Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in MarburgViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll den Schulalltag nicht nur irgendwie überstehen.

Meist merkt man erst etwas, wenn gar nichts mehr geht.

Genau das wollen wir verhindern, bevor es überhaupt so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind wirklich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung im echten Alltag ab
wenn sie tatsächlich hilft.

Viele Kinder wirken in der Klasse ganz normal.
Innerlich kostet sie das aber jeden Tag Kraft.

So kann Schule sich anfühlen, wenn die passende Unterstützung fehlt

Der Morgen beginnt ruhig.
Dein Kind zieht sich an, braucht vielleicht etwas länger als andere.
Du spürst schon:

Das strengt an.
Aber es klappt noch.

Dann kommt die Schule.

Kaum hat der Unterricht angefangen, hängt dein Kind schon nach kurzer Zeit hinterher. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, will mithalten, versteht nicht alles – und bleibt still.

In der Pause wird die Lage nicht besser. Viele Kinder. Viel Lärm. Kaum Struktur.

Manchmal steht dein Kind abseits. Manchmal gibt es Streit.
Manchmal zieht es sich ganz zurück.

Keiner tut das mit Absicht. Aber keiner sieht wirklich, was dein Kind gerade bräuchte.

So zieht sich der Tag hin. Kleine Belastungen addieren sich. Die Spannung wächst. Bis irgendwann der Punkt kommt.

Ein Wutausbruch. Rückzug. Oder nur der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Nachmittags sitzt dein Kind wieder daheim. Müde. Frustriert.
Oder einfach wortlos.

Und dir wird klar: So darf es nicht weitergehen.

Genau an diesem Punkt setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst, wenn die Situation eskaliert. Sondern deutlich früher.

Da, wo dein Kind Halt braucht, bevor es überhaupt auffällt.

Damit aus „irgendwie durchhalten“ echte Teilhabe wird.
01

Unterricht, der dein Kind nicht mehr überfordert

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenraum – verlieren aber schon nach kurzer Zeit den roten Faden.

Nicht aus Unwillen.
Sondern weil Tempo, Aufbau oder Aufgaben nicht zu ihnen passen.

Wir gestalten das Lernen so, dass dein Kind mitkommt, ganz in seinem Tempo.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Oft ist gar nicht der Unterricht das Problem – sondern die Pause.

Viele Reize. Kaum Ordnung.
Rasch entstehen daraus Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir begleiten das soziale Miteinander aktiv, greifen ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Halt unter anderen.

03

Übergänge, bei denen dein Kind nicht jedes Mal neu ankommen muss

Für viele Kinder sind es genau diese Augenblicke, die zählen:
Ein anderer Raum.
Eine andere Lehrkraft.

Eine neue Lage.

Was für andere Kinder normal ist, bedeutet für dein Kind oft Stress und das Gefühl von Kontrollverlust.

Wir geben Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Lage kippt

Viele Kinder halten lange durch.
Bis es dann nicht mehr weitergeht.

Dann eskaliert es.
Oder dein Kind verstummt.
Oder macht komplett zu.

Wir erkennen solche Momente rechtzeitig, beruhigen gezielt und ruhig und sorgen dafür, dass nichts eskaliert.

05

Ein Alltag, der wirklich klappt

Schule ist mehr als nur Unterricht.

Organisation, Material, Orientierung, feste Abläufe – genau daran hakt es häufig.

Wir helfen genau dort, wo dein Kind es nötig hat.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich Halt gibt

Viele Probleme liegen nicht am Kind, sondern zwischen den Beteiligten

Missverständliche Absprachen. Unterschiedliche Erwartungen. Fehlende Abstimmung.

Wir sorgen für klare, feste Absprachen zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft wenig bewirkt, obwohl jemand dabei ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung oft ohne festes System aufgebaut wird.

  • Sie wird schnell besetzt, aber selten wirklich passend ausgesucht
  • Fachliche Steuerung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Die Qualifizierung ist unterschiedlich, feste Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird als bloße „Anwesenheit" verstanden, nicht als gezielte Hilfe
  • Verantwortung wird verteilt, statt sie aktiv zu übernehmen

Viele Kinder gelten formal als betreut.

