Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in LohmarViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind verdient mehr als ein knappes Bestehen im Schulalltag.

Meistens reagiert man erst, wenn gar nichts mehr geht.

Wir setzen genau vorher an, damit es erst gar nicht so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind gerade wirklich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft Schulbegleitung im echten Alltag ab
wenn sie tatsächlich trägt.

Im Klassenzimmer wirkt vieles ruhig.
Doch innerlich ist es für manche Kinder ein täglicher Kraftakt.

So fühlt sich der Schultag an, wenn die passende Unterstützung fehlt

Der Morgen beginnt entspannt.
Dein Kind zieht sich an, braucht vielleicht etwas mehr Zeit als andere.
Du spürst:

Es braucht Anstrengung.
Doch es klappt noch.

Dann kommt die Schule.

Kaum hat der Unterricht angefangen, fällt dein Kind schon nach kurzer Zeit zurück. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, versucht dranzubleiben, blickt nicht mehr durch und bleibt still.

Auch die Pause bringt keine Erholung. Viel Lärm, viele Eindrücke, kaum Halt.

Manchmal bleibt dein Kind für sich. Manchmal gibt es Streit.
Manchmal schaltet es komplett ab.

Böse Absicht steckt dahinter nie. Nur fehlt oft der genaue Blick dafür, was dein Kind in diesem Moment braucht.

So schleppt sich der Tag weiter. Kleine Belastungen addieren sich. Der Druck wächst. Bis irgendwann der Punkt erreicht ist.

Ein Wutausbruch. Ein Abtauchen. Oder nur das stille Gefühl:
„Das schaffe ich hier nicht."

Nachmittags kommt dein Kind wieder nach Hause. Ausgelaugt. Verärgert.
Oder einfach wortlos.

Und dir wird klar: So soll es nicht bleiben.

An diesem Punkt setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn die Situation eskaliert. Sondern deutlich früher.

Genau dort, wo dein Kind Halt braucht, noch bevor es auffällt.

Damit aus „irgendwie über die Runden kommen“ echte Teilhabe entsteht.
01

Unterricht ohne ständige Überforderung

Viele Kinder sind körperlich im Klassenraum – gedanklich aber schon nach kurzer Zeit ausgestiegen.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil Geschwindigkeit, Struktur oder Aufgaben nicht zu ihnen passen.

Wir gestalten Lernschritte so, dass dein Kind mitkommt, Stück für Stück.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Nicht der Unterricht ist oft das größte Problem – sondern die Pausenzeit.

Viele Eindrücke. Wenig Halt.
Daraus entstehen schnell Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir sind mitten im sozialen Geschehen dabei, greifen ein, bevor es eskaliert, und geben deinem Kind Halt im Miteinander.

03

Übergänge ohne ständigen Neustart

Für viele Kinder sind gerade diese Momente entscheidend:
Der Raum wechselt.
Die Lehrkraft wechselt.

Eine neue Situation entsteht.

Was anderen leichtfällt, löst bei deinem Kind oft Stress und das Gefühl von Kontrollverlust aus.

Wir geben Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor sie überlaufen

Viele Kinder halten sich lange zusammen.
Bis es irgendwann nicht mehr weitergeht.

Dann wird es laut.
Oder ganz leise.
Oder völlig verschlossen.

Wir bemerken diese Anzeichen rechtzeitig, beruhigen gezielt und mit Ruhe und sorgen dafür, dass es nicht eskaliert.

05

Ein Alltag, der tatsächlich funktioniert

Schule ist mehr als reiner Unterricht.

Organisation, Material, Orientierung, feste Abläufe – häufig genau dort hakt es.

Wir helfen genau an den Stellen, die dein Kind fordern.

06

Abstimmung, auf die dein Kind sich verlassen kann

Viele Schwierigkeiten liegen nicht am Kind, sondern im Zusammenspiel der Beteiligten

Missverständliche Absprachen. Unterschiedliche Vorstellungen. Fehlende Abstimmung.

Wir sorgen für klaren, verlässlichen Austausch zwischen Familie, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl jemand anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung häufig ohne durchdachtes System aufgebaut wird.

  • Es wird schnell jemand eingesetzt, statt sorgfältig ausgewählt
  • Fachliche Steuerung existiert kaum oder nur oberflächlich
  • Qualifikationen sind uneinheitlich, feste Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird als bloße „Anwesenheit" verstanden, nicht als gezielte Hilfe
  • Verantwortung wird verteilt, statt konsequent geführt

Viele Kinder gelten formal als versorgt.

Im Alltag bleiben sie trotzdem oft auf sich gestellt.

Genau an dieser Stelle unterscheidet sich Organisation von echtem System.

