Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in AugsburgViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind verdient mehr als bloßes Überstehen des Schultags.

Andere greifen erst ein, wenn die Lage kippt.

Wir setzen an, bevor es überhaupt kritisch wird.

Finde jetzt heraus, was dein Kind konkret braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So gestaltet sich Schulbegleitung in Augsburg im echten Alltag
wenn sie tatsächlich trägt.

Viele Kinder erscheinen im Klassenzimmer unauffällig.
Innerlich ringen sie dabei täglich mit sich selbst.

So fühlt sich Schule an, wenn die passende Stütze fehlt

Am Morgen ist es noch friedlich.
Dein Kind zieht sich an, etwas bedächtiger vielleicht als die anderen.
Du spürst schon:

Es braucht Kraft.
Aber es klappt.

Dann kommt die Schule.

Der Unterricht startet – und dein Kind verliert bereits nach kurzer Zeit den Faden. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, will mithalten, versteht nicht alles – und schweigt dazu.

Auch die Pause bringt keine Entlastung. Viel Trubel. Viele Eindrücke. Wenig Halt.

Möglicherweise bleibt dein Kind abseits stehen. Möglicherweise gerät es aneinander mit anderen.
Möglicherweise schaltet es komplett ab.

Niemand handelt hier böswillig. Aber kaum jemand erkennt, was dein Kind in diesem Moment tatsächlich bräuchte.

So zieht sich der Schultag hin. Kleine Belastungen addieren sich. Die Spannung wächst. Bis irgendwann der Punkt erreicht ist.

Ein Wutausbruch. Ein Rückzug. Oder schlicht der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht.“

Am Nachmittag sitzt dein Kind dann zuhause. Ausgelaugt. Enttäuscht.
Oder einfach wortlos.

Und dir wird klar: So darf es nicht bleiben.

Genau an diesem Punkt setzt verlässliche Schulbegleitung an

Nicht erst, wenn die Situation eskaliert. Sondern deutlich vorher.

Dort, wo dein Kind Stütze braucht, lange bevor es auffällt.

Damit aus „irgendwie über die Runden kommen“ echte Teilhabe wird.
01

Unterricht ohne ständige Überforderung

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenzimmer – verlieren aber innerlich rasch den Anschluss.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil Geschwindigkeit, Ablauf oder Aufgabenstellung nicht zum Kind passen.

Wir richten Lernwege so aus, dass dein Kind mitkommt, Schritt für Schritt.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größere Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viel Lärm. Wenig Ordnung.
Schnell kippt das in Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir stehen in sozialen Situationen unterstützend daneben, greifen ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Halt im Miteinander.

03

Übergänge ohne ständigen Neustart

Für viele Kinder machen genau diese Augenblicke den Unterschied:
Raumwechsel.
Wechselnde Lehrkräfte.

Ungewohnte Situationen.

Was für andere ganz normal ist, bedeutet für dein Kind häufig Druck und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Lage kippt

Viele Kinder halten sich lange tapfer.
Bis es plötzlich nicht mehr weitergeht.

Dann wird es laut.
Oder still.
Oder völlig verschlossen.

Wir erkennen solche Momente rechtzeitig, beruhigen ruhig und gezielt und sorgen dafür, dass nichts eskaliert.

05

Ein Alltag, der wirklich trägt

Schule ist weit mehr als reiner Unterricht.

Ordnung, Material, Orientierung, Abläufe – oft genau dort, wo es hakt.

Wir unterstützen genau an den Stellen, wo dein Kind es benötigt.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich Halt gibt

Viele Schwierigkeiten liegen nicht am Kind, sondern zwischen den Beteiligten

Missverständliche Kommunikation. Unterschiedliche Erwartungen. Keine Abstimmung.

Wir sorgen für klare, regelmäßige Absprachen zwischen Eltern, Schule und Fachstellen in Augsburg.

Warum Schulbegleitung häufig verpufft, obwohl jemand anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung oft ohne durchdachtes System aufgestellt wird.

  • Sie wird rasch besetzt, statt wirklich sorgfältig ausgesucht
  • Fachliche Steuerung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildung ist unterschiedlich, feste Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird als bloße „Anwesenheit" verstanden, nicht als gezielte Stütze
  • Verantwortung wird verteilt, statt konsequent geführt

Viele Kinder gelten formal als versorgt.

Im Alltag bleiben sie trotzdem auf sich allein gestellt.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Organisation und System.

