Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in HerneViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind verdient mehr als nur Durchhalten.

Meist reagiert erst jemand, wenn gar nichts mehr geht.

Wir setzen früher an, damit es erst gar nicht so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind tatsächlich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung im echten Alltag ab
wenn sie ihr Ziel erreicht.

Nach außen wirken viele Kinder gefasst.
Innerlich ringen sie täglich mit sich.

So fühlt sich Schule an, wenn die passende Begleitung fehlt

Am Morgen ist zunächst Ruhe.
Dein Kind zieht sich an, braucht dafür vielleicht etwas länger als andere.
Du spürst:

Das strengt an.
Aber es klappt noch.

Dann kommt die Schule.

Der Unterricht startet – und schon nach kurzer Zeit hängt dein Kind ab. Die Klasse macht weiter. Dein Kind schaut hinüber, versucht mitzukommen, blickt nicht ganz durch – und bleibt still.

In der Pause entspannt sich nichts. Viel Trubel, viele Eindrücke, kein fester Halt.

Möglicherweise bleibt dein Kind für sich. Möglicherweise gerät es aneinander mit anderen.
Möglicherweise zieht es sich ganz zurück.

Niemand handelt aus böser Absicht. Doch kaum jemand erkennt, was dein Kind in diesem Moment eigentlich braucht.

So zieht sich der Schultag hin. Kleine Belastungen addieren sich. Der Druck wächst. Irgendwann läuft das Fass über.

Ein Wutausbruch. Ein Abtauchen. Oder schlicht der Gedanke:
„Das schaffe ich nicht."

Nachmittags kommt dein Kind nach Hause. Ausgelaugt. Genervt.
Oder einfach wortlos.

Und dir wird klar: So darf es nicht bleiben.

Hier setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst im Ernstfall. Sondern deutlich davor.

Genau dort, wo dein Kind Halt braucht, lange bevor es auffällt.

Damit aus „irgendwie überstehen“ echtes Mitmachen wird.
01

Lernen, das nicht mehr an die Grenzen bringt

Viele Kinder sitzen im Klassenraum – und sind gedanklich schon nach kurzer Zeit ausgestiegen.

Nicht aus fehlendem Willen.
Sondern weil Geschwindigkeit, Aufbau oder Aufgaben nicht zum Kind passen.

Wir richten Lernschritte so aus, dass dein Kind mitkommt, Stück für Stück.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größte Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viele Eindrücke. Kaum Halt.
Schnell kippt das in Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir sind mitten im sozialen Geschehen dabei, greifen ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Sicherheit im Kontakt mit anderen.

03

Übergänge, die nicht jedes Mal von vorn beginnen

Für viele Kinder sind gerade diese Augenblicke schwierig:
Der Raum wechselt.
Eine neue Lehrkraft kommt.

Ungewohnte Situationen.

Was für die meisten kein Thema ist, löst bei deinem Kind oft Anspannung und das Gefühl von Kontrollverlust aus.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Situation kippt

Viele Kinder halten sich lange tapfer.
Bis plötzlich nichts mehr geht.

Dann wird es laut.
Oder ganz leise.
Oder völlig verschlossen.

Wir bemerken diese Anzeichen frühzeitig, beruhigen gezielt und mit Ruhe und verhindern, dass die Lage eskaliert.

05

Ein Alltag, der wirklich trägt

Schule ist mehr als reiner Unterricht.

Ordnung halten, Material finden, sich zurechtfinden, Abläufe kennen – oft genau daran hakt es.

Wir helfen dort, wo es für dein Kind gerade nötig ist.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich hilft

Viele Probleme liegen nicht am Kind, sondern zwischen den Beteiligten

Missverständliche Absprachen. Verschiedene Erwartungen. Fehlender Austausch.

Wir kümmern uns um klare, regelmäßige Absprachen zwischen Familie, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl eine Person dabei ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung vielerorts ohne durchdachtes Konzept aufgebaut wird.

  • Es wird schnell jemand eingesetzt, statt wirklich sorgfältig ausgewählt
  • Die fachliche Begleitung fehlt oder bleibt zu oberflächlich
  • Die Ausbildung ist unterschiedlich, feste Maßstäbe fehlen
  • Schulbegleitung wird als reine „Anwesenheit" gedacht, nicht als gezielte Hilfe
  • Zuständigkeit wird aufgeteilt, statt aktiv gesteuert

Auf dem Papier sind viele Kinder versorgt.

