Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in RastattViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll sich nicht nur irgendwie durch den Tag retten.

Andere merken erst etwas, wenn gar nichts mehr geht.

Wir setzen früher an, damit es nie so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind tatsächlich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So sieht Schulbegleitung in Rastatt im Alltag tatsächlich aus
dann, wenn sie greift.

Viele Kinder erscheinen im Schulalltag unscheinbar.
Innerlich ringen sie trotzdem täglich mit sich selbst.

So fühlt sich Schule an, wenn die passende Begleitung fehlt

Am Morgen ist noch alles still.
Dein Kind zieht sich an, braucht dafür vielleicht etwas mehr Zeit als andere.
Du spürst schon:

Es braucht Anstrengung.
Doch es klappt.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, rutscht dein Kind nach kurzer Zeit aus dem Anschluss. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, will mithalten, begreift nicht jeden Schritt – und bleibt still.

Die Pause bringt keine Erleichterung. Viel Trubel. Viele Eindrücke. Wenig Halt.

Möglich, dass dein Kind abseits steht. Möglich, dass es in Streit gerät.
Möglich, dass es sich ganz zurückzieht.

Niemand handelt bewusst falsch. Doch kaum jemand erkennt wirklich, was dein Kind in diesem Moment bräuchte.

So zieht sich der Schultag hin. Kleine Belastungen häufen sich an. Die Spannung wächst. Bis ein Punkt erreicht ist.

Ein Wutausbruch. Ein Verstummen. Oder schlicht der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Am Nachmittag sitzt dein Kind wieder daheim. Ausgelaugt. Enttäuscht.
Oder einfach wortlos.

Und dir wird klar: So darf es nicht bleiben.

Hier setzt gute Schulbegleitung tatsächlich an

Nicht erst dann, wenn die Situation kippt. Sondern deutlich davor.

Genau dort, wo dein Kind Halt braucht, noch bevor es auffällt.

Damit aus „irgendwie über die Runden kommen“ echte Teilhabe wächst.
01

Unterricht ohne ständige Überforderung

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenzimmer – verlieren aber innerlich schon nach kurzer Zeit den Faden.

Nicht aus Unwillen.
Sondern weil Tempo, Aufbau oder Anforderung nicht zu ihnen passen.

Wir gestalten Lernschritte so, dass dein Kind mitkommt, in seinem eigenen Tempo.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größere Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viel Lärm. Wenig Ordnung.
Rasch entstehen Überforderung, Rückzug oder Reibung.

Wir begleiten das soziale Miteinander aufmerksam, greifen ein, bevor es eskaliert und schenken deinem Kind Sicherheit unter anderen.

03

Übergänge, die nicht jedes Mal von Neuem beginnen

Für viele Kinder liegt genau hier die Herausforderung:
Der Raum wechselt.
Die Lehrkraft wechselt.

Alles ist neu.

Was für andere kaum ins Gewicht fällt, bedeutet für dein Kind häufig Druck und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor sie überlaufen

Viele Kinder halten lange tapfer durch.
Bis es irgendwann nicht mehr reicht.

Dann wird es laut.
Oder ganz leise.
Oder völlig verschlossen.

Wir bemerken diese Anzeichen frühzeitig, beruhigen behutsam und gezielt und verhindern, dass sich Situationen zuspitzen.

05

Ein Alltag, der wirklich trägt

Schule ist mehr als nur Unterricht.

Organisation, Material, Überblick, feste Abläufe – häufig genau dort hakt es.

Wir helfen an der Stelle, an der dein Kind es braucht.

06

Abstimmung, auf die dein Kind sich stützen kann

Viele Schwierigkeiten liegen nicht im Kind selbst, sondern im Zusammenspiel der Beteiligten

Unklare Absprachen. Unterschiedliche Vorstellungen. Fehlende Abstimmung.

Wir sorgen für klare, verlässliche Kommunikation zwischen Familie, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft wirkungslos bleibt, obwohl jemand anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Weil Schulbegleitung häufig ohne durchdachtes System aufgebaut wird.