Und genau hier entscheidet sich, was am Ende dabei herauskommt.

Passgenauigkeit statt schneller Besetzung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen Schulbegleitung in Augsburg gezielt nach Kind, Situation und Schulumfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Fachsystem statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten isoliert, ohne Struktur, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht stets ein fachliches System im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte steuern aktiv mit.
Feste Standards, interne Schulungen und laufende Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt reiner Anwesenheit

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne festes Ziel bewegt sich nichts.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten mit klaren Zielen im täglichen Miteinander.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern tatsächlich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag spürbar trägt

Viele organisieren nur Schulbegleitung.
Wir übernehmen Verantwortung dafür, dass sie im Alltag auch funktioniert.

Bei uns ist niemand auf sich allein gestellt.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines klaren fachlichen Systems – mit durchdachter Auswahl, fortlaufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das macht den Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag hält.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du bestimmst mit
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur am Anfang
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und dein Kind ohne Unterstützung dem Schulalltag nicht ausreichend folgen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, wird die Schulbegleitung vollständig über das Jugendamt finanziert.

Für dich als Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu notwendigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) werden durch die Familie bzw. die behandelnden Fachstellen eingebracht.

Wir sorgen dafür, dass der Gesamtprozess klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern weil sie nicht klar genug formuliert sind.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist nicht bloße Beaufsichtigung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, individuell abgestimmt auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung dem Schulunterricht nicht ausreichend folgen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und wird der Antrag bewilligt, wird die Schulbegleitung vollständig über das Sozialamt finanziert.

Für dich als Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialer Interaktion
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist immer: Dein Kind kann aktiv am Schulalltag teilnehmen – nicht nur anwesend sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise werden durch behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen erstellt.

Wir sorgen dafür, dass der Gesamtprozess klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf Anhieb klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich hält.

Schritt für Schritt — wir begleiten dich auf diesem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir liegt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Situation und echte Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung der Antragstellung, zeigen dir die notwendigen Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit sich abhebt

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Ablauf.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir unterstützen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzustellen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit ist Schulbegleitung keine Einzelaufgabe.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, begleitet und unterstützt.

Schulalltag ist in Bewegung. Situationen ändern sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft unerwartet auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür da ist:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht den Unterschied im Alltag.

Nicht, weil jemand einfach „da ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung verfügbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich funktioniert, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen in Augsburg

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles gleichzeitig unübersichtlich. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir klar den richtigen Ablauf.

Viele Familien verlieren dabei Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht nachvollziehbar erklärt wird.

Wir kennen genau diese Situationen.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Durcheinander, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man erwartet.

Dein Kind wächst. Aus Kita wird Schule. Aus kleinen Herausforderungen werden neue Situationen.

Und oft kommt mehr dazu, als man am Anfang denkt: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien in Augsburg nicht nur in einem einzelnen Moment.

  • Wir sind da, wenn dein Kind klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse verändern
  • Wir verstehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal neu anfangen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal wieder alles erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht einfach ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es nicht nur um Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, alleine dazustehen.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Du merkst den Unterschied nicht in den Worten. Sondern im Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich darauf ankommt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich wieder weiterleitet.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt es genau dort.

Bei Wolkenfreie Zeit vertraust du nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns in Augsburg begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Eine Schulbegleitung unterstützt dort, wo dein Kind den Schulalltag nicht allein bewältigen kann. Das zeigt sich morgens beim Ankommen, beim Zurechtfinden im Schulgebäude oder im Kontakt mit anderen Kindern.

Auch wenn zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einwirken, greift die Begleitung genau hier ein. Sie hilft dabei, Aufgaben zu ordnen, Reize zu verarbeiten und im Schulalltag Halt zu finden.

Ein wichtiger Punkt vorab:
Unterricht selbst gehört nicht zu den Aufgaben einer Schulbegleitung. Sie sorgt aber dafür, dass dein Kind überhaupt in der Lage ist, sicher und unterstützt am Unterricht teilzunehmen.

Mögliche Aufgabenfelder sind zum Beispiel:

  • Unterstützung bei der Tagesstruktur und Organisation von Aufgaben,
  • Begleitung in Pausenzeiten und bei sozialen Situationen,
  • Hilfe im Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Unterstützung in der Kommunikation mit Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten bei Bedarf, etwa Medikamentengabe, Lagerung oder Sondenkost,
  • Begleitung in kritischen Momenten bei Überforderung oder Eskalation.

