Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in FreisingViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll nicht bloß über die Runden kommen.

Andere handeln erst, wenn gar nichts mehr geht.

Wir setzen an, bevor es überhaupt so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind tatsächlich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung in Freising im echten Alltag ab
wenn sie greift.

In Freising wirken viele Kinder in der Schule unauffällig.
Doch innen drin ringen sie täglich mit sich.

So fühlt sich Schule an, wenn die passende Begleitung fehlt

Am Morgen ist alles noch friedlich.
Dein Kind zieht sich an, etwas gemächlicher vielleicht als andere.
Du spürst schon:

Das kostet Kraft.
Trotzdem klappt es noch.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, verliert dein Kind schon nach kurzer Zeit den Faden. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, versucht mitzukommen, versteht nicht alles – und schweigt dazu.

In der Pause wird es kein bisschen entspannter. Viele Kinder, viele Eindrücke, kaum Halt.

Vielleicht bleibt dein Kind am Rand stehen. Vielleicht gerät es aneinander mit anderen.
Vielleicht zieht es sich ganz zurück.

Niemand tut das mit Absicht. Aber kaum jemand erkennt wirklich, was dein Kind in diesem Moment braucht.

So zieht sich der Tag dahin. Kleine Belastungen häufen sich. Die Spannung wächst. Bis irgendwann der Punkt kommt, an dem es kippt.

Ein Wutausbruch. Ein Abtauchen. Oder nur das leise Gefühl:
„Ich pack das hier nicht."

Nachmittags sitzt dein Kind dann zu Hause. Ausgelaugt. Enttäuscht von sich.
Oder einfach wortkarg.

Und dir wird klar: So darf es nicht weitergehen.

Genau an diesem Punkt setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn alles eskaliert. Sondern deutlich früher.

Genau dort, wo dein Kind Halt braucht, noch bevor es nach außen sichtbar wird.

Damit aus „irgendwie durchhalten“ echtes Mitmachen wächst.
01

Unterricht, der Zutrauen statt Überforderung schafft

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenzimmer – verlieren aber schon nach wenigen Minuten innerlich den Anschluss.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil Geschwindigkeit, Aufbau oder Aufgaben nicht zu ihnen passen.

Wir richten das Lernen so aus, dass dein Kind mitkommt, Stück für Stück.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die eigentliche Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viele Eindrücke. Wenig Halt.
Schon entstehen Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir sind mitten im sozialen Geschehen dabei, greifen ein, bevor es aus dem Ruder läuft und geben deinem Kind Sicherheit im Miteinander.

03

Wechsel, die nicht jedes Mal von vorn beginnen

Für viele Kinder machen genau diese Augenblicke den Unterschied:
ein anderer Raum.
eine andere Lehrkraft.

Ungewohnte Lagen.

Was für andere ganz normal ist, bedeutet für dein Kind häufig Druck und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Situation kippt

Viele Kinder halten lange durch.
Bis plötzlich der Boden fehlt.

Dann wird es laut.
Oder ganz still.
Oder völlig verschlossen.

Wir bemerken diese Momente frühzeitig, beruhigen gezielt und mit Ruhe und verhindern, dass die Lage eskaliert.

05

Ein Alltag, der wirklich trägt

Schule ist mehr als nur Unterricht.

Organisation, Material, Orientierung, feste Abläufe – oft genau dort hakt es.

Wir unterstützen dort, wo dein Kind es gerade braucht.

06

Abstimmung, auf die sich dein Kind verlassen kann

Viele Schwierigkeiten liegen nicht am Kind, sondern zwischen den Beteiligten

Unklare Absprachen. Unterschiedliche Vorstellungen. Fehlende Abstimmung.

Wir sorgen für klaren, regelmäßigen Austausch zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl jemand dabei ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil sie häufig ohne klares Konzept dahinter organisiert wird.

  • Es wird schnell jemand eingesetzt, statt bewusst ausgewählt
  • Fachliche Begleitung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildungsstand ist uneinheitlich, feste Maßstäbe fehlen
  • Schulbegleitung gilt als reines „Dabeisein", nicht als gezielte Hilfe
  • Zuständigkeit wird aufgeteilt, statt klar geführt

Viele Kinder gelten offiziell als versorgt.

Doch im Alltag stehen sie trotzdem allein da.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen bloßer Organisation und echtem System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Zusammenpassen statt schnell besetzen

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Gegenwehr oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir suchen die Schulbegleitung gezielt danach aus, wie Kind, Lage und Schule zueinander passen –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein starkes Fachteam statt einsamer Kämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele stehen allein da, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachlicher Rahmen dahinter.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Maßstäbe, interne Schulungen und laufende Begleitung sichern die Qualität.

