Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in Neuburg an der DonauViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind verdient mehr, als sich nur irgendwie durchzuschlagen.

Andere melden sich erst, wenn nichts mehr geht.

Wir kümmern uns darum, dass es erst gar nicht so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind tatsächlich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

Was Schulbegleitung im Alltag tatsächlich bedeutet
wenn sie richtig ansetzt.

Nach außen wirken viele Kinder in Neuburg an der Donau völlig unauffällig.
Doch innerlich ringen sie täglich mit sich selbst.

So erlebt dein Kind den Schultag vielleicht gerade, ohne passende Unterstützung

Am Morgen ist noch Ruhe im Haus.
Dein Kind macht sich fertig, braucht dafür vielleicht etwas länger als andere.
Dir fällt auf:

Es kostet Kraft.
Aber es geht.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, hängt dein Kind schon nach kurzer Zeit hinterher. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, versucht dranzubleiben, blickt nicht mehr durch – und meldet sich trotzdem nicht.

Auch die Pause bringt keine Entlastung. Viel Trubel. Viele Eindrücke gleichzeitig. Keine feste Ordnung.

Manchmal bleibt dein Kind für sich. Manchmal gerät es zwischen andere.
Manchmal schaltet es innerlich komplett ab.

Niemand tut das mit Absicht. Doch kaum jemand erkennt wirklich, was dein Kind in diesem Moment braucht.

So schleppt sich der Tag weiter. Kleine Belastungen reihen sich aneinander. Der Druck wächst. Irgendwann bricht es durch.

Ein lauter Moment. Ein Verstummen. Oder schlicht der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Nachmittags kommt dein Kind nach Hause. Ausgelaugt. Genervt.
Oder wortkarg.

Und dir wird klar: Das darf keine Dauerlösung bleiben.

Hier setzt echte Schulbegleitung an

Nicht erst im Krisenmoment. Sondern schon viel früher.

Genau dort, wo dein Kind Halt braucht, bevor es nach außen auffällt.

Damit aus „sich irgendwie durchmogeln" echte Teilhabe wird.
01

Unterricht, der Sinn ergibt statt zu überfordern

Manche Kinder sitzen zwar im Klassenraum – verlieren aber schon nach kurzer Zeit gedanklich den Faden.

Das liegt nicht am fehlenden Willen.
Sondern daran, dass Tempo, Aufbau oder Anforderungen nicht zusammenpassen.

Wir richten Lernschritte so aus, dass dein Kind mitkommt, in seinem eigenen Rhythmus.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Nicht der Unterricht macht oft die größten Schwierigkeiten – sondern die Pause dazwischen.

Viele Eindrücke. Wenig Halt.
So kippt die Stimmung schnell in Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir sind im sozialen Miteinander präsent, greifen ein, bevor eine Situation eskaliert und geben deinem Kind Halt unter Gleichaltrigen.

03

Übergänge, die nicht immer bei null anfangen

Für viele Kinder machen genau diese Momente den Unterschied:
Der Raum ändert sich.
Eine neue Lehrkraft übernimmt.

Etwas Unbekanntes taucht auf.

Was für andere Kinder normal ist, löst bei deinem Kind oft Anspannung und das Gefühl aus, nichts mehr im Griff zu haben.

Wir bringen Struktur, feste Abläufe und Beständigkeit in diese Momente.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Situation umschlägt

Viele Kinder halten sich über lange Strecken tapfer.
Bis der Punkt kommt, an dem gar nichts mehr geht.

Dann wird es laut.
Oder still.
Oder komplett dicht.

Wir bemerken diese Anzeichen rechtzeitig, beruhigen die Lage gezielt und sorgen dafür, dass es gar nicht erst eskaliert.

05

Ein Alltag, der tatsächlich trägt

Schule ist weit mehr als reiner Unterricht.

Ordnung halten, Material bereithalten, sich orientieren, Abläufe verstehen – genau hier hakt es häufig.

Wir helfen genau an den Stellen, wo dein Kind es benötigt.