Und genau hier fallen die Ergebnisse unterschiedlich aus.

Passung geht vor schneller Besetzung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die Schulbegleitung gezielt nach Kind, Situation und schulischem Umfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachteam statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten allein, ohne Struktur, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches Team im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Standards, interne Schulungen und laufende Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt reiner Anwesenheit

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten im Alltag mit konkreten Zielen.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern tatsächlich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich greift

Viele organisieren Schulbegleitung.
Wir stehen dafür ein, dass sie im Alltag auch funktioniert.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines klaren fachlichen Systems – mit strukturierter Auswahl, laufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Worte.
Sondern ein System, das im Alltag trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du bist Teil der Entscheidung
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur zum Start
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Familie und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Braucht dein Kind wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die vollen Kosten der Schulbegleitung.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung während des Hilfeplanverfahrens
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (etwa ärztliche Berichte oder Gutachten) bringt die Familie beziehungsweise die behandelnden Fachstellen ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie unklar formuliert sind.

Genau hier bringen wir unsere Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Benötigt dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Sozialamt.

Ziel ist keine reine Betreuung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, individuell auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und wird der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die vollen Kosten der Schulbegleitung.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird individuell auf dein Kind zugeschnitten und kann beispielsweise beinhalten:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Miteinander
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Das Ziel bleibt immer gleich: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – statt nur anwesend zu sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die erforderlichen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Besonders beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf Anhieb klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier bringen wir unsere Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt — wir begleiten dich auf diesem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es dir liegt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern euren Alltag, die Situation und die tatsächlichen Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung zu Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Was Wolkenfreie Zeit unterscheidet

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsverfahren

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Ablauf.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir kennen die entscheidenden Punkte aus der Praxis
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar zu benennen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit einem starken Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein da.

Jede Begleitung ist Teil eines Teams, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Der Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft unerwartet auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, genau dafür da:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es wirklich zählt

Das macht im Alltag den Unterschied.

Nicht, weil einfach jemand „dabei ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung greifbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur auf dem Papier organisiert ist.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles auf einmal unübersichtlich. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir, wie es wirklich läuft.

Vielen Familien geht dabei Zeit verloren, weil ihnen der Ablauf nicht klar erklärt wird.

Genau diese Situationen kennen wir aus der Praxis.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und bei Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen tatsächlich ankommt

So entsteht kein Chaos, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich macht.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man vorhersieht.

Dein Kind wird größer. Aus der Kita wird die Schule. Aus kleinen Herausforderungen entstehen neue Situationen.

Und oft kommt mehr hinzu, als anfangs gedacht: medizinische Themen, Alltagsunterstützung, später vielleicht auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen einzelnen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich die Bedürfnisse wandeln
  • Wir sehen den Zusammenhang – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht immer wieder von vorn beginnen, nicht ständig neu suchen, nicht jedes Mal alles erneut erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der eure Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist kein gewöhnlicher Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich stützen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur behauptet bekommt

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, zählt mehr als reine Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit begegnest du Menschen, die diese Situationen aus eigener Erfahrung kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Praxis.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht rechtfertigen musst – sondern dich verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich darauf ankommt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht lange warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das nicht.

  • Direkter Draht zu Menschen mit Fachwissen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen hängst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft zeigt sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein bloßes Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und schon kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert daran, dass es häufig nicht richtig verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns über WhatsApp. 
Wir erklären dir alles Schritt für Schritt, verständlich und unverbindlich. 
In der Regel bekommst du noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Wir unterstützen dein Kind dort, wo der Schultag ohne Hilfe zu einer echten Hürde wird.

Das beginnt oft schon am Morgen beim Ankommen, zeigt sich beim Zurechtfinden im Schulgebäude, im Kontakt mit anderen Kindern oder in Situationen, in denen einfach zu viel auf einmal passiert. Genau dort setzen wir an.

Wir helfen deinem Kind dabei, Aufgaben zu ordnen, Eindrücke zu verarbeiten und sich im Schulalltag sicherer zu bewegen.

Ein wichtiger Punkt vorab:
Wir übernehmen keine unterrichtlichen Aufgaben. Wir sorgen aber dafür, dass dein Kind überhaupt in der Lage ist, gestützt und sicher am Unterricht teilzunehmen.

Zu unseren Aufgaben können zählen:

  • Unterstützung beim Strukturieren von Tagesablauf und Aufgaben,
  • Begleitung in Pausen und im sozialen Miteinander,
  • Hilfe im Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Unterstützung dabei, sich mit Mitschülern und Lehrkräften zu verständigen,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Begleitung, wenn Überforderung oder eine Krise entsteht.