Welche dieser Leistungen tatsächlich zum Tragen kommen, legt der Hilfeplan individuell fest – abgestimmt auf das, was dein Kind in Augsburg konkret benötigt.

Wird der Antrag für mein Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit genehmigt?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung braucht, besteht ein Anspruch. Häufig betroffen sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Maßgeblich ist dabei nicht die Diagnose als solche, sondern das Ausmaß der alltäglichen Einschränkung. Konkret festgelegt wird die Unterstützung im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Augsburg oder der zuständigen Eingliederungshilfe.

Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf besteht, sondern daran, dass er unzureichend beschrieben wurde. Ein „Nein“ bedeutet also nicht automatisch das Ende des Anspruchs.

Rechtlich gibt es zwei Zugangswege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): greift bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): gilt bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Zuständig ist hier der Träger der Eingliederungshilfe.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Seid ihr in Augsburg unsicher, wie sich der Bedarf eures Kindes am besten darstellen lässt? Wir unterstützen euch dabei gerne.

Entstehen für unsere Familie Kosten durch die Schulbegleitung?

In Augsburg ist Schulbegleitung für Familien normalerweise vollständig kostenfrei. Sobald der Bedarf festgestellt wurde, übernehmen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Kosten.

Welche Stelle zuständig ist – das Jugendamt der Stadt Augsburg (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe der Stadt Augsburg (§ 112 SGB IX) – richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert die Klärung zwischen den Behörden, wer zuständig ist.

Wichtig dabei:
Eure Familie darf dadurch keinen Nachteil erleiden.
Euer Antrag läuft in dieser Zeit trotzdem weiter, unabhängig davon, wie lange die Zuständigkeitsklärung dauert.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Hört ihr etwas anderes, entspricht das nicht der aktuellen Rechtslage.
Gegen eine Ablehnung oder eine eingeschränkte Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll künftig ausschließlich das Jugendamt für schulische Eingliederungshilfe zuständig sein, unabhängig von der Art der Behinderung.
Diese Reform ist derzeit noch Teil der politischen Diskussion.
Wir beobachten die Entwicklung und halten Familien in Augsburg auf dem Laufenden, sobald sich Änderungen ergeben.

Bleibt der Bedarf bestehen, bleibt auch die Unterstützung in der Regel kostenfrei.

Bei welchen Diagnosen wird Schulbegleitung typischerweise bewilligt?

Ausschlaggebend ist nicht die Diagnose an sich, sondern wie stark sie die Teilhabe am Schulalltag einschränkt.
Genau diesen Punkt prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX.

Häufig führen folgende Diagnosen zu einer Bewilligung:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder erscheinen nach außen unauffällig, geraten im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade diese Kinder werden oft übersehen, weil ihr Unterstützungsbedarf zu wenig deutlich gemacht wird.

Fehlt eine Diagnose, heißt das nicht, dass kein Anspruch besteht.

In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung ab und worauf sollte man achten?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das Jugendamt der Stadt Augsburg (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe der Stadt Augsburg (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen erforderlich.

Anschließend folgt in der Regel ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind braucht.

Entscheidend dabei:
Nicht die Anzahl der Unterlagen zählt, sondern wie konkret und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben ist.

Ein ärztliches Attest reicht dafür oft nicht aus.
Entscheidend ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Unterstützung nicht?
  • Wo genau scheitert der Schulalltag ohne Hilfe?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil die Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren führt.

Wir begleiten Familien aus Augsburg durch den gesamten Prozess:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch zur Seite, denn eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort.

Mit welcher Bearbeitungsdauer bis zur Bewilligung ist zu rechnen?

Nach Antragseingang muss die zuständige Stelle innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten benötigt, verlängert sich diese Zeit entsprechend.

Bei dringendem Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder einer Krisensituation, ist eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller möglich.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf zu knapp beschrieben wurde. Eine gründliche Vorbereitung spart hier unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Datum des Eingangs ist für den weiteren Verlauf wichtig.

Können wir als Eltern selbst entscheiden, welcher Träger die Begleitung übernimmt?

Ja.
Als Familie habt ihr ein Wunsch- und Wahlrecht.
Das heißt: Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung eures Kindes übernimmt. Die Behörde darf euch nicht einfach einen Träger zuweisen.

