Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in Freiburg im BreisgauViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll mehr als nur mithalten.

Andere greifen ein, wenn schon nichts mehr geht.

Wir setzen früher an, damit es erst gar nicht so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind konkret braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung wirklich ab
wenn sie greift.

Viele Kinder in Freiburg im Breisgau wirken in der Schule ganz normal.
Innerlich sieht der Tag oft anders aus.

So kann Schule aussehen, wenn die passende Unterstützung fehlt

Am Morgen ist es noch friedlich.
Dein Kind zieht sich an, braucht dafür vielleicht etwas mehr Zeit als andere.
Du spürst schon:

Es kostet Kraft.
Aber es geht.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, hängt dein Kind schon nach kurzer Zeit hinterher. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, versucht dranzubleiben, versteht nicht alles – und bleibt still.

Die Pause bringt keine Erholung. Viel Lärm. Viel Trubel. Kaum Struktur.

Manchmal bleibt dein Kind für sich. Manchmal gibt es Streit.
Manchmal schaltet es innerlich ganz ab.

Es liegt an niemandem Bestimmtem. Aber oft sieht niemand genau, was dein Kind in diesem Moment eigentlich bräuchte.

So läuft der Tag weiter. Kleine Belastungen addieren sich. Der Druck wächst. Irgendwann reicht es nicht mehr.

Ein lauter Moment. Ein Rückzug. Oder nur der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Nachmittags kommt dein Kind nach Hause. Müde. Genervt.
Oder auffällig ruhig.

Dir wird klar: Das kann so nicht bleiben.

Hier setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst beim Zusammenbruch. Sondern schon deutlich davor.

Genau da, wo dein Kind Hilfe braucht, bevor es überhaupt auffällt.

Damit aus „irgendwie geschafft“ tatsächlich Teilhabe wird.
01

Unterricht ohne Überforderung

Viele Kinder sitzen mit im Klassenzimmer – und sind innerlich schon nach wenigen Minuten abgehängt.

Nicht aus Unwillen.
Sondern weil Geschwindigkeit, Aufbau oder Aufgaben nicht zu ihnen passen.

Wir stimmen Lerninhalte so ab, dass dein Kind folgen kann, in kleinen, machbaren Schritten.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größte Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viel Trubel. Wenig Halt.
Schnell kippt das in Stress, Rückzug oder Streit.

Wir begleiten das Miteinander aktiv, schreiten ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Halt im Kontakt mit anderen.

03

Übergänge ohne ständigen Neustart

Für viele Kinder machen genau diese Momente den Unterschied:
Der Raum wechselt.
Die Lehrkraft wechselt.

Eine neue Lage entsteht.

Was für die meisten kein Thema ist, bedeutet für dein Kind oft Druck und das Gefühl, nichts steuern zu können.

Wir sorgen für Struktur, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor es eskaliert

Viele Kinder halten sehr lange durch.
Bis der Punkt kommt, an dem gar nichts mehr geht.

Dann eskaliert es.
Oder es wird still.
Oder es macht komplett zu.

Wir bemerken diese Anzeichen frühzeitig, beruhigen die Lage gezielt und sorgen dafür, dass nichts außer Kontrolle gerät.

05

Ein Alltag, der trägt

Schule ist viel mehr als Unterricht.

Materialien finden, sich zurechtfinden, Abläufe verstehen – genau hier hakt es häufig.

Wir helfen dort, wo dein Kind es gerade braucht.

06

Abstimmung, auf die dein Kind sich verlassen kann

Viele Probleme liegen nicht am Kind, sondern an der Zusammenarbeit der Beteiligten

Missverständnisse. Unterschiedliche Sichtweisen. Wenig Austausch.

Wir sorgen für regelmäßigen, klaren Austausch zwischen Eltern, Schule und weiteren Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl Personal da ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil es Schulbegleitung häufig an klaren Strukturen fehlt.

  • Es wird schnell jemand eingesetzt, statt wirklich abzugleichen, wer passt
  • Fachliche Begleitung fehlt oder bleibt zu oberflächlich
  • Ausbildungsstand variiert, feste Maßstäbe gibt es kaum
  • Schulbegleitung heißt oft nur „im Raum sein“, nicht gezielt fördern
  • Zuständigkeiten werden aufgeteilt, statt gemeinsam gesteuert

Auf dem Papier ist vieles geregelt.

Im echten Alltag fühlen sich Kinder trotzdem oft allein gelassen.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen bloßer Organisation und einem echten System.

Und genau hier entscheidet sich, was am Ende wirklich ankommt.

