Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in Frankfurt am MainViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll nicht nur irgendwie über den Tag kommen.

Andere merken es erst, wenn gar nichts mehr geht.

Wir setzen schon vorher an, damit es nie so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind gerade wirklich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung im Alltag ab,
wenn sie funktioniert.

Nach außen wirken viele Kinder völlig gelassen.
Innen drin ist jeder Tag ein kleiner Kraftakt.

So fühlt sich Schule ohne passende Unterstützung häufig an

Am Morgen ist es noch still.
Dein Kind kommt in Bewegung, etwas zögerlicher als andere Kinder.
Du spürst schon:

Es kostet Kraft.
Aber es geht.

Dann kommt die Schule.

Kaum hat der Unterricht angefangen, fällt dein Kind bereits nach kurzer Zeit zurück. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, will dranbleiben, blickt nicht mehr ganz durch – und schweigt dazu.

Auch die Pause bringt keine Erleichterung. Viel Trubel. Viele Eindrücke. Kaum Orientierung.

Möglicherweise bleibt dein Kind für sich. Möglicherweise gerät es aneinander mit anderen.
Möglicherweise schaltet es komplett ab.

Keiner tut das mit Absicht. Doch kaum jemand sieht wirklich, was dein Kind in diesem Moment nötig hätte.

So schleppt sich der Tag weiter. Kleine Belastungen addieren sich. Die Spannung wächst. Bis irgendwann der Punkt erreicht ist.

Ein Wutausbruch. Ein Verstummen. Oder schlicht der Gedanke:
„Das kriege ich hier nicht hin."

Nachmittags sitzt dein Kind dann wieder daheim. Ausgelaugt. Enttäuscht.
Oder einfach wortlos.

Und dir wird klar: So darf es nicht bleiben.

Genau an diesem Punkt setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn alles eskaliert. Sondern deutlich früher auf dem Weg.

Dort, wo dein Kind Halt braucht, schon bevor es auffällt.

Damit aus „irgendwie mitkommen" echte Teilhabe wird.
01

Unterricht ohne das Gefühl, ständig hinterherzulaufen

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenraum – verlieren aber innerlich rasch den roten Faden.

Nicht aus Unwillen.
Sondern weil Geschwindigkeit, Aufbau oder Anspruch nicht zusammenpassen.

Wir richten Lernwege so aus, dass dein Kind mitgehen kann, Schritt für Schritt.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größte Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viele Eindrücke. Wenig Ordnung.
Schnell kippt das in Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir bleiben in sozialen Situationen nah dran, greifen ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Sicherheit unter anderen.

03

Übergänge ohne den ständigen Neustart

Für viele Kinder sind gerade diese Augenblicke der Knackpunkt:
Ein neuer Raum.
Eine andere Lehrkraft.

Ungewohnte Situationen.

Was für andere Kinder nebensächlich ist, bedeutet für dein Kind häufig Druck und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir sorgen für Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Situation umschlägt

Viele Kinder halten sich lange aufrecht.
Bis irgendwann der Punkt kommt, an dem nichts mehr geht.

Dann wird es lauter.
Oder ganz ruhig.
Oder komplett verschlossen.

Wir bemerken diese Anzeichen rechtzeitig, beruhigen gezielt und mit Ruhe und verhindern, dass die Lage außer Kontrolle gerät.

05

Ein Alltag, der tatsächlich trägt

Schule ist mehr als nur Unterricht.

Ordnung, Material, Orientierung, Abläufe – genau hier hakt es oft.

Wir helfen genau an den Stellen, die dein Kind braucht.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich zugutekommt

Viele Schwierigkeiten liegen nicht im Kind, sondern im Zusammenspiel der Beteiligten

Missverständliche Absprachen. Unterschiedliche Sichtweisen. Fehlende Verständigung.

Wir sorgen für regelmäßigen, klaren Austausch zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft wenig bewirkt, obwohl jemand anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung häufig ohne durchdachtes System aufgebaut wird.

  • Sie wird rasch besetzt, statt wirklich sorgfältig ausgesucht
  • Fachliche Begleitung bleibt aus oder ist zu oberflächlich
  • Ausbildung ist unterschiedlich, feste Maßstäbe fehlen
  • Schulbegleitung wird als bloße „Anwesenheit" verstanden, nicht als gezielte Hilfe
  • Verantwortung wird aufgeteilt, statt konsequent gesteuert

Viele Kinder gelten formal als betreut.

Im echten Alltag stehen sie trotzdem oft allein da.