  • Sie wird rasch besetzt, statt sorgfältig ausgesucht
  • Fachliche Begleitung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildung ist uneinheitlich, feste Maßstäbe fehlen
  • Schulbegleitung gilt als bloße „Anwesenheit", nicht als gezielte Hilfe
  • Verantwortung wird verteilt, statt konsequent geführt

Auf dem Papier gelten viele Kinder als versorgt.

Im Alltag bleiben sie trotzdem sich selbst überlassen.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Organisation und System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Passung geht vor schneller Besetzung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir suchen Schulbegleitung gezielt passend zu Kind, Situation und Schulumfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt einzelner Einsatzkräfte

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele stehen allein da, ohne Struktur, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht stets ein fachliches Team im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und laufende Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten mit festen Zielen im Alltag.
Damit dein Kind nicht bloß begleitet wird, sondern tatsächlich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag in Rastatt spürbar wirkt

Viele organisieren Schulbegleitung.
Wir tragen die Verantwortung dafür, dass sie im Alltag auch trägt.

Bei uns steht niemand allein.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten fachlichen Systems – mit sorgfältiger Auswahl, fortlaufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Nicht bloß Theorie. Nicht bloß Ankündigungen.
Sondern ein System, das im Alltag trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du hast Mitsprache
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – über den Start hinaus
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Familie und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Braucht dein Kind im Schulalltag aufgrund einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulalltag teilhaben kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die Kosten vollständig.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) bringt die Familie beziehungsweise die behandelnden Fachstellen ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie nicht klar genug formuliert sind.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Braucht dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist nicht bloße Betreuung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den jeweiligen Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulunterricht teilhaben kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und wird der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die Kosten vollständig.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Austausch
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist stets: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – statt nur anwesend zu sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der persönlichen Situation und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf den ersten Blick klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So wächst eine Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt – wir begleiten dich auf diesem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular – ganz wie es dir liegt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Situation und die tatsächlichen Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung zu Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit einen anderen Weg geht

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsverfahren

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Ablauf.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis wirklich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzustellen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit einem starken Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Der Schulalltag ist in Bewegung. Situationen verändern sich, Anforderungen wandeln sich, Herausforderungen tauchen oft unangekündigt auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür da ist:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, sobald es darauf ankommt

Genau das macht den Unterschied im Alltag.

Nicht, weil einfach jemand „anwesend ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung bereitsteht.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So wächst eine Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur auf dem Papier organisiert ist.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse – oft wirkt alles gleichzeitig verworren. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir wirklich den richtigen Weg.

Viele Familien verlieren dadurch Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht nachvollziehbar erklärt wird.

Wir kennen diese Situationen genau.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und bei Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen tatsächlich ankommt

So entsteht kein Wirrwarr, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf nachvollziehbar erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich häufig mehr, als man zu Beginn ahnt.

Dein Kind entwickelt sich weiter. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Situationen.

Und oft kommt mehr hinzu, als man am Anfang vermutet: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen einzelnen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse wandeln
  • Wir sehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal von vorn beginnen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal alles erneut erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht bloß ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich stützen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, allein gelassen zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit begegnest du Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich bloß weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt es genau dort.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und schon kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht richtig verstanden wird.

Ruf uns in Rastatt an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Eine Schulbegleitung ist an der Seite deines Kindes, sobald der Schulalltag allein zur Herausforderung wird.

Das beginnt beim Ankommen am Morgen und reicht über die Orientierung im Schulgebäude bis hin zum Kontakt mit anderen Kindern. Auch wenn zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einströmen, ist die Begleitung genau dort zur Stelle.

Sie unterstützt dabei, Aufgaben zu ordnen, Reize zu verarbeiten und sich im Ablauf des Schultages zurechtzufinden.

Ein wichtiger Punkt vorab:
Unterrichtsinhalte selbst vermittelt die Schulbegleitung nicht. Sie schafft aber den Rahmen, damit dein Kind überhaupt sicher am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den typischen Aufgaben gehören zum Beispiel:

  • Unterstützung beim Strukturieren von Tagesablauf und Aufgaben,
  • Begleitung in Pausensituationen und im sozialen Miteinander,
  • Hilfe im Umgang mit Stress und Reizüberflutung,
  • Unterstützung der Verständigung mit Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Beistand in Krisensituationen bei Überforderung oder Eskalation.