Welche dieser Leistungen tatsächlich greifen, legen wir gemeinsam im Hilfeplan fest – abgestimmt genau auf das, was dein Kind in Lohmar braucht.

Stehen die Chancen gut, dass der Antrag für mein Kind durchgeht?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung braucht, besteht ein Anspruch. Besonders häufig sehen wir das bei Kindern mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Nicht die Diagnose gibt am Ende den Ausschlag, sondern das Ausmaß der Einschränkung im Alltag deines Kindes. Wie die Unterstützung genau aussieht, wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Lohmar beziehungsweise dem Jugendamt oder der Eingliederungshilfe im Rhein-Sieg-Kreis besprochen.

- Ein Hinweis vorab:
Anträge scheitern selten am tatsächlichen Bedarf, sondern meist daran, dass er nicht ausreichend beschrieben wurde.
Eine Absage bedeutet also nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

Rechtlich gibt es zwei mögliche Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, zum Beispiel Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Hier ist das Jugendamt zuständig.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe die Zuständigkeit.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Wenn ihr in Lohmar nicht sicher wisst, wie sich der Bedarf eures Kindes am überzeugendsten darstellen lässt: Wir unterstützen euch dabei.

Müssen wir als Familie für die Schulbegleitung finanziell aufkommen?

Für Familien in Lohmar ist die Schulbegleitung normalerweise komplett kostenfrei. Sobald der Bedarf festgestellt wurde, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die anfallenden Kosten.

Welche Stelle zuständig ist – das Jugendamt der Stadt Lohmar beziehungsweise das Jugendamt Rhein-Sieg-Kreis (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Rhein-Sieg-Kreis (§ 112 SGB IX) – hängt davon ab, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Gelegentlich dauert es, bis die Ämter untereinander klären, wer zuständig ist.

Das Wichtigste dabei:
Eure Familie darf davon nicht betroffen sein.
Während die Zuständigkeit geklärt wird, läuft euer Antrag ganz normal weiter.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Solltet ihr etwas Gegenteiliges hören, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine eingeschränkte Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Die geplante SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) sieht vor, dass künftig das Jugendamt die schulische Eingliederungshilfe komplett übernimmt, unabhängig von der Art der Behinderung.
Derzeit läuft dazu noch die politische Abstimmung.
Wir beobachten diese Entwicklung genau und halten Familien in Lohmar auf dem Laufenden, sobald sich etwas Konkretes ändert.

Solange ein Bedarf festgestellt ist, bleibt die Unterstützung für Familien in der Regel weiterhin kostenlos.

Welche Diagnosen erhöhen die Chancen auf eine bewilligte Schulbegleitung?

Ausschlaggebend ist nicht die Diagnose an sich, sondern wie stark sie die Teilhabe am Schulalltag einschränkt.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen anhand von § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Häufig wird Schulbegleitung bei folgenden Diagnosen bewilligt:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder fallen im ersten Moment gar nicht auf, stoßen im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade diese Kinder werden oft übersehen, weil ihr Unterstützungsbedarf zu wenig konkret beschrieben wird.

Ohne vorliegende Diagnose ist der Anspruch nicht automatisch ausgeschlossen.

In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei entscheidend?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet ihr den Antrag an das Jugendamt der Stadt Lohmar beziehungsweise das Jugendamt Rhein-Sieg-Kreis (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Rhein-Sieg-Kreis (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen notwendig.

Anschließend folgt in der Regel ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, was dein Kind konkret braucht.

Entscheidend dabei:
Nicht die Menge der Unterlagen zählt, sondern wie konkret und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes geschildert wird.

Ein ärztliches Attest reicht dafür oft nicht aus.
Wichtiger ist eine anschauliche Beschreibung aus dem Alltag:

  • Was schafft dein Kind ohne Unterstützung nicht?
  • Wo genau scheitert der Schulalltag ohne Hilfe?

Viele Familien verlieren dabei wertvolle Zeit, weil Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren führt.

Wir begleiten Familien aus Lohmar durch den gesamten Prozess:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis hin zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch auf Wunsch zur Seite, denn eine Ablehnung ist nicht das Ende des Weges.

Wie lange dauert es meist bis zur Entscheidung über den Antrag?

Nach Eingang des Antrags entscheidet das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist. Wird zusätzlich ein Gutachten erstellt, verlängert sich diese Zeit entsprechend.

Besteht ein dringender Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krise, kann eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erfolgen.

Gut zu wissen:

Oft verzögert sich das Verfahren, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf zu knapp beschrieben wurde. Eine gründliche Vorbereitung spart am Ende Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Ablauf entscheidend.

Können wir selbst entscheiden, welcher Träger unser Kind begleitet?