Hier zeigt sich der Unterschied zwischen bloßer Organisation und echtem System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Zusammenpassen statt schnell besetzen

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Gegenwehr oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir suchen die Schulbegleitung bewusst passend zu Kind, Lage und Schulumgebung aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachteam statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten allein, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches Team im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte lenken aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und dauerhafte Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne festes Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf konkrete Ziele.
Damit dein Kind nicht bloß begleitet wird, sondern wirklich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag von Frankfurt am Main wirklich ankommt

Viele organisieren nur die Schulbegleitung.
Wir übernehmen Verantwortung dafür, dass sie im Alltag auch trägt.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines klaren fachlichen Systems – mit durchdachter Auswahl, dauerhafter Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Worte.
Sondern ein System, das im Alltag wirklich trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du hast Mitsprache
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur am Anfang
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulalltag teilhaben kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die Kosten der Schulbegleitung vollständig.

Für dich als Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung beim Vorbereiten der Antragstellung
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) bringen die Familie bzw. die behandelnden Fachstellen selbst ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Weg klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie zu unklar formuliert sind.

Genau an dieser Stelle bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung im Schulalltag Unterstützung braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist nicht bloße Beaufsichtigung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die Kosten der Schulbegleitung vollständig.

Für dich als Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel Folgendes umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialer Interaktion
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Das Ziel bleibt stets: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – nicht nur anwesend.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung beim Vorbereiten der Antragstellung
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir achten darauf, dass der gesamte Weg klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf den ersten Blick klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau an dieser Stelle bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt zeigen wir dir die Richtung.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir am liebsten ist.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Situation und echte Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung der Antragstellung, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit einen anderen Weg geht

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung durch den Antrags- und Bewilligungsweg

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern an Unklarheit im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt fundiertes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis wirklich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar zu schildern

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich begleitet, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein.

Jede Begleitung ist Teil eines Teams, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Der Schulalltag ist in Bewegung. Situationen wandeln sich, Anforderungen ändern sich, Herausforderungen tauchen oft unerwartet auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, genau dafür gedacht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund einspringen, wenn es wirklich zählt

Das macht im Alltag den Unterschied.

Nicht, weil einfach jemand „dabei ist". Sondern weil fachliche Unterstützung jederzeit erreichbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur auf dem Papier organisiert ist.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse – oft wirkt in Frankfurt am Main alles auf einmal unübersichtlich. Wechselnde Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir richtig, wie der Weg aussieht.

Viele Familien verlieren dabei Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht verständlich gemacht wird.

Genau diese Situationen kennen wir sehr gut.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Wirrwarr, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Weg verständlich zeigt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben ändert sich oft mehr, als man zunächst denkt.

Dein Kind entwickelt sich weiter. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Situationen.

Und häufig kommt mehr hinzu, als man am Anfang ahnt: medizinische Fragen, Alltagsunterstützung, später vielleicht auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen kurzen Moment.

  • Wir sind da, wenn dein Kind klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich die Bedürfnisse verändern
  • Wir sehen die Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal neu beginnen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal alles erneut erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist kein gewöhnlicher Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich stützen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es nicht allein um Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit begegnest du Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern an dem Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen mit Erfahrung
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft zeigt sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns auf dem Weg begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung eigentlich konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Eine Schulbegleitung ist immer dort präsent, wo dein Kind den Schultag ohne Unterstützung nur schwer bewältigen könnte.

Ohne Begleitung: Der Weg ins Klassenzimmer, das Ankommen am Morgen, der Kontakt zu anderen Kindern oder Situationen mit vielen gleichzeitigen Reizen können zur echten Hürde werden.

Mit Begleitung: Genau an diesen Stellen setzt die Unterstützung an, hilft beim Strukturieren von Aufgaben, beim Verarbeiten von Eindrücken und beim sicheren Zurechtfinden im Schulalltag.

Gut zu wissen:
Unterrichtsinhalte selbst vermittelt die Schulbegleitung nicht. Sie schafft aber den Rahmen, in dem dein Kind überhaupt am Unterricht teilnehmen kann.

Mögliche Aufgabenfelder sind unter anderem:

  • Unterstützung beim Strukturieren des Tages und der Aufgaben,
  • Begleitung während der Pausen und im sozialen Miteinander,
  • Hilfe beim Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Unterstützung in der Kommunikation mit Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Begleitung in belastenden Momenten, wenn Überforderung oder Eskalation drohen.

Welche dieser Leistungen tatsächlich greifen, wird individuell im Hilfeplan festgelegt, ausgerichtet an dem, was dein Kind in Frankfurt am Main wirklich braucht.