Echte Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne Richtung bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten mit klaren Zielen mitten im Alltag.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern spürbar wächst.

Schulbegleitung, die im Alltag tatsächlich ankommt

Viele organisieren nur Schulbegleitung.
Wir übernehmen Verantwortung dafür, dass sie im Alltag auch trägt.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines klaren fachlichen Rahmens – mit durchdachter Auswahl, fortlaufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag wirklich trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du entscheidest mit
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur zu Beginn
  • ✓ Enger Austausch mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echtes Mitwirken statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Braucht dein Kind wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für die Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulalltag teilhaben kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die Schulbegleitung vollständig.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu notwendigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) bringt die Familie bzw. die behandelnden Fachstellen selbst ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar geordnet und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am eigentlichen Bedarf, sondern daran, dass sie zu unklar formuliert sind.

Genau dort bringen wir Ordnung und Erfahrung mit ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Braucht dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist keine bloße Beaufsichtigung, sondern gleichberechtigtes Mitwirken am Schulalltag, individuell auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf abgestimmt.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulunterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die Schulbegleitung vollständig.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Austausch
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Das Ziel bleibt immer gleich: Dein Kind soll aktiv am Schulalltag mitwirken – nicht bloß anwesend sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise erstellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar geordnet und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf Anhieb klar.
Viele Verfahren ziehen sich hin, nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder lückenhafter Anträge.

Genau dort bringen wir Ordnung und Erfahrung mit ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung in Freising, die tatsächlich funktioniert.

Schritt für Schritt zeigen wir dir den Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es für dich passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern euren Alltag, eure Lage und die echten Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung der Antragstellung, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Was Wolkenfreie Zeit ausmacht

01 Antrags­prozess

Klarer Kurs durch Antrag und Bewilligung

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Ablauf.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt ein tiefes Verständnis für Abläufe, Strukturen und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis wirklich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar zu schildern

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich begleitet, mit starkem Team im Rücken

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein.

Jede Begleitung ist Teil eines Teams, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Schulalltag verändert sich ständig. Lagen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft plötzlich auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, genau dafür da:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht den Unterschied im Alltag aus.

Nicht, weil einfach jemand „anwesend ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung bereitsteht.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur auf dem Papier organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles auf einmal verworren. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir, wie es richtig geht.

Viele Familien in Freising verlieren hier Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht verständlich gemacht wird.

Wir kennen genau diese Lagen.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Wirrwarr, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich macht.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben kommt oft mehr auf einen zu, als man denkt.

Dein Kind wächst. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Situationen.

Und häufig kommt mehr dazu, als anfangs absehbar war: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen einzelnen Augenblick.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse wandeln
  • Wir sehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal neu beginnen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal alles erneut erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der eure Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist kein gewöhnlicher Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die Familien im Landkreis Freising sich verlassen können.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Lagen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Den Unterschied erkennst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich bloß weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das nicht.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich aufgehoben fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Stell dir vor, dein Kind steht morgens vor dem Schultor in Freising und schon der Weg zum Klassenzimmer fühlt sich wie eine Hürde an. Ohne Unterstützung bleibt es oft an genau solchen kleinen Momenten hängen. Mit einer Schulbegleitung an der Seite verändert sich das: Sie hilft beim Ankommen, begleitet durch die Pause, ordnet Aufgaben und fängt zu viele Reize ab, bevor sie überfordern.

Wichtig zu wissen:
Eine Schulbegleitung unterrichtet nicht. Sie sorgt aber dafür, dass dein Kind überhaupt in der Lage ist, dem Unterricht zu folgen und sicher am Schulleben teilzunehmen.

Zu den typischen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Struktur im Tagesablauf und bei den Aufgaben,
  • Begleitung in Pausen und im Kontakt mit Mitschülern,
  • Unterstützung, wenn Reize und Stress überhandnehmen,
  • Vermittlung zwischen deinem Kind, Lehrkräften und Klasse,
  • pflegerische Handgriffe, sofern nötig, etwa Medikamentengabe, Lagerung oder Sondenkost,
  • Beistand in Krisenmomenten, wenn die Situation zu kippen droht.

Welche dieser Bausteine tatsächlich greifen, legt der Hilfeplan individuell fest, ausgerichtet an dem, was dein Kind im Alltag wirklich braucht.

Stehen die Chancen gut, dass der Antrag für mein Kind durchgeht?

