Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in RegenViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind verdient mehr als nur ein Durchhalten bis zum Nachmittag.

Meist merkt man erst etwas, wenn die Grenze längst erreicht ist.

Genau das wollen wir verhindern, schon bevor es so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind wirklich braucht, um zu wachsen.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So fühlt sich gute Schulbegleitung im Alltag an
dann, wenn sie tatsächlich trägt.

Nach außen wirken viele Kinder gefasst.
Innerlich ist es oft ein täglicher Kraftakt.

So erlebt dein Kind Schule vielleicht gerade, ohne passende Unterstützung

Der Morgen beginnt entspannt.
Dein Kind zieht sich an, braucht dafür vielleicht etwas länger als andere.
Du spürst schon:

Es braucht Anstrengung.
Doch es klappt noch.

Dann kommt die Schule.

Kaum hat der Unterricht begonnen, fällt dein Kind bereits nach kurzer Zeit zurück. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, will mitkommen, versteht nicht alles – und bleibt still.

Auch die Pause bringt keine Erleichterung. Viele Kinder. Viele Eindrücke. Wenig Halt.

Möglicherweise bleibt dein Kind für sich. Möglicherweise gerät es aneinander mit anderen.
Möglicherweise schaltet es innerlich komplett ab.

Keiner tut das absichtlich. Aber kaum jemand erkennt in diesem Moment, was dein Kind wirklich bräuchte.

So zieht sich der Tag hin. Kleine Belastungen addieren sich. Der Druck wächst. Irgendwann reicht es nicht mehr.

Ein Wutausbruch. Ein Abtauchen. Oder nur der Gedanke:
„Das schaffe ich hier einfach nicht."

Am Nachmittag sitzt dein Kind dann zu Hause. Ausgelaugt. Enttäuscht von sich.
Oder einfach nur wortkarg.

Und dir wird klar: So darf es nicht weitergehen.

Hier setzt echte Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn die Situation kippt. Sondern deutlich früher.

Genau dort, wo dein Kind Halt braucht, bevor es überhaupt auffällt.

Damit aus „irgendwie durchhalten“ echtes Dabeisein wird.
01

Lernen, das nicht länger überfordert

Viele Kinder sind zwar körperlich im Klassenzimmer – gedanklich haben sie den Anschluss aber schnell verloren.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil Geschwindigkeit, Struktur oder Aufgaben nicht zum Kind passen.

Wir gestalten das Lernen so, dass dein Kind mitkommt, Schritt für Schritt.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Nicht der Unterricht ist oft die größte Hürde – die Pause ist es.

Viele Reize. Wenig Halt.
Schnell kippt die Stimmung in Überforderung oder Streit.

Wir sind präsent in sozialen Situationen, greifen ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Sicherheit im Kontakt mit anderen.

03

Übergänge, die nicht jedes Mal neuen Stress bedeuten

Für viele Kinder sind es genau diese Augenblicke, die zählen:
Der Raum wechselt.
Eine neue Lehrkraft.

Eine unbekannte Situation.

Was anderen leichtfällt, löst bei deinem Kind oft Anspannung und das Gefühl von Kontrollverlust aus.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Situation kippt

Viele Kinder halten sich lange zusammen.
Bis es plötzlich nicht mehr geht.

Dann wird es laut.
Oder es verstummt.
Oder es macht ganz zu.

Wir bemerken diese Anzeichen frühzeitig, beruhigen die Lage gezielt und sorgen dafür, dass nichts eskaliert.

05

Ein Alltag, der tatsächlich gelingt

Schule ist mehr als nur Unterricht.

Organisation, Materialien, Orientierung, feste Abläufe – hier hakt es häufig am meisten.

Wir helfen genau an den Stellen, wo dein Kind es benötigt.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich Halt gibt

Viele Probleme entstehen gar nicht beim Kind, sondern zwischen den Beteiligten

Missverständliche Kommunikation. Verschiedene Erwartungen. Fehlende Absprachen.

Wir sorgen für klare, regelmäßige Absprachen zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl eine Person dabei ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung vielerorts ohne durchdachtes System aufgebaut wird.

  • Sie wird schnell vergeben, statt wirklich sorgfältig ausgesucht
  • Fachliche Begleitung fehlt oder bleibt zu oberflächlich
  • Ausbildungsstand ist unterschiedlich, feste Maßstäbe fehlen
  • Schulbegleitung gilt als „dabei sein", nicht als gezielte Förderung
  • Verantwortung wird aufgeteilt, statt konsequent gesteuert

Auf dem Papier scheint alles geregelt.