06

Abstimmung, auf die sich dein Kind verlassen kann

Viele Probleme liegen gar nicht beim Kind, sondern im Zusammenspiel der Beteiligten

Missverständliche Absprachen. Unterschiedliche Vorstellungen. Fehlende Abstimmung.

Wir schaffen verlässlichen, regelmäßigen Austausch zwischen Elternhaus, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung häufig wirkungslos bleibt, obwohl eine Person anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Der Grund liegt meist darin, dass Schulbegleitung ohne durchdachtes System aufgebaut wird.

  • Stellen werden rasch besetzt, aber nicht wirklich abgestimmt vergeben
  • Eine fachliche Begleitung fehlt oder bleibt zu oberflächlich
  • Ausbildungsniveau schwankt stark, verbindliche Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird auf reine „Präsenz" reduziert, statt gezielt zu unterstützen
  • Aufgaben werden aufgeteilt, ohne dass jemand die Führung übernimmt

Auf dem Papier gelten viele Kinder als betreut.

Im echten Schulalltag stehen sie trotzdem oft allein da.

Hier zeigt sich der Unterschied zwischen bloßer Organisation und einem echten System.

Und genau hier entscheidet sich, was am Ende wirklich ankommt.

Sorgfältige Passung statt schneller Vermittlung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Unsicherheit, Ablehnung oder gar kein Fortschritt.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die passende Schulbegleitung bewusst nach Kind, Lage und schulischem Umfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein starkes Fachteam statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele sind auf sich allein gestellt, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht hinter jeder Begleitung ein fachlich aufgestelltes Team.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte sind aktiv eingebunden.
Verbindliche Standards, interne Fortbildungen und laufende Begleitung sichern die Qualität dauerhaft.

Echte Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf konkrete, nachvollziehbare Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern spürbar vorankommt.

Schulbegleitung, die im Alltag tatsächlich etwas bewirkt

Viele kümmern sich nur um die Organisation von Schulbegleitung.
Wir stehen dafür ein, dass sie im Alltag auch wirklich trägt.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten fachlichen Systems – mit sorgfältiger Auswahl, fortlaufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der entscheidende Unterschied:
Keine leeren Worte. Keine bloßen Ankündigungen.
Sondern ein System, das im Alltag tatsächlich funktioniert.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du hast Mitspracherecht
  • ✓ Fortlaufende Begleitung im Hintergrund – auch weit über den Start hinaus
  • ✓ Enger Austausch mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Mit dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung abgestimmt auf Kind, Situation und schulisches UmfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Fortlaufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Braucht dein Kind wegen einer seelischen Belastung oder besonderen Entwicklung Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie besondere emotionale und soziale Entwicklungsverläufe.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder sich abzeichnet und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Sobald der Antrag genehmigt ist, trägt das Jugendamt die gesamten Kosten der Schulbegleitung.

Deine Familie zahlt dafür nichts.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung, ob ein Bedarf besteht
  • Unterstützung beim Vorbereiten des Antrags
  • Hinweise zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung während des Hilfeplanverfahrens
  • Abstimmung mit Schule und weiteren beteiligten Stellen

Die formalen Belege (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) reichen Familie oder behandelnde Fachstellen selbst ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf übersichtlich und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am eigentlichen Bedarf, sondern weil sie unklar formuliert sind.

Genau hier setzen wir mit Struktur und Erfahrung an.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Braucht dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Es geht nicht um reine Betreuung, sondern um gleichberechtigte Teilhabe am Schulleben, passgenau abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die gesamten Kosten der Schulbegleitung.

Deine Familie zahlt dafür nichts.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung richtet sich individuell nach deinem Kind und kann zum Beispiel Folgendes umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Austausch
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Das Ziel bleibt immer gleich: Dein Kind soll aktiv teilnehmen – nicht nur anwesend sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der persönlichen Situation und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung beim Vorbereiten des Antrags
  • Hinweise zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und auch danach

Die erforderlichen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf übersichtlich und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf Anhieb klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder lückenhafter Anträge.

Genau hier setzen wir mit Struktur und Erfahrung an.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt zeigen wir dir, wie es weitergeht.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es für dich passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern euren Alltag, die konkrete Lage und die echten Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die passenden nächsten Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung, die im Hintergrund mitläuft.