Der richtige Match statt schneller Zuteilung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Unsicherheit, Reibung oder gar kein Fortschritt.
Unsere Arbeitsweise:
Wir suchen Schulbegleitung gezielt passend zu Kind, Lage und Schulumfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachteam statt Einzelkämpfertum

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten für sich allein, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein ganzes Fachteam im Hintergrund bereit.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Qualitätsstandards, interne Fortbildungen und dauerhafte Begleitung sichern das Niveau.

Fortschritt statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne konkretes Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten mit klaren Zielen im täglichen Ablauf.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern spürbar weiterkommt.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt

Viele kümmern sich um die Organisation von Schulbegleitung.
Wir stehen dafür ein, dass sie im Alltag auch trägt.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten Fachteams – mit sorgfältiger Auswahl, laufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine leeren Worte. Kein bloßes Versprechen.
Sondern ein Team, das im Alltag funktioniert.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du entscheidest mit
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – dauerhaft, nicht nur zu Beginn
  • ✓ Enger Austausch mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Braucht dein Kind wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung in der Schule, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder sich abzeichnet und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag genehmigt, übernimmt das Jugendamt die Finanzierung vollständig.

Deine Familie zahlt nichts dazu.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Abklärung des möglichen Bedarfs
  • Hilfe bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung während des Hilfeplanverfahrens
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Formale Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) reichen Familie und behandelnde Fachstellen selbst ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern weil sie zu unklar formuliert sind.

Genau dort bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Braucht dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist keine reine Betreuung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung besteht und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die vollständigen Kosten.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel Folgendes umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und im Miteinander mit anderen
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung im Alltag (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Das Ziel bleibt gleich: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – statt nur anwesend zu sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der persönlichen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Hilfe bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und auch danach

Die nötigen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf den ersten Blick klar.
Viele Verfahren ziehen sich nicht wegen fehlendem Bedarf hin, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder lückenhafter Anträge.

Genau dort bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt — wir begleiten dich auf dem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es für dich passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern euren Alltag, die Lage und die echten Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Was Wolkenfreie Zeit unterscheidet

01 Antrags­prozess

Klarer Weg durch Antrag und Bewilligung

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern an Unklarheit im Ablauf.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt fundiertes Wissen über Abläufe, Strukturen und Entscheidungswege mit.

  • Wir kennen die entscheidenden Punkte aus der Praxis
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf verständlich und nachvollziehbar zu beschreiben

So entstehen bessere Ausgangsbedingungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich begleitet, mit starkem Team im Rücken

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie für sich allein.

Jede Begleitung ist Teil eines Teams, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Schulalltag verändert sich laufend. Lagen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft überraschend auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein Fachteam mit genau dieser Aufgabe:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund einspringen, wenn es wirklich zählt

Genau das macht im Alltag den Unterschied.

Nicht, weil einfach jemand „anwesend ist". Sondern weil fachliche Unterstützung jederzeit abrufbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich funktioniert, nicht nur auf dem Papier gut aussieht.

03 System­erfahrung

Erfahren im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse – oft wirkt alles gleichzeitig unübersichtlich. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir den richtigen Weg.

Viele Familien in Freiburg im Breisgau verlieren dabei Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht klar gemacht wird.

Diese Situationen sind uns bestens vertraut.

  • Wir wissen, wie Schulen funktionieren
  • Wir kennen die Abläufe bei Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen tatsächlich ankommt

So entsteht kein Chaos, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern weil ihnen niemand den Ablauf erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDer feste Halt im Leben deiner Familie

Im Leben ändert sich oft mehr, als man ahnt.

Dein Kind wird älter. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Themen werden neue Situationen.

Und häufig kommt mehr dazu, als anfangs absehbar war: medizinische Fragen, Unterstützung im Alltag, später vielleicht auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen kurzen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich der Bedarf wandelt
  • Wir sehen die Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht immer wieder bei null starten, nicht ständig neu suchen, nicht jedes Mal alles von vorn erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der eure Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht nur ein Anbieter. Sondern ein fester Halt, auf den du dich stützen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das spürbar ist, nicht nur behauptet wird

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die diese Situationen aus eigener Erfahrung kennen.

Nicht nur aus Theorie oder Fortbildungen – sondern aus echter Praxis.

  • Wir hören zu, bevor wir aktiv werden
  • Wir nehmen ernst, was für dich zählt
  • Wir denken nicht in Akten, sondern in Familien

Damit du dich nicht rechtfertigen musst – sondern dich verstanden fühlst.

Den Unterschied hörst du nicht in den Worten. Du spürst ihn danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Antwort, wenn es wirklich zählt

Wenn du Unterstützung suchst, willst du nicht lange warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das nicht.

  • Direkter Draht zu Menschen mit Erfahrung
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht in der Luft hängst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft zeigt sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich ernst genommen fühlst.