Welche dieser Leistungen im Einzelfall greifen, legt der Hilfeplan fest – individuell abgestimmt auf das, was dein Kind in Rastatt tatsächlich benötigt.

Besteht für mein Kind eine realistische Chance auf Bewilligung der Schulbegleitung?

Ein Anspruch entsteht, sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im schulischen Alltag Unterstützung braucht. Häufig sind das Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Ausschlaggebend ist dabei nicht die Diagnose an sich, sondern das Ausmaß der Einschränkung im Alltag. Wie die Hilfe konkret aussieht, wird im Hilfeplanverfahren mit dem Jugendamt Rastatt oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Landkreis Rastatt besprochen.

- Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf vorhanden ist, sondern dass er nicht deutlich genug dargelegt wurde. Ein negativer Bescheid heißt also nicht, dass es keinen Anspruch gibt.

Rechtlich stehen zwei Wege offen:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): greift bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): kommt bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung zur Anwendung. Zuständig ist hier der Träger der Eingliederungshilfe.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Falls ihr in Rastatt unsicher seid, wie sich der Bedarf eures Kindes überzeugend darstellen lässt: Wir unterstützen euch dabei.

Müssen wir als Familie mit Kosten für die Schulbegleitung rechnen?

Für Familien in Rastatt ist die Schulbegleitung normalerweise komplett kostenfrei. Sobald der Bedarf festgestellt ist, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die anfallenden Kosten.

Welche Stelle zuständig ist – das Jugendamt Rastatt nach § 35a SGB VIII oder die Eingliederungshilfe im Landkreis Rastatt nach § 112 SGB IX – richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert es, bis die Behörden untereinander klären, wer letztlich zuständig ist.

Wichtig dafür:
Das darf nicht zulasten eurer Familie gehen. Euer Antrag läuft trotzdem weiter, während die Zuständigkeit geklärt wird.

⚠️ Zuzahlungen oder Eigenanteile sieht das Gesetz grundsätzlich nicht vor. Solltet ihr davon etwas anderes hören, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine eingeschränkte Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Durch die geplante SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll die Zuständigkeit für schulische Eingliederungshilfe künftig vollständig beim Jugendamt liegen, unabhängig von der Art der Behinderung.
Diese Reform wird derzeit noch politisch abgestimmt.
Wir beobachten die Entwicklung aufmerksam und informieren Familien in Rastatt, sobald sich konkrete Änderungen ergeben.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Unterstützung für Familien in der Regel ohne Kosten.

Bei welchen Diagnosen stehen die Chancen auf Bewilligung besonders gut?

Nicht die Diagnose entscheidet, sondern wie stark sie sich auf die Teilhabe im Schulalltag auswirkt.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen häufig eine Schulbegleitung bewilligt wird, zählen unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder erscheinen nach außen unauffällig, geraten im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade sie werden oft übersehen, weil ihr Unterstützungsbedarf nicht klar genug beschrieben wird.

Eine fehlende Diagnose bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

Selbst ohne abgeschlossene Diagnostik lässt sich in dringenden Fällen eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei entscheidend?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das Jugendamt Rastatt (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Landkreis Rastatt (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen erforderlich.

Danach folgt üblicherweise ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind konkret benötigt.

Entscheidend dabei:
Nicht die Menge der Unterlagen zählt, sondern wie konkret und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes geschildert wird.

Ein ärztliches Attest reicht dafür oft nicht aus.
Wichtiger ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was schafft dein Kind ohne Hilfe nicht?
  • In welchen Momenten funktioniert der Schulalltag ohne Unterstützung nicht?

Viele Familien verlieren dabei Zeit, weil Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir stehen Familien aus Rastatt während des gesamten Verfahrens zur Seite:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch begleiten wir euch gerne, denn eine Ablehnung ist noch nicht das Ende des Weges.

Wie lange dauert es üblicherweise bis zur Bewilligung?

Sobald der Antrag eingegangen ist, muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten benötigt, dauert das Verfahren entsprechend länger.

