Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in HertenViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll nicht bloß irgendwie über die Runden kommen.

Andere greifen erst ein, wenn schon nichts mehr geht.

Wir setzen genau davor an, damit es nie so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind wirklich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So funktioniert Schulbegleitung in Herten im echten Alltag
wenn sie wirklich trägt.

Auf den ersten Blick wirkt vieles ruhig.
Doch innerlich kostet der Schultag manche Kinder enorm viel Kraft.

So kann sich ein Schultag ohne passende Unterstützung anfühlen

Am Morgen ist noch Ruhe im Haus.
Dein Kind zieht sich an, braucht dafür vielleicht etwas mehr Zeit als andere.
Du spürst schon:

Es fällt schwer.
Aber es funktioniert noch.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, hängt dein Kind schon nach kurzer Zeit ab. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, versucht dranzubleiben, blickt nicht durch – und bleibt still.

Die Pause bringt keine Erleichterung. Viel Trubel. Viele Eindrücke gleichzeitig. Kein roter Faden.

Vielleicht steht dein Kind abseits. Vielleicht gerät es zwischen die Fronten.
Vielleicht macht es einfach dicht.

Niemand handelt böswillig. Trotzdem sieht kaum jemand, was dein Kind in diesem Moment eigentlich bräuchte.

So zieht sich der Tag weiter. Kleine Belastungen häufen sich an. Die Spannung wächst. Bis irgendwann der Punkt kommt, an dem es umschlägt.

Ein Wutmoment. Ein Abtauchen. Oder schlicht der Gedanke:
„Das pack ich hier nicht."

Nachmittags sitzt dein Kind wieder zu Hause. Ausgelaugt. Genervt.
Oder ganz in sich gekehrt.

Und dir wird klar: So darf es nicht bleiben.

Hier setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn die Situation kippt. Sondern deutlich davor.

Genau da, wo dein Kind Rückhalt braucht, bevor überhaupt etwas auffällt.

Damit aus „irgendwie mitschwimmen“ echte Teilhabe wird.
01

Unterricht ohne ständige Überforderung

Viele Kinder sind körperlich im Klassenraum – innerlich aber schon nach wenigen Minuten ausgestiegen.

Nicht aus Unwillen.
Sondern weil Geschwindigkeit, Ablauf oder Aufgaben nicht zu ihnen passen.

Wir richten Lernschritte so aus, dass dein Kind mitkommt, Stück für Stück.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größte Hürde liegt oft gar nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viele Eindrücke. Wenig Halt.
So entstehen schnell Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir sind im sozialen Miteinander aktiv präsent, steigen ein, bevor etwas eskaliert und geben deinem Kind Sicherheit im Kontakt mit anderen.

03

Übergänge, bei denen nicht jedes Mal alles neu beginnt

Für viele Kinder sind gerade diese Momente knifflig:
Der Raum wechselt.
Die Lehrkraft wechselt.

Neue Situation.

Was für andere kaum auffällt, bedeutet für dein Kind oft Druck und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor sie überkochen

Viele Kinder halten sich lange zusammen.
Bis es auf einmal nicht mehr weitergeht.

Dann eskaliert es.
Oder es wird still.
Oder komplett zu.

Wir bemerken solche Momente rechtzeitig, beruhigen gezielt und verhindern, dass die Lage kippt.

05

Ein Alltag, der tatsächlich klappt

Schule ist mehr als nur Unterricht.

Ordnung halten, Material bereithalten, sich orientieren, Abläufe kennen – genau hier hakt es oft.

Wir helfen dort, wo es für dein Kind konkret nötig ist.

06

Abstimmung, auf die sich dein Kind stützen kann

Viele Probleme liegen gar nicht beim Kind, sondern in der Zusammenarbeit der Beteiligten

Missverständnisse. Verschiedene Erwartungen. Keine gemeinsame Linie.

Wir halten klaren, regelmäßigen Austausch zwischen Eltern, Schule und Fachstellen aufrecht.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl eine Person anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil ein tragfähiges System dahinter häufig fehlt.

  • Stellen werden rasch besetzt, ohne echte Passung zu prüfen
  • Fachliche Begleitung findet kaum oder nur oberflächlich statt
  • Ausbildungsstand ist unterschiedlich, feste Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird als bloßes „Dabeisein" verstanden, nicht als gezielte Hilfe
  • Zuständigkeiten werden aufgeteilt, statt gemeinsam gesteuert

Auf dem Papier ist für viele Kinder gesorgt.

Im Alltag stehen sie trotzdem oft allein da.

Hier zeigt sich der Unterschied zwischen loser Organisation und echtem System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Passung geht vor schneller Besetzung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Gegenwehr oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir stimmen die Schulbegleitung gezielt auf Kind, Situation und Schulumfeld in Herten ab –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachteam statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele stehen ohne Rückhalt, ohne Struktur, ohne Weiterentwicklung da.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches Team im Hintergrund bereit.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und laufende Begleitung sichern das Niveau.

Wirkung statt reiner Präsenz

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf konkrete Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern spürbar vorankommt.

Schulbegleitung, die im Alltag tatsächlich wirkt

Viele stellen Schulbegleitung nur bereit.
Wir übernehmen Verantwortung dafür, dass sie im Alltag trägt.

Bei uns steht niemand allein im Klassenzimmer.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten Fachteams – mit strukturierter Auswahl, fortlaufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine leeren Worte. Keine bloßen Ankündigungen.
Sondern ein Zusammenspiel, das im Alltag funktioniert.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du bist an der Entscheidung beteiligt
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur zu Beginn
  • ✓ Enger Austausch mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Anwesend sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Braucht dein Kind wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für die Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Sobald der Antrag genehmigt ist, trägt das Jugendamt die vollständigen Kosten der Schulbegleitung.