Im echten Alltag bleiben Kinder trotzdem oft sich selbst überlassen.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen bloßer Organisation und einem echten System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Die richtige Passung statt schneller Vergabe

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Widerstand oder gar kein Fortschritt.
Unsere Arbeitsweise:
Wir suchen die Schulbegleitung bewusst passend zu Kind, Situation und Schulumfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein starkes Fachsystem statt Einzelkämpfertum

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten isoliert, ohne Struktur, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht stets ein fachliches Team im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und dauerhafte Begleitung sichern die Qualität.

Echte Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf konkrete, nachvollziehbare Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern spürbar wächst.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich greift

Viele kümmern sich um die Organisation von Schulbegleitung.
Wir tragen die Verantwortung dafür, dass sie im Alltag auch funktioniert.

Bei uns steht niemand alleine da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten fachlichen Systems – mit sorgfältiger Auswahl, kontinuierlicher Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der entscheidende Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag wirklich funktioniert.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du bist Teil der Entscheidung
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – dauerhaft, nicht nur zu Beginn
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Braucht dein Kind wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und dein Kind sonst nicht ausreichend am Schulalltag teilhaben kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, übernimmt das Jugendamt die Schulbegleitung in voller Höhe.

Für eure Familie fallen dabei keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung eines möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Hinweise zu nötigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung während des Hilfeplanverfahrens
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (etwa ärztliche Berichte oder Gutachten) reicht die Familie beziehungsweise die behandelnden Fachstellen ein.

Wir kümmern uns darum, dass der gesamte Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie unklar formuliert sind.

Genau hier setzen wir mit Struktur und Erfahrung an.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Benötigt dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag, erfolgt die Schulbegleitung in der Regel über das Sozialamt.

Es geht dabei nicht um bloße Betreuung, sondern um gleichberechtigte Teilhabe am Schulleben, abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen gegeben und der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die Schulbegleitung vollständig.

Für eure Familie entstehen dabei keine Kosten.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel Folgendes beinhalten:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Miteinander
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Das Ziel bleibt immer gleich: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – statt nur anwesend zu sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Situation und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Hinweise zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise erstellen die behandelnden Ärzt:innen oder Fachstellen.

Wir sorgen dafür, dass der gesamte Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf den ersten Blick klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Unterlagen.

Genau hier setzen wir mit Struktur und Erfahrung an.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt zeigen wir dir den Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es für dich passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern der Alltag, die Situation und die echten Herausforderungen deines Kindes.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung der Antragstellung, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit einen anderen Weg geht

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheiten im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt fundiertes Wissen über Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis tatsächlich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar zu formulieren

So schaffen wir bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit einem starken Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit ist Schulbegleitung niemals Einzelarbeit.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Der Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft unerwartet auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, genau dafür:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht im Alltag den entscheidenden Unterschied.

Nicht, weil einfach jemand „anwesend" ist. Sondern weil fachliche Unterstützung jederzeit erreichbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur auf dem Papier organisiert ist.

03 System­erfahrung

Erfahren im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles auf einmal undurchsichtig. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir den richtigen Weg.

Viele Familien verlieren dabei Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht verständlich vermittelt wird.

Diese Situationen sind uns bestens vertraut.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Chaos, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben ändert sich oft mehr, als man zunächst denkt.

Dein Kind entwickelt sich weiter. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Situationen.

Und häufig kommt mehr hinzu, als man zu Beginn ahnt: medizinische Fragen, Unterstützung im Alltag, später vielleicht auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen kurzen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich die Bedürfnisse verändern
  • Wir sehen die Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal von vorn beginnen, nicht ständig neu suchen, nicht immer wieder alles erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der eure Familie wirklich kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht nur ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die Verlass ist.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder eure Familie geht, zählt mehr als reine Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, allein dazustehen.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, denen genau diese Situationen vertraut sind.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter, gelebter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern dich verstanden fühlst.

Den Unterschied hörst du nicht in den Worten. Du spürst ihn danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe brauchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft zeigt sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Dein Kind bekommt genau dort Unterstützung, wo der Schulalltag alleine schwierig wird.

Das kann der Start in den Tag sein, die Orientierung im Schulhaus, der Kontakt zu Mitschülern oder Momente, in denen einfach zu viel auf einmal passiert. Genau hier setzt die Begleitung an.

Sie hilft deinem Kind, sich zu strukturieren, Eindrücke zu sortieren und im Schulalltag zurechtzukommen.

Ein wichtiger Punkt vorab:
Unterrichten gehört nicht zu den Aufgaben einer Schulbegleitung. Sie sorgt aber dafür, dass dein Kind überhaupt in der Lage ist, sicher und unterstützt am Unterricht teilzunehmen.