Was Wolkenfreie Zeit anders macht

01 Antrags­prozess

Klarer Kurs durch Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern an Unklarheit im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt fundiertes Wissen über Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis tatsächlich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und verständlich darzustellen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich begleitet, mit starkem Team im Rücken

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein da.

Jede Begleitung ist Teil eines Teams, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft spontan auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, genau dafür gedacht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund einspringen, wenn es darauf ankommt

Das macht im Alltag den entscheidenden Unterschied.

Nicht, weil einfach jemand „vor Ort ist". Sondern weil jederzeit fachlicher Rückhalt bereitsteht.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich funktioniert, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles gleichzeitig unübersichtlich. Wechselnde Ansprechpartner, widersprüchliche Auskünfte, und niemand erklärt dir wirklich, wie der richtige Weg aussieht.

Viele Familien im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen verlieren dabei Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht nachvollziehbar erklärt wird.

Genau solche Situationen sind uns vertraut.

  • Wir wissen, wie Schulen ticken
  • Wir kennen die internen Abläufe bei Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen tatsächlich ankommt

So entsteht kein Chaos, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern weil ihnen niemand den Ablauf verständlich macht.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie verlässliche Größe im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich meist mehr, als man zunächst denkt.

Dein Kind wird älter. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden entstehen neue Situationen.

Und oft kommt mehr hinzu, als am Anfang absehbar war: medizinische Fragen, Unterstützung im Alltag, mitunter später auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen kurzen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich die Bedürfnisse wandeln
  • Wir sehen die Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht immer wieder von vorn beginnen, nicht ständig neu suchen, nicht jedes Mal alles erneut erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist kein gewöhnlicher Anbieter. Sondern eine verlässliche Konstante, auf die du zählen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das spürbar ist, nicht nur behauptet wird

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, zählt weit mehr als reine Organisation.

Es geht um Ängste. Um Unsicherheit. Und oft um das Gefühl, ganz allein zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit begegnest du Menschen, die genau diese Situationen aus eigener Erfahrung kennen.

Nicht nur aus Lehrbüchern oder Fortbildungen – sondern aus echtem Erleben.

  • Wir hören zu, bevor wir aktiv werden
  • Wir nehmen ernst, was für dich zählt
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht rechtfertigen musst – sondern dich verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern an dem Gefühl, das danach bleibt.

Viele suchen irgendeine Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Unterstützung suchst, willst du nicht lange warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das nicht.

  • Direkter Draht zu Menschen mit echtem Fachwissen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft zeigt sich schon beim ersten Kontakt, ob du wirklich gehört wirst.

Genau daran hapert es bei vielen, bei uns fängt es damit an.

Bei Wolkenfreie Zeit musst du keinem bloßen Versprechen vertrauen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein reales Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und schon kurz darauf hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert häufig daran, dass es nicht wirklich verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und unverbindlich. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Eine Schulbegleitung ist da, wenn der Schulalltag für dein Kind allein zur Herausforderung wird.

Morgens ankommen, sich im Schulgebäude zurechtfinden, mit anderen Kindern klarkommen oder in einer lauten Pause nicht überfordert sein: Genau hier setzt die Begleitung an.

Sie hilft deinem Kind, den Tag zu strukturieren, Reize zu verarbeiten und Sicherheit im Schulalltag zu gewinnen.

Wichtig zu wissen:
Unterrichten gehört nicht zu ihren Aufgaben. Sie sorgt aber dafür, dass dein Kind überhaupt gut und sicher am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den Aufgaben können gehören:

  • Unterstützung bei Struktur und Organisation im Tagesablauf,
  • Begleitung in Pausen und im Kontakt mit anderen Kindern,
  • Hilfe bei Reizüberflutung oder Stress,
  • Unterstützung im Austausch mit Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, falls nötig, etwa Medikamentengabe, Lagerung oder Sondenkost,
  • Begleitung in schwierigen Momenten bei Überforderung oder Eskalation.