Im Alltag bleiben sie trotzdem oft allein.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Organisation und System.

Und genau daran entscheidet sich das Ergebnis.

Die passende Wahl statt schneller Lösung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Unsicherheit, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die Schulbegleitung gezielt nach Kind, Lage und Schulumfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten allein, ohne Struktur, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches Team im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte steuern aktiv mit.
Feste Standards, interne Schulungen und dauerhafte Begleitung sichern die Qualität.

Wirklich etwas bewirken, nicht nur anwesend sein

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf klare Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern spürbar vorankommt.

Schulbegleitung, die im Alltag in Marburg wirklich ankommt

Viele organisieren nur Schulbegleitung.
Wir übernehmen Verantwortung dafür, dass sie im Alltag funktioniert.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines festen fachlichen Systems – mit durchdachter Auswahl, laufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Worte.
Sondern ein System, das im Alltag trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du hast Mitspracherecht
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur zu Beginn
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung im Schulalltag braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

- Dann besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die Schulbegleitung vollständig.

Für eure Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu nötigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (etwa ärztliche Berichte oder Gutachten) bringen die Familie oder die behandelnden Fachstellen ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar bleibt und nachvollziehbar ist.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie unklar formuliert sind.

Genau hier bringen wir Erfahrung und Struktur mit ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Hilfe im Schulalltag braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist keine reine Betreuung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

Dann besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die Schulbegleitung vollständig.

Für eure Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind abgestimmt und kann zum Beispiel Folgendes umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Miteinander
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Immer geht es darum: Dein Kind soll aktiv am Schulalltag teilhaben – nicht nur anwesend sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu nötigen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und auch danach

Die erforderlichen fachlichen Nachweise erstellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar bleibt und nachvollziehbar ist.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit nicht immer sofort klar.
Viele Verfahren dauern länger, nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier bringen wir Erfahrung und Struktur mit ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht eine Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt begleiten wir dich auf diesem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Lage und die konkreten Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die nächsten Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Was Wolkenfreie Zeit in Marburg anders macht

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsverfahren

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzustellen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein da.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, begleitet und unterstützt.

Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft spontan auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür da ist:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund Halt geben, wenn es darauf ankommt

Das macht den Unterschied im Alltag.

Nicht weil einfach jemand „dabei ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung bereitsteht.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahren im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles gleichzeitig unübersichtlich. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir klar den richtigen Weg.

Viele Familien verlieren dabei Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht verständlich erklärt wird.

Diese Situationen kennen wir genau.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Chaos, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man denkt.

Dein Kind wächst. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Herausforderungen werden neue Situationen.

Und oft kommt mehr hinzu, als man zu Beginn ahnt: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur in einem einzigen Moment.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse ändern
  • Wir verstehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal von vorn beginnen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal alles neu erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite in Marburg, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht nur ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, allein dazustehen.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus eigener Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich darauf ankommt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das nicht.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt es genau dort.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns in Marburg begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und unverbindlich. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Mehr Sicherheit im Schulalltag – genau das ist es, was eine Schulbegleitung deinem Kind gibt, wenn Vieles davon alleine kaum zu bewältigen ist.

Ob morgens beim Ankommen, bei der Orientierung im Schulgebäude, im Kontakt mit anderen Kindern oder wenn zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einströmen: Genau dort setzt die Begleitung an.

Sie unterstützt dein Kind dabei, Aufgaben zu ordnen, Reize zu verarbeiten und sich im Alltag zurechtzufinden.

Wichtig zu wissen:
Unterrichtsinhalte vermittelt die Schulbegleitung nicht. Sie schafft aber den Rahmen dafür, dass dein Kind mit Unterstützung sicher am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den möglichen Aufgaben zählen unter anderem:

  • Unterstützung bei Tagesstruktur und Aufgabenorganisation,
  • Begleitung in den Pausen und bei sozialen Kontakten,
  • Hilfe beim Umgang mit Reizen und Stress,
  • Unterstützung in der Verständigung mit Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Aufgaben, wenn nötig (zum Beispiel Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Begleitung in Krisenmomenten bei Überforderung oder Eskalation.