Besteht dringender Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krise, kann eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erfolgen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug dargestellt wurde. Eine sorgfältige Vorbereitung erspart unnötiges Warten.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf von Bedeutung.

Können wir als Familie selbst entscheiden, welcher Träger die Begleitung übernimmt?

Ja.
Familien haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt konkret:
Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt kann euch nicht einfach einen beliebigen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen die Behörden dieses Recht nicht immer von selbst, dabei kann es für Qualität und Kontinuität der Begleitung entscheidend sein.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger bereits namentlich im Antrag.
Das stärkt eure Position deutlich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und damit auch für Familien in Rastatt eine mögliche Anlaufstelle.

Gibt es Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung?

Ja.
Schulbegleitung lässt sich sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen bewilligen, ebenso im Ganztag und bei inklusiver Beschulung – vorausgesetzt, ein entsprechender Bedarf ist gegeben.

Maßgeblich ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule gedeckt. Rechtlich hält das nicht Stand – bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine bewilligte Schulbegleitung, bis sie neu beantragt werden muss?

Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Schuljahr und wird danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht automatisch. Stellt den Folgeantrag frühzeitig – am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der laufenden Bewilligung –, damit die Versorgung eures Kindes lückenlos weitergeht.

Auch nach dem 18. Geburtstag lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortführen.

Worin unterscheiden sich pädagogische und pflegerische Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur des Schulalltags – typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie kommt bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX zum Einsatz.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen – auch für Familien in Rastatt.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling betreut ein festes Team mehrere Kinder gemeinsam innerhalb derselben Schule, anstatt dass jedes Kind vollständig eigenständig begleitet wird.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Gewicht:
Die geplante SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich fördern.

Für Schulen und Träger entsteht dadurch mehr Flexibilität, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung dabei trotzdem bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das erfordert.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Umsetzbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran gesetzlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Pooling gelingt vor allem dann, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund eine fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die verlässlich und zugleich flexibel bleibt – für Kinder, Eltern und Schulen in Rastatt.

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird die Unterstützung zufällig.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel Fachwissen steckt hinter unserem Pooling-Konzept?

Pooling funktioniert nur dann zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit basiert auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Rastatt wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, denn sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch das Pooling seinen individuellen Anspruch?

Nein, und das ist der wichtigste Punkt dabei.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Bei entsprechendem Bedarf bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen häufig mit wechselnden Bezugspersonen schlecht zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht – hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig verringern, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Rastatt werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das klar anzusprechen – und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Rastatt – Ihr Anbieter vor Ort

Rastatt gehört zum Landkreis Rastatt in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Rastatt aktiv und begleitet Familien in Rastatt mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Rastatt – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Rastatt kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Rastatt begleiten wir Kinder direkt dort, wo sie den Alltag verbringen – in der Schule, in der Kita oder auch zu Hause, je nachdem, welche Leistung bewilligt wurde. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Begleitung, damit dein Kind sich auf ein vertrautes Gesicht verlassen kann. Alle Schritte stimmen wir eng mit euch als Familie ab, damit die Unterstützung wirklich zum Alltag eures Kindes passt.

Wenn ihr in Rastatt den Einstieg sucht, könnt ihr mit einem kostenlosen Erstgespräch beginnen. Darin klären wir gemeinsam, welcher Bedarf besteht und welche Schritte sinnvoll sind. Anschließend übernehmen wir für euch die Antragstellung beim Jugendamt Rastatt oder der Eingliederungshilfe im Landkreis Rastatt sowie die weitere Organisation, damit ihr euch auf euer Kind konzentrieren könnt.

Zuständigkeit & Kostenträger in Rastatt

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Rastatt entscheidet das Jugendamt der Stadt Rastatt bzw. Jugendamt Rastatt (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Rastatt (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Landkreis Rastatt – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Baden-Württemberg gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Baden-Württemberg aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Rastatt

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Rastatt?

In Rastatt ist das Jugendamt der Stadt Rastatt bzw. Jugendamt Rastatt bzw. die Eingliederungshilfe im Landkreis Rastatt zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Rastatt etwas?

Nein. Für Familien in Rastatt ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.