Im echten Alltag stehen sie trotzdem oft allein da.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen bloßer Organisation und einem echten System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Die richtige Passung statt schneller Vergabe

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Gegenwehr oder Stagnation.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die Schulbegleitung gezielt nach Kind, Lage und Schulumfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt Alleingang

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten isoliert, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches Team im Hintergrund bereit.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinisches Fachpersonal steuern aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und dauerhafte Begleitung sichern das Niveau.

Echte Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf konkrete Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern spürbar vorankommt.

Schulbegleitung, die in Herne tatsächlich wirkt

Viele stellen Schulbegleitung nur bereit.
Wir übernehmen Verantwortung dafür, dass sie im Alltag trägt.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten Fachsystems – mit sorgfältiger Auswahl, ständiger Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Worte.
Sondern ein System, das im Alltag funktioniert.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du hast Mitspracherecht
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur zu Beginn
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Familie und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und dein Kind sonst nicht ausreichend am Schulalltag teilhaben kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die Schulbegleitung vollständig.

Deine Familie zahlt dafür nichts.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu notwendigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) bringt die Familie beziehungsweise die behandelnden Fachstellen bei.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf verständlich und geordnet bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern weil sie unklar formuliert sind.

Genau hier bringen wir Erfahrung und Struktur ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist nicht bloße Beaufsichtigung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, individuell auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf zugeschnitten.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die Schulbegleitung vollständig.

Deine Familie zahlt dafür nichts.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel beinhalten:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialer Interaktion
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist immer: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – nicht nur ist anwesend.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise erstellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf verständlich und geordnet bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf Anhieb klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder lückenhafter Anträge.

Genau hier bringen wir Erfahrung und Struktur ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag trägt.

Schritt für Schritt zeigen wir dir, wie es geht.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir liegt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern euren Alltag, die Situation und die echten Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung der Antragstellung, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Was Wolkenfreie Zeit ausmacht

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheiten im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir unterstützen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzustellen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich begleitet, mit starkem Team im Rücken

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein.

Jede Begleitung ist Teil eines Teams, das im Hintergrund mitdenkt, begleitet und unterstützt.

Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft unerwartet auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, genau dafür da:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht den Unterschied im Alltag.

Nicht, weil jemand einfach „da ist". Sondern weil fachliche Unterstützung jederzeit erreichbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse – oft wirkt alles auf einmal verworren. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir, wie es wirklich läuft.

Vielen Familien in Herne geht dabei Zeit verloren, weil ihnen der Ablauf nicht klar erklärt wird.

Wir kennen genau diese Situationen.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und bei Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Wirrwarr, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben ändert sich oft mehr, als man denkt.

Dein Kind wird größer. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Herausforderungen entstehen neue Situationen.

Und oft kommt mehr hinzu, als man zu Beginn ahnt: medizinische Fragen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien in Herne nicht nur für einen kurzen Moment.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich die Bedürfnisse ändern
  • Wir sehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht immer wieder neu beginnen, nicht immer wieder suchen, nicht immer wieder alles erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht bloß ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die Verlass ist.

05 Verständnis

Verständnis, das spürbar ist, nicht nur behauptet wird

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit musst du keinem Versprechen einfach glauben.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was genau macht eine Schulbegleitung und wann kommt sie zum Einsatz?

Wir wissen, dass viele Eltern sich fragen, ob eine Schulbegleitung wirklich hilft, wenn der Schulalltag für ihr Kind zur Belastung wird. Die Antwort: Sie setzt genau dort an, wo dein Kind allein an seine Grenzen stößt.

Das kann der Start in den Morgen sein, das Zurechtfinden im Schulgebäude, der Kontakt zu Mitschülern oder auch Situationen, in denen zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einströmen. Unsere Begleitung unterstützt dein Kind dabei, den Tag zu strukturieren, Reize zu verarbeiten und sich sicherer im Schulumfeld zu bewegen.

Ein wichtiger Punkt vorab:
Unterricht selbst gehört nicht zu den Aufgaben einer Schulbegleitung. Sie schafft aber überhaupt erst den Rahmen, in dem dein Kind gestützt und sicher am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den typischen Aufgabenfeldern zählen zum Beispiel:

  • Hilfe beim Strukturieren von Tagesabläufen und Aufgaben,
  • Unterstützung in Pausensituationen und im sozialen Miteinander,
  • Begleitung beim Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Vermittlung zwischen deinem Kind, Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Unterstützung in belastenden Momenten wie Überforderung oder Eskalation.

Welche dieser Leistungen euer Kind konkret erhält, legen wir gemeinsam im Hilfeplan fest, ganz nach dem, was dein Kind in Herne tatsächlich braucht.

