Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in BurghausenViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll nicht bloß irgendwie über den Tag kommen.

Andere merken es erst, wenn gar nichts mehr geht.

Wir setzen früher an, damit es nie so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind tatsächlich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung im echten Alltag ab
dann, wenn sie greift.

Nach außen wirken viele Kinder gelassen.
Innerlich ist der Schultag für sie ein Kraftakt.

So fühlt sich Schule an, wenn die passende Begleitung fehlt

Am Morgen ist noch Ruhe im Haus.
Dein Kind zieht sich an, braucht dafür vielleicht etwas länger als andere.
Du siehst es genau:

Es braucht viel Kraft.
Aber es klappt noch.

Dann kommt die Schule.

Kaum hat der Unterricht angefangen, hängt dein Kind schon nach kurzer Zeit hinterher. Die Klasse macht weiter. Dein Kind blickt hin, versucht dranzubleiben, versteht nur Bruchstücke – und bleibt still.

Auch die Pause bringt keine Erholung. Viel Trubel. Viele Eindrücke gleichzeitig. Kein fester Halt.

Manchmal bleibt dein Kind am Rand stehen. Manchmal gerät es aneinander mit anderen.
Manchmal macht es einfach ganz zu.

Keiner tut das mit Absicht. Doch kaum jemand sieht wirklich, was dein Kind in diesem Moment nötig hätte.

So zieht sich der Tag hin. Kleine Belastungen häufen sich an. Die Spannung wächst. Bis irgendwann der Punkt kommt.

Ein Wutausbruch. Ein Abtauchen. Oder nur der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht.“

Nachmittags sitzt dein Kind daheim. Ausgelaugt. Genervt.
Oder komplett wortlos.

Und dir ist klar: So darf es nicht bleiben.

Hier setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst, wenn alles eskaliert. Deutlich früher.

Genau da, wo dein Kind Rückhalt braucht, bevor es jemand überhaupt bemerkt.

Damit aus „irgendwie mitlaufen“ echte Teilhabe wird.
01

Unterricht ohne Überforderung

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenzimmer – verlieren aber innerlich schon nach kurzer Zeit den Faden.

Nicht aus Unwillen.
Sondern weil Geschwindigkeit, Aufbau oder Aufgaben nicht zum Kind passen.

Wir richten Lernschritte so aus, dass dein Kind mitkommt, in seinem eigenen Tempo.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Nicht der Unterricht ist oft das Schwierigste – die Pause ist es.

Viel los. Wenig Halt.
Rasch entsteht daraus Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir bleiben bei sozialen Situationen nah dran, schreiten ein, bevor es eskaliert, und geben deinem Kind Sicherheit im Umgang mit anderen.

03

Übergänge ohne ständigen Neustart

Für viele Kinder sind gerade diese Momente die schwierigsten:
der Raum wechselt.
Die Lehrkraft wechselt.

Alles ist neu.

Was für andere kein Thema ist, löst bei deinem Kind oft Anspannung und Kontrollverlust aus.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Lage kippt

Viele Kinder halten sich lange aufrecht.
Bis plötzlich gar nichts mehr geht.

Dann wird es laut.
Oder ganz leise.
Oder komplett verschlossen.

Wir bemerken diese Momente rechtzeitig, beruhigen gezielt und ruhig und verhindern, dass die Situation eskaliert.

05

Ein Alltag, der trägt

Schule ist mehr als nur Unterricht.

Ordnung halten, Materialien griffbereit haben, sich zurechtfinden, Abläufe kennen – genau hier hapert es oft.

Wir helfen an der Stelle, wo dein Kind es gerade braucht.

06

Abstimmung, auf die dein Kind sich stützen kann

Viele Probleme liegen nicht im Kind, sondern zwischen den Beteiligten

Missverständnisse. Unterschiedliche Erwartungen. Keine gemeinsame Linie.

Wir halten klaren, regelmäßigen Austausch zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft wirkungslos bleibt, auch wenn jemand anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil ihr oft ein durchdachtes System fehlt.

  • Es wird schnell jemand eingesetzt, statt wirklich sorgfältig ausgewählt
  • Fachliche Begleitung ist kaum vorhanden oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildung und Standards sind uneinheitlich geregelt
  • Schulbegleitung gilt als reine „Anwesenheit", nicht als zielgerichtete Hilfe
  • Zuständigkeit wird aufgeteilt, statt konsequent gesteuert

Formal gelten viele Kinder als betreut.

Im Alltag stehen sie trotzdem oft allein da.