Ja.
Als Familie habt ihr ein Wunsch- und Wahlrecht, das heißt konkret:
Ihr könnt mitbestimmen, welcher Träger die Schulbegleitung eures Kindes übernimmt. Das zuständige Amt darf euch nicht einfach einen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer von selbst, dabei ist es oft entscheidend für Qualität und Kontinuität der Begleitung.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger schon im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position spürbar.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und damit auch für Familien in Lohmar eine mögliche Wahl.

Gibt es Schulbegleitung auch bei inklusiver Beschulung, im Ganztag oder an Förderschulen?

Ja.
Schulbegleitung kann sowohl an Regel- als auch an Förderschulen bewilligt werden, ebenso im Ganztag und bei inklusiver Beschulung – vorausgesetzt, der Bedarf ist gegeben.

Maßgeblich ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX), unabhängig von der besuchten Schule.

⚠️ Wichtig zu wissen:
Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand – bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine Bewilligung, bevor sie verlängert werden muss?

In der Regel wird die Schulbegleitung für ein Schuljahr bewilligt und danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Die Verlängerung geschieht nicht automatisch. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der bestehenden Bewilligung, damit die Unterstützung eures Kindes ohne Lücke weiterläuft.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus können laufende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr weitergeführt werden.

Wo liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur des Schulalltags – typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis brauchen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und vereint qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach – auch für Familien in Lohmar.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling kümmert sich ein festes Team gemeinsam um mehrere Kinder innerhalb derselben Schule, statt jedem Kind eine völlig eigenständige Einzelbegleitung zur Seite zu stellen.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Gewicht:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gestärkt werden.

Schulen und Trägern verschafft das mehr Flexibilität, Familien stellen sich dabei zurecht berechtigte Fragen.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das erfordert.
Entscheidend ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht was organisatorisch leichter umsetzbar wäre.
Wer Anspruch auf eine Einzelbegleitung hat, behält diesen Anspruch weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran rechtlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Gut gelingt Pooling, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe existieren und im Hintergrund eine fachliche Steuerung stattfindet.
So entsteht eine Begleitung, die zuverlässig und zugleich flexibel bleibt – für Kinder, Eltern und Schulen in Lohmar.

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird Unterstützung zum Zufallsprinzip.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in seiner Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel fachliche Erfahrung steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling funktioniert nur verlässlich, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit basiert auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Wir bündeln im Hintergrund gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Lohmar wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, denn sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind beim Pooling seinen persönlichen Anspruch?

Nein, und genau das ist der zentrale Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht der entsprechende Bedarf, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Das Poolmodell schränkt den individuellen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nicht ein.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen mit wechselnden Bezugspersonen häufig schlecht zurecht.
Für sie ist Pooling in der Regel nicht geeignet, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Lohmar werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das offen anzusprechen – und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

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Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 70 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Lohmar – Ihr Anbieter vor Ort

Lohmar gehört zum Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Rhein-Sieg-Kreis aktiv und begleitet Familien in Lohmar mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Lohmar – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Lohmar kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Lohmar begleiten wir dein Kind dort, wo es die Unterstützung im Alltag tatsächlich braucht – direkt in der Schule, bei Bedarf auch in der Kita oder zu Hause. Eine feste Bezugsperson sorgt für Verlässlichkeit und Vertrauen, damit sich dein Kind nicht immer wieder an neue Gesichter gewöhnen muss. Dabei stimmen wir uns eng mit euch als Familie sowie mit den Fachkräften vor Ort ab, damit die Begleitung wirklich zum Alltag passt.

Wenn ihr in Lohmar den ersten Schritt gehen wollt, könnt ihr euch einfach bei uns melden – das Erstgespräch ist für euch kostenlos und unverbindlich. Wir übernehmen anschließend die Antragstellung beim zuständigen Amt sowie die weitere Organisation, damit ihr euch nicht allein durch das Verfahren kämpfen müsst. So bleibt eure Energie dort, wo sie hingehört: bei eurem Kind.

Zuständigkeit & Kostenträger in Lohmar

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Lohmar entscheidet das Jugendamt der Stadt Lohmar bzw. Jugendamt Rhein-Sieg-Kreis (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Rhein-Sieg-Kreis (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Rhein-Sieg-Kreis – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Nordrhein-Westfalen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Von Lohmar aus sind wir im Rhein-Sieg-Kreis und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Lohmar

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Lohmar?

In Lohmar ist das Jugendamt der Stadt Lohmar bzw. Jugendamt Rhein-Sieg-Kreis bzw. die Eingliederungshilfe im Rhein-Sieg-Kreis zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Lohmar etwas?

Nein. Für Familien in Lohmar ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.