Hat mein Kind wirklich eine Chance, dass der Antrag durchgeht?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung benötigt, besteht ein Anspruch. Besonders oft betroffen sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Maßgeblich ist dabei nicht die reine Diagnose, sondern wie stark dein Kind dadurch im Alltag eingeschränkt wird. Im Hilfeplanverfahren wird gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Herne oder der zuständigen Eingliederungshilfe besprochen, welche Unterstützung passt.

- Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf besteht, sondern daran, dass er im Antrag nicht deutlich genug beschrieben wurde. Eine Absage bedeutet also nicht automatisch das Ende.

Rechtlich unterscheidet man zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): greift bei einer seelischen Behinderung oder wenn diese droht, etwa bei Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Auffälligkeiten, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist hier das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): gilt bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Zuständig ist dann der Träger der Eingliederungshilfe.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Wenn du dir in Herne unsicher bist, wie sich der Bedarf deines Kindes überzeugend darstellen lässt, unterstützen wir euch gern dabei.

Müssen wir als Familie für die Schulbegleitung selbst bezahlen?

Für Familien in Herne fällt Schulbegleitung normalerweise keine Kosten an. Sobald der Bedarf festgestellt wurde, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Kosten vollständig.

Ob dabei das Jugendamt der Stadt Herne (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe der Stadt Herne (§ 112 SGB IX) zuständig ist, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Es kommt gelegentlich vor, dass die Zuständigkeit zwischen den Behörden nicht sofort geklärt ist.

Wichtig für euch:
Dadurch dürfen euch keine Nachteile entstehen. Der Antrag wird währenddessen ganz normal weiterbearbeitet, auch wenn die Ämter untereinander noch klären, wer zuständig ist.

⚠️ Zuzahlungen oder ein Eigenanteil sind gesetzlich nicht vorgesehen. Solltest du etwas Gegenteiliges hören, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung kannst du Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll künftig das Jugendamt allein für die schulische Eingliederungshilfe zuständig sein, unabhängig von der Art der Behinderung. Diese Reform wird derzeit noch politisch diskutiert.
Wir beobachten die Entwicklung genau und informieren Familien in Herne, sobald sich konkrete Änderungen ergeben.

Bleibt der Bedarf bestehen, bleibt auch die Unterstützung für Familien in der Regel kostenfrei.

Bei welchen Diagnosen stehen die Chancen auf eine Bewilligung gut?

Ausschlaggebend ist nie die Diagnose an sich, sondern wie sehr sie die Teilhabe deines Kindes am Schulalltag einschränkt. Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen eine Bewilligung häufig erfolgt, gehören unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen bei Kindern und Jugendlichen,
  • Lernbehinderungen mit Einfluss auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder machen nach außen einen unauffälligen Eindruck, geraten im Alltag aber immer wieder an ihre Belastungsgrenze.

Gerade diese Kinder werden häufig übersehen, weil ihr eigentlicher Unterstützungsbedarf nicht klar genug benannt wird.

Auch ohne vorliegende Diagnose ist ein Anspruch nicht ausgeschlossen.

In dringenden Fällen lässt sich sogar ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung ab und worauf sollten wir achten?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag entweder an das Jugendamt der Stadt Herne (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe der Stadt Herne (§ 112 SGB IX).

Hierfür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen erforderlich.

Im Anschluss folgt in der Regel ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind braucht.

Entscheidend dabei ist:
Nicht die Anzahl der Unterlagen zählt, sondern wie konkret und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben wird.

Ein ärztliches Attest reicht dafür meistens nicht aus.
Gefragt ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was schafft dein Kind nicht ohne Hilfe?
  • Woran scheitert der Schulalltag konkret, wenn keine Unterstützung da ist?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil die Abläufe unübersichtlich sind oder niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir stehen Familien aus Herne während des gesamten Prozesses zur Seite: von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur endgültigen Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch lassen wir euch nicht allein, denn eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort.

Wie lange dauert es in der Regel, bis eine Entscheidung fällt?

Sobald der Antrag eingegangen ist, muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Zeit entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, dauert es entsprechend länger.

Bei dringendem Handlungsbedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krise, lässt sich eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Häufig zieht sich das Verfahren hin, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug dargestellt wurde. Eine gründliche Vorbereitung spart hier wertvolle Zeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum spielt für den weiteren Ablauf eine wichtige Rolle.

Können wir uns den Träger für die Begleitung selbst aussuchen?

Ja, das könnt ihr.
Als Familie habt ihr ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt konkret: Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt darf euch nicht einfach einen Träger zuweisen.

In der Praxis wird dieses Recht von den Behörden nicht immer aktiv erwähnt, dabei ist es für die Qualität und Kontinuität der Begleitung oft entscheidend.