Sobald eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung deinem Kind den Schulalltag erschwert, besteht ein Anspruch auf Unterstützung. Häufig betroffen sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Entscheidend ist dabei nicht das Etikett der Diagnose, sondern wie stark der Alltag dadurch aus den Fugen gerät. Diese Frage wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt Freising oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Freising geklärt.

- Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht am fehlenden Bedarf, sondern daran, dass er auf dem Papier zu vage bleibt.
Eine Absage bedeutet also nicht das Ende der Möglichkeiten.

Rechtlich gibt es zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Das Familieneinkommen spielt dabei keine Rolle.

Wenn ihr in Freising nicht genau wisst, wie sich der Bedarf eures Kindes überzeugend darstellen lässt: Wir unterstützen euch dabei.

Müssen wir als Familie für die Schulbegleitung bezahlen?

Für Familien im Landkreis Freising bleibt Schulbegleitung normalerweise vollständig kostenfrei. Sobald der Bedarf feststeht, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Kosten.

Ob dabei das Jugendamt Freising (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Landkreis Freising (§ 112 SGB IX) zuständig ist, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert die Klärung zwischen den Behörden, wer letztlich zahlt.

Wichtig:
Eure Familie darf darunter nicht leiden.
Der Antrag läuft währenddessen ganz normal weiter, unabhängig davon, wie lange die Zuständigkeitsfrage offen bleibt.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Solltet ihr davon hören, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll künftig ausschließlich das Jugendamt für schulische Eingliederungshilfe zuständig sein, egal welche Art von Behinderung vorliegt.
Die Reform ist derzeit noch nicht beschlossen und befindet sich in der politischen Abstimmung.
Wir behalten die Entwicklung im Blick und halten Familien in Freising auf dem Laufenden, sobald sich etwas Konkretes ändert.

Steht der Bedarf einmal fest, bleibt die Unterstützung für Familien in aller Regel kostenlos.

Bei welchen Diagnosen wird eine Schulbegleitung typischerweise genehmigt?

Nicht die Diagnose an sich zählt, sondern wie sehr sie den Schulalltag deines Kindes ausbremst.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen anhand von § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen eine Bewilligung häufig gelingt, zählen unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit spürbarer Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Manche dieser Kinder wirken auf den ersten Blick unauffällig, stolpern im Alltag aber immer wieder über dieselben Hürden.

Gerade sie geraten leicht aus dem Blick, weil ihr Bedarf zu wenig sichtbar gemacht wird.

Fehlt eine gesicherte Diagnose, heißt das nicht automatisch: kein Anspruch.

In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei entscheidend?

Je nach Art der Beeinträchtigung geht der Antrag an das Jugendamt Freising (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Landkreis Freising (§ 112 SGB IX).

Dazu braucht es ärztliche oder fachliche Einschätzungen.

Danach folgt in der Regel ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, was dein Kind konkret an Unterstützung benötigt.

Wichtig dabei:
Nicht der Papierstapel entscheidet, sondern wie greifbar und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben ist.

Ein ärztliches Attest reicht dafür oft nicht aus.
Gefragt ist eine lebendige Schilderung aus dem Alltag:

  • Woran scheitert dein Kind ohne Hilfe?
  • In welchen Situationen klappt der Schulalltag ohne Unterstützung nicht?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil die einzelnen Schritte unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren führt.

Wir begleiten Familien aus Freising durch den gesamten Prozess:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplangespräch und zur endgültigen Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch zur Seite, denn eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort.

Wie lange zieht sich das Verfahren, bis die Bewilligung kommt?

Nach Eingang des Antrags ist das zuständige Amt verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, verlängert sich diese Zeitspanne entsprechend.

Bei akutem Bedarf, etwa wenn dein Kind die Schule meidet oder sich eine Krise zuspitzt, lässt sich eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Häufig zieht sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf zu knapp beschrieben wurde. Eine gründliche Vorbereitung spart am Ende Zeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Datum des Eingangs spielt für den weiteren Verlauf eine wichtige Rolle.

Können wir selbst entscheiden, welcher Träger unser Kind begleitet?

Ja.
Als Familie habt ihr ein Wunsch- und Wahlrecht.
Das heißt: Ihr habt ein Mitspracherecht, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt kann euch nicht einfach irgendeinen Anbieter zuweisen.

In der Praxis wird dieses Recht von den Behörden nicht immer aktiv erwähnt, dabei kann es für Kontinuität und Qualität der Begleitung den Unterschied machen.

Unser Tipp:
Schreibt den gewünschten Träger schon im Antrag namentlich hinein.
Das stärkt eure Verhandlungsposition spürbar.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und damit auch für Familien in Freising eine mögliche Anlaufstelle.