Hat mein Kind wirklich Aussicht auf eine bewilligte Schulbegleitung?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag auf Hilfe angewiesen ist, besteht grundsätzlich ein Anspruch. Häufig betroffen sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Nicht die Diagnose gibt letztlich den Ausschlag, sondern das Ausmaß der alltäglichen Einschränkung. Welche Unterstützung im Einzelnen passt, wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main oder der zuständigen Eingliederungshilfe in der Stadt Frankfurt am Main besprochen.

Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf besteht, sondern daran, dass er im Antrag nicht ausreichend deutlich beschrieben wurde. Eine Absage bedeutet also nicht das Ende der Möglichkeiten.

Zwei rechtliche Wege stehen zur Verfügung:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer seelischen Behinderung oder wenn diese droht, etwa bei Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung, hier trägt der Eingliederungshilfeträger die Verantwortung.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Falls ihr in Frankfurt am Main unsicher seid, wie sich der Bedarf eures Kindes überzeugend darstellen lässt, unterstützen wir euch gerne dabei.

Entstehen für unsere Familie finanzielle Belastungen durch die Schulbegleitung?

Für Familien in Frankfurt am Main fällt Schulbegleitung normalerweise vollständig kostenfrei aus. Sobald der Bedarf festgestellt ist, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Kosten.

Ob dabei das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe der Stadt Frankfurt am Main (§ 112 SGB IX) zuständig ist, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Gelegentlich lässt sich die Zuständigkeit zwischen den Ämtern nicht sofort klären.

Wichtig dafür:
Eure Familie darf davon keinen Nachteil haben.
Der Antrag läuft in solchen Fällen weiter, während die Behörden untereinander klären, wer zuständig ist.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Solltet ihr Gegenteiliges hören, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Entwicklung:
Mit der geplanten Reform des SGB VIII (Inklusionslösung) soll künftig das Jugendamt allein für die schulische Eingliederungshilfe zuständig sein, unabhängig von der Art der Behinderung.
Derzeit befindet sich dieses Vorhaben noch in der politischen Abstimmung.
Wir beobachten die Entwicklung fortlaufend und halten Familien in Frankfurt am Main auf dem Laufenden, sobald sich etwas Konkretes ändert.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Unterstützung für Familien in aller Regel ohne Kosten.

Bei welchen Diagnosen stehen die Chancen auf Bewilligung besonders gut?

Ausschlaggebend ist nicht die Diagnose an sich, sondern wie sehr sie die Teilhabe am Schulalltag einschränkt. Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Häufig wird Schulbegleitung bewilligt bei:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger-Syndrom, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen,
  • selektivem Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperlichen Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele betroffene Kinder fallen im ersten Moment kaum auf, stoßen im Alltag aber immer wieder an Grenzen, die von außen schwer erkennbar sind.

Gerade deshalb werden sie oft übersehen, wenn ihr Unterstützungsbedarf im Antrag nicht klar genug beschrieben wird.

Fehlt eine gesicherte Diagnose, heißt das nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erwirken.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei entscheidend?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das zuständige Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe der Stadt Frankfurt am Main (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen erforderlich.

Daran schließt sich in der Regel ein Hilfeplangespräch an, in dem gemeinsam festgelegt wird, welche Unterstützung dein Kind konkret benötigt.

Wichtig dabei:
Nicht die Fülle der eingereichten Unterlagen zählt, sondern wie nachvollziehbar und konkret der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben wird.

Ein ärztliches Attest allein reicht oft nicht aus.
Ausschlaggebend ist eine anschauliche Alltagsschilderung:

  • Was gelingt deinem Kind ohne fremde Hilfe nicht?
  • An welchen Stellen scheitert der Schultag ohne Unterstützung?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir stehen Familien aus Frankfurt am Main während des gesamten Prozesses zur Seite:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis hin zum Hilfeplanverfahren und der Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch begleiten wir euch, denn eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende des Weges.

Mit welcher Bearbeitungsdauer bis zur Bewilligung ist zu rechnen?

Nach Antragseingang muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, verlängert sich diese Zeitspanne entsprechend.

Besteht dringender Handlungsbedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krise, lässt sich eine vorläufige Bewilligung meist deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf zu knapp beschrieben wurde. Eine gründliche Vorbereitung erspart unnötiges Warten.

Unser Rat: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf von Bedeutung.

Können wir als Eltern selbst bestimmen, welcher Träger die Begleitung stellt?

Ja, das könnt ihr.
Familien haben ein Wunsch- und Wahlrecht, das heißt konkret:
Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung eures Kindes übernimmt. Das zuständige Amt kann euch nicht einfach einen beliebigen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer von sich aus, dabei ist es für Qualität und Kontinuität der Begleitung oft entscheidend.