Hier zeigt sich der Unterschied zwischen Organisation und echtem System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Passgenauigkeit statt schneller Lösung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Unsicherheit, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir suchen Schulbegleitung gezielt passend zu Kind, Situation und Schulumfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele stehen allein da, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht hinter jeder Begleitung immer ein fachliches System.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte sind aktiv eingebunden.
Feste Standards, interne Schulungen und dauerhafte Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf klar definierte Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern tatsächlich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag spürbar wirkt

Viele stellen Schulbegleitung nur bereit.
Wir tragen die Verantwortung dafür, dass sie im Alltag auch funktioniert.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines festen fachlichen Systems – mit durchdachter Auswahl, ständiger Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der entscheidende Unterschied:
Keine Theorie. Kein leeres Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag wirklich trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du hast Mitsprache
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – über den gesamten Verlauf
  • ✓ Enger Austausch mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Mit-Anwesend-Sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Braucht dein Kind wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für die Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Sobald der Antrag genehmigt ist, trägt das Jugendamt die Kosten vollständig.

Deiner Familie entstehen dabei keine Kosten.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Hinweise zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung während des Hilfeplanverfahrens
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (etwa ärztliche Berichte oder Gutachten) bringt die Familie beziehungsweise die behandelnde Fachstelle ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf übersichtlich und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie zu ungenau formuliert sind.

Genau hier bringen wir Erfahrung und Struktur mit ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Benötigt dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist keine bloße Betreuung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den konkreten Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, übernimmt das Sozialamt die vollständigen Kosten.

Deiner Familie entstehen dabei keine Kosten.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung richtet sich individuell nach deinem Kind und kann zum Beispiel Folgendes umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und im Umgang mit anderen
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist immer: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – und ist nicht nur anwesend.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Hinweise zu benötigten Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und über diesen Punkt hinaus

Die nötigen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf übersichtlich und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf den ersten Blick klar.
Viele Verfahren ziehen sich nicht wegen fehlendem Bedarf hin, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder lückenhafter Anträge.

Genau hier bringen wir Erfahrung und Struktur mit ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag trägt.

Schritt für Schritt zeigen wir dir, wie es weitergeht.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir am liebsten ist.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern euren Alltag, eure Situation und die konkreten Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung zu Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung läuft im Hintergrund mit.

Warum Wolkenfreie Zeit sich unterscheidet

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung beim Antrag und im Bewilligungsverfahren

Viele Anträge scheitern nicht am eigentlichen Bedarf, sondern an Unklarheit im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt fundiertes Verständnis für Abläufe, Strukturen und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis tatsächlich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar zu formulieren

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich begleitet, mit starkem Team im Rücken

Bei Wolkenfreie Zeit steht niemand mit der Schulbegleitung allein.

Jede Begleitung ist Teil eines Teams, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Der Schulalltag verändert sich laufend. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft unerwartet auf.

Deshalb steht bei uns hinter jeder Schulbegleitung ein fachliches Team, das genau dafür bereitsteht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund einspringen, wenn es wirklich zählt

Genau das macht im Alltag den Unterschied.

Nicht, weil einfach jemand anwesend ist. Sondern weil fachliche Unterstützung jederzeit erreichbar bleibt.

Im Team von Wolkenfreie Zeit vereinen wir Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag tatsächlich funktioniert, nicht bloß organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Kontakt mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse – oft wirkt alles gleichzeitig verwirrend. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir klar den richtigen Weg.

Viele Familien verlieren dadurch Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht verständlich erklärt wird.

Diese Situationen kennen wir aus der Praxis genau.

  • Wir wissen, wie Schulen ticken
  • Wir kennen die Abläufe bei Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht keine Verwirrung, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich macht.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie feste Größe im Leben deiner Familie

Im Leben ändert sich meist mehr, als man geplant hat.

Dein Kind wird größer. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Situationen.

Und häufig kommt mehr hinzu, als zu Beginn absehbar war: medizinische Fragen, Alltagsunterstützung, später vielleicht auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen kurzen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben, auch wenn sich die Bedürfnisse verändern
  • Wir sehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht ständig neu beginnen, nicht immer wieder suchen, nicht jedes Mal alles erneut erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der eure Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist kein gewöhnlicher Anbieter. Sondern eine feste Größe, auf die du dich stützen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Theorie oder Schulungen – sondern aus gelebter Erfahrung.

  • Wir hören erst zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir am Herzen liegt
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern dich verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das nicht.

  • Direkter Kontakt zu Menschen mit echtem Fachwissen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet schon der erste Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Wo der Schulalltag für dein Kind allein zur Herausforderung wird, setzt die Schulbegleitung an.

Das kann der Moment sein, in dem dein Kind morgens im Klassenzimmer ankommt, sich im Schulgebäude orientieren muss, Kontakt zu Mitschülern sucht oder von zu vielen Eindrücken gleichzeitig überflutet wird. Genau hier bietet die Begleitung Halt.

Sie unterstützt dein Kind dabei, den Tag zu strukturieren, Wahrnehmungen zu ordnen und sich im schulischen Umfeld sicherer zu bewegen.

