Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in KonzViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll mehr erleben, als sich nur irgendwie durchzuschlagen.

Andere melden sich erst, wenn nichts mehr geht.

Wir setzen an, bevor die Lage kippt.

Finde jetzt heraus, welchen Weg dein Kind wirklich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So sieht der Schulweg mit Begleitung tatsächlich aus
wenn er trägt.

Manche Kinder wirken auf den ersten Blick gelassen.
Innerlich jedoch ringen sie täglich um Halt.

So fühlt sich ein Schultag an, wenn die passende Unterstützung fehlt

Der Morgen beginnt ruhig.
Dein Kind zieht sich an, vielleicht braucht es dafür etwas mehr Zeit als andere.
Du spürst schon:

Es kostet Kraft.
Aber es geht.

Dann kommt die Schule.

Sobald der Unterricht startet, verliert dein Kind schon nach kurzer Zeit den Faden. Die Klasse zieht weiter. Dein Kind blickt hinterher, versucht Schritt zu halten, versteht nicht jede Aufgabe – und schweigt dazu.

Auch die Pause bringt keine Erleichterung. Viel Trubel, viele Eindrücke, kein fester Rahmen.

Manchmal bleibt dein Kind am Spielfeldrand stehen. Manchmal gerät es zwischen die Fronten.
Manchmal verschwindet es innerlich ganz.

Keiner handelt böswillig. Doch kaum jemand erkennt, was dein Kind in diesem Moment eigentlich bräuchte.

So zieht sich der Tag dahin. Kleine Stolpersteine reihen sich aneinander. Der Druck wächst. Irgendwann reicht es nicht mehr.

Ein Wutausbruch. Ein Abtauchen. Oder einfach der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Am Nachmittag sitzt dein Kind wieder daheim. Ausgelaugt. Genervt.
Oder ganz in sich gekehrt.

Und dir wird klar: Dieser Weg führt so nicht weiter.

An diesem Punkt setzt echte Schulbegleitung an

Nicht erst im Krisenmoment. Sondern deutlich früher auf dem Weg.

Genau dort, wo dein Kind Halt braucht, noch bevor es auffällt.

Damit aus „sich irgendwie durchmogeln“ ein Stück echter Teilhabe wird.
01

Unterricht, der dein Kind nicht mehr überrollt

Manches Kind sitzt zwar im Klassenraum – verliert aber gedanklich schon nach kurzer Zeit den Anschluss.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil Tempo, Aufbau oder Erwartung nicht zum Kind passen.

Wir richten Lernwege so aus, dass dein Kind folgen kann, ein Schritt nach dem anderen.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Nicht der Unterricht bereitet oft die größten Schwierigkeiten – sondern die Pause dazwischen.

Viele Eindrücke. Wenig Halt.
Schon entsteht Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir begleiten das Miteinander in der Gruppe, greifen ein, bevor die Situation kippt, und geben deinem Kind Sicherheit im Kontakt mit anderen.

03

Übergänge, bei denen dein Kind nicht jedes Mal neu anfangen muss

Für viele Kinder machen genau solche Momente den Unterschied:
der Wechsel des Raums.
ein neues Gesicht vorne.

Unbekannte Situationen.

Was anderen leichtfällt, bedeutet für dein Kind häufig Druck und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor sie überlaufen

Manche Kinder halten sehr lange durch.
Bis plötzlich der Punkt erreicht ist.

Dann eskaliert es.
Oder es wird still.
Oder alles schließt sich ab.

Wir erkennen diese Anzeichen frühzeitig, beruhigen gezielt und ruhig und sorgen dafür, dass es nicht eskaliert.

05

Ein Alltag, der tatsächlich trägt

Schule ist weit mehr als reiner Unterricht.

Ordnung halten, Material finden, sich zurechtfinden, Abläufe verstehen – genau hier hakt es oft.

Wir helfen genau an der Stelle, an der dein Kind es braucht.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich Halt gibt

Viele Schwierigkeiten entstehen nicht im Kind, sondern zn.wischen den Beteiligte

Missverständnisse. Verschiedene Erwartungen. Fehlende Absprache.

Wir sorgen für verlässlichen, klaren Austausch zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, auch wenn jemand anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung häufig ohne durchdachtes System aufgesetzt wird.

  • Es wird schnell jemand eingesetzt, statt gezielt ausgesucht
  • Fachliche Begleitung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildung und Standards fallen sehr unterschiedlich aus
  • Schulbegleitung wird als reine „Anwesenheit" gedacht, nicht als gezielte Hilfe
  • Verantwortung wird aufgeteilt, statt konsequent geführt

Auf dem Papier gilt manches Kind als versorgt.

Im Alltag bleibt es dennoch weitgehend auf sich allein gestellt.

Genau an dieser Stelle unterscheidet sich bloße Organisation von einem echten System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Die passende Wahl statt schneller Lösung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Gegenwehr oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die Schulbegleitung gezielt nach Kind, Situation und schulischem Umfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten für sich allein, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches Team im Hintergrund bereit.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und laufende Begleitung sichern die Qualität.

Echte Wirkung statt reiner Anwesenheit

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag konkrete Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern tatsächlich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich spürbar wird

Viele kümmern sich nur um die Organisation.
Wir tragen Verantwortung dafür, dass sie im Alltag auch trägt.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten fachlichen Systems – mit strukturierter Auswahl, laufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Worte.
Sondern ein System, das im Alltag greift.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du hast Mitspracherecht
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – über den Start hinaus
  • ✓ Enger Austausch mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie Besonderheiten in der emotionalen und sozialen Entwicklung.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für die Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Unterstützung den Schulalltag nicht ausreichend bewältigen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die Schulbegleitung vollständig.

Für eure Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung eines möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung während des Hilfeplanverfahrens
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (etwa ärztliche Berichte oder Gutachten) reichen die Familie oder die behandelnden Fachstellen ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht an fehlendem Bedarf, sondern daran, dass sie unklar formuliert sind.

Genau da setzen wir mit Struktur und Erfahrung an.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung im Schulalltag Unterstützung braucht, läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Sozialamt.

Das Ziel ist nicht bloße Beaufsichtigung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung vollständig.

Für eure Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und im Umgang mit anderen
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist stets: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – statt nur anwesend zu sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Situation und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu nötigen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die erforderlichen fachlichen Nachweise erstellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit nicht immer sofort klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder lückenhafter Anträge.

Genau da setzen wir mit Struktur und Erfahrung an.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt — wir zeigen euch den Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir liegt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern euren Alltag, die Situation und die tatsächlichen Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die nötigen Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit einen anderen Weg geht

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsverfahren

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheiten im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis wirklich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzulegen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich begleitet, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Der Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft unvermittelt auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür bereitsteht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht im Alltag den entscheidenden Unterschied.

Nicht, weil einfach jemand „anwesend ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung bereitsteht.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, statt nur organisiert zu sein.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicherer Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse – oft wirkt alles gleichzeitig verworren. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand zeigt dir den richtigen Weg.

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht klar erklärt wird.

Diese Situationen sind uns bestens bekannt.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Wirrwarr, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben ändert sich oft mehr, als man ahnt.

Dein Kind wird größer. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Wege.

Und häufig kommt mehr dazu, als anfangs absehbar war: medizinische Fragen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien in Konz nicht nur für einen kurzen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, auch wenn sich Bedürfnisse wandeln
  • Wir sehen die Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht bei null anfangen, nicht immer wieder suchen, nicht jedes Mal alles erneut erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der eure Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist kein gewöhnlicher Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die Familien in Konz sich verlassen können.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, zählt mehr als reine Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Zweifel. Und oft auch um das Gefühl, allein gelassen zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit begegnest du Menschen, die diese Situationen aus eigener Erfahrung kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir am Herzen liegt
  • Wir denken nicht in Akten, sondern in Familien

Damit du dich nicht rechtfertigen musst – sondern dich verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der an deiner Seite bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht lange warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Draht zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung meist noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich aufgehoben fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein bloßes Versprechen.
Du siehst, wer wirklich hinter der Begleitung steht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns auf dem Weg begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert häufig daran, dass der Weg nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir zeigen dir jeden Schritt, verständlich erklärt und ganz unverbindlich. 
Du erhältst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung eigentlich und wann kommt sie zum Einsatz?

Wir wissen, wie belastend es sein kann, wenn dein Kind den Schulalltag alleine nicht bewältigen kann. Genau hier setzt eine Schulbegleitung an: Sie ist dort präsent, wo es schwierig wird, morgens beim Ankommen, bei der Orientierung im Schulhaus, im Kontakt mit anderen Kindern oder wenn zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einströmen.

Unsere Begleitung hilft dabei, den Tag zu strukturieren, Wahrnehmungen zu sortieren und im Schulbetrieb Sicherheit zu finden.

Ein wichtiger Punkt vorweg:
Wir übernehmen keine Lehrtätigkeit. Wir schaffen aber den Rahmen, damit dein Kind überhaupt mit der nötigen Unterstützung am Unterricht teilnehmen kann.

Zu unseren Aufgaben können gehören:

  • Hilfe bei der Tagesstruktur und Organisation von Aufgaben,
  • Begleitung in Pausenzeiten und im sozialen Miteinander,
  • Unterstützung beim Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Vermittlung zwischen deinem Kind, Mitschülern und Lehrpersonal,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Unterstützung in Krisensituationen bei Überforderung.

Welche dieser Leistungen konkret greifen, legen wir gemeinsam im Hilfeplan fest, ganz abgestimmt auf das, was dein Kind im Alltag im Landkreis Trier-Saarburg tatsächlich braucht.

Hat mein Kind wirklich Chancen, dass der Antrag durchgeht?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung benötigt, besteht ein Anspruch. Häufig sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten betroffen.

Nicht die Diagnose allein zählt, sondern wie stark dein Kind dadurch im Alltag eingeschränkt ist. Wie die konkrete Unterstützung aussieht, wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt Trier-Saarburg oder der zuständigen Eingliederungshilfe besprochen.

Was viele nicht wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf besteht, sondern daran, dass er nicht überzeugend genug beschrieben wurde. Eine Absage bedeutet also nicht automatisch das Aus.

Rechtlich unterscheiden wir zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei drohender oder bestehender seelischer Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulverweigerung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung, hier ist der Träger der Eingliederungshilfe verantwortlich.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Wenn ihr in Konz unsicher seid, wie ihr den Bedarf eures Kindes am besten darlegt: Wir unterstützen euch dabei gerne.

Müssen wir als Eltern finanziell in Vorleistung gehen?

Für Familien aus Konz ist die Schulbegleitung normalerweise vollständig kostenfrei. Sobald der Bedarf festgestellt wurde, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Kosten.

Ob dabei das Jugendamt Trier-Saarburg (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Landkreis Trier-Saarburg (§ 112 SGB IX) zuständig ist, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Es kommt gelegentlich vor, dass sich die Behörden über die Zuständigkeit erst abstimmen müssen.

Das darf für eure Familie keine Nachteile bedeuten.
Euer Antrag wird währenddessen ganz normal weiterbearbeitet.

⚠️ Zuzahlungen oder Eigenanteile sind gesetzlich nicht vorgesehen. Solltet ihr hierzu andere Informationen erhalten, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtslage:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll die Zuständigkeit für schulische Eingliederungshilfe zukünftig vollständig beim Jugendamt liegen, unabhängig von der Art der Behinderung.
Aktuell wird diese Reform noch politisch verhandelt.
Wir behalten die Entwicklung im Blick und informieren Familien in Konz, sobald sich hier etwas Konkretes ändert.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Unterstützung für Familien in aller Regel gebührenfrei.

Bei welchen Beeinträchtigungen wird eine Schulbegleitung häufig genehmigt?

Entscheidend ist nicht die Diagnose an sich, sondern wie stark sie die Teilhabe am Schulalltag einschränkt.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen eine Bewilligung häufig erfolgt, zählen unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulverweigerung,
  • Depressionen bei Kindern und Jugendlichen,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder erscheinen nach außen hin unauffällig, geraten im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade diese Kinder werden oft übersehen, weil ihr Unterstützungsbedarf zu wenig sichtbar gemacht wird.

Fehlt eine gesicherte Diagnose, heißt das nicht, dass kein Anspruch besteht.

In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung konkret ab und worauf sollten wir achten?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das Jugendamt Trier-Saarburg (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Landkreis Trier-Saarburg (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Einschätzungen notwendig.

Anschließend folgt meist ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind konkret benötigt.

Wichtig ist:
Nicht die Menge der Unterlagen entscheidet über den Erfolg, sondern wie klar und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes dargestellt wird.

Ein ärztliches Attest reicht dabei oft nicht aus.
Wichtiger ist eine anschauliche Beschreibung des Alltags:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Unterstützung nicht?
  • An welchen Stellen scheitert der Schulalltag ohne Hilfe?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil die Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir begleiten Familien aus Konz durch den gesamten Prozess:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis hin zum Hilfeplanverfahren und der Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch zur Seite, denn eine Ablehnung ist nicht das Ende des Weges.

Wie lange müssen wir üblicherweise auf die Entscheidung warten?

Nachdem der Antrag eingegangen ist, muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, verlängert sich diese Zeit entsprechend.

Bei akutem Bedarf, etwa bei Schulverweigerung oder in einer Krise, kann eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erfolgen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug beschrieben ist. Eine sorgfältige Vorbereitung spart am Ende Zeit.

Unser Rat: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Datum ist für den weiteren Ablauf entscheidend.

Können wir uns aussuchen, welcher Anbieter die Begleitung übernimmt?

Ja, das könnt ihr.
Als Familie habt ihr ein Wunsch- und Wahlrecht: Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Die Behörde darf euch nicht einfach einen Anbieter zuweisen.

In der Praxis wird dieses Recht von Ämtern nicht immer aktiv erwähnt, dabei ist es oft entscheidend für Qualität und Kontinuität der Betreuung.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger direkt namentlich im Antrag.
Das stärkt eure Verhandlungsposition erheblich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv, auch für Familien in Konz sind wir eine passende Anlaufstelle.

Gibt es Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung?

Ja, das ist möglich.
Eine Schulbegleitung kann sowohl an Regel- als auch an Förderschulen bewilligt werden, ebenso im Ganztag und bei inklusiver Beschulung, vorausgesetzt, es liegt ein entsprechender Bedarf vor.

Maßgeblich ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Achtung:
Manche Ämter lehnen Anträge für Förderschulen mit der Begründung ab, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule gedeckt. Diese Argumentation hält rechtlich nicht stand, bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine Bewilligung, bevor sie verlängert werden muss?

Eine Bewilligung gilt in der Regel für ein Schuljahr und wird danach neu geprüft. Für eine Verlängerung wird der Hilfeplan fortgeschrieben.

⚠️ Wichtig zu wissen:
Eine Verlängerung geschieht nicht von selbst. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der bestehenden Bewilligung, damit die Betreuung eures Kindes nahtlos weiterläuft.

Auch nach dem 18. Geburtstag lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortführen.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Begleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und Struktur im Schulalltag, meist bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege zusammen, auch für Familien in Konz.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling betreut ein festes Team mehrere Kinder gemeinsam innerhalb derselben Schule, anstatt dass jedes Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung bekommt.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Gewicht:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gefördert werden.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien ergeben sich dabei berechtigte Fragen.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes dies verlangt.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Umsetzbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen Anspruch weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran gesetzlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Es gelingt vor allem dann, wenn ein eingespieltes, festes Team eingesetzt wird, klare Abläufe existieren und im Hintergrund fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die zuverlässig und zugleich flexibel bleibt, für Kinder, Eltern und Schulen im Landkreis Trier-Saarburg.

Ohne klare Steuerung entsteht schnell Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird Unterstützung zum Zufall.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in dessen Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag tatsächlich trägt.

Wie viel Erfahrung und fachliches Know-how steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling kann nur dann verlässlich funktionieren, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und die Fäden zieht.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit basiert auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Konz wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist eben nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch das Pooling-Modell seinen persönlichen Anspruch?

Nein, und das ist der wichtigste Punkt überhaupt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt eine Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa im Autismus-Spektrum, kommen häufig mit wechselnden Bezugspersonen schlecht zurecht.
Für sie ist Pooling in der Regel nicht geeignet, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich spürbar reduzieren, Vertretungen sind leichter organisierbar, und Eltern in Konz werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das offen anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

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Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Konz – Ihr Anbieter vor Ort

Konz gehört zum Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Trier-Saarburg aktiv und begleitet Familien in Konz mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Konz – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Konz kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Konz begleiten wir dein Kind dort, wo es die Unterstützung tatsächlich braucht, sei es direkt im Klassenzimmer, in der Kita oder auch zu Hause, je nachdem, welche Leistung bewilligt wurde. Dabei achten wir darauf, dass möglichst eine feste Bezugsperson für Kontinuität sorgt, damit sich dein Kind sicher und verstanden fühlt. Wir stimmen uns dabei eng mit euch als Familie sowie mit den pädagogischen Fachkräften vor Ort ab, damit die Begleitung im Alltag reibungslos funktioniert.

Wenn ihr aus Konz oder dem Landkreis Trier-Saarburg zu uns kommt, beginnt alles mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf die Situation eures Kindes schauen. Anschließend übernehmen wir für euch die Organisation rund um den Antrag, von der Kommunikation mit dem zuständigen Amt bis zur Vorbereitung der notwendigen Unterlagen. So müsst ihr euch nicht allein durch das Verfahren kämpfen, sondern habt an eurer Seite jemanden, der den Weg kennt.

Zuständigkeit & Kostenträger in Konz

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Konz entscheidet das Jugendamt Trier-Saarburg (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Trier-Saarburg (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Trier-Saarburg – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Rheinland-Pfalz gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Rheinland-Pfalz aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Konz

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Konz?

In Konz ist das Jugendamt Trier-Saarburg bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Trier-Saarburg zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Konz etwas?

Nein. Für Familien in Konz ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.