Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in KleveViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll den Schulalltag nicht bloß irgendwie überstehen.

Meist reagieren andere erst, wenn gar nichts mehr geht.

Wir setzen früher an, damit es erst gar nicht so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind konkret braucht.

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So läuft Schulbegleitung im Alltag ab
wenn sie funktioniert.

Nach außen wirken viele Kinder in der Schule gefasst.
Innerlich ist der Weg durch den Tag oft ein Kraftakt.

So fühlt sich ein Schultag an, wenn die passende Unterstützung fehlt

Am Morgen ist zunächst noch Ruhe.
Dein Kind zieht sich an, vielleicht braucht es dafür etwas mehr Zeit als andere.
Du spürst schon:

Es kostet Kraft.
Aber es geht.

Dann kommt die Schule.

Sobald der Unterricht beginnt, verliert dein Kind schon nach kurzer Zeit den Faden. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, will mithalten, versteht nicht alles – und bleibt stumm.

In der Pause wird der Weg nicht einfacher. Viele Kinder, viele Eindrücke, kaum feste Orientierung.

An manchen Tagen bleibt dein Kind für sich. An anderen gerät es aneinander mit anderen.
Und manchmal zieht es sich völlig zurück.

Keiner handelt aus böser Absicht. Aber kaum jemand erkennt im Moment, was dein Kind gerade wirklich bräuchte.

So zieht sich Stunde um Stunde. Kleine Belastungen reihen sich aneinander. Die Spannung wächst. Irgendwann kippt sie.

Ein Wutausbruch. Ein Rückzug. Oder schlicht der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Am Nachmittag sitzt dein Kind dann zu Hause. Ausgelaugt. Frustriert.
Oder einfach nur ruhig.

Und dir wird klar: So darf es nicht weitergehen.

An diesem Punkt setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn die Situation eskaliert. Sondern deutlich früher.

An der Stelle, wo dein Kind Halt braucht, bevor es überhaupt auffällt.

Damit aus „irgendwie durchhalten“ echte Teilhabe wird.
01

Unterricht, der Schritt für Schritt machbar bleibt

Viele Kinder sitzen mit im Klassenraum – und sind gedanklich schon nach wenigen Minuten abgehängt.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil Tempo, Aufbau oder Anforderungen nicht zum Kind passen.

Wir passen Lernprozesse so an, dass dein Kind folgen kann, Schritt für Schritt.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größere Hürde liegt oft gar nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viele Reize, wenig Halt.
Daraus entstehen schnell Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir sind direkt bei sozialen Situationen dabei, greifen ein, bevor es eskaliert, und geben deinem Kind Sicherheit im Kontakt mit anderen.

03

Übergänge, die keinen Neustart erfordern

Für viele Kinder sind gerade diese Momente kritisch:
Der Raum wechselt.
Die Lehrkraft wechselt.

Neue Situation, neue Anforderung.

Was für andere ganz normal ist, bedeutet für dein Kind häufig Stress und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen klare Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Situation kippt

Viele Kinder halten sehr lange durch.
Bis der Punkt kommt, an dem es plötzlich nicht mehr geht.

Dann wird es laut.
Oder sehr still.
Oder ganz verschlossen.

Wir erkennen solche Momente frühzeitig, beruhigen gezielt und verhindern, dass die Lage eskaliert.

05

Ein Alltag, der tatsächlich trägt

Schule ist mehr als nur Unterricht.

Organisation, Materialien, Orientierung, feste Abläufe – genau hier hakt es häufig.

Wir helfen dort, wo dein Kind es gerade braucht.

06

Abstimmung, auf die dein Kind sich verlassen kann

Viele Probleme entstehen nicht durch das Kind, sondern zwischen den Beteiligten.

Unklare Absprachen. Unterschiedliche Erwartungen. Fehlende Abstimmung.

Wir sorgen für klaren, regelmäßigen Austausch zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung häufig wirkungslos bleibt, obwohl eine Person anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Weil Schulbegleitung vielerorts ohne festes System aufgebaut wird.

  • Die Besetzung erfolgt schnell, statt wirklich sorgfältig ausgewählt zu werden
  • Fachliche Führung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Die Qualifizierung ist uneinheitlich, feste Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird als bloße Präsenz verstanden, nicht als gezielte Hilfe
  • Verantwortung wird verteilt, statt konsequent geführt

Auf dem Papier gelten viele Kinder als versorgt.

Im Alltag stehen sie trotzdem oft allein da.