Ein wichtiger Hinweis vorab:
Unterrichten gehört nicht zu den Aufgaben einer Schulbegleitung. Sie schafft aber den Rahmen, damit dein Kind überhaupt geschützt und begleitet am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den typischen Einsatzbereichen zählen:

  • Unterstützung beim Strukturieren von Aufgaben und Tagesabläufen,
  • Begleitung in Pausensituationen und im sozialen Miteinander,
  • Hilfe im Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Vermittlung zwischen deinem Kind, Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Unterstützung in belastenden Krisensituationen.

Welche dieser Leistungen tatsächlich greifen, wird individuell im Hilfeplan festgelegt – abgestimmt darauf, was dein Kind in Burghausen wirklich braucht.

Wird der Antrag für die Schulbegleitung meines Kindes am Ende auch genehmigt?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung benötigt, besteht grundsätzlich ein Anspruch. In der Praxis betrifft das häufig Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Nicht die Diagnose an sich ist ausschlaggebend, sondern das Ausmaß der Einschränkung im Alltag deines Kindes. Wie die Unterstützung im Einzelfall aussieht, klärt sich im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt Altötting oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Altötting.

- Gut zu wissen:
Meist scheitert ein Antrag nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern an einer unzureichenden Beschreibung davon.
Eine Ablehnung bedeutet also nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

Rechtlich unterscheidet man zwei Grundlagen:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): greift bei einer drohenden oder bestehenden seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist hier das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): kommt bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung zum Tragen. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Falls du dir in Burghausen unsicher bist, wie sich der Bedarf deines Kindes am besten darstellen lässt: Wir unterstützen dich dabei.

Müssen wir als Familie einen Teil der Kosten für die Schulbegleitung selbst tragen?

Für Familien in Burghausen fällt Schulbegleitung normalerweise vollständig kostenfrei aus. Sobald der Bedarf festgestellt wurde, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die anfallenden Kosten.

Ob dabei das Jugendamt Altötting (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Landkreis Altötting (§ 112 SGB IX) zuständig ist, entscheidet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Gelegentlich dauert es, bis die Behörden untereinander klären, wer konkret zuständig ist.

Wichtig für euch:
Daraus dürfen euch keine Nachteile entstehen.
Euer Antrag läuft währenddessen weiter, auch wenn die Zuständigkeit noch geklärt wird.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Solltet ihr davon hören, entspricht das nicht der geltenden Rechtslage.
Gegen eine Ablehnung oder eine nur teilweise Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll künftig ausschließlich das Jugendamt für schulische Eingliederungshilfe zuständig sein – unabhängig von der Art der Behinderung.
Derzeit befindet sich diese Reform noch in der politischen Abstimmung.
Wir beobachten die Entwicklung genau und informieren Familien in Burghausen, sobald sich konkrete Änderungen ergeben.

Solange ein Unterstützungsbedarf besteht, bleibt die Begleitung für Familien in aller Regel kostenlos.

Bei welchen Diagnosen stehen die Chancen auf eine Schulbegleitung gut?

Nicht die Diagnose selbst entscheidet, sondern wie stark sie die Teilhabe am Schulalltag beeinträchtigt.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen anhand von § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Schulbegleitung wird häufig bewilligt bei Diagnosen wie:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen,
  • selektivem Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperlichen Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder erscheinen nach außen unauffällig, stoßen im Alltag aber wiederholt an ihre Grenzen.

Gerade diese Kinder werden oft übersehen, weil ihr Unterstützungsbedarf zu wenig deutlich beschrieben wird.

Fehlt eine gesicherte Diagnose, heißt das nicht, dass kein Anspruch besteht.

Selbst ohne abgeschlossene Diagnostik lässt sich in dringenden Fällen eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung konkret ab und was ist dabei entscheidend?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das zuständige Jugendamt Altötting (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Landkreis Altötting (§ 112 SGB IX).

Erforderlich sind dafür ärztliche oder fachliche Stellungnahmen.

Im Anschluss folgt in der Regel ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind tatsächlich benötigt.

Entscheidend dabei:
Nicht die Menge der Unterlagen zählt, sondern wie konkret und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes dargestellt wird.

Ein ärztliches Attest reicht dafür meist nicht aus.
Wichtiger ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was schafft dein Kind ohne Unterstützung nicht?
  • Wo genau scheitert der Schulalltag ohne Hilfe?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil die Abläufe unübersichtlich bleiben oder niemand sie durch das Verfahren führt.

Wir begleiten Familien aus Burghausen durch den gesamten Prozess:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis hin zum Hilfeplanverfahren und zur endgültigen Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch auf Wunsch zur Seite – eine Ablehnung ist keineswegs das Ende des Weges.

Wie lange dauert es üblicherweise bis zur Bewilligung?

Nach Eingang des Antrags ist das zuständige Amt verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten erforderlich, verlängert sich diese Zeit entsprechend.