Zu den typischen Aufgaben gehören etwa:

  • Hilfe bei Struktur und Organisation im Tagesablauf,
  • Begleitung in Pausen und im sozialen Miteinander,
  • Unterstützung, wenn Reize oder Stress überhandnehmen,
  • Vermittlung zwischen deinem Kind, Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern nötig, etwa Medikamentengabe, Lagerung oder Sondenkost,

- Beistand in Krisenmomenten, wenn Überforderung droht.
Welche dieser Leistungen tatsächlich greifen, wird individuell im Hilfeplan festgelegt, immer abgestimmt auf das, was dein Kind in Regen wirklich braucht.

Bekommt mein Kind den Antrag auf Schulbegleitung wirklich bewilligt?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung braucht, besteht ein Anspruch. Häufig betroffen sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Nicht die Diagnose allein zählt, sondern wie stark dein Kind dadurch im Alltag eingeschränkt ist. Die genaue Ausgestaltung wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt Regen oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Regen besprochen.

- Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht am fehlenden Bedarf, sondern daran, dass er nicht überzeugend genug geschildert wurde.
Eine Absage bedeutet also nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

Rechtlich gibt es zwei mögliche Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer seelischen Behinderung oder wenn diese droht, zum Beispiel Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionale Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.

- § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier liegt die Zuständigkeit beim Träger der Eingliederungshilfe.
Das Einkommen der Familie spielt dabei keine Rolle.

Seid ihr in Regen unsicher, wie sich der Bedarf eures Kindes am besten darstellen lässt? Wir unterstützen euch gerne dabei.

Müssen wir als Familie für die Schulbegleitung etwas bezahlen?

Familien in Regen zahlen für die Schulbegleitung normalerweise nichts. Sobald der Bedarf festgestellt ist, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Kosten vollständig.

Ob hierfür das Jugendamt Regen (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Landkreis Regen (§ 112 SGB IX) zuständig ist, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert es, bis die Behörden untereinander klären, wer zahlt.

Wichtig für euch:
Das darf eurer Familie nicht schaden.
Euer Antrag läuft in dieser Zeit trotzdem weiter, während im Hintergrund die Zuständigkeit geklärt wird.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sieht das Gesetz nicht vor. Solltet ihr davon hören, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll künftig allein das Jugendamt für schulische Eingliederungshilfe zuständig sein, unabhängig von der Art der Behinderung.
Diese Reform wird derzeit noch politisch diskutiert.
Wir behalten die Entwicklung im Blick und halten Familien in Regen auf dem Laufenden, sobald es konkrete Änderungen gibt.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Unterstützung für Familien in aller Regel kostenfrei.

Welche Diagnosen führen üblicherweise zu einer Bewilligung?

Ausschlaggebend ist nicht die Diagnose an sich, sondern wie sehr sie die Teilhabe am Schulalltag einschränkt.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen häufig eine Bewilligung erfolgt, zählen unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen bei Kindern und Jugendlichen,
  • Lernbehinderungen mit Einfluss auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,

- Beeinträchtigungen der Sinne.
Viele dieser Kinder scheinen nach außen unauffällig, geraten im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade diese Kinder werden oft übersehen, weil ihr Bedarf nicht klar genug beschrieben wird.

Ohne Diagnose heißt das nicht, dass kein Anspruch besteht.

Auch ohne abgeschlossene Diagnostik kann in dringenden Fällen eine vorläufige Bewilligung erreicht werden.

Wie läuft die Antragstellung ab und worauf sollte ich achten?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das Jugendamt Regen (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Landkreis Regen (§ 112 SGB IX).

Dafür braucht es fachliche oder ärztliche Stellungnahmen.

Danach folgt meist ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, was dein Kind konkret benötigt.

Entscheidend dabei:
Nicht die Menge an Unterlagen zählt, sondern wie klar und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben wird.

Ein ärztliches Attest reicht dafür oft nicht aus.
Gefragt ist eine anschauliche Schilderung aus dem Alltag:

  • Was klappt bei deinem Kind ohne Unterstützung nicht?

- An welcher Stelle scheitert der Schulalltag ohne Hilfe?
Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir stehen Familien aus Regen während des gesamten Verfahrens zur Seite:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis hin zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch unterstützen wir euch gerne, denn eine Ablehnung ist nicht das Ende des Wegs.

Mit welcher Wartezeit müssen wir bis zur Bewilligung rechnen?

Nach Antragseingang muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, dauert es entsprechend länger.

Besteht ein dringender Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krise, lässt sich eine vorläufige Bewilligung oft deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht detailliert genug dargestellt ist. Eine sorgfältige Vorbereitung spart hier wertvolle Zeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang schriftlich bestätigen. Das Eingangsdatum ist für das weitere Verfahren entscheidend.

Können wir als Eltern den Träger der Schulbegleitung frei wählen?