Gilt Schulbegleitung auch für Förderschule, Ganztag oder inklusiven Unterricht?

Ja.
Egal ob Regelschule, Förderschule, Ganztagsbetrieb oder inklusiver Unterricht: Schulbegleitung kann in all diesen Formen bewilligt werden, wenn ein entsprechender Bedarf besteht.

Ausschlaggebend ist nicht die Schulform, sondern was dein Kind individuell braucht.

Der Anspruch stützt sich auf den Behinderungsbegriff und das Recht auf Teilhabe (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter versuchen, Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument abzulehnen, der Förderbedarf sei dort schon gedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand: Bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine bewilligte Schulbegleitung, bevor sie neu beantragt werden muss?

In der Regel wird die Schulbegleitung für ein Schuljahr bewilligt und danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt über die Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Die Verlängerung geschieht nicht von selbst. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen bevor die laufende Bewilligung endet, damit euer Kind ohne Unterbrechung weiter begleitet wird.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortsetzen.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Begleitung?

Pädagogische Schulbegleitung setzt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag an, typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Handgriffe wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis brauchen viele Kinder beides zugleich.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen, auch für Familien in Freising.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was steckt hinter dem Begriff Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling teilt sich ein festes Team die Begleitung mehrerer Kinder an derselben Schule, statt dass jedes Kind eine komplett eigene Einzelbegleitung bekommt.

Dieses Modell rückt zunehmend in den Fokus:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gestärkt werden.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Spielraum, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling tritt nicht an die Stelle einer Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das erfordert.
Maßgeblich bleibt der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht das, was organisatorisch bequem ist.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran gesetzlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Stell dir zwei Szenarien vor: In einem wechseln Bezugspersonen ständig, niemand kennt sich richtig aus, und die Kinder in Freising spüren die Unruhe. Im anderen arbeitet ein eingespieltes Team mit klaren Abläufen und fachlicher Steuerung im Hintergrund. Genau dieses zweite Bild macht den Unterschied, für Kinder, Eltern und Schulen gleichermaßen.

Ohne klare Steuerung entsteht Durcheinander.
Ohne Struktur geht der Überblick verloren.
Ohne Erfahrung wird Unterstützung zur Glückssache.
Der entscheidende Punkt liegt nicht im Modell selbst, sondern in der Art der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • durchdachter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Schulalltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel Erfahrung und Fachwissen steckt in unserem Pooling-Modell?

Pooling trägt nur dann verlässlich, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und die Fäden zusammenhält.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit fußt auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des ganzen Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig erkennen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag im Landkreis Freising wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung macht schnelles, flexibles Reagieren möglich:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns bleibt Schulbegleitung kein Zufallsprodukt, sondern wird fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling auf dem Papier geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Geht mein Kind beim Pooling seines individuellen Anspruchs verlustig?

Nein, und das ist der entscheidende Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Form der Organisation, kein Anlass, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt eine Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht beschnitten.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa im Autismus-Spektrum, kommen mit wechselnden Bezugspersonen oft schlecht zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich spürbar reduzieren, Vertretungen sind leichter organisierbar, und Eltern in Freising werden zuverlässiger entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das klar anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Freising – Ihr Anbieter vor Ort

Freising gehört zum Landkreis Freising in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Freising aktiv und begleitet Familien in Freising mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Freising – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Freising kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Stell dir den Unterschied vor: ohne Begleitung ein Schulmorgen voller Stolpersteine, mit Begleitung ein Ablauf, der Halt gibt. In Freising und im gesamten Landkreis Freising kommt die Schulbegleitung dorthin, wo dein Kind sie braucht, sei es in der Schule, in der Kita oder zu Hause, je nachdem, was im Hilfeplan festgelegt ist. Eine feste Bezugsperson begleitet dein Kind kontinuierlich und stimmt sich eng mit euch als Familie sowie mit Lehrkräften ab, damit der Alltag nicht zum Kraftakt wird.

Der erste Schritt muss kein großer sein: In einem kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam mit Familien aus Freising und Umgebung, wo euer Kind Unterstützung braucht. Danach übernehmen wir für euch die Antragstellung beim Jugendamt oder der Eingliederungshilfe und kümmern uns um die Organisation drumherum. So bleibt euch der Freiraum, sich auf euer Kind zu konzentrieren, statt sich durch Formulare zu kämpfen.

Zuständigkeit & Kostenträger in Freising

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Freising entscheidet das Jugendamt Freising (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Freising (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Freising – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Bayern gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Freising

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Freising?

In Freising ist das Jugendamt Freising bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Freising zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Freising etwas?

Nein. Für Familien in Freising ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.