Was davon tatsächlich gebraucht wird, legt der Hilfeplan fest, individuell abgestimmt auf das, was dein Kind in Neuburg an der Donau im Alltag wirklich braucht.

Bekommt mein Kind die Schulbegleitung auch wirklich bewilligt?

Sobald dein Kind wegen einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Hilfe braucht, besteht ein Anspruch. Häufig betrifft das Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Nicht die Diagnose zählt, sondern wie stark dein Kind dadurch im Alltag eingeschränkt ist. Die genaue Ausgestaltung der Unterstützung wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt Neuburg-Schrobenhausen oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen besprochen.

- Gut zu wissen:
Anträge scheitern selten am fehlenden Bedarf. Meist liegt es daran, dass er nicht klar genug beschrieben wurde.
Eine Ablehnung bedeutet also nicht, dass kein Anspruch besteht.

Rechtlich gibt es zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer seelischen Behinderung oder wenn diese droht, etwa bei Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Das Familieneinkommen spielt dabei keine Rolle.

Seid ihr in Neuburg an der Donau unsicher, wie sich der Bedarf eures Kindes am besten darstellen lässt? Wir unterstützen euch dabei.

Müssen wir als Familie etwas für die Schulbegleitung bezahlen?

Für Familien in Neuburg an der Donau ist die Schulbegleitung normalerweise komplett kostenfrei. Sobald der Bedarf feststeht, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Kosten.

Ob dabei das Jugendamt Neuburg-Schrobenhausen (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (§ 112 SGB IX) zuständig ist, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert es, bis die Behörden untereinander klären, wer zuständig ist.

Wichtig:
Eure Familie darf davon keinen Nachteil haben.
Der Antrag läuft trotzdem weiter, während im Hintergrund die Zuständigkeit geklärt wird.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Hört ihr etwas anderes, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knappe Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Durch die geplante SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll künftig das Jugendamt für die schulische Eingliederungshilfe zuständig sein, unabhängig von der Art der Behinderung.
Diese Reform wird derzeit noch politisch abgestimmt.
Wir beobachten die Entwicklung genau und informieren Familien in Neuburg an der Donau, sobald sich etwas Konkretes ändert.

Steht der Bedarf fest, bleibt die Unterstützung für Familien in der Regel kostenlos.

Bei welchen Diagnosen stehen die Chancen auf Schulbegleitung gut?

Ausschlaggebend ist nicht die Diagnose an sich, sondern wie stark sie die Teilhabe am Schulalltag beeinträchtigt.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX.

Häufig wird Schulbegleitung bewilligt bei:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen,
  • selektivem Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperlichen Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder wirken nach außen unauffällig, stoßen im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade sie werden oft übersehen, weil der Unterstützungsbedarf nicht deutlich genug beschrieben wird.

Fehlt eine Diagnose, heißt das nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung beantragen.

Wie läuft die Antragstellung ab und worauf sollte ich achten?

Je nach Art der Beeinträchtigung stellt ihr den Antrag beim Jugendamt Neuburg-Schrobenhausen (§ 35a SGB VIII) oder bei der Eingliederungshilfe im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (§ 112 SGB IX).

Dafür braucht es ärztliche oder fachliche Stellungnahmen.

Danach folgt meist ein Hilfeplangespräch, in dem geklärt wird, was dein Kind konkret braucht.

Wichtig dabei:
Es kommt nicht auf die Menge der Unterlagen an, sondern darauf, wie konkret und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben wird.

Ein ärztliches Attest reicht dabei oft nicht aus.
Entscheidend ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was schafft dein Kind ohne Unterstützung nicht?
  • Wo genau klappt der Schulalltag ohne Hilfe nicht?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil die Abläufe unklar sind oder niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir begleiten Familien aus Neuburg an der Donau durch das gesamte Verfahren:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch zur Seite, denn eine Ablehnung ist nicht das Ende des Weges.

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?

Nach Antragseingang muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird ein zusätzliches Gutachten benötigt, dauert es entsprechend länger.