Genau daran hakt es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein bloßes Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns in Freiburg im Breisgau begleitet und kurz darauf hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil der Ablauf oft nicht klar ist.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Eine Schulbegleitung unterstützt dein Kind genau dort, wo der Schulalltag ohne Hilfe nicht zu bewältigen wäre.

Das kann der Start in den Morgen sein, das Zurechtfinden im Schulgebäude, der Kontakt zu Mitschülern oder Momente, in denen zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einwirken. An genau diesen Stellen setzt die Begleitung an.

Sie unterstützt dein Kind dabei, Aufgaben zu ordnen, Reize zu verarbeiten und sich im Schulbetrieb sicher zu bewegen.

Wichtig zu wissen:
Unterricht übernimmt eine Schulbegleitung nicht. Sie schafft aber die Basis dafür, dass dein Kind überhaupt gestützt und mit Sicherheit am Unterricht mitwirken kann.

Zu den typischen Aufgabenfeldern zählen:

  • Unterstützung beim Strukturieren von Tag und Aufgaben,
  • Begleitung in Pausen und im sozialen Miteinander,
  • Hilfe im Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern,
  • pflegerische Tätigkeiten, wenn erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Begleitung in kritischen Momenten bei Überforderung oder Eskalation.

Welche dieser Leistungen tatsächlich greifen, wird individuell im Hilfeplan festgelegt – abgestimmt auf das, was dein Kind in Freiburg im Breisgau wirklich braucht.

Bekommt mein Kind wirklich eine Schulbegleitung bewilligt?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung braucht, besteht ein Anspruch darauf. Besonders oft trifft das auf Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten zu.

Maßgeblich ist nicht die Diagnose an sich, sondern wie stark dein Kind dadurch im Alltag einschränkt ist. Wie die Unterstützung konkret aussehen soll, wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Freiburg im Breisgau oder der zuständigen Eingliederungshilfe geklärt.

- Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf besteht, sondern daran, dass er nicht überzeugend dargestellt wurde.
Eine Ablehnung bedeutet also nicht automatisch, dass kein Anspruch vorhanden ist.

Zwei rechtliche Wege sind möglich:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Wenn ihr in Freiburg im Breisgau nicht sicher wisst, wie sich der Bedarf eures Kindes am überzeugendsten darstellen lässt: Wir unterstützen euch dabei.

Müssen wir als Familie für die Schulbegleitung finanziell aufkommen?

Für Familien in Freiburg im Breisgau bleibt Schulbegleitung normalerweise vollständig kostenfrei. Steht der Bedarf einmal fest, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe sämtliche entstehenden Kosten.

Welche Stelle zuständig ist – das Jugendamt der Stadt Freiburg im Breisgau (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe in der Stadt Freiburg im Breisgau (§ 112 SGB IX) – richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert es, bis die Ämter untereinander klären, wer zuständig ist.

Wichtig:
Das darf nicht auf Kosten eurer Familie gehen.
Während die Zuständigkeit geklärt wird, läuft euer Antrag trotzdem weiter.

⚠️ Zuzahlungen oder Eigenanteile gibt es grundsätzlich nicht. Wenn euch etwas anderes erzählt wird, entspricht das nicht der Rechtslage.
Gegen eine Ablehnung oder eine eingeschränkte Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll die Zuständigkeit für schulische Eingliederungshilfe künftig vollständig beim Jugendamt liegen, unabhängig von der Art der Behinderung.
Die Reform ist derzeit noch Gegenstand politischer Abstimmungen.
Wir behalten die Entwicklung im Blick und informieren Familien in Freiburg im Breisgau, sobald sich konkrete Änderungen ergeben.

Solange ein Bedarf festgestellt ist, bleibt die Unterstützung für Familien in aller Regel kostenlos.

Bei welchen Diagnosen stehen die Chancen auf eine Bewilligung gut?

Ausschlaggebend ist nicht die Diagnose selbst, sondern wie stark sie die Teilhabe am Schulalltag beeinträchtigt.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen eine Bewilligung häufig erfolgt, gehören unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder machen nach außen einen unauffälligen Eindruck, stoßen im Alltag aber immer wieder an Grenzen.

Gerade sie geraten oft aus dem Blick, weil ihr Unterstützungsbedarf nicht klar genug beschrieben wird.

Fehlt eine Diagnose, heißt das nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

Auch ohne abgeschlossene Diagnostik lässt sich in dringenden Fällen eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei entscheidend?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das zuständige Jugendamt der Stadt Freiburg im Breisgau (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe in der Stadt Freiburg im Breisgau (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen notwendig.

Danach folgt in der Regel ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, was dein Kind konkret an Unterstützung benötigt.

Wichtig dabei:
Nicht die Menge der eingereichten Unterlagen ist entscheidend, sondern wie konkret und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes geschildert wird.