Ja.
Euch steht ein Wunsch- und Wahlrecht zu, das heißt:
Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung eures Kindes übernimmt. Das zuständige Amt kann euch nicht einfach einen beliebigen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer von sich aus, dabei ist es für Qualität und Kontinuität der Begleitung oft entscheidend.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger direkt im Antrag namentlich.
Damit stärkt ihr eure Position erheblich.

Wolkenfreie Zeit ist in mehreren Bundesländern als Träger aktiv und steht damit auch Familien in Regen zur Verfügung.

Gibt es Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusivem Unterricht?

Ja.
Ob Regelschule, Förderschule, Ganztagsbetrieb oder inklusive Beschulung, Schulbegleitung kann in all diesen Rahmen genehmigt werden, wenn ein entsprechender Bedarf vorliegt.

Maßgeblich ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig zu wissen:
Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf werde bereits durch die Schule selbst gedeckt. Diese Sichtweise hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand: Bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine Bewilligung, bevor sie neu beantragt werden muss?

In der Regel gilt eine Bewilligung für ein Schuljahr, danach wird sie erneut geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht automatisch. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der bestehenden Bewilligung, damit die Unterstützung für dein Kind ohne Lücke weiterläuft.

Auch nach dem 18. Geburtstag lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortführen.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag. Sie kommt meist bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII zum Tragen.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

Viele Kinder benötigen in der Praxis eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen, auch für Familien in Regen.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling kümmert sich ein festes Team gemeinsam um mehrere Kinder an derselben Schule, statt dass jedes Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Gewicht:
Die geplante SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich stärken.

Für Schulen und Träger bringt das mehr Spielraum, für Familien wirft es aber berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung dabei erhalten?

Pooling kann eine Einzelbegleitung nicht ersetzen, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das erfordert.
Entscheidend ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht was organisatorisch machbar ist.
Wer Anspruch auf eine Einzelbegleitung hat, behält diesen Anspruch.
Daran ändert auch die geplante Reform rechtlich nichts.

Wann läuft Pooling wirklich gut?

Pooling funktioniert besonders dann, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe gelten und im Hintergrund eine fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die verlässlich und gleichzeitig flexibel ist, für Kinder, Eltern und Schulen in Regen.

Ohne klare Steuerung entsteht Unruhe.
Ohne Struktur geht der Überblick verloren.
Ohne Erfahrung wird die Unterstützung zum Glücksspiel.
Der entscheidende Faktor liegt nicht im Modell selbst, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • durchdachter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und

- enger Abstimmung mit den Lehrkräften.
So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag tatsächlich trägt.

Wie viel Erfahrung und Fachwissen steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling funktioniert nur dann zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit beruht auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern auf dem Wissen des gesamten Teams beruht.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern schon frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Regen wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie sorgt für schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder

- organisatorischen Anpassungen.
Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich gesteuert.

Denn nicht die Planung von Pooling entscheidet über den Erfolg, sondern wie es im Alltag tatsächlich umgesetzt wird.

Verliert mein Kind durch das Poolmodell seinen persönlichen Anspruch?

Nein, das ist der entscheidende Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell in vollem Umfang bestehen.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform und kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder zu verweigern.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt eine Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht beschnitten.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa im Autismus-Spektrum, kommen mit wechselnden Bezugspersonen häufig schlecht zurecht.
Für sie ist Pooling in der Regel nicht geeignet, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling leisten kann: Fehltage lassen sich spürbar verringern, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Regen werden zuverlässiger entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das offen anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 70 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Regen – Ihr Anbieter vor Ort

Regen gehört zum Landkreis Regen in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Regen aktiv und begleitet Familien in Regen mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Regen – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Regen kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Regen findet die Schulbegleitung dort statt, wo dein Kind sie braucht, sei es in der Schule, in der Kita oder zuhause, je nach bewilligter Leistung. Eine feste Bezugsperson begleitet dein Kind durch den Alltag und stimmt sich eng mit dir als Elternteil sowie mit Lehrkräften ab. So entsteht Verlässlichkeit, die dein Kind im Landkreis Regen wirklich trägt.

Wenn ihr in Regen den ersten Schritt gehen möchtet, beginnt alles mit einem kostenlosen Erstgespräch. Darin klären wir gemeinsam, was euer Kind braucht, und übernehmen anschließend die Antragstellung sowie die weitere Organisation. So müsst ihr euch um die Formalitäten nicht allein kümmern.

Zuständigkeit & Kostenträger in Regen

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Regen entscheidet das Jugendamt Regen (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Regen (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Regen – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Bayern gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Regen

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Regen?

In Regen ist das Jugendamt Regen bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Regen zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Regen etwas?

Nein. Für Familien in Regen ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.