Bei dringendem Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krise, kann eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erfolgen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug dargestellt wurde. Eine sorgfältige Vorbereitung spart unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Datum ist für den weiteren Verlauf wichtig.

Können wir uns den Träger der Schulbegleitung selbst aussuchen?

Ja.
Euch steht ein Wunsch- und Wahlrecht zu, das heißt konkret:
Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt kann euch nicht einfach irgendeinen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer von selbst, dabei ist es für Qualität und Kontinuität der Begleitung oft entscheidend.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger schon im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position spürbar.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv, auch für Familien in Neuburg an der Donau sind wir ansprechbar.

Gibt es Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung?

Ja.
Schulbegleitung wird sowohl an Regel- als auch an Förderschulen genehmigt, ebenso im Ganztag und bei inklusiver Beschulung, vorausgesetzt der Bedarf ist vorhanden.

Nicht die Schulform entscheidet, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch ergibt sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig von der besuchten Schule.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen ab mit der Begründung, der Förderbedarf sei schon durch die Schule gedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand, bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine Bewilligung, bevor sie verlängert werden muss?

Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Schuljahr und wird danach erneut geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht von selbst. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der laufenden Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes nahtlos weitergeht.

Auch nach dem 18. Geburtstag können bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortgeführt werden.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag, typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie kommt bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX zum Einsatz.

Viele Kinder brauchen in der Praxis eine Mischung aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und vereint Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach, auch für Familien in Neuburg an der Donau.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was heißt Pooling bei der Schulbegleitung genau?

Beim Pooling begleitet ein festes Team mehrere Kinder gemeinsam an derselben Schule, statt dass jedes Kind eine eigene Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell gewinnt an Bedeutung:
Die geplante SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich stärken.

Für Schulen und Träger bringt das mehr Flexibilität, für Familien bleiben berechtigte Fragen.

Bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das erfordert.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Machbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran rechtlich nichts.

Wann klappt Pooling wirklich?

Pooling funktioniert besonders gut, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe bestehen und fachliche Steuerung im Hintergrund stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die verlässlich und flexibel zugleich ist, für Kinder, Eltern und Schulen in Neuburg an der Donau.

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird Unterstützung zum Zufall.
Der Unterschied liegt nicht im Modell, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf klar gesteuertes Pooling mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag trägt.

Wie viel Erfahrung und Fachwissen steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling funktioniert nur verlässlich, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit baut auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung auf und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des ganzen Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Neuburg an der Donau wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch Pooling seinen persönlichen Anspruch?

Nein, und das ist der wichtigste Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig erhalten.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen mit wechselnden Bezugspersonen oft schlecht zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Neuburg an der Donau werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das klar anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 140 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 37 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 70 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Neuburg an der Donau – Ihr Anbieter vor Ort

Neuburg an der Donau gehört zum Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen aktiv und begleitet Familien in Neuburg an der Donau mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Neuburg an der Donau – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Neuburg an der Donau kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Neuburg an der Donau begleiten wir dein Kind direkt dort, wo es gebraucht wird, ob in der Schule, in der Kita oder zu Hause. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Begleitung, damit dein Kind Sicherheit und Verlässlichkeit erlebt. Wir stimmen uns dabei eng mit euch als Familie und mit den Lehrkräften vor Ort ab, damit die Unterstützung im Alltag wirklich passt.

Familien aus Neuburg an der Donau und dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen können jederzeit ein kostenloses Erstgespräch mit uns vereinbaren. Wir schauen gemeinsam auf die Situation deines Kindes und klären, welche Unterstützung sinnvoll ist. Den Antrag beim Jugendamt oder der Eingliederungshilfe übernehmen wir für euch, ebenso die weitere Organisation.

Zuständigkeit & Kostenträger in Neuburg an der Donau

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Neuburg an der Donau entscheidet das Jugendamt Neuburg-Schrobenhausen (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Bayern gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Neuburg an der Donau

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Neuburg an der Donau?

In Neuburg an der Donau ist das Jugendamt Neuburg-Schrobenhausen bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Neuburg an der Donau etwas?

Nein. Für Familien in Neuburg an der Donau ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
Schriftgröße

Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.