Ein ärztliches Attest allein reicht oft nicht aus.
Entscheidend ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Unterstützung nicht?
  • An welchen Stellen funktioniert der Schulalltag ohne Hilfe nicht?

Viele Familien verlieren dabei wertvolle Zeit, weil Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir begleiten Familien aus Freiburg im Breisgau durch den gesamten Prozess:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch auf Wunsch zur Seite, denn eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende des Weges.

Mit welcher Wartezeit bis zur Bewilligung ist zu rechnen?

Nach Eingang eures Antrags muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend.

Bei dringendem Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krisensituation, lässt sich eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug dargestellt wurde. Eine sorgfältige Vorbereitung spart unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf entscheidend.

Können wir als Familie selbst entscheiden, welcher Träger die Schulbegleitung übernimmt?

Ja.
Euch steht ein Wunsch- und Wahlrecht zu, das heißt:
Ihr könnt selbst mitbestimmen, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt darf euch nicht einfach irgendeinen Träger zuweisen.

In der Praxis wird dieses Recht von den Behörden nicht immer aktiv erwähnt, dabei kann es für die Qualität und Kontinuität der Begleitung ausschlaggebend sein.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger schon im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position deutlich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und damit auch für Familien in Freiburg im Breisgau eine Anlaufstelle.

Ist Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung möglich?

Ja.
Schulbegleitung kann sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen genehmigt werden, ebenso im Ganztagsbetrieb und bei inklusiver Beschulung – vorausgesetzt, ein entsprechender Bedarf liegt vor.

Entscheidend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch ergibt sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen mit der Begründung ab, der Förderbedarf werde bereits durch die Schule abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand – bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Für welchen Zeitraum gilt eine Bewilligung, bevor sie verlängert werden muss?

Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Schuljahr und wird danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht automatisch. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der laufenden Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes nicht unterbrochen wird.

Auch nach dem 18. Geburtstag lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortführen.

Worin unterscheiden sich pädagogische und pflegerische Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung hilft bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag – typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie kommt bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX zum Einsatz.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und vereint qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach – auch für Familien in Freiburg im Breisgau.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling betreut ein festes Team mehrere Kinder gemeinsam innerhalb derselben Schule, anstatt dass jedes Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Gewicht:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform gezielt gefördert werden.

Für Schulen und Träger bringt das mehr Flexibilität, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das verlangt.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Umsetzbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung besitzt, behält diesen weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran gesetzlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Pooling gelingt vor allem dann, wenn ein eingespieltes, festes Team eingesetzt wird, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund eine fachliche Steuerung erfolgt.
So entsteht eine Begleitung, die zuverlässig und zugleich flexibel bleibt – für Kinder, Eltern und Schulen in Freiburg im Breisgau.

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird die Unterstützung zum Zufall.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel fachliche Erfahrung steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling funktioniert nur zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit beruht auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Freiburg im Breisgau wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch das Pooling-Modell seinen individuellen Anspruch?

Nein, und das ist der wichtigste Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig erhalten.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen häufig mit wechselnden Bezugspersonen schlecht zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Freiburg im Breisgau werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das klar anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Freiburg im Breisgau – Ihr Anbieter vor Ort

Freiburg im Breisgau liegt in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Freiburg im Breisgau mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Freiburg im Breisgau – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Freiburg im Breisgau kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Freiburg im Breisgau begleiten wir dein Kind dort, wo der Alltag stattfindet – direkt in der Schule, in der Kita oder auch zuhause, je nachdem, welche Leistung bewilligt wurde. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und baut Vertrauen auf, statt dass ständig wechselnde Gesichter den Alltag deines Kindes durcheinanderbringen. Alle Schritte stimmen wir eng mit euch als Familie ab, damit die Begleitung wirklich zum Tagesablauf deines Kindes passt.

Familien in Freiburg im Breisgau starten am besten mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir uns gemeinsam ein Bild vom Bedarf eures Kindes machen. Ab diesem Moment übernehmen wir die Antragstellung, die Abstimmung mit dem zuständigen Amt und die gesamte Organisation, damit ihr euch auf euer Kind konzentrieren könnt.

Zuständigkeit & Kostenträger in Freiburg im Breisgau

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Freiburg im Breisgau entscheidet das Jugendamt der Stadt Freiburg im Breisgau (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. der Träger der Eingliederungshilfe (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). In Baden-Württemberg gilt das Wunsch- und Wahlrecht: Sie bestimmen den Träger, nicht die Behörde.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Baden-Württemberg aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Freiburg im Breisgau

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Freiburg im Breisgau?

In Freiburg im Breisgau ist das Jugendamt der Stadt Freiburg im Breisgau bzw. die Eingliederungshilfe zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Freiburg im Breisgau etwas?

Nein. Für Familien in Freiburg im Breisgau ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.