Genau an diesem Punkt zeigt sich der Unterschied zwischen Organisation und System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Die richtige Passung statt einer schnellen Lösung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Unsicherheit, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die Schulbegleitung gezielt nach Kind, Situation und Schulumfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt einzelner Kämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten allein, ohne Struktur, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht hinter jeder Begleitung immer ein fachliches System.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte steuern aktiv mit.
Feste Standards, interne Schulungen und durchgehende Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt reiner Anwesenheit

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten im Alltag mit klar formulierten Zielen.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern spürbar vorankommt.

Schulbegleitung, die im Alltag tatsächlich ankommt

Viele organisieren Schulbegleitung.
Wir übernehmen Verantwortung dafür, dass sie im Alltag auch trägt.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines klaren fachlichen Systems – mit strukturierter Auswahl, laufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine Theorie. Kein leeres Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag funktioniert.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du bist Teil der Entscheidung
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – über den Start hinaus
  • ✓ Laufende Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit im Schulalltag Unterstützung braucht, läuft die Schulbegleitung in Kleve in der Regel über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten der Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Schulalltag teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die Schulbegleitung vollständig.

Für deine Familie entstehen dabei keine Kosten.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Situation und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (etwa ärztliche Berichte oder Gutachten) bringen die Familie beziehungsweise die behandelnden Fachstellen ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie unklar formuliert sind.

Genau an dieser Stelle bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag benötigt, läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Sozialamt.

Ziel ist keine reine Betreuung, sondern eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die Schulbegleitung vollständig.

Für deine Familie entstehen dabei keine Kosten.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind abgestimmt und kann zum Beispiel Folgendes umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Miteinander
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Das Ziel bleibt gleich: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – nicht nur anwesend zu sein reicht nicht.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Situation und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die erforderlichen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf den ersten Blick klar.
Viele Verfahren geraten nicht wegen fehlendem Bedarf ins Stocken, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau an dieser Stelle bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag trägt.

Schritt für Schritt – wir zeigen dir, wie der Weg in Kleve aussieht.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es für dich passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Situation und die realen Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit einen anderen Weg geht

01 Antrags­prozess

Klarer Überblick im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an der Unklarheit im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt fundiertes Wissen über Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis wirklich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzustellen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein.

Jede Begleitung ist Teil eines Teams, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Der Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft spontan auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür bereitsteht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht im Alltag den Unterschied.

Nicht, weil jemand einfach „anwesend ist". Sondern weil fachliche Unterstützung jederzeit erreichbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse – oft wirkt gleich alles kompliziert. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir den richtigen Weg.

Viele Familien verlieren dabei Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht nachvollziehbar erklärt wird.

Genau diese Situationen kennen wir sehr gut.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und bei Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen tatsächlich ankommt

So entsteht kein Durcheinander, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man zu Beginn ahnt.

Dein Kind wächst heran. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden entstehen neue Situationen.

Und häufig kommt mehr hinzu, als anfangs absehbar war: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, später vielleicht auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen kurzen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse wandeln
  • Wir sehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht immer wieder von vorn beginnen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht ständig alles neu erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht einfach ein Anbieter. Sondern eine feste Größe, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, ist das mehr als reine Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu stehen.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die diese Situationen aus eigener Erfahrung kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Praxis.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht rechtfertigen musst – sondern dich verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern an dem Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterverweist.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das nicht.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • In der Regel Rückmeldung noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Häufig entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns setzt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil der Weg oft nicht verständlich vermittelt wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
In Kleve bekommst du in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Stell dir den Moment vor, in dem dein Kind morgens die Klassentür öffnet und alles auf einmal zu viel wird. Genau da setzt eine Schulbegleitung an.

Sie steht an der Seite deines Kindes, wenn der Weg durchs Schulgebäude Orientierung braucht, wenn das Miteinander mit anderen Kindern holprig läuft oder wenn zu viele Eindrücke gleichzeitig auf einmal hereinbrechen.

Sie hilft, den Tag zu ordnen. Aufgaben werden greifbarer, Reize verlieren ihre Wucht, und dein Kind findet leichter seinen Platz im Schulalltag.

Eines vorweg:
Unterrichten gehört nicht zu ihren Aufgaben. Sie legt aber das Fundament dafür, dass dein Kind überhaupt mit Unterstützung am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den Aufgaben können gehören:

  • Hilfe bei Struktur und Organisation des Schultags,
  • Begleitung in Pausen und im sozialen Miteinander,
  • Unterstützung, wenn Reize oder Stress überhandnehmen,
  • Vermittlung zwischen deinem Kind, Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Handgriffe, sofern nötig (etwa Medikamente, Lagerung, Sondenkost),
  • Beistand in Momenten akuter Überforderung oder Eskalation.

Welche davon tatsächlich greifen, legt der Hilfeplan fest, zugeschnitten auf das, was dein Kind in Kleve wirklich braucht.

Bekommt mein Kind die beantragte Schulbegleitung tatsächlich genehmigt?

Sobald eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung deinem Kind den Schulalltag erschwert, besteht ein Anspruch. Häufig betrifft das Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Nicht die Diagnose auf dem Papier zählt, sondern das, was sie im Alltag deines Kindes tatsächlich auslöst. Im Hilfeplanverfahren wird gemeinsam mit dem Jugendamt Kleve oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Kreis Kleve besprochen, wie die Unterstützung aussehen soll.

- Ein Hinweis:
Oft liegt es nicht am fehlenden Bedarf, wenn ein Antrag abgelehnt wird, sondern daran, dass er zu vage beschrieben ist.
Eine Absage bedeutet also nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

Rechtlich stehen zwei Wege offen:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Das Familieneinkommen spielt dabei keine Rolle.

Wenn ihr in Kleve nicht sicher seid, wie sich der Bedarf eures Kindes am überzeugendsten darstellen lässt: Daran arbeiten wir gemeinsam mit euch.

Entstehen unserer Familie Kosten durch die Schulbegleitung?

Familien in Kleve zahlen für die Schulbegleitung in aller Regel nichts. Steht der Bedarf erst einmal fest, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Kosten.

Wer davon zuständig ist, das Jugendamt Kleve (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Kreis Kleve (§ 112 SGB IX), richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert es, bis die Behörden untereinander klären, wer zahlt.

Wichtig zu wissen:
Eure Familie darf darunter nicht leiden.
Euer Antrag läuft währenddessen weiter, auch wenn die Zuständigkeit noch geklärt wird.

⚠️ Zuzahlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Solltet ihr davon hören, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Ein Blick auf die aktuelle Entwicklung:
Die geplante SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll künftig die gesamte Zuständigkeit für schulische Eingliederungshilfe beim Jugendamt bündeln, unabhängig von der Art der Behinderung.
Noch befindet sich das Vorhaben in der politischen Abstimmung.
Wir beobachten das aufmerksam und halten Familien in Kleve auf dem Laufenden, sobald sich etwas Konkretes ändert.

Solange der Bedarf feststeht, bleibt die Unterstützung für Familien meist kostenfrei.

Welche Diagnosen erhöhen die Chancen auf eine Bewilligung?

Ausschlaggebend ist nicht das Etikett der Diagnose, sondern wie stark sie die Teilhabe am Schulalltag einschränkt.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen anhand von § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX.

Häufig wird Schulbegleitung bewilligt bei:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen,
  • selektivem Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperlichen Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder fallen auf den ersten Blick kaum auf, stoßen im Alltag aber immer wieder an unsichtbare Grenzen.

Gerade diese Kinder werden oft übersehen, weil ihr Unterstützungsbedarf zu wenig sichtbar gemacht wird.

Ohne Diagnose heißt das nicht, dass kein Anspruch besteht.

In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erwirken.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei entscheidend?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das Jugendamt Kleve (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Kreis Kleve (§ 112 SGB IX).

Dazu braucht es ärztliche oder fachliche Einschätzungen.

Anschließend folgt meist ein Gespräch zur Hilfeplanung, in dem geklärt wird, was dein Kind konkret braucht.

Ein Punkt, der oft unterschätzt wird:
Nicht der Stapel an Unterlagen entscheidet, sondern wie klar und greifbar der Alltagsbedarf deines Kindes geschildert wird.

Ein Attest reicht meist nicht aus.
Entscheidend sind Alltagsbeispiele, die zeigen:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Unterstützung nicht?
  • Woran scheitert der Schulalltag konkret, wenn niemand hilft?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil das Verfahren undurchsichtig bleibt oder niemand sie dabei begleitet.

Wir begleiten Familien aus Kleve durch den kompletten Prozess:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplangespräch und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch lassen wir euch nicht allein, denn eine Ablehnung ist noch lange nicht das letzte Wort.

Mit welcher Wartezeit ist bis zur Bewilligung zu rechnen?

Nachdem der Antrag eingegangen ist, muss das zuständige Amt in angemessener Zeit entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, dauert es entsprechend länger.

Bei dringendem Handlungsbedarf, etwa bei akuter Schulverweigerung oder einer Krise, lässt sich eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erreichen.

Ein nützlicher Hinweis:

Meist verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf zu knapp beschrieben wurde. Wer sorgfältig vorbereitet, spart am Ende Wartezeit.

Unser Rat: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang schriftlich bestätigen. Das Datum des Eingangs ist für das weitere Verfahren wichtig.

Können wir als Eltern selbst festlegen, welcher Träger unser Kind begleitet?

Ja.
Euch steht ein Wunsch- und Wahlrecht zu. Das heißt konkret:
Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt darf euch keinen Träger einfach zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer von selbst, dabei entscheidet es oft über Qualität und Kontinuität der Begleitung.

Unser Rat:
Nennt den gewünschten Träger schon im Antrag beim Namen.
Das stärkt eure Verhandlungsposition erheblich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv, auch für Familien in Kleve stehen wir bereit.

Ist Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusivem Unterricht möglich?

Ja.
Ob Regelschule oder Förderschule, Ganztagsbetrieb oder inklusive Beschulung, Schulbegleitung kann in all diesen Fällen bewilligt werden, sofern ein entsprechender Bedarf besteht.

Die Schulform spielt keine Rolle, entscheidend ist allein der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch stützt sich auf den Behinderungsbegriff und das Recht auf Teilhabe (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Ein Hinweis:
Manche Ämter lehnen Anträge an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei dort bereits abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand: Bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine bewilligte Schulbegleitung, bis sie neu beantragt werden muss?

Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Schuljahr und wird danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig zu wissen:
Eine Verlängerung geschieht nicht von selbst. Stellt den Folgeantrag rechtzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ende der laufenden Bewilligung, damit für euer Kind keine Lücke entsteht.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Bedingungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortführen.

Worin unterscheiden sich pädagogische und pflegerische Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung hilft bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag. Sie greift typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie kommt bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX zum Tragen.

In der Praxis brauchen viele Kinder beides zugleich.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen, auch für Familien in Kleve.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling teilt sich ein festes Team die Begleitung mehrerer Kinder innerhalb derselben Schule, statt dass jedes Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung bekommt.

Dieses Modell rückt zunehmend in den Fokus:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gestärkt werden.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Spielraum, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling verdrängt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes dies erfordert.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Machbarkeit.
Wer Anspruch auf eine Einzelbegleitung hat, behält diesen Anspruch.
Auch die geplante Reform ändert daran gesetzlich nichts.

Wann läuft Pooling wirklich rund?

Pooling funktioniert vor allem dann gut, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund eine fachliche Steuerung mitläuft.
So entsteht eine Begleitung, die verlässlich und trotzdem flexibel bleibt, für Kinder, Eltern und Schulen in Kleve.

Fehlt die Steuerung, entsteht Chaos.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird Unterstützung zum Glücksspiel.
Der entscheidende Punkt liegt nicht im Modell selbst, sondern in seiner Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel Erfahrung und Fachwissen steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling funktioniert nur dann zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und die Fäden zusammenhält.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit fußt auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Kleve wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Geht durch Pooling der individuelle Anspruch meines Kindes verloren?

Nein, und das ist der zentrale Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell in vollem Umfang bestehen.

Pooling ist lediglich eine Form der Organisation, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Das Poolmodell schränkt den individuellen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nicht ein.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen mit wechselnden Bezugspersonen oft schlecht klar.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind einfacher zu organisieren, und Eltern in Kleve werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das offen anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Kleve – Ihr Anbieter vor Ort

Kleve gehört zum Kreis Kleve in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Kreis Kleve aktiv und begleitet Familien in Kleve mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Kleve – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Kleve kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Stell dir vor, dein Kind sitzt im Klassenzimmer in Kleve, und die feste Bezugsperson ist schon da, kennt die Abläufe und weiß, wo Unterstützung nötig wird. Je nach Bedarf begleitet die Schulbegleitung direkt in der Schule, teils auch im Übergang zwischen Zuhause und Unterricht. Immer mit derselben vertrauten Person, abgestimmt mit euch als Familie und mit der Schule vor Ort im Kreis Kleve.

Der erste Schritt beginnt mit einem kostenlosen Gespräch, ganz ohne Verpflichtung. Wir hören uns an, was euer Kind in Kleve gerade braucht, und übernehmen anschließend die Antragstellung sowie die gesamte Organisation für euch. So bleibt eure Familie von bürokratischem Aufwand verschont, während wir uns um die Abstimmung mit Jugendamt oder Eingliederungshilfe kümmern.

Zuständigkeit & Kostenträger in Kleve

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Kleve entscheidet das Jugendamt der Stadt Kleve bzw. Jugendamt Kleve (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Kreis Kleve (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Kreis Kleve – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Nordrhein-Westfalen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Nordrhein-Westfalen aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Kleve

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Kleve?

In Kleve ist das Jugendamt der Stadt Kleve bzw. Jugendamt Kleve bzw. die Eingliederungshilfe im Kreis Kleve zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Kleve etwas?

Nein. Für Familien in Kleve ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.