Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in NeutraublingViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind verdient mehr als nur ein knappes Überstehen des Schulalltags.

Andere handeln erst, wenn die Lage bereits eskaliert.

Wir setzen früher an, damit es gar nicht erst zur Krise kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind konkret braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So funktioniert Schulbegleitung im echten Alltag
wenn sie ihr Ziel erreicht.

Nach außen wirken viele Kinder in Neutraubling gefasst.
Innerlich jedoch ist der Schultag ein täglicher Kraftakt.

So fühlt sich Schule an, wenn die passende Unterstützung fehlt

Der Morgen beginnt ruhig.
Dein Kind macht sich fertig, braucht dafür vielleicht etwas mehr Zeit als andere.
Du spürst bereits:

Es kostet Kraft.
Aber es geht.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, verliert dein Kind schon nach kurzer Zeit den roten Faden. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, versucht Schritt zu halten, versteht nicht alles – und bleibt still.

Auch die Pause bringt keine Erleichterung. Viel Trubel. Viele Eindrücke. Wenig Halt.

Manchmal bleibt dein Kind außen vor. Manchmal gerät es aneinander mit anderen.
Manchmal zieht es sich ganz zurück.

Niemand handelt böswillig. Doch kaum jemand erkennt, was dein Kind in diesem Moment eigentlich bräuchte.

So zieht sich der Schultag hin. Kleine Belastungen addieren sich. Der Druck wächst. Bis ein Punkt erreicht ist, an dem nichts mehr geht.

Ein Wutausbruch. Ein Abtauchen. Oder nur der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Nachmittags sitzt dein Kind wieder daheim. Ausgelaugt. Genervt.
Oder einfach wortlos.

Und dir ist klar: So darf es nicht bleiben.

Hier setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn alles eskaliert. Sondern deutlich früher.

Genau dort, wo dein Kind Halt braucht, bevor die Not sichtbar wird.

Damit aus „irgendwie überstehen“ echte Teilhabe entsteht.
01

Unterricht ohne Überforderung

Viele Kinder sind zwar im Klassenzimmer anwesend – innerlich aber schon nach kurzer Zeit abgehängt.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil Tempo, Struktur oder Aufgabenstellung nicht zum Kind passen.

Wir gestalten Lernschritte so, dass dein Kind mitkommt, Stück für Stück.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größere Hürde liegt oft gar nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viel Trubel. Kaum Struktur.
So entstehen rasch Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir sind in sozialen Situationen präsent, greifen ein, noch bevor es eskaliert, und geben deinem Kind Sicherheit im Kontakt mit anderen.

03

Übergänge ohne täglichen Neustart

Für viele Kinder sind gerade diese Momente entscheidend:
Der Wechsel des Raumes.
Ein neues Gesicht vor der Klasse.

Ungewohnte Situationen.

Was anderen leichtfällt, bedeutet für dein Kind häufig Anspannung und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Situation kippt

Viele Kinder halten sich lange tapfer.
Bis es irgendwann einfach nicht mehr geht.

Dann eskaliert es laut.
Oder es wird still.
Oder alles schließt sich ab.

Wir bemerken solche Anzeichen rechtzeitig, beruhigen gezielt und verhindern, dass die Situation außer Kontrolle gerät.

05

Ein Alltag, der tatsächlich trägt

Schule ist weit mehr als reiner Unterricht.

Materialien, Organisation, der Überblick über Abläufe – genau daran hakt es häufig.

Wir helfen an genau den Stellen, an denen dein Kind Unterstützung braucht.

06

Abstimmung, auf die dein Kind sich verlassen kann

Viele Schwierigkeiten liegen nicht am Kind, sondern entstehen zwischen den beteiligten Personen

Missverständliche Absprachen. Verschiedene Erwartungen. Fehlender Austausch.

Wir sorgen für klare und regelmäßige Abstimmung zwischen Elternhaus, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft wirkungslos bleibt, obwohl eine Person anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Weil Schulbegleitung häufig ohne durchdachtes System aufgestellt wird.

  • Sie wird rasch besetzt, statt sorgfältig ausgewählt
  • Fachliche Begleitung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildungsstand ist uneinheitlich, feste Maßstäbe fehlen
  • Schulbegleitung wird auf bloße Präsenz reduziert, nicht als gezielte Hilfe verstanden
  • Zuständigkeit wird aufgeteilt, statt konsequent gesteuert

Formal gilt manches Kind als versorgt.

Im Alltag bleibt es trotzdem weitgehend sich selbst überlassen.

Genau an dieser Stelle unterscheidet sich bloße Organisation von einem echten System.

Und genau hier zeigt sich, was am Ende wirklich ankommt.

Passung geht vor schneller Vermittlung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir suchen die Schulbegleitung gezielt nach Kind, Situation und schulischem Umfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt Alleingang

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten isoliert, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht stets ein fachliches Team im Hintergrund bereit.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und laufende Begleitung sichern die Qualität dauerhaft.

Echte Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf konkrete, nachvollziehbare Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern spürbar vorankommt.

Schulbegleitung, die im Alltag tatsächlich trägt

Viele kümmern sich um die Organisation der Schulbegleitung.
Wir stehen dafür ein, dass sie im Alltag tatsächlich funktioniert.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten fachlichen Systems – mit strukturierter Auswahl, kontinuierlicher Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der entscheidende Unterschied:
Keine leeren Worte. Keine bloßen Zusagen.
Sondern ein System, das im Alltag trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du hast Mitspracherecht
  • ✓ Fortlaufende Begleitung im Hintergrund – nicht nur zu Beginn
  • ✓ Enger Austausch mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Braucht dein Kind wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten der Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die Kosten der Schulbegleitung vollständig.

Deiner Familie entstehen dadurch keine Kosten.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Erste Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung während des Hilfeplanverfahrens
  • Abstimmung mit Schule und weiteren beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) reicht die Familie beziehungsweise die behandelnde Fachstelle ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie nicht präzise genug formuliert sind.

Genau hier bringen wir unsere Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Benötigt dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Sozialamt.

Ziel ist nicht reine Beaufsichtigung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, individuell abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, wird die Schulbegleitung vollständig über das Sozialamt finanziert.

Deiner Familie entstehen dadurch keine Kosten.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Miteinander
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel bleibt immer: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – statt nur anwesend zu sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Situation und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die erforderlichen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir sorgen dafür, dass der gesamte Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit nicht immer sofort klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Unterlagen.

Genau hier bringen wir unsere Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt — wir begleiten dich auf diesem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es für dich passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern euren Alltag, die Situation und die tatsächlichen Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Was Wolkenfreie Zeit unterscheidet

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsverfahren

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Verfahren selbst.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt fundiertes Wissen über Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis tatsächlich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzulegen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geleitet, mit starkem Team im Rücken

Bei Wolkenfreie Zeit ist Schulbegleitung keine Aufgabe für Einzelkämpfer.

Jede Begleitung ist Teil eines Teams, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Der Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen entstehen oft unvorhergesehen.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür bereitsteht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund zu unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht den entscheidenden Unterschied im Alltag.

Nicht, weil einfach jemand „anwesend ist". Sondern weil fachliche Unterstützung jederzeit abrufbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – souverän im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse – oft wirkt alles gleichzeitig unübersichtlich. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Auskünfte, und niemand erklärt dir wirklich, wie der Ablauf funktioniert.

Vielen Familien geht wertvolle Zeit verloren, weil ihnen der Ablauf nicht verständlich erklärt wird.

Diese Situationen kennen wir sehr genau.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Wirrwarr, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich häufig mehr, als man ursprünglich denkt.

Dein Kind wird älter. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Herausforderungen.

Und oft kommt mehr hinzu, als man zu Beginn vermutet: medizinische Fragen, Unterstützung im Alltag, mitunter später auch Pflege.

Wir begleiten Familien in Neutraubling nicht nur für einen kurzen Moment.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich die Bedürfnisse ändern
  • Wir sehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht immer wieder neu beginnen, nicht ständig neu suchen, nicht jedes Mal alles neu erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der eure Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist kein gewöhnlicher Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um weit mehr als Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, alleine dazustehen.

Bei Wolkenfreie Zeit begegnest du Menschen, die diese Situationen aus eigener Erfahrung kennen.

Nicht nur aus Theorie oder Fortbildungen – sondern aus gelebter Praxis.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Den Unterschied bemerkst du nicht in den Worten. Sondern im Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe brauchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt es genau dort.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein bloßes Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Ohne Unterstützung scheitert der Schulalltag für manche Kinder schon an Kleinigkeiten: das Ankommen am Morgen, die Orientierung in fremden Räumen, der Kontakt zu anderen Kindern oder Momente, in denen einfach zu viele Eindrücke gleichzeitig auf sie einprasseln. Mit einer Schulbegleitung sieht das anders aus: Sie setzt genau dort an und gibt deinem Kind den Halt, den es braucht.

Sie unterstützt dabei, Aufgaben zu ordnen, Reize zu verarbeiten und sich im Ablauf des Schultages zurechtzufinden.

Wichtig zu wissen:
Unterrichtsinhalte vermittelt die Schulbegleitung nicht, das bleibt Aufgabe der Lehrkräfte. Sie schafft aber die Basis, damit dein Kind überhaupt sicher und begleitet am Unterricht teilhaben kann.

Zu den typischen Aufgabenfeldern zählen:

  • Struktur im Tagesablauf und bei der Organisation von Aufgaben,
  • Begleitung in Pausen und im Kontakt mit Mitschülern,
  • Unterstützung im Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Vermittlung zwischen deinem Kind, Mitschülern und Lehrpersonal,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Beistand in kritischen Momenten bei Überforderung oder Eskalation.

Welche dieser Leistungen tatsächlich greifen, legt der Hilfeplan individuell fest, ausgerichtet auf das, was dein Kind in Neutraubling wirklich braucht.

Hat mein Kind gute Chancen, dass der Antrag durchgeht?

Sobald eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung dazu führt, dass dein Kind im Schulalltag Unterstützung braucht, besteht ein Anspruch. Besonders oft betrifft das Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Ausschlaggebend ist dabei nicht das Etikett der Diagnose, sondern das Ausmaß der Einschränkung im Alltag. Im Hilfeplanverfahren wird gemeinsam mit dem Jugendamt Regensburg oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Regensburg geklärt, wie die passende Unterstützung aussieht.

- Gut zu wissen:
Häufig liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf besteht, sondern daran, dass er unzureichend beschrieben wurde.
Eine Absage bedeutet also nicht automatisch das Ende der Möglichkeiten.

Rechtlich stehen zwei Wege offen:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): greift bei einer drohenden oder bestehenden seelischen Behinderung, zum Beispiel Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): greift bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung, hier ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Seid ihr in Neutraubling unsicher, wie sich der Bedarf eures Kindes überzeugend darstellen lässt: Wir unterstützen euch dabei.

Müssen wir als Familie einen Teil der Kosten selbst tragen?

Ohne finanzielle Belastung für die Familie, das ist der Regelfall bei Schulbegleitung in Neutraubling. Sobald der Bedarf festgestellt ist, übernehmen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die vollen Kosten.

Wer konkret zuständig ist, das Jugendamt Regensburg nach § 35a SGB VIII oder die Eingliederungshilfe im Landkreis Regensburg nach § 112 SGB IX, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert die Klärung zwischen den Behörden, wer zuständig ist, länger als gewünscht.

Wichtig:
Das darf nicht zulasten eurer Familie gehen.
Während die Zuständigkeit geklärt wird, läuft euer Antrag trotzdem weiter.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind nicht vorgesehen. Hört ihr etwas anderes, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll die schulische Eingliederungshilfe künftig einheitlich beim Jugendamt liegen, unabhängig von der Art der Behinderung.
Die Reform ist derzeit noch nicht abschließend beschlossen.
Wir behalten die Entwicklung im Blick und informieren Familien in Neutraubling, sobald es konkrete Neuerungen gibt.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Begleitung für Familien in der Regel kostenfrei.

Bei welchen Krankheitsbildern wird Schulbegleitung meist genehmigt?

Nicht die Diagnose an sich entscheidet, sondern welche Auswirkungen sie auf die Teilhabe am Schulalltag hat.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen eine Bewilligung häufig erfolgt, zählen unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen bei Kindern und Jugendlichen,
  • Lernbehinderungen mit Einfluss auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Beeinträchtigungen der Sinnesorgane.

Viele betroffene Kinder wirken auf den ersten Blick unauffällig, stoßen im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade diese Kinder geraten leicht aus dem Blick, weil ihr Unterstützungsbedarf nicht deutlich genug sichtbar gemacht wird.

Fehlt eine gesicherte Diagnose, heißt das nicht, dass kein Anspruch besteht.

Selbst ohne abgeschlossene Diagnostik lässt sich in dringlichen Fällen eine vorläufige Bewilligung erwirken.

Wie läuft die Beantragung ab und worauf sollte man achten?

Je nach Art der Beeinträchtigung stellt ihr den Antrag beim Jugendamt Regensburg (§ 35a SGB VIII) oder bei der Eingliederungshilfe im Landkreis Regensburg (§ 112 SGB IX).

Erforderlich sind dafür ärztliche oder fachliche Einschätzungen.

Danach folgt in der Regel ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind konkret benötigt.

Wichtig dabei:
Nicht die Zahl der eingereichten Dokumente ist entscheidend, sondern wie klar und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes dargestellt wird.

Ein ärztliches Attest allein reicht oft nicht aus.
Gefragt ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was schafft dein Kind ohne Unterstützung nicht?
  • Wo genau kommt der Schulalltag ohne Hilfe an seine Grenzen?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren führt.

Wir begleiten Familien aus Neutraubling durch den gesamten Prozess:
von der ersten Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch zur Seite, denn eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort.

Mit welcher Wartezeit bis zur Bewilligung ist zu rechnen?

Nach Antragseingang muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist eine Entscheidung treffen. Wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

Bei dringendem Handlungsbedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krisensituation, lässt sich eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf zu knapp beschrieben wurde. Eine gründliche Vorbereitung erspart unnötiges Warten.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf entscheidend.

Können wir selbst entscheiden, welcher Anbieter die Begleitung übernimmt?

Ja.
Familien besitzen ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt konkret:
Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung eures Kindes übernimmt. Das zuständige Amt kann euch nicht einfach einen Anbieter zuweisen.

In der Praxis wird auf dieses Recht von den Behörden selten von sich aus hingewiesen, dabei ist es für Qualität und Kontinuität der Begleitung oft entscheidend.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger bereits im Antrag beim Namen.
Das stärkt eure Position spürbar.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und steht damit auch Familien in Neutraubling zur Verfügung.

Ist Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei Inklusion möglich?

Ja.
Ob Regelschule oder Förderschule, Ganztagsbetrieb oder inklusive Beschulung: Eine Schulbegleitung kann in all diesen Konstellationen bewilligt werden, vorausgesetzt, der Bedarf ist gegeben.

Maßgeblich ist nicht die Schulform, sondern was dein Kind individuell braucht.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule besucht wird.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter verweigern eine Bewilligung an Förderschulen mit dem Hinweis, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule abgedeckt. Rechtlich hält das nicht stand, bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Für welchen Zeitraum gilt eine Bewilligung, bevor sie neu beantragt werden muss?

Üblicherweise gilt eine Bewilligung für ein Schuljahr, danach wird sie erneut überprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht von selbst. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der bestehenden Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes nahtlos weiterläuft.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortsetzen.

Worin unterscheiden sich pädagogische und pflegerische Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung setzt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Tagesstruktur an, typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen, auch für Familien in Neutraubling.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Ohne Pooling erhält jedes Kind eine völlig eigenständige Einzelbegleitung. Mit Pooling betreut stattdessen ein festes Team mehrere Kinder gemeinsam an derselben Schule.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Gewicht:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gefördert werden.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling tritt nicht an die Stelle einer Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes dies erfordert.
Entscheidend ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht das, was organisatorisch einfacher wäre.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen Anspruch weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran rechtlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Gut gelingt Pooling dort, wo ein eingespieltes, festes Team arbeitet, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund eine fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die verlässlich und gleichzeitig flexibel ist, für Kinder, Eltern und Schulen in Neutraubling.

Fehlt die Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird Unterstützung zum Zufall.
Der entscheidende Punkt liegt nicht im Modell selbst, sondern in seiner Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel Erfahrung und fachliches Know-how steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Ohne ein erfahrenes Team im Hintergrund funktioniert Pooling nicht verlässlich. Mit einem eingespielten Team gelingt es dagegen deutlich besser.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit beruht auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht von einer einzelnen Person abhängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einordnen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Neutraubling wirklich trägt, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch das Pooling-Modell seinen persönlichen Anspruch?

Nein, und das ist der entscheidende Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Form der Organisation, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt eine Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Das Poolmodell schränkt den individuellen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nicht ein.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa im Autismus-Spektrum, kommen oft schlecht mit wechselnden Bezugspersonen zurecht.
Für sie ist Pooling in der Regel nicht geeignet, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig verringern, Vertretungen sind leichter zu organisieren, und Eltern in Neutraubling werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das offen anzusprechen, und wir unterstützen euch dabei.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

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Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Neutraubling – Ihr Anbieter vor Ort

Neutraubling gehört zum Landkreis Regensburg in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Regensburg aktiv und begleitet Familien in Neutraubling mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Neutraubling – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Neutraubling kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Im Alltag in Neutraubling richtet sich der Einsatz der Schulbegleitung ganz nach dem, was dein Kind braucht: direkt in der Schule, bei Bedarf auch in der Kita oder zu Hause. Eine feste Bezugsperson begleitet dein Kind kontinuierlich, damit Vertrauen wachsen kann und der Schulalltag nicht jeden Tag neu erklärt werden muss. Alle Schritte stimmen wir eng mit dir als Familie ab, damit die Unterstützung wirklich zum Tagesablauf deines Kindes passt.

Für Familien aus Neutraubling beginnt der Einstieg mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam den Bedarf eures Kindes klären. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung beim Jugendamt Regensburg oder der Eingliederungshilfe im Landkreis Regensburg sowie die weitere Organisation. So müsst ihr euch nicht allein durch das Verfahren kämpfen, sondern habt von Anfang an jemanden an eurer Seite.

Zuständigkeit & Kostenträger in Neutraubling

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Neutraubling entscheidet das Jugendamt Regensburg (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Regensburg (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Regensburg – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Bayern gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Neutraubling

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Neutraubling?

In Neutraubling ist das Jugendamt Regensburg bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Regensburg zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Neutraubling etwas?

Nein. Für Familien in Neutraubling ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.