Welche dieser Aufgaben tatsächlich übernommen werden, legt der Hilfeplan individuell fest – abgestimmt darauf, was dein Kind in Marburg wirklich braucht.

Stehen die Chancen gut, dass der Antrag für mein Kind bewilligt wird?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung braucht, besteht ein Anspruch. Häufig betroffen sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Ausschlaggebend ist nicht die Diagnose an sich, sondern wie stark dein Kind dadurch im Alltag beeinträchtigt ist. Wie die Unterstützung konkret aussieht, wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Marburg beziehungsweise dem Jugendamt Marburg-Biedenkopf oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Marburg-Biedenkopf besprochen.

- Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht am fehlenden Bedarf, sondern daran, dass er nicht ausreichend beschrieben wurde. Eine Absage bedeutet also keineswegs das Ende des Anspruchs.

Rechtlich gibt es zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Wenn ihr in Marburg unsicher seid, wie sich der Bedarf eures Kindes am besten darstellen lässt: Wir unterstützen euch dabei.

Müssen wir als Eltern für die Schulbegleitung finanziell aufkommen?

Für Familien in Marburg entstehen durch die Schulbegleitung normalerweise keine Kosten. Sobald der Bedarf festgestellt ist, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Kosten vollständig.

Ob dabei das Jugendamt der Stadt Marburg beziehungsweise das Jugendamt Marburg-Biedenkopf (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Landkreis Marburg-Biedenkopf (§ 112 SGB IX) zuständig ist, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert es, bis die Behörden untereinander klären, wer zuständig ist.

Wichtig:
Das darf nicht auf eurem Rücken ausgetragen werden.
Euer Antrag läuft trotzdem weiter, während im Hintergrund die Zuständigkeit geklärt wird.

⚠️ Zuzahlungen oder Eigenanteile sieht das Gesetz grundsätzlich nicht vor. Solltet ihr etwas Gegenteiliges hören, entspricht das nicht der Rechtslage.
Gegen eine Ablehnung oder eine eingeschränkte Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll die Zuständigkeit für schulische Eingliederungshilfe künftig vollständig beim Jugendamt liegen, unabhängig von der Art der Behinderung.
Die Reform ist derzeit noch in der politischen Abstimmung.
Wir beobachten die Entwicklung fortlaufend und informieren Familien in Marburg, sobald sich konkret etwas ändert.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Unterstützung für Familien in der Regel kostenfrei.

Bei welchen Diagnosen stehen die Chancen auf eine Bewilligung besonders gut?

Nicht die Diagnose selbst ist entscheidend, sondern wie stark sie die Teilhabe am Schulalltag einschränkt.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen (§ 35a SGB VIII, § 112 SGB IX).

Bei folgenden Diagnosen wird Schulbegleitung häufig bewilligt:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder erscheinen nach außen unauffällig, geraten im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade sie werden oft übersehen, weil ihr Unterstützungsbedarf nicht klar genug benannt wird.

Eine fehlende Diagnose bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei entscheidend?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das zuständige Jugendamt der Stadt Marburg beziehungsweise das Jugendamt Marburg-Biedenkopf (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Landkreis Marburg-Biedenkopf (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen notwendig.

Anschließend folgt in der Regel ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind konkret braucht.

Wichtig dabei:
Nicht die Menge der Unterlagen entscheidet, sondern wie klar und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes dargestellt wird.

Ein ärztliches Attest reicht dafür oft nicht aus.
Entscheidend ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Hilfe nicht?
  • Wo genau kommt der Schulalltag ohne Unterstützung nicht zurecht?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil die Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir stehen Familien aus Marburg während des gesamten Verfahrens zur Seite:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch begleiten wir euch auf Wunsch, denn eine Ablehnung ist nicht das Ende des Wegs.

Wie lange dauert es in der Regel bis zur Bewilligung?

Nach Eingang des Antrags muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten notwendig, verlängert sich diese Zeit entsprechend.

Besteht dringender Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krisensituation, lässt sich eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf zu knapp beschrieben wurde. Eine gründliche Vorbereitung erspart unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Ablauf wichtig.

Können wir selbst entscheiden, welcher Träger die Begleitung übernimmt?