Für deine Familie fallen dadurch keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu notwendigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) werden durch die Familie bzw. die behandelnden Fachstellen eingebracht.

Wir sorgen dafür, dass der Gesamtprozess klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern daran, dass sie nicht klar genug gestellt sind.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Benötigt dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag, übernimmt in der Regel das Sozialamt die Schulbegleitung.

Ziel ist nicht bloße Betreuung, sondern eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, individuell abgestimmt auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die vollständigen Kosten der Schulbegleitung.

Für deine Familie fallen dadurch keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung richtet sich individuell nach deinem Kind und kann zum Beispiel Folgendes umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialer Interaktion
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist immer: Dein Kind kann aktiv am Schulalltag teilnehmen – nicht nur anwesend sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise werden durch behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen erstellt.

Wir sorgen dafür, dass der Gesamtprozess klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf den ersten Blick klar.
Viele Verfahren ziehen sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge in die Länge.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung in Herten, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt — gemeinsam finden wir den passenden Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es für dich passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Situation und echte Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung der Antragstellung, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit einen anderen Weg geht

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Ablauf.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt ein tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungslogiken mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir unterstützen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzustellen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein für sich.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, begleitet und unterstützt.

Schulalltag verändert sich laufend. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen entstehen oft ganz unvermittelt.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür bereitsteht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht im Alltag den entscheidenden Unterschied.

Nicht, weil einfach jemand „mit dabei ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung erreichbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung in Herten, die im Alltag wirklich funktioniert, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, gefühlt läuft alles gleichzeitig durcheinander. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir wirklich, wie es weitergeht.

Viele Familien verlieren dabei Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht klar gemacht wird.

Genau diese Situationen kennen wir sehr gut.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Wirrwarr, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man ahnt.

Dein Kind wird größer. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Situationen.

Und häufig kommt mehr hinzu, als anfangs absehbar war: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, vielleicht später auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen kurzen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse verändern
  • Wir verstehen Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht immer wieder von vorn beginnen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal alles erneut schildern. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht bloß ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu stehen.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Du merkst den Unterschied nicht in den Worten. Sondern im Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich darauf ankommt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt es genau dort.

Bei Wolkenfreie Zeit vertraust du nicht auf ein Versprechen.
Du siehst, wer dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Eine Schulbegleitung unterstützt dein Kind dort, wo der Schulalltag ohne Hilfe zur echten Herausforderung wird.

Das kann der Start in den Morgen sein, das Zurechtfinden im Schulgebäude, der Kontakt zu Mitschülern oder Momente, in denen zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einwirken. Genau dort setzt die Begleitung an.

Sie hilft dabei, Aufgaben zu ordnen, Reize zu verarbeiten und im Schulalltag Sicherheit zu gewinnen.

Ein wichtiger Hinweis:
Unterrichtsinhalte werden von der Schulbegleitung nicht vermittelt. Sie schafft aber den Rahmen, damit dein Kind überhaupt am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den typischen Aufgabenfeldern gehören:

  • Struktur im Tagesablauf und bei der Organisation von Aufgaben,
  • Begleitung in Pausenzeiten und bei sozialen Situationen,
  • Unterstützung im Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Vermittlung zwischen deinem Kind, Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Unterstützung in belastenden Momenten wie Überforderung oder Eskalation.

Welche Aufgaben tatsächlich übernommen werden, legen wir individuell im Hilfeplan fest – abgestimmt auf das, was dein Kind in Herten konkret braucht.

Besteht für mein Kind eine realistische Chance auf Bewilligung der Schulbegleitung?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung benötigt, besteht ein Anspruch. Häufig betroffen sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Ausschlaggebend ist nicht die Diagnose an sich, sondern das Ausmaß der Einschränkung im Alltag. Wie die Unterstützung konkret gestaltet wird, klärt ihr gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Herten beziehungsweise dem Jugendamt Recklinghausen oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Kreis Recklinghausen im Rahmen des Hilfeplanverfahrens.

Wissenswert:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf besteht, sondern daran, dass dieser im Antrag nicht deutlich genug beschrieben wurde. Ein abgelehnter Antrag bedeutet also nicht automatisch das Ende des Anspruchs.

Rechtlich unterscheidet man zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): greift bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): gilt bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Seid ihr in Herten unsicher, wie sich der Bedarf eures Kindes am besten darstellen lässt: Wir unterstützen euch dabei gerne.

Müssen wir als Familie für die Schulbegleitung finanziell aufkommen?

Familien in Herten müssen für die Schulbegleitung in der Regel keinerlei Kosten tragen. Sobald der Bedarf festgestellt ist, übernimmt das Jugendamt oder die Eingliederungshilfe die Finanzierung vollständig.

Welche Stelle konkret zuständig ist – das Jugendamt der Stadt Herten beziehungsweise das Jugendamt Recklinghausen (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Kreis Recklinghausen (§ 112 SGB IX) – richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Gelegentlich dauert es, bis die Behörden untereinander klären, wer zuständig ist.

Wichtig zu wissen:
Diese Klärung darf nicht zulasten eurer Familie gehen. Euer Antrag läuft währenddessen ganz normal weiter.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Solltet ihr davon hören, entspricht das nicht der Rechtslage.
Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Die geplante SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) sieht vor, dass künftig ausschließlich das Jugendamt für schulische Eingliederungshilfe zuständig sein soll – unabