Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in DachauViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll nicht bloß irgendwie über die Runden kommen.

Andere werden erst aktiv, wenn die Lage kippt.

Wir kümmern uns darum, dass es gar nicht so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind gerade wirklich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So fühlt sich Schulbegleitung im Alltag an
wenn sie tatsächlich trägt.

Viele Kinder in Dachau wirken im Klassenzimmer gefasst.
Innerlich ringen sie trotzdem täglich um Halt.

So kann sich ein Schultag anfühlen, wenn die passende Unterstützung fehlt

Am Morgen ist noch Ruhe im Haus.
Dein Kind zieht sich an, etwas gemächlicher als andere vielleicht.
Du spürst:

Es braucht Anlauf.
Aber es klappt.

Dann kommt die Schule.

Der Unterricht startet – und schon nach kurzer Zeit hängt dein Kind ab. Die Klasse arbeitet weiter. Dein Kind blickt hinüber, will mithalten, versteht nicht alles – und bleibt still.

In der Pause entspannt sich nichts. Viele Kinder, viel Lärm, wenig Halt.

Vielleicht bleibt dein Kind am Rand stehen. Vielleicht gerät es aneinander mit anderen.
Vielleicht zieht es sich ganz zurück.

Keiner handelt böswillig. Aber kaum jemand erkennt, was dein Kind in diesem Moment eigentlich braucht.

So schleppt sich der Tag dahin. Kleine Überforderungen häufen sich. Der Druck wächst. Irgendwann reicht es nicht mehr.

Ein Wutausbruch. Ein Abtauchen. Oder nur dieses Gefühl:
„Das schaffe ich hier nicht."

Nachmittags sitzt dein Kind dann zuhause. Ausgelaugt. Enttäuscht von sich selbst.
Oder einfach nur schweigsam.

Und dir wird klar: So darf es nicht bleiben.

Genau an diesem Punkt setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn alles eskaliert. Sondern deutlich davor.

Dort, wo dein Kind Rückhalt braucht, bevor es überhaupt auffällt.

Damit aus „gerade so mithalten“ echtes Mitmachen wird.
01

Unterricht, der nicht mehr zur Belastung wird

Viele Kinder sitzen mit im Klassenraum – und verlieren trotzdem schon nach kurzer Zeit den roten Faden.

Nicht aus Unwillen.
Sondern weil Geschwindigkeit, Aufbau oder Aufgaben nicht zu ihnen passen.

Wir richten das Lernen so aus, dass dein Kind Schritt halten kann, in seinem eigenen Tempo.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größte Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viel Trubel, kaum Ordnung.
Daraus entstehen schnell Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir bleiben in sozialen Situationen aufmerksam dabei, greifen ein, bevor etwas eskaliert, und schenken deinem Kind Sicherheit im Miteinander.

03

Übergänge, die nicht ständig neu erkämpft werden müssen

Für viele Kinder machen genau diese Augenblicke den Unterschied:
Der Raum wechselt.
Eine neue Lehrkraft steht vorn.

Eine unbekannte Lage entsteht.

Was für andere Kinder ganz nebenbei passiert, bedeutet für dein Kind oft Anspannung und das Gefühl, den Boden zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Stimmung kippt

Viele Kinder halten sich lange aufrecht.
Bis es dann auf einmal nicht mehr geht.

Dann wird es laut.
Oder ganz leise.
Oder völlig verschlossen.

Wir bemerken diese Anzeichen rechtzeitig, beruhigen die Lage gezielt und verhindern, dass sich Situationen aufschaukeln.

05

Ein Alltag, der tatsächlich trägt

Schule ist mehr als nur Unterricht.

Organisation, Materialien, der Überblick, feste Abläufe – genau dort hakt es oft.

Wir helfen dort, wo dein Kind Unterstützung braucht.

06

Abstimmung, auf die sich dein Kind verlassen kann

Viele Schwierigkeiten liegen nicht am Kind, sondern an der Zusammenarbeit der Beteiligten

Missverständliche Absprachen. Unterschiedliche Erwartungen. Keine gemeinsame Linie.

Wir sorgen für klaren, regelmäßigen Austausch zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl jemand dabei ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Weil Schulbegleitung häufig ohne festes System aufgestellt wird.

  • Sie wird rasch besetzt, aber selten wirklich passend ausgewählt
  • Die fachliche Begleitung fehlt oder bleibt zu dünn
  • Die Ausbildung ist uneinheitlich, feste Maßstäbe fehlen
  • Schulbegleitung gilt als bloße „Anwesenheit", nicht als gezielte Förderung
  • Verantwortung wird aufgeteilt, statt gebündelt geführt

Viele Kinder gelten formal als betreut.

Im Alltag stehen sie trotzdem oft allein da.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Organisation und echtem System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Passung geht vor schneller Besetzung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Unsicherheit, Abwehr oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir suchen Schulbegleitung gezielt anhand von Kind, Situation und Schulumfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt Einzelkämpfertum

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten allein, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches Team im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte steuern aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und laufende Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf klar formulierte Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern spürbar vorankommt.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich Wirkung zeigt

Viele organisieren Schulbegleitung.
Wir stehen dafür ein, dass sie im Alltag tatsächlich funktioniert.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines klaren fachlichen Systems – mit durchdachter Auswahl, laufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du bist Teil der Entscheidung
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – dauerhaft, nicht nur am Anfang
  • ✓ Enger Austausch mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung benötigt, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Schulleben teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die vollständigen Kosten der Schulbegleitung.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung durch das Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) bringen Familie und behandelnde Fachstellen selbst ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf verständlich und geordnet bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie zu unklar formuliert sind.

Genau hier bringen wir Ordnung und Erfahrung mit ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag braucht, läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Sozialamt.

Ziel ist nicht bloße Beaufsichtigung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die vollständigen Kosten der Schulbegleitung.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Miteinander
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Das Ziel bleibt gleich: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – statt nur anwesend zu sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die erforderlichen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf verständlich und geordnet bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf Anhieb klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier bringen wir Ordnung und Erfahrung mit ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt — wir begleiten dich auf diesem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir liegt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Situation und die echten Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die notwendigen Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit einen anderen Weg geht

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsverfahren

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Ablauf.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt ein fundiertes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis ankommt
  • Wir bereiten Familien in Dachau gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar zu schildern

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit einem starken Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein.

Jede Begleitung ist eingebettet in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Der Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft unerwartet auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, genau dafür da:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht im Alltag den Unterschied.

Nicht, weil einfach jemand „anwesend ist". Sondern weil fachliche Unterstützung jederzeit erreichbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur auf dem Papier organisiert ist.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles zugleich verworren. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir richtig den Weg.

Viele Familien im Landkreis Dachau verlieren dabei Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht klar erklärt wird.

Uns sind genau diese Situationen bestens vertraut.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Wirrwarr, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich macht.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man vorher ahnt.

Dein Kind wächst heran. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Situationen.

Und häufig kommt mehr hinzu, als man zu Beginn vermutet: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, später vielleicht auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen einzelnen Augenblick.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse wandeln
  • Wir sehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht immer wieder von vorn beginnen, nicht ständig neu suchen, nicht jedes Mal alles neu erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist kein gewöhnlicher Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die Verlass ist.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein dazustehen.

Bei Wolkenfreie Zeit begegnen dir Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Den Unterschied hörst du nicht in den Worten. Du spürst ihn danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich darauf ankommt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein bloßes Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Stell dir den Unterschied so vor: Ohne Unterstützung verliert sich dein Kind vielleicht schon beim Betreten des Klassenzimmers in der Menge der Eindrücke. Mit einer Schulbegleitung an der Seite sieht der Morgen anders aus – jemand hilft beim Ankommen, beim Zurechtfinden in den Fluren, beim ersten Kontakt zu Mitschülern.

Genau dort setzt die Begleitung an, wo der Schultag ohne Hilfe kippen würde: bei zu vielen Reizen gleichzeitig, bei Unsicherheit im sozialen Miteinander, bei der Frage, wie eine Aufgabe überhaupt angegangen wird.

Wichtig zu wissen:
Unterrichten gehört nicht zu den Aufgaben einer Schulbegleitung. Sie schafft aber den Rahmen, in dem dein Kind dem Unterricht überhaupt folgen kann.

Zu den Aufgaben können gehören:

  • Struktur im Tagesablauf und bei den Aufgaben,
  • Begleitung in Pausen und im Kontakt mit anderen Kindern,
  • Unterstützung, wenn Reize oder Stress überhandnehmen,
  • Vermittlung zwischen deinem Kind, Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Handgriffe, falls nötig, etwa Medikamentengabe oder Sondenkost,
  • Beistand in Momenten, in denen die Situation zu kippen droht.

Was davon tatsächlich gebraucht wird, legt der Hilfeplan individuell fest, zugeschnitten auf das, was dein Kind in Dachau im Alltag wirklich braucht.

Stehen die Chancen gut, dass der Antrag für mein Kind durchgeht?

Sobald eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung den Schulalltag deines Kindes erschwert, besteht ein Anspruch. Häufig betroffen sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Nicht die Diagnose auf dem Papier zählt, sondern wie stark dein Kind im täglichen Ablauf eingeschränkt ist. Wie die konkrete Unterstützung aussieht, wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt Dachau oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Dachau besprochen.

- Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf besteht, sondern daran, dass er im Antrag zu vage beschrieben wurde. Ein Nein vom Amt heißt also nicht automatisch: kein Anspruch.

Rechtlich unterscheidet man zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): greift bei einer drohenden oder bestehenden seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): gilt bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung, hier übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Wenn ihr in Dachau nicht sicher seid, wie sich der Bedarf eures Kindes am überzeugendsten darstellen lässt, unterstützen wir euch dabei.

Müssen wir als Familie für die Schulbegleitung etwas bezahlen?

Vergleiche es mit zwei Wegen: Auf dem einen zahlt die Familie drauf, auf dem anderen trägt der Staat die Kosten. Für Familien in Dachau gilt der zweite Weg – Schulbegleitung ist normalerweise vollständig kostenfrei, sobald der Bedarf festgestellt ist. Dann übernehmen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Finanzierung.

Ob dabei das Jugendamt Dachau (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Landkreis Dachau (§ 112 SGB IX) zuständig ist, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert die Klärung zwischen den Behörden, wer zahlt.

Wichtig:
Das darf nicht auf dem Rücken eurer Familie ausgetragen werden.
Während die Zuständigkeit geklärt wird, läuft euer Antrag trotzdem weiter.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind nicht vorgesehen. Solltet ihr davon hören, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll die Zuständigkeit für schulische Eingliederungshilfe künftig vollständig beim Jugendamt liegen, unabhängig von der Art der Behinderung.
Die Reform ist noch nicht beschlossen, sie befindet sich in der politischen Abstimmung.
Wir beobachten die Entwicklung und informieren Familien in Dachau, sobald sich etwas Konkretes ändert.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Unterstützung für Familien in der Regel kostenlos.

Welche Diagnosen erhöhen die Aussicht auf eine Bewilligung?

Nicht das, was auf dem Diagnosezettel steht, gibt den Ausschlag, sondern wie sehr sich das im Schulalltag deines Kindes bemerkbar macht. Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX.

Häufig führt eine Schulbegleitung bei folgenden Diagnosen zur Bewilligung:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder machen nach außen einen unauffälligen Eindruck, geraten im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade sie werden oft übersehen, weil der Unterstützungsbedarf im Antrag nicht klar genug beschrieben wird.

Ohne Diagnose heißt das nicht: kein Anspruch.

In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung ab und worauf sollten wir achten?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag entweder an das zuständige Jugendamt Dachau (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Landkreis Dachau (§ 112 SGB IX).

Benötigt werden ärztliche oder fachliche Stellungnahmen.

Danach folgt in der Regel ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, was dein Kind konkret braucht.

Wichtig dabei:
Nicht die Aktendicke entscheidet, sondern wie greifbar und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben ist.

Ein ärztliches Attest allein reicht meist nicht aus.
Entscheidend ist eine lebensnahe Schilderung:

  • Was klappt bei deinem Kind ohne Unterstützung nicht?
  • An welcher Stelle bricht der Schulalltag ohne Hilfe zusammen?

Viele Familien verlieren dabei wertvolle Zeit, weil der Ablauf unklar bleibt und niemand sie durch das Verfahren führt.

Wir begleiten Familien aus Dachau durch den kompletten Prozess:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch zur Seite, denn eine Ablehnung ist noch nicht das letzte Wort.

Wie lange zieht sich das Verfahren bis zur Bewilligung normalerweise hin?

Nach Eingang eures Antrags muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist reagieren. Wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, dauert es entsprechend länger.

Bei akutem Bedarf, etwa bei plötzlicher Schulvermeidung oder in einer Krise, lässt sich eine vorläufige Bewilligung oft deutlich schneller erwirken.

Gut zu wissen:

Meist verzögert sich das Verfahren dann, wenn Unterlagen fehlen oder der Bedarf zu knapp beschrieben wurde. Eine gründliche Vorbereitung spart am Ende Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Datum des Eingangs spielt für den weiteren Ablauf eine wichtige Rolle.

Können wir als Eltern mitbestimmen, welcher Träger unser Kind begleitet?