Unser Rat:
Nennt den gewünschten Träger bereits namentlich im Antrag.
Das stärkt eure Position spürbar.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und steht damit auch Familien in Frankfurt am Main zur Verfügung.

Ist Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei Inklusion möglich?

Ja, das ist möglich.
Ob Regelschule oder Förderschule, Ganztagsbetrieb oder inklusive Beschulung: Schulbegleitung kann in all diesen Konstellationen bewilligt werden, sofern ein entsprechender Bedarf besteht.

Nicht die Schulform entscheidet, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig zu wissen:
Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei bereits schulisch abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand, bei nachgewiesenem individuellem Bedarf besteht der Anspruch weiterhin.

Wie lange gilt eine Bewilligung, bis eine erneute Prüfung notwendig wird?

In der Regel gilt eine Bewilligung für ein Schuljahr und wird danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht automatisch. Stellt den Folgeantrag rechtzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der bestehenden Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes nahtlos weiterläuft.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus können laufende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortgesetzt werden.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Begleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Tagesstruktur, typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung dagegen übernimmt medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen, auch für Familien in Frankfurt am Main.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling betreut ein festes Team mehrere Kinder gemeinsam innerhalb derselben Schule, statt dass jedes Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell gewinnt zunehmend Bedeutung:
Mit der geplanten Reform des SGB VIII soll Pooling als Organisationsform gezielt gestärkt werden.

Für Schulen und Träger entsteht dadurch mehr Flexibilität, für Familien wirft es zugleich berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung dabei trotzdem bestehen?

Ja. Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das erfordert.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Machbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen Anspruch.
An dieser Rechtslage ändert auch die geplante Reform nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Ohne feste Struktur: Wechselnde Bezugspersonen und unklare Zuständigkeiten führen schnell zu Verunsicherung.
Mit klarer Steuerung: Ein eingespieltes, festes Team, verlässliche Abläufe und eine fachliche Steuerung im Hintergrund schaffen eine Begleitung, die zuverlässig und flexibel zugleich ist, für Kinder, Eltern und Schulen in Frankfurt am Main.

Ohne klare Steuerung entsteht Unruhe, ohne Struktur geht der Überblick verloren, ohne Erfahrung wird Unterstützung zum Zufall.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in dessen Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag tatsächlich trägt.

Wie viel fachliche Erfahrung steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling trägt nur dann verlässlich, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit beruht auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht von einer einzelnen Person abhängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einordnen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Frankfurt am Main tatsächlich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns bleibt Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern wird fachlich geführt.

Entscheidend ist nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Geht durch Pooling der individuelle Anspruch meines Kindes verloren?

Nein, und das ist der zentrale Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch im Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder zu verweigern.

Bei entsprechendem Bedarf bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht beschnitten.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa im Autismus-Spektrum, kommen mit wechselnden Bezugspersonen oft schlecht zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig verringern, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Frankfurt am Main werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das offen anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Frankfurt am Main – Ihr Anbieter vor Ort

Frankfurt am Main liegt in Hessen. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Frankfurt am Main mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Frankfurt am Main – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Frankfurt am Main kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Im Alltag findet die Begleitung dort statt, wo dein Kind sie braucht, ob in der Schule, in der Kita oder zuhause, je nachdem, welche Leistung bewilligt wurde. Eine feste Bezugsperson begleitet dein Kind kontinuierlich, damit Vertrauen wachsen kann und der Alltag nicht ständig von wechselnden Gesichtern geprägt ist. Dabei stimmen wir uns eng mit euch als Familie ab, sodass die Unterstützung genau zu dem passt, was euer Kind in Frankfurt am Main tatsächlich benötigt.

Familien aus Frankfurt am Main können den Einstieg unkompliziert über ein kostenloses Erstgespräch beginnen, in dem wir gemeinsam den Bedarf eures Kindes besprechen. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung und die weitere Organisation, damit ihr euch nicht allein durch Formulare und Zuständigkeiten kämpfen müsst. So bleibt eure Aufmerksamkeit dort, wo sie hingehört: bei eurem Kind.

Zuständigkeit & Kostenträger in Frankfurt am Main

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Frankfurt am Main entscheidet das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. der Träger der Eingliederungshilfe (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). In Hessen gilt das Wunsch- und Wahlrecht: Sie bestimmen den Träger, nicht die Behörde.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Hessen aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Frankfurt am Main

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Frankfurt am Main?

In Frankfurt am Main ist das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main bzw. die Eingliederungshilfe zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Frankfurt am Main etwas?

Nein. Für Familien in Frankfurt am Main ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.