Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in Rheinfelden (Baden)Viele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll den Schultag nicht nur überstehen.

Manche greifen erst ein, wenn gar nichts mehr geht.

Wir setzen an, bevor es überhaupt so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind wirklich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung im echten Alltag ab
dann, wenn sie greift.

Nach außen wirken viele Kinder gelassen.
Innerlich kämpfen sie trotzdem täglich.

So fühlt sich Schule an, wenn die passende Begleitung fehlt

Am Morgen wirkt alles noch entspannt.
Dein Kind zieht sich an, braucht dafür vielleicht etwas länger als andere.
Und du spürst schon:

Es kostet Kraft.
Aber es geht.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, fällt dein Kind schon nach kurzer Zeit zurück. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, will mithalten, versteht nicht alles – und bleibt still.

Auch die Pause bringt keine Erholung. Viel Trubel. Viele Eindrücke. Wenig Halt.

Manchmal bleibt dein Kind am Rand stehen. Manchmal gerät es aneinander mit anderen.
Manchmal zieht es sich ganz zurück.

Keiner tut das mit Absicht. Doch kaum jemand erkennt wirklich, was dein Kind in diesem Moment bräuchte.

Und so schleicht sich der Tag weiter voran. Kleine Belastungen häufen sich. Die Spannung wächst. Bis ein Punkt erreicht ist.

Ein Wutausbruch. Ein Rückzug. Oder nur dieser Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Nachmittags sitzt dein Kind dann zu Hause. Ausgelaugt. Verzweifelt.
Oder ganz einfach schweigend.

Und dir ist klar: So darf es nicht bleiben.

Hier setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn die Situation eskaliert. Sondern deutlich früher.

Genau da, wo dein Kind Halt braucht, noch bevor es auffällt.

Damit aus „irgendwie durchhalten“ echte Teilhabe wird.
01

Unterricht ohne ständige Überforderung

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenzimmer – verlieren aber innerlich schon nach kurzer Zeit den roten Faden.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil Tempo, Aufbau oder Anforderungen nicht zusammenpassen.

Wir stimmen die Lernwege so ab, dass dein Kind Schritt für Schritt dabei bleiben kann.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Nicht der Unterricht bereitet oft die größten Schwierigkeiten – es ist die Pause.

Viele Reize. Wenig Ordnung.
Rasch entstehen daraus Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir sind bei sozialen Situationen aufmerksam dabei, greifen ein, bevor etwas eskaliert und geben deinem Kind Sicherheit im Kontakt mit anderen.

03

Übergänge, ohne jedes Mal neu anzufangen

Für viele Kinder machen genau diese Situationen den Unterschied:
Der Raum wechselt.
Eine andere Lehrkraft kommt.

Etwas Neues beginnt.

Was anderen leichtfällt, löst bei deinem Kind oft Anspannung und das Gefühl des Kontrollverlusts aus.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Lage kippt

Viele Kinder halten sehr lange durch.
Bis es plötzlich einfach nicht mehr weitergeht.

Dann wird es laut.
Oder ganz leise.
Oder völlig verschlossen.

Wir bemerken diese Momente rechtzeitig, beruhigen gezielt und ruhig und sorgen dafür, dass es nicht eskaliert.

05

Alltag, der tatsächlich gelingt

Schule bedeutet weit mehr als reinen Unterricht.

Struktur, Material, Orientierung, feste Abläufe – meist genau dort hapert es.

Wir helfen an der Stelle, an der dein Kind Unterstützung braucht.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich hilft

Viele Probleme liegen nicht beim Kind, sondern zwischen den Beteiligten

Missverständliche Kommunikation. Unterschiedliche Vorstellungen. Fehlende Absprache.

Wir stellen eine klare, regelmäßige Verständigung zwischen Familie, Schule und Fachstellen sicher.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl eine Person anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung vielerorts ohne durchdachtes Konzept läuft.

  • Die Stelle wird rasch besetzt, statt sorgfältig ausgesucht
  • Fachliche Begleitung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildung ist unterschiedlich, feste Standards gibt es nicht
  • Schulbegleitung wird als reine „Anwesenheit" verstanden, nicht als gezielte Hilfe
  • Zuständigkeit wird aufgeteilt, statt gezielt gesteuert

Auf dem Papier ist für viele Kinder gesorgt.

Im Alltag stehen sie trotzdem oft allein da.

Genau an dieser Stelle unterscheidet sich Organisation von einem echten System.

Und genau hier zeigt sich, was am Ende wirklich zählt.

Passgenaue Auswahl statt schneller Lösung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Ablehnung oder Stagnation.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die Schulbegleitung gezielt nach Kind, Situation und schulischem Umfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt Alleingang

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten isoliert, ohne Rahmen, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht stets ein fachliches Team im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinisches Fachpersonal wirken aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und dauerhafte Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf konkrete, nachvollziehbare Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern tatsächlich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich etwas bewirkt

Viele kümmern sich um die Organisation von Schulbegleitung.
Wir stehen dafür ein, dass sie im Alltag tatsächlich funktioniert.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten fachlichen Systems – mit sorgfältiger Auswahl, dauerhafter Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Worte.
Sondern ein System, das im Alltag wirklich trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du hast mitzureden
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – dauerhaft, nicht nur am Anfang
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Familie und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung benötigt, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für die Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulalltag teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die Schulbegleitung vollständig.

Für dich als Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung während des Hilfeplanverfahrens
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) bringen Familie und behandelnde Fachstellen selbst ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am eigentlichen Bedarf, sondern weil sie nicht klar genug formuliert sind.

Genau dort setzen wir mit Struktur und Erfahrung an.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung im Schulalltag Unterstützung benötigt, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist nicht reine Betreuung, sondern gleichwertige Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die Schulbegleitung vollständig.

Für dich als Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Austausch
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Das Ziel bleibt gleich: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – nicht nur anwesend sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und über diesen Schritt hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf Anhieb klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeit oder unvollständiger Anträge.

Genau dort setzen wir mit Struktur und Erfahrung an.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag trägt.

Schritt für Schritt – wir zeigen dir den Weg dorthin.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es für dich passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern euren Alltag, die Situation und die tatsächlichen Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die nächsten Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung läuft im Hintergrund mit.

Warum Wolkenfreie Zeit einen anderen Weg geht

01 Antrags­prozess

Klarer Kurs durch Antrag und Bewilligung

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Ablauf.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt fundiertes Verständnis für Verfahren, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis tatsächlich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf verständlich und nachvollziehbar zu formulieren

So schaffen wir bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geleitet, mit starkem Team im Rücken

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein.

Jede Begleitung ist Teil eines Teams, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Der Schulalltag verändert sich laufend. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft unangekündigt auf.

Deshalb steht bei uns hinter jeder Schulbegleitung ein fachliches Team, das genau dafür bereitsteht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund einspringen, wenn es wichtig wird

Genau das macht im Alltag den Unterschied.

Nicht, weil irgendjemand „einfach da ist". Sondern weil fachliche Unterstützung jederzeit erreichbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag tatsächlich trägt, nicht nur auf dem Papier organisiert ist.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles gleichzeitig verwirrend. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir, wie der richtige Weg aussieht.

Vielen Familien geht hier Zeit verloren, weil ihnen der Ablauf nicht klar erklärt wird.

Uns sind solche Situationen bestens bekannt.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und bei Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Chaos, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern weil ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDer feste Halt im Leben deiner Familie

Im Leben ändert sich oft mehr, als man erwartet hat.

Dein Kind wird älter. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Herausforderungen entstehen neue Situationen.

Und häufig kommt mehr hinzu, als zu Beginn absehbar war: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, später vielleicht auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen kurzen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich der Bedarf verändert
  • Wir sehen die Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal neu beginnen, nicht immer wieder suchen, nicht ständig alles neu erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist kein gewöhnlicher Anbieter. Sondern ein fester Halt, auf den du dich stützen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man fühlt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als reine Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Zweifel. Und häufig auch um das Gefühl, ganz allein zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit begegnen dir Menschen, die genau diese Situationen aus eigener Erfahrung kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Fortbildungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir aktiv werden
  • Wir nehmen ernst, was für dich zählt
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht rechtfertigen musst – sondern dich verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern an dem Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Rasche Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe suchst, möchtest du nicht warten müssen. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen mit echtem Fachwissen
  • In der Regel Rückmeldung noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft zeigt sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich ernst genommen fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht nur auf ein Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und schon kurz danach hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert daran, dass es oft nicht richtig verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ganz ohne Verpflichtung. 
In der Regel erhältst du noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Eine Schulbegleitung ist genau dann da, wenn dein Kind den Schulalltag nicht allein meistern kann.

Ob morgens beim Ankommen, im Schulgebäude, im Kontakt mit anderen Kindern oder wenn plötzlich zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einprasseln: Genau hier setzt die Begleitung an.

Sie unterstützt dabei, Aufgaben zu ordnen, Reize zu verarbeiten und im Schulalltag Halt zu finden.

Ein wichtiger Punkt vorab:
Unterrichten gehört nicht zu ihren Aufgaben. Sie sorgt aber dafür, dass dein Kind überhaupt sicher und begleitet am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den typischen Aufgaben gehören zum Beispiel:

  • Hilfe bei Struktur und Organisation des Schultags,
  • Begleitung in Pausen und beim sozialen Miteinander,
  • Unterstützung im Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Vermittlung zwischen deinem Kind, Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, falls nötig (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Beistand in Krisensituationen, wenn Überforderung droht.

Welche dieser Leistungen dein Kind tatsächlich erhält, wird im Hilfeplan individuell festgelegt, orientiert an dem, was dein Kind in Rheinfelden (Baden) wirklich braucht.

Wird der Schulbegleitungsantrag für mein Kind auch wirklich genehmigt?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung braucht, besteht ein Anspruch. Häufig betroffen sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Entscheidend ist nicht die Diagnose an sich, sondern wie stark dein Kind dadurch im Alltag eingeschränkt wird. Die genaue Ausgestaltung der Unterstützung wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt Lörrach oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Lörrach abgestimmt.

- Gut zu wissen:
Meist scheitern Anträge nicht am fehlenden Bedarf, sondern an einer zu vagen Beschreibung.
Eine Ablehnung bedeutet also nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

Rechtlich unterscheidet man zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer seelischen Behinderung oder wenn diese droht, etwa durch Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionale Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier trägt der Eingliederungshilfeträger die Verantwortung.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Seid ihr in Rheinfelden (Baden) unsicher, wie ihr den Bedarf eures Kindes am besten schildert: Wir unterstützen euch dabei.

Müssen wir als Eltern für die Schulbegleitung finanziell aufkommen?

Familien in Rheinfelden (Baden) müssen für die Schulbegleitung in der Regel nichts bezahlen. Sobald der Bedarf festgestellt ist, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe sämtliche Kosten.

Ob hierbei das Jugendamt Lörrach (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Landkreis Lörrach (§ 112 SGB IX) zuständig ist, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Es kommt gelegentlich vor, dass die Behörden die Zuständigkeit nicht sofort untereinander klären.

Wichtig zu wissen:
Davon darf eure Familie keinen Nachteil haben.
Euer Antrag läuft trotzdem weiter, während die Zuständigkeitsfrage zwischen den Ämtern geklärt wird.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Hört ihr etwas anderes, entspricht das nicht der geltenden Rechtslage.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur Rechtsentwicklung:
Die geplante SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) sieht vor, dass künftig ausschließlich das Jugendamt für schulische Eingliederungshilfe zuständig ist, unabhängig von der Art der Behinderung.
Derzeit befindet sich diese Reform noch in der politischen Abstimmung.
Wir beobachten die Entwicklung genau und informieren Familien in Rheinfelden (Baden), sobald sich Konkretes ändert.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Unterstützung für Familien in aller Regel kostenfrei.

Bei welchen Diagnosen stehen die Chancen auf eine Bewilligung gut?

Nicht die Diagnose selbst ist ausschlaggebend, sondern ihre Auswirkung auf die Teilhabe am Schulalltag.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen anhand von § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen häufig eine Bewilligung erfolgt, zählen unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen bei Kindern und Jugendlichen,
  • Lernbehinderungen mit Einfluss auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder erscheinen auf den ersten Blick unauffällig, geraten im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade sie werden oft übersehen, weil ihr Unterstützungsbedarf nicht klar genug dargestellt wird.

Eine fehlende Diagnose heißt nicht, dass kein Anspruch besteht.

Auch ohne abgeschlossene Diagnostik kann in dringenden Fällen eine vorläufige Bewilligung beantragt werden.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei wichtig?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet ihr den Antrag an das Jugendamt Lörrach (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Landkreis Lörrach (§ 112 SGB IX).

Dazu braucht es ärztliche oder fachliche Stellungnahmen.

Anschließend folgt meist ein Hilfeplangespräch, bei dem gemeinsam besprochen wird, was dein Kind konkret benötigt.

Wichtig dabei:
Nicht die Menge der Unterlagen zählt, sondern wie klar und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben ist.

Ein ärztliches Attest reicht meist nicht aus.
Entscheidend ist eine lebendige Schilderung aus dem Alltag:

  • Was schafft dein Kind ohne Unterstützung nicht?
  • An welchen Stellen scheitert der Schulalltag ohne Hilfe?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil die Abläufe unklar bleiben und niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir stehen Familien aus Rheinfelden (Baden) während des gesamten Verfahrens zur Seite:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplan und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch begleiten wir euch gerne, denn eine Ablehnung ist noch nicht das letzte Wort.

Wie viel Zeit vergeht üblicherweise bis zur Bewilligung?

Nach Antragseingang muss das zuständige Amt in angemessener Zeit entscheiden. Wird ein zusätzliches Gutachten erforderlich, dauert es entsprechend länger.

Besteht dringender Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krise, lässt sich eine vorläufige Bewilligung meist deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf zu knapp beschrieben wurde. Eine gründliche Vorbereitung spart am Ende Zeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Erhalt bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Ablauf entscheidend.

Können wir als Familie mitbestimmen, welcher Träger unser Kind begleitet?

Ja.
Als Familie habt ihr ein Wunsch- und Wahlrecht, das heißt konkret:
Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt kann euch nicht einfach einen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer von selbst, dabei beeinflusst es maßgeblich Qualität und Kontinuität der Begleitung.

Unser Tipp:
Benennt den gewünschten Träger schon im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position erheblich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und steht damit auch Familien in Rheinfelden (Baden) zur Verfügung.

Ist Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei Inklusion möglich?

Ja.
Schulbegleitung lässt sich sowohl an Regel- als auch an Förderschulen bewilligen, ebenso im Ganztag und bei inklusiver Beschulung, sofern ein entsprechender Bedarf vorliegt.

Maßgeblich ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule abgedeckt. Das hält rechtlich nicht stand, bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine Bewilligung, bevor sie neu beantragt werden muss?

Die Bewilligung gilt üblicherweise für ein Schuljahr und wird danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht automatisch. Stellt den Folgeantrag rechtzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der laufenden Bewilligung, damit die Betreuung eures Kindes nahtlos weiterläuft.

Auch nach dem 18. Geburtstag lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortsetzen.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Begleitung?

Pädagogische Schulbegleitung hilft bei Teilhabe, Kommunikation, emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag, typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie kommt bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX zum Einsatz.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und vereint qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach, auch für Familien in Rheinfelden (Baden).

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling kümmert sich ein festes Team gemeinsam um mehrere Kinder an derselben Schule, statt dass jedes Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung bekommt.

Dieses Modell gewinnt zunehmend Bedeutung:
Die geplante SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich fördern.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das erfordert.
Entscheidend ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Umsetzbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen Anspruch.
Daran ändert auch die geplante Reform rechtlich nichts.

Wann klappt Pooling wirklich gut?

Pooling funktioniert besonders dann, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe herrschen und im Hintergrund fachlich gesteuert wird.
So entsteht eine Begleitung, die zuverlässig und trotzdem flexibel ist, für Kinder, Eltern und Schulen in Rheinfelden (Baden).

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird die Unterstützung zum Glücksspiel.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel fachliche Erfahrung steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling funktioniert nur dann zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit baut auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung auf und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht von einer einzelnen Person abhängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Rheinfelden (Baden) tatsächlich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Geht mein Kind durch Pooling seines individuellen Anspruchs verlustig?

Nein, und das ist der wichtigste Punkt überhaupt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig erhalten.

Pooling ist lediglich eine Form der Organisation, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt eine Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht beschnitten.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen mit wechselnden Bezugspersonen oft schlecht zurecht.
Für sie ist Pooling in der Regel nicht geeignet, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig verringern, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Rheinfelden (Baden) werden verlässlicher entlastet, weil sich das Team flexibel gegenseitig unterstützt.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das offen anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Rheinfelden (Baden) – Ihr Anbieter vor Ort

Rheinfelden (Baden) gehört zum Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Lörrach aktiv und begleitet Familien in Rheinfelden (Baden) mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Rheinfelden (Baden) – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Rheinfelden (Baden) kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Rheinfelden (Baden) findet die Begleitung genau dort statt, wo dein Kind sie braucht: in der Schule, in der Kita oder auch zu Hause, je nachdem, welche Leistung bewilligt wurde. Eine feste Bezugsperson sorgt für Kontinuität im Alltag und stimmt sich eng mit dir und den Lehrkräften ab. So entsteht Verlässlichkeit, die dein Kind im Schulalltag spürbar entlastet.

Der Einstieg beginnt mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf die Situation deines Kindes schauen. Danach übernehmen wir für Familien aus Rheinfelden (Baden) die Antragstellung beim Jugendamt Lörrach oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Lörrach und kümmern uns um die weitere Organisation. So musst du dich nicht allein durch das Verfahren kämpfen.

Zuständigkeit & Kostenträger in Rheinfelden (Baden)

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Rheinfelden (Baden) entscheidet das Jugendamt Lörrach (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Lörrach (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Lörrach – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Baden-Württemberg gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Von Rheinfelden (Baden) aus sind wir im Landkreis Lörrach und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Rheinfelden (Baden)

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Rheinfelden (Baden)?

In Rheinfelden (Baden) ist das Jugendamt Lörrach bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Lörrach zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Rheinfelden (Baden) etwas?

Nein. Für Familien in Rheinfelden (Baden) ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.