Dieses Recht wird von Ämtern in der Praxis nicht immer erwähnt, dabei ist es für Qualität und Kontinuität der Begleitung oft entscheidend.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger bereits im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position erheblich.

Wolkenfreie Zeit ist in mehreren Bundesländern als Träger aktiv und steht damit auch Familien in Augsburg zur Verfügung.

Gilt Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung?

Ja.
Ob Regelschule, Förderschule, Ganztagsbetrieb oder inklusive Beschulung: Schulbegleitung kann in all diesen Konstellationen bewilligt werden, sofern ein entsprechender Bedarf besteht.

Entscheidend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Grundlage dafür sind der Behinderungsbegriff und das Recht auf Teilhabe (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig von der besuchten Schule.

⚠️ Wichtig zu wissen:
Einige Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule abgedeckt. Rechtlich hält das nicht stand – bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine Bewilligung, bevor eine Verlängerung nötig wird?

In der Regel gilt eine Bewilligung für ein Schuljahr, danach erfolgt eine erneute Prüfung. Eine Verlängerung geschieht im Zuge der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Automatisch verlängert sich nichts. Stellt den Folgeantrag rechtzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der bestehenden Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes ohne Unterbrechung weiterläuft.

Auch nach dem 18. Geburtstag lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortsetzen.

Worin unterscheiden sich pädagogische und pflegerische Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung setzt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag an – typischerweise bei seelischer Behinderung gemäß § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen – auch für Familien in Augsburg.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling betreut ein festes Team mehrere Kinder gleichzeitig innerhalb derselben Schule, anstatt dass jedes Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung bekommt.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Gewicht:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform gezielt gestärkt werden.

Für Schulen und Träger entsteht dadurch mehr Flexibilität, für Familien ergeben sich berechtigte Fragen.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes dies erfordert.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Umsetzbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen Anspruch weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran gesetzlich nichts.

Unter welchen Bedingungen funktioniert Pooling gut?

Pooling gelingt besonders dann, wenn ein eingespieltes, festes Team eingesetzt wird, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund eine fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die sowohl verlässlich als auch flexibel ist – für Kinder, Eltern und Schulen in Augsburg.

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird die Unterstützung zum Zufall.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel fachliche Erfahrung steckt hinter dem Pooling-Konzept?

Pooling ist nur dann verlässlich, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit basiert auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht von einer einzelnen Person abhängt, sondern vom gesamten Team getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Wissen aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Augsburg wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, denn sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind beim Pooling seinen individuellen Rechtsanspruch?

Nein, und das ist der zentrale Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch im Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Anlass, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Ist entsprechender Bedarf gegeben, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen häufig mit wechselnden Bezugspersonen schlecht zurecht.
Für sie ist Pooling in der Regel ungeeignet, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Augsburg werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, dies klar anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

Alle 65 Orte anzeigen
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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 140 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 37 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 70 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Augsburg – Ihr Anbieter vor Ort

Augsburg liegt in Bayern. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Augsburg mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Augsburg – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Augsburg kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Augsburg findet die Schulbegleitung dort statt, wo dein Kind sie braucht – direkt in der Schule, teilweise auch in der Kita oder zu Hause, je nach bewilligter Leistung. Eine feste Bezugsperson begleitet dein Kind kontinuierlich und stimmt sich eng mit dir als Familie sowie mit Lehrkräften ab. So entsteht ein verlässlicher Ablauf, der sich an den Alltag deines Kindes anpasst statt umgekehrt.

Für Familien in Augsburg beginnt der Einstieg mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam den Bedarf eures Kindes einordnen. Anschließend übernehmen wir die Organisation: von der Antragstellung beim Jugendamt der Stadt Augsburg oder der Eingliederungshilfe bis zur Abstimmung im Hilfeplanverfahren. Ihr müsst den Weg nicht allein gehen, wir kümmern uns um die notwendigen Schritte.

Zuständigkeit & Kostenträger in Augsburg

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Augsburg entscheidet das Jugendamt der Stadt Augsburg (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. der Träger der Eingliederungshilfe (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). In Bayern gilt das Wunsch- und Wahlrecht: Sie bestimmen den Träger, nicht die Behörde.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Augsburg

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Augsburg?

In Augsburg ist das Jugendamt der Stadt Augsburg bzw. die Eingliederungshilfe zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Augsburg etwas?

Nein. Für Familien in Augsburg ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.