Unser Tipp:
Gebt den gewünschten Träger schon direkt im Antrag namentlich an.
Das stärkt eure Position von Anfang an.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und steht damit auch Familien in Herne zur Verfügung.

Ist Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei Inklusion möglich?

Ja, das ist möglich.
Ob Regelschule, Förderschule, Ganztagsbetrieb oder inklusive Beschulung: Schulbegleitung kann in all diesen Konstellationen genehmigt werden, sofern ein entsprechender Bedarf besteht.

Entscheidend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch stützt sich auf den Behinderungsbegriff und das Recht auf Teilhabe (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig zu wissen:
Manche Ämter versuchen, Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument abzulehnen, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule selbst abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand: Liegt ein individueller Bedarf vor, bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine Bewilligung, bevor sie neu beantragt werden muss?

Eine Bewilligung gilt üblicherweise für ein Schuljahr und wird danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt dann im Zuge der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht von selbst. Stellt den Folgeantrag rechtzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen bevor die laufende Bewilligung endet, damit die Unterstützung für dein Kind ohne Lücke weiterläuft.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus können bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortgesetzt werden.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Begleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, emotionaler Regulation und der Tagesstruktur, meist bei einer seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen, auch für Familien in Herne.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling kümmert sich ein festes Team gemeinsam um mehrere Kinder an derselben Schule, statt dass jedes Kind ausschließlich eine eigene Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell rückt zunehmend in den Fokus:
Die geplante SGB VIII-Reform sieht vor, Pooling als Organisationsform gezielt zu stärken.

Für Schulen und Träger entsteht dadurch mehr Flexibilität, für Familien tauchen dabei aber berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf deines Kindes dies erfordert.
Entscheidend bleibt der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Umsetzbarkeit.
Wer Anspruch auf eine Einzelbegleitung hat, behält diesen Anspruch weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran rechtlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich?

Pooling gelingt vor allem dann gut, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die verlässlich und gleichzeitig anpassungsfähig ist, für Kinder, Eltern und Schulen in Herne.

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird die Unterstützung zum Glücksspiel.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie fundiert ist das Fachwissen hinter unserem Pooling-Ansatz?

Pooling funktioniert nur zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit baut auf langjähriger Erfahrung in der Schulbegleitung auf und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht von einer einzelnen Person abhängt, sondern vom gesamten Team getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
Dadurch lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern schon frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Herne wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Handeln:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch das Pooling-Modell seinen persönlichen Anspruch?

Nein, und das ist der entscheidende Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Form der Organisation, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt eine Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa im Bereich Autismus, kommen mit wechselnden Bezugspersonen häufig schlecht zurecht.
Für sie ist Pooling in der Regel ungeeignet, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich spürbar reduzieren, Vertretungen sind leichter zu organisieren, und Eltern in Herne werden verlässlicher entlastet, weil sich das Team flexibel gegenseitig unterstützt.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren.
Passt das Pool-Setting nicht, hast du das Recht, das offen anzusprechen, und wir stehen dir dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Herne – Ihr Anbieter vor Ort

Herne liegt in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Herne mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Herne – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Herne kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Herne begleiten wir Kinder dort, wo sie sie wirklich brauchen, sei es direkt in der Schule, in der Kita oder auch zu Hause, je nachdem, welche Leistung bewilligt wurde. Eine feste Bezugsperson sorgt für Kontinuität und Vertrauen im Alltag deines Kindes. Dabei stimmen wir uns eng mit euch als Familie ab, damit die Begleitung wirklich zu den Bedürfnissen eures Kindes passt.

Wenn ihr in Herne den ersten Schritt machen wollt, bieten wir euch ein kostenloses Erstgespräch an, ganz unverbindlich und ohne Vorbedingungen. Im Anschluss übernehmen wir für euch die Antragstellung und die weitere Organisation, damit ihr euch auf euer Kind konzentrieren könnt. So müsst ihr das Verfahren nicht allein durchlaufen, wir begleiten euch Schritt für Schritt.

Zuständigkeit & Kostenträger in Herne

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Herne entscheidet das Jugendamt der Stadt Herne (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. der Träger der Eingliederungshilfe (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). In Nordrhein-Westfalen gilt das Wunsch- und Wahlrecht: Sie bestimmen den Träger, nicht die Behörde.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Nordrhein-Westfalen aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Herne

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Herne?

In Herne ist das Jugendamt der Stadt Herne bzw. die Eingliederungshilfe zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Herne etwas?

Nein. Für Familien in Herne ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.