Ja.
Euch steht ein Wunsch- und Wahlrecht zu – das heißt konkret:
Ihr könnt mitbestimmen, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt darf euch nicht einfach irgendeinen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen die Behörden dieses Recht nicht immer von sich aus, obwohl es für Qualität und Kontinuität der Begleitung entscheidend sein kann.

Unser Tipp:
Benennt den gewünschten Träger bereits im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position deutlich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv, auch für Familien in Marburg sind wir ansprechbar.

Gibt es Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung?

Ja.
Schulbegleitung lässt sich sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen genehmigen, ebenso im Ganztagsbetrieb und bei inklusiver Beschulung – vorausgesetzt, ein entsprechender Bedarf besteht.

Maßgeblich ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Hinweis ab, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand – bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine Bewilligung, bis sie neu beantragt werden muss?

In der Regel wird die Bewilligung für ein Schuljahr ausgesprochen und danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht automatisch. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der laufenden Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes nahtlos weiterläuft.

Auch nach dem 18. Geburtstag können bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortgesetzt werden.

Worin unterscheiden sich pädagogische und pflegerische Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung hilft bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag – typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung dagegen übernimmt medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie kommt bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX zum Einsatz.

In der Praxis brauchen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen – auch für Familien in Marburg.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was ist mit Pooling bei der Schulbegleitung gemeint?

Beim Pooling begleitet ein festes Team gleichzeitig mehrere Kinder innerhalb derselben Schule, statt dass jedes Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung bekommt.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Bedeutung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gestärkt werden.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes dies erfordert.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Machbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen weiterhin.
An dieser Rechtslage ändert auch die geplante Reform nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Pooling gelingt vor allem dann, wenn ein eingespieltes, festes Team zum Einsatz kommt, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund eine fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die zuverlässig und zugleich flexibel ist – für Kinder, Eltern und Schulen in Marburg.

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird die Unterstützung zum Zufallsprinzip.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel Erfahrung und Fachwissen steckt hinter unserem Pooling-Ansatz?

Pooling funktioniert nur dann zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit basiert auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Marburg wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch Pooling seinen persönlichen Anspruch auf Unterstützung?

Nein, und genau das ist der entscheidende Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen mit wechselnden Bezugspersonen oft schlecht zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Marburg werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das klar anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 140 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 37 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 70 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Marburg – Ihr Anbieter vor Ort

Marburg gehört zum Landkreis Marburg-Biedenkopf in Hessen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Marburg-Biedenkopf aktiv und begleitet Familien in Marburg mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Marburg – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Marburg kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Mehr Sicherheit im Alltag deines Kindes entsteht dort, wo die Schulbegleitung tatsächlich gebraucht wird – direkt in der Schule, in der Kita oder auch zu Hause, je nachdem, was im Hilfeplan festgelegt ist. Eine feste Bezugsperson begleitet dein Kind in Marburg kontinuierlich und stimmt sich dabei eng mit dir und den zuständigen Lehrkräften ab. So entsteht Verlässlichkeit statt wechselnder Gesichter, und dein Kind kann sich auf eine vertraute Unterstützung im Alltag verlassen.

Der Einstieg beginnt für Familien aus Marburg mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir uns gemeinsam ein Bild vom Bedarf deines Kindes machen. Danach übernehmen wir die Organisation für euch: von der Antragstellung beim Jugendamt der Stadt Marburg beziehungsweise Jugendamt Marburg-Biedenkopf oder der Eingliederungshilfe bis zur Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen. So bleibt für dich mehr Kraft für das, was wirklich zählt – dein Kind.

Zuständigkeit & Kostenträger in Marburg

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Marburg entscheidet das Jugendamt der Stadt Marburg bzw. Jugendamt Marburg-Biedenkopf (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Marburg-Biedenkopf (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Marburg-Biedenkopf – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Hessen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Hessen aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Marburg

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Marburg?

In Marburg ist das Jugendamt der Stadt Marburg bzw. Jugendamt Marburg-Biedenkopf bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Marburg-Biedenkopf zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Marburg etwas?

Nein. Für Familien in Marburg ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
Schriftgröße

Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.