Ja.
Familien haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet: Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt kann euch nicht einfach einen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer von sich aus, dabei entscheidet es oft über Qualität und Kontinuität der Begleitung.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger schon im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Verhandlungsposition.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv, auch für Familien in Dachau sind wir ansprechbar.

Gilt Schulbegleitung auch für Förderschulen, Ganztag oder inklusiven Unterricht?

Ja.
Ob Regelschule oder Förderschule, Ganztagsbetrieb oder inklusive Beschulung: Schulbegleitung kann in all diesen Fällen genehmigt werden, wenn ein entsprechender Bedarf vorliegt.

Nicht die Schulform entscheidet, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch stützt sich auf den Behinderungsbegriff und das Recht auf Teilhabe (§ 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX), unabhängig von der besuchten Schule.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen Anträge für Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei dort bereits abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand – bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine bewilligte Schulbegleitung, bevor eine Verlängerung nötig wird?

In der Regel gilt eine Bewilligung für ein Schuljahr, danach wird sie neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt über die Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Die Verlängerung geschieht nicht automatisch. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Bewilligung, damit für euer Kind keine Lücke entsteht.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus können laufende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr weitergeführt werden.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung setzt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag an, typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Handgriffe wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie wird bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX eingesetzt.

In der Praxis brauchen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen, auch für Familien in Dachau.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Stell dir vor: Statt dass jedes Kind eine völlig eigene Begleitung bekommt, kümmert sich beim Pooling ein festes Team gemeinsam um mehrere Kinder derselben Schule.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Gewicht:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform gezielt ausgebaut werden.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Spielraum, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling tritt nicht an die Stelle einer Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das erfordert.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht das, was organisatorisch einfacher wäre.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen auch weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran rechtlich nichts.

Wann läuft Pooling wirklich rund?

Es funktioniert dann gut, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund eine fachliche Steuerung mitläuft.
So entsteht eine Begleitung, die verlässlich und gleichzeitig anpassungsfähig ist, für Kinder, Eltern und Schulen in Dachau.

Ohne klare Steuerung entsteht Unruhe.
Ohne Struktur geht der Überblick verloren.
Ohne Erfahrung wird die Unterstützung zum Glücksspiel.
Der entscheidende Punkt liegt nicht im Modell selbst, sondern in seiner Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • durchdachter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die tatsächlich trägt.

Wie fundiert ist das Fachwissen hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling trägt nur dann verlässlich, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und die Fäden zieht.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit basiert auf langjähriger Praxiserfahrung in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des ganzen Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einordnen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Dachau wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Denn entscheidend ist nicht, wie Pooling auf dem Papier geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Geht durch Pooling der individuelle Anspruch meines Kindes verloren?

Nein, und das ist der zentrale Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch im Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Das Poolmodell schränkt den individuellen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nicht ein.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen mit wechselnden Bezugspersonen oft schlecht zurecht.
Für sie ist Pooling in der Regel nicht geeignet, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut kann: Fehltage lassen sich spürbar reduzieren, Vertretungen sind leichter zu organisieren, und Eltern in Dachau werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringt.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das offen anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Dachau – Ihr Anbieter vor Ort

Dachau gehört zum Landkreis Dachau in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Dachau aktiv und begleitet Familien in Dachau mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Dachau – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Dachau kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Dachau sieht der Alltag mit Schulbegleitung ganz praktisch aus: Je nach bewilligter Leistung ist die Begleitung direkt in der Schule, in der Kita oder auch zu Hause an der Seite deines Kindes. Eine feste Bezugsperson begleitet dabei den Ablauf, kennt die Eigenheiten deines Kindes und stimmt sich eng mit euch als Familie ab, damit der Übergang zwischen den Lebensbereichen möglichst reibungslos gelingt.

Wenn ihr in Dachau den ersten Schritt gehen wollt, beginnt alles mit einem kostenlosen Erstgespräch. Darin schauen wir gemeinsam auf die Situation eures Kindes und klären, was es braucht. Anschließend übernehmen wir für euch die Antragstellung beim Jugendamt oder der Eingliederungshilfe sowie die weitere Organisation, damit ihr euch nicht allein durch das Verfahren kämpfen müsst.

Zuständigkeit & Kostenträger in Dachau

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Dachau entscheidet das Jugendamt Dachau (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Dachau (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Dachau – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Bayern gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Dachau

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Dachau?

In Dachau ist das Jugendamt Dachau bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Dachau zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Dachau etwas?

Nein. Für Familien in Dachau ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.