine Grenzen?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil die Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir begleiten Familien aus Rüsselsheim am Main durch den gesamten Prozess: von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis hin zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch zur Seite, denn eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende des Weges.

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?

Nach Eingang des Antrags muss die zuständige Stelle innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten benötigt, verlängert sich diese Zeitspanne entsprechend.

Besteht dringender Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krisensituation, lässt sich eine vorläufige Bewilligung häufig deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug dargestellt wurde. Eine sorgfältige Vorbereitung spart unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf entscheidend.

Können wir als Eltern den Träger der Schulbegleitung selbst aussuchen?

Ja, tatsächlich.
Familien steht ein Wunsch- und Wahlrecht zu. Das heißt: Ihr könnt mitbestimmen, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Die zuständige Behörde darf euch nicht einfach einen beliebigen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer von sich aus, dabei kann es für Qualität und Kontinuität der Begleitung entscheidend sein.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger bereits im Antrag namentlich. Das stärkt eure Position spürbar.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv, auch für Familien in Rüsselsheim am Main sind wir ansprechbar.

Ist Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung möglich?

Ja, das ist möglich.
Schulbegleitung kann sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen bewilligt werden, ebenso im Ganztag und bei inklusiver Beschulung, vorausgesetzt, es liegt ein entsprechender Bedarf vor.

Maßgeblich ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch ergibt sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe (§ 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen eine Schulbegleitung an Förderschulen mit der Begründung ab, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand: Bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine Bewilligung, bevor sie neu beantragt werden muss?

In der Regel wird eine Bewilligung für ein Schuljahr ausgesprochen und danach erneut überprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht von selbst. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der laufenden Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes ohne Lücke weiterläuft.

Auch nach dem 18. Geburtstag lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortführen.

Worin unterscheiden sich pädagogische und pflegerische Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag; sie kommt typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII zum Tragen.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie wird bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX eingesetzt.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und vereint qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach, auch für Familien in Rüsselsheim am Main.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling begleitet ein festes Team gleichzeitig mehrere Kinder innerhalb derselben Schule, anstatt dass jedes Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Bedeutung: Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gestärkt werden.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien wirft es aber berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Ja. Pooling tritt nicht an die Stelle einer Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes dies erfordert. Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Umsetzbarkeit. Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen weiterhin, auch die geplante Reform ändert daran gesetzlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Pooling gelingt vor allem dann, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund eine fachliche Steuerung stattfindet. So entsteht eine Begleitung, die sowohl zuverlässig als auch flexibel ist, für Kinder, Eltern und Schulen in Rüsselsheim am Main.

Fehlt die Steuerung, entsteht Unruhe. Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren. Fehlt Erfahrung, wird Unterstützung zum Zufallsprinzip. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in der praktischen Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag. Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel fachliche Erfahrung steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling funktioniert nur dann zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit beruht auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht von einer einzelnen Person abhängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege. So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Rüsselsheim am Main wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt. Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch Pooling seinen persönlichen Anspruch?

Nein, und das ist der entscheidende Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch im Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform und kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich. Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa bei Autismus, kommen häufig mit wechselnden Bezugspersonen nur schwer zurecht. Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Rüsselsheim am Main werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen. Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das klar anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

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Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

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Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Rüsselsheim am Main – Ihr Anbieter vor Ort

Rüsselsheim am Main gehört zum Landkreis Groß-Gerau in Hessen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Groß-Gerau aktiv und begleitet Familien in Rüsselsheim am Main mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Rüsselsheim am Main – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Rüsselsheim am Main kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Wie sieht die Begleitung im Alltag konkret aus? In Rüsselsheim am Main findet sie dort statt, wo dein Kind sie braucht, sei es in der Schule, in der Kita oder auch zu Hause, je nachdem, welche Leistung im Hilfeplan festgelegt wurde. Eine feste Bezugsperson begleitet dein Kind kontinuierlich und stimmt sich dabei eng mit dir als Familie sowie mit den pädagogischen Fachkräften vor Ort ab. So entsteht Verlässlichkeit im Alltag, statt wechselnder Ansprechpersonen.

Wie gelingt der Einstieg für Familien aus Rüsselsheim am Main? Am Anfang steht ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir gemeinsam schauen, welche Unterstützung euer Kind tatsächlich benötigt. Im Anschluss übernehmen wir für euch die Antragstellung sowie die weitere Organisation, damit ihr euch nicht allein durch Formulare und Zuständigkeiten arbeiten müsst.

Zuständigkeit & Kostenträger in Rüsselsheim am Main

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Rüsselsheim am Main entscheidet das Jugendamt der Stadt Rüsselsheim am Main bzw. Jugendamt Groß-Gerau (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Groß-Gerau (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Groß-Gerau – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Hessen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Hessen aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Rüsselsheim am Main

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Rüsselsheim am Main?

In Rüsselsheim am Main ist das Jugendamt der Stadt Rüsselsheim am Main bzw. Jugendamt Groß-Gerau bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Groß-Gerau zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Rüsselsheim am Main etwas?

Nein. Für Familien in Rüsselsheim am Main ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.