Besteht ein dringender Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krise, kann eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erfolgen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug dargestellt wurde. Eine sorgfältige Vorbereitung spart unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf entscheidend.

Können wir uns den Träger der Schulbegleitung selbst aussuchen?

Ja.
Als Familie habt ihr ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt konkret:
Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt kann euch nicht einfach einen Träger zuweisen.

In der Praxis wird dieses Recht von den Behörden nicht immer aktiv erwähnt, dabei ist es oft entscheidend für Qualität und Kontinuität der Begleitung.

Unser Tipp:
Benennt den gewünschten Träger schon im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position von Anfang an.

Wolkenfreie Zeit ist in mehreren Bundesländern als Träger aktiv und damit auch für Familien in Burghausen eine Option.

Gibt es Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung?

Ja.
Ob Regelschule, Förderschule, Ganztagsbetrieb oder inklusive Beschulung: Schulbegleitung kann in allen diesen Fällen genehmigt werden, wenn der entsprechende Bedarf vorliegt.

Maßgeblich ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX) – unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig zu wissen:
Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei schulseitig bereits abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand – bei nachgewiesenem individuellem Bedarf besteht der Anspruch weiterhin.

Wie lange gilt eine bewilligte Schulbegleitung, bis sie neu beantragt werden muss?

In der Regel wird die Bewilligung für ein Schuljahr ausgesprochen und danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht automatisch. Reicht den Folgeantrag frühzeitig ein, idealerweise 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der bestehenden Bewilligung, damit die Versorgung deines Kindes nahtlos weiterläuft.

Auch nach dem 18. Geburtstag lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortsetzen.

Worin unterscheiden sich pädagogische und pflegerische Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung setzt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Strukturierung des Schulalltags an – typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beiden Bereichen.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Felder ab und vereint qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach – auch für Familien in Burghausen.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling betreut ein festes Team mehrere Kinder gemeinsam innerhalb derselben Schule, anstatt dass jedes Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell gewinnt zunehmend Bedeutung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform gezielt gestärkt werden.

Für Schulen und Träger entsteht dadurch mehr Flexibilität, für Familien tauchen dabei berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung dennoch bestehen?

Pooling tritt nicht an die Stelle einer Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes dies verlangt.
Entscheidend ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Umsetzbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen unverändert.
Auch die geplante Reform ändert daran gesetzlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Pooling gelingt vor allem dann, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund eine fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die verlässlich und zugleich flexibel bleibt – für Kinder, Eltern und Schulen in Burghausen.

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird Unterstützung zum Glücksspiel.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell an sich, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag tatsächlich trägt.

Wie viel fachliche Erfahrung steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling funktioniert nur dann zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit basiert auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Burghausen tatsächlich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Denn entscheidend ist nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Geht durch Pooling der individuelle Anspruch meines Kindes verloren?

Nein – und das ist der zentrale Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch im Poolmodell vollständig erhalten.

Pooling ist lediglich eine Form der Organisation, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Liegt entsprechender Bedarf vor, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa bei Autismus, kommen häufig mit wechselnden Bezugspersonen schlecht zurecht.
Für sie ist Pooling in der Regel nicht geeignet, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Burghausen werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen.
Passt das Pool-Setting nicht, hast du das Recht, das klar anzusprechen – und wir stehen dir dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 140 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 37 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 70 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Burghausen – Ihr Anbieter vor Ort

Burghausen gehört zum Landkreis Altötting in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Altötting aktiv und begleitet Familien in Burghausen mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Burghausen – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Burghausen kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Im Alltag in Burghausen richtet sich der Einsatz der Schulbegleitung nach dem, was dein Kind tatsächlich braucht – ob direkt in der Schule, ergänzend in der Kita oder auch zuhause, je nach bewilligter Leistung. Eine feste Bezugsperson begleitet dein Kind kontinuierlich, damit Vertrauen wachsen kann und der Alltag verlässlich bleibt. Alle Schritte stimmen wir dabei eng mit dir als Familie ab, damit die Unterstützung wirklich zum Bedarf deines Kindes passt.

Für Familien aus Burghausen beginnt der Einstieg mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf die Situation deines Kindes schauen. Danach übernehmen wir die Antragstellung beim Jugendamt Altötting oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Altötting sowie die weitere Organisation. So musst du dich nicht allein durch das Verfahren kämpfen, sondern hast von Anfang an einen verlässlichen Ansprechpartner an deiner Seite.

Zuständigkeit & Kostenträger in Burghausen

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Burghausen entscheidet das Jugendamt Altötting (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Altötting (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Altötting – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Bayern gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Burghausen

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Burghausen?

In Burghausen ist das Jugendamt Altötting bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Altötting zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Burghausen etwas?

Nein. Für Familien in Burghausen ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
Schriftgröße

Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.