Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in RegensburgViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind verdient mehr als nur ein knappes Bestehen im Schulalltag.

Meist reagiert das Umfeld erst, wenn die Lage bereits kippt.

Wir kümmern uns darum, dass es gar nicht so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind tatsächlich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So sieht Schulbegleitung in Regensburg im Alltag konkret aus
wenn sie greift.

Viele Kinder zeigen im Schulalltag kaum etwas nach außen.
Innerlich ringen sie trotzdem täglich mit sich.

So kann sich der Schultag anfühlen, wenn passende Begleitung fehlt

Am Morgen wirkt noch alles gelassen.
Dein Kind zieht sich an, etwas langsamer vielleicht als die Geschwister.
Du spürst schon:

Es braucht Überwindung.
Aber es klappt noch.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, verliert dein Kind schon nach kurzer Zeit den Faden. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, versucht mitzukommen, blickt nicht ganz durch – und bleibt still.

Auch die Pause bringt keine Erholung. Viel Trubel. Viele Eindrücke. Kaum Struktur.

Manchmal bleibt dein Kind abseits stehen. Manchmal kommt es zu Streit.
Manchmal zieht es sich ganz zurück.

Niemand handelt böswillig. Trotzdem erkennt kaum jemand, was dein Kind in diesem Moment eigentlich bräuchte.

Und der Tag zieht sich weiter hin. Kleine Belastungen addieren sich. Die Spannung wächst. Bis irgendwann der Punkt erreicht ist.

Ein Wutausbruch. Ein Rückzug. Oder einfach der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Nachmittags sitzt dein Kind dann zu Hause. Ausgelaugt. Enttäuscht von sich.
Oder einfach wortkarg.

Und dir wird klar: So darf es nicht bleiben.

Genau an dieser Stelle setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst im Krisenmoment. Sondern deutlich davor.

Dort, wo dein Kind Unterstützung braucht, bevor es überhaupt auffällt.

Damit aus „irgendwie über die Runden kommen“ echte Teilhabe wird.
01

Unterricht, der nicht mehr an die Substanz geht

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenzimmer – verlieren aber innerlich schon nach kurzer Zeit den Anschluss.

Nicht aus Unwillen.
Sondern weil Tempo, Aufbau oder Anforderungen nicht zu ihnen passen.

Wir richten Lernschritte so aus, dass dein Kind mitkommt, Stück für Stück.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größere Hürde liegt oft nicht im Unterricht, sondern in der Pause.

Viele Eindrücke. Wenig Halt.
Schnell kommt es zu Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir begleiten soziale Situationen aufmerksam, greifen ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Halt im Miteinander.

03

Übergänge, die nicht jedes Mal von vorn beginnen

Für viele Kinder sind gerade diese Momente entscheidend:
der Raum wechselt.
die Lehrkraft wechselt.

Neue Lage, neue Unsicherheit.

Was anderen leichtfällt, bedeutet für dein Kind häufig Druck und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Situation kippt

Viele Kinder halten sich lange zusammen.
Bis es auf einmal nicht mehr weitergeht.

Dann wird es laut.
Oder ganz still.
Oder komplett verschlossen.

Wir bemerken solche Momente frühzeitig, beruhigen gezielt und verhindern, dass die Lage eskaliert.

05

Ein Alltag, der tatsächlich trägt

Schule ist weit mehr als Unterricht.

Organisation, Materialien, Orientierung, feste Abläufe – oft genau dort hakt es.

Wir helfen genau dort, wo es für dein Kind nötig ist.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich hilft

Viele Schwierigkeiten liegen nicht im Kind selbst, sondern zwischen den Beteiligten

Missverständliche Absprachen. Unterschiedliche Sichtweisen. Fehlende Abstimmung.

Wir sorgen für klare, regelmäßige Absprachen zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl jemand vor Ort ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung vielerorts ohne durchdachtes System organisiert wird.

  • Sie wird schnell vergeben, statt wirklich sorgfältig ausgesucht
  • Fachliche Begleitung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildung ist uneinheitlich, feste Maßstäbe fehlen
  • Schulbegleitung wird mit „Anwesenheit" verwechselt, statt gezielt zu wirken
  • Zuständigkeit wird aufgeteilt, statt aktiv gesteuert

Viele Kinder gelten offiziell als betreut.

Im Alltag stehen sie trotzdem oft allein da.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen bloßer Organisation und echtem System.

Und genau hier entscheidet sich, ob am Ende etwas ankommt.

Passgenauigkeit statt schneller Zuteilung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir suchen Schulbegleitung gezielt nach Kind, Situation und schulischem Umfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Fachliches Netzwerk statt Alleingang

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten isoliert, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches Netzwerk im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und laufende Begleitung sichern die Qualität.

Echte Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf klar formulierte Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern tatsächlich Fortschritte macht.

Schulbegleitung in Regensburg, die im Alltag wirklich spürbar wird

Viele kümmern sich um die Organisation von Schulbegleitung.
Wir stehen dafür ein, dass sie im Alltag tatsächlich funktioniert.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten fachlichen Systems – mit sorgfältiger Auswahl, laufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der entscheidende Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Worte.
Sondern ein System, das im Alltag trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du bestimmst mit
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur am Anfang
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Braucht dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung, läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die Schulbegleitung vollständig.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung während des Hilfeplanverfahrens
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) bringen die Familie bzw. die behandelnden Fachstellen bei.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf verständlich und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie unklar formuliert sind.

Genau hier bringen wir Erfahrung und klare Struktur ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Benötigt dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Sozialamt.

Ziel ist keine reine Betreuung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die Schulbegleitung vollständig.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel beinhalten:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Miteinander
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel bleibt immer: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – nicht bloß anwesend zu sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und auch danach

Die erforderlichen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf verständlich und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf Anhieb klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier bringen wir Erfahrung und klare Struktur ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung in Regensburg, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt zeigen wir dir, wie es weitergeht.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir liegt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Situation und die konkreten Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Was Wolkenfreie Zeit ausmacht

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsverfahren

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Ablauf.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt fundiertes Wissen über Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis wirklich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzulegen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich begleitet, mit starkem Team im Rücken

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein.

Jede Begleitung ist eingebettet in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Der Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft unerwartet auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür bereitsteht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund einspringen, wenn es darauf ankommt

Das macht den Unterschied im Alltag aus.

Nicht, weil einfach jemand „anwesend ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung greifbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit vereinen wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur auf dem Papier organisiert ist.

03 System­erfahrung

Erfahrung im Umgang mit Schulen, Ämtern und Krankenkassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles gleichzeitig verworren. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir klar den richtigen Weg.

Viele Familien verlieren dabei Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht verständlich gemacht wird.

Wir kennen genau diese Situationen.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe bei Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen tatsächlich ankommt

So entsteht kein Chaos, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man zu Beginn ahnt.

Dein Kind wird größer. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Situationen.

Und häufig kommt mehr hinzu, als anfangs gedacht: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, später vielleicht auch Pflege.

Wir begleiten Familien in Regensburg nicht nur für einen kurzen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich die Bedürfnisse wandeln
  • Wir sehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht immer wieder von vorn beginnen, nicht ständig neu suchen, nicht jedes Mal alles erneut erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist kein gewöhnlicher Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur behauptet

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als reine Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit begegnest du Menschen, die diese Situationen aus eigener Erfahrung kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern dich verstanden fühlst.

Den Unterschied erkennst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe brauchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterreicht.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das nicht.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich wirklich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns in Regensburg begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Ohne passende Unterstützung geraten manche Kinder im Schulalltag immer wieder an Grenzen, die sie allein kaum überwinden können. Mit einer Schulbegleitung an ihrer Seite verändert sich das spürbar: Beim Ankommen am Morgen, bei der Orientierung in den Schulräumen, im Kontakt mit anderen Kindern oder wenn zu viele Eindrücke gleichzeitig auf sie einströmen, findet dein Kind eine verlässliche Stütze.

Die Begleitperson hilft dabei, Aufgaben zu ordnen, Wahrgenommenes zu verarbeiten und sich im Ablauf des Schultages zurechtzufinden.

Wichtig zu wissen:
Unterrichtsinhalte selbst werden von der Schulbegleitung nicht vermittelt. Sie sorgt aber dafür, dass dein Kind überhaupt in der Lage ist, sicher und begleitet am Unterricht teilzunehmen.

Zu den denkbaren Aufgabenfeldern zählen etwa:

  • Hilfestellung bei Struktur und Organisation des Tages,
  • Begleitung während der Pausen und im sozialen Miteinander,
  • Unterstützung im Umgang mit Reizüberflutung oder Anspannung,
  • Vermittlung zwischen deinem Kind, Mitschülern und Lehrpersonal,
  • pflegerische Tätigkeiten, falls erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Unterstützung in belastenden Momenten bei Überforderung oder Eskalation.

Welche dieser Leistungen tatsächlich greifen, wird individuell im Hilfeplan festgehalten, ausgerichtet an dem, was dein Kind in Regensburg wirklich benötigt.

Stehen die Chancen gut, dass der Antrag für mein Kind durchgeht?

Sobald eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung dazu führt, dass dein Kind im Schulalltag Unterstützung braucht, besteht grundsätzlich ein Anspruch. Häufig betroffen sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Ausschlaggebend ist dabei weniger die Diagnose an sich als vielmehr das Ausmaß der Einschränkung im täglichen Miteinander. Wie die Hilfe konkret gestaltet wird, klärt sich im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Regensburg oder der zuständigen Eingliederungshilfe.

Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf vorliegt, sondern daran, dass er im Antrag nicht überzeugend genug dargestellt wurde. Wer abgelehnt wird, hat also nicht zwangsläufig keinen Anspruch.

Rechtlich unterscheidet man zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): greift bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): gilt bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Zuständig ist hier der Träger der Eingliederungshilfe.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Wer in Regensburg unsicher ist, wie sich der Bedarf des eigenen Kindes am besten belegen lässt: Wir unterstützen euch gerne dabei.

Müssen wir als Familie Geld für die Schulbegleitung beisteuern?

Familien in Regensburg müssen für die Schulbegleitung in der Regel keinen einzigen Cent aufbringen. Sobald der Bedarf festgestellt ist, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die kompletten Kosten.

Welche Stelle zuständig ist, das Jugendamt der Stadt Regensburg (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX), richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Gelegentlich dauert es, bis die Behörden untereinander klären, wer zuständig ist.

Wichtig:
Eure Familie darf dadurch keine Nachteile erleiden. Der Antrag wird währenddessen ganz normal weiterbearbeitet, auch wenn die Zuständigkeit noch offen ist.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Solltet ihr etwas Gegenteiliges hören, entspricht das nicht der geltenden Rechtslage. Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll die Zuständigkeit für schulische Eingliederungshilfe künftig vollständig beim Jugendamt liegen, unabhängig von der Art der Behinderung. Diese Reform befindet sich derzeit noch in der politischen Beratung.

Wir beobachten diese Entwicklung fortlaufend und informieren Familien in Regensburg, sobald sich verbindliche Änderungen ergeben.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Unterstützung für Familien in aller Regel kostenfrei.

Bei welchen Diagnosen wird eine Schulbegleitung typischerweise genehmigt?

Nicht die Diagnose als solche ist entscheidend, sondern wie sehr sie die Teilhabe deines Kindes am Schulalltag einschränkt. Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen eine Bewilligung häufig erfolgt, zählen unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Einfluss auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele betroffene Kinder wirken auf den ersten Blick unauffällig, stoßen im Alltag aber trotzdem regelmäßig an ihre Grenzen.

Gerade diese Kinder werden oft übersehen, weil ihr tatsächlicher Unterstützungsbedarf nicht klar genug benannt wird.

Ohne gesicherte Diagnose besteht nicht automatisch kein Anspruch: In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erwirken.

Welche Schritte umfasst die Antragstellung und was ist dabei entscheidend?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag entweder an das Jugendamt der Stadt Regensburg (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen erforderlich.

Im Anschluss folgt üblicherweise ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind konkret braucht.

Wichtig dabei:
Nicht die Menge der Unterlagen ist entscheidend, sondern wie konkret und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben wird.

Ein ärztliches Attest allein reicht oft nicht aus. Ausschlaggebend ist eine anschauliche Schilderung aus dem gelebten Alltag:

  • Was gelingt deinem Kind nicht ohne Hilfe?
  • An welchen Stellen scheitert der Schulalltag ohne Unterstützung?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil die einzelnen Schritte unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren führt.

Wir begleiten Familien aus Regensburg durch den gesamten Prozess: von der ersten Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur endgültigen Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch auf Wunsch zur Seite, denn eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende des Weges.

Wie lange zieht sich das Verfahren bis zur Bewilligung normalerweise hin?

Nach Eingang eures Antrags ist das zuständige Amt verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, verlängert sich diese Zeitspanne entsprechend.

Besteht dringender Handlungsbedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krisensituation, kann eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erfolgen.

Gut zu wissen:

Verzögerungen entstehen häufig dadurch, dass Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug dargestellt wurde. Eine sorgfältige Vorbereitung im Vorfeld spart am Ende unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang schriftlich bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf des Verfahrens relevant.

Können wir als Familie mitentscheiden, welcher Träger die Begleitung übernimmt?

Ja, das könnt ihr.
Familien besitzen ein Wunsch- und Wahlrecht: Ihr habt Mitspracherecht dabei, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt darf euch nicht einfach einen beliebigen Träger zuweisen.

In der Praxis wird dieses Recht von den Behörden nicht immer aktiv erwähnt, dabei kann es für die Qualität und Kontinuität der Begleitung entscheidend sein.

Unser Tipp:
Benennt den gewünschten Träger bereits im Antrag namentlich. Das stärkt eure Position erheblich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und steht damit auch Familien in Regensburg als Ansprechpartner zur Verfügung.

Gilt der Anspruch auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung?

Ja, das ist der Fall.
Schulbegleitung kann sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen bewilligt werden, ebenso im Ganztagsbetrieb und bei inklusiver Beschulung, vorausgesetzt, ein entsprechender Bedarf ist gegeben.

Maßgeblich ist dabei nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen eine Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule selbst abgedeckt. Diese Begründung hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand: Bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Für welchen Zeitraum gilt eine Bewilligung, bevor sie verlängert werden muss?

In der Regel wird eine Bewilligung für die Dauer eines Schuljahres ausgesprochen und anschließend erneut überprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht automatisch von selbst. Stellt den Folgeantrag rechtzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der laufenden Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes ohne Unterbrechung weiterläuft.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr fortführen.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Begleitung?

Bei pädagogischer Schulbegleitung liegt der Schwerpunkt auf Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schultag, meist im Rahmen einer seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung dagegen umfasst medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beiden Bereichen.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Felder ab und vereint qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach, auch für Familien in Regensburg.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling kümmert sich ein festes Team gemeinsam um mehrere Kinder innerhalb derselben Schule, anstatt dass jedes Kind eine vollständig eigenständige Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell rückt zunehmend in den Fokus: Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gestärkt werden.

Für Schulen und Träger bringt das mehr Flexibilität mit sich, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung dabei trotzdem bestehen?

Ohne individuellen Bedarf ersetzt Pooling die Einzelbegleitung, mit nachgewiesenem Bedarf jedoch nicht. Maßgeblich bleibt der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht das, was organisatorisch einfacher umsetzbar wäre. Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen weiterhin, daran ändert auch die geplante Reform rechtlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Besonders gut gelingt Pooling dort, wo ein eingespieltes, festes Team arbeitet, klare Abläufe existieren und im Hintergrund eine fachliche Steuerung stattfindet. So entsteht eine Begleitung, die zuverlässig und gleichzeitig flexibel bleibt, für Kinder, Eltern und Schulen in Regensburg.

Ohne klare Steuerung entsteht Unruhe. Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren. Fehlt Erfahrung, wird Unterstützung zur Zufallssache. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in dessen Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag. Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag tatsächlich trägt.

Wie fundiert ist das Fachwissen hinter unserem Pooling-Modell?

Verlässlich funktioniert Pooling nur dann, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und die Fäden zusammenhält.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit beruht auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person innerhalb des Pools wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen sowie eine zentrale Koordination stellen sicher, dass die Qualität der Begleitung nicht von einer einzelnen Person abhängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege. So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern auch frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Regensburg tatsächlich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt. Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind seinen individuellen Anspruch, wenn Pooling eingesetzt wird?

Nein, und das ist der zentrale Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell in vollem Umfang bestehen.

Pooling ist lediglich eine Form der Organisation, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder gar abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt eine Einzelbetreuung weiterhin möglich. Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht beschnitten.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa im Autismus-Spektrum, kommen häufig mit wechselnden Bezugspersonen nur schwer zurecht. Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig verringern, Vertretungen sind leichter organisierbar, und Eltern in Regensburg werden spürbar entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling hingegen nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren. Passt das Pool-Setting nicht zu eurer Situation, habt ihr das Recht, das offen anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Regensburg – Ihr Anbieter vor Ort

Regensburg liegt in Bayern. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Regensburg mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Regensburg – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Regensburg kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Im Alltag findet die Begleitung dort statt, wo dein Kind sie braucht, ob direkt in der Schule, in der Kita oder ergänzend zu Hause, je nachdem, welche Leistung bewilligt wurde. Eine feste Bezugsperson sorgt dafür, dass sich dein Kind in Regensburg auf vertraute Abläufe und ein bekanntes Gesicht verlassen kann. Alle Schritte werden dabei eng mit euch als Familie abgestimmt, damit die Unterstützung zu den tatsächlichen Bedürfnissen deines Kindes passt.

Für Familien aus Regensburg beginnt der Einstieg mit einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf die Situation eures Kindes schauen. Im Anschluss übernehmen wir für euch die Antragstellung und die Organisation rund um die Schulbegleitung, damit ihr euch nicht allein durch Formulare und Zuständigkeiten arbeiten müsst. So bleibt mehr Raum für das, was wirklich zählt: euer Kind und seinen Weg durch den Schulalltag.

Zuständigkeit & Kostenträger in Regensburg

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Regensburg entscheidet das Jugendamt der Stadt Regensburg (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. der Träger der Eingliederungshilfe (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). In Bayern gilt das Wunsch- und Wahlrecht: Sie bestimmen den Träger, nicht die Behörde.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Regensburg

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Regensburg?

In Regensburg ist das Jugendamt der Stadt Regensburg bzw. die Eingliederungshilfe zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Regensburg etwas?

Nein. Für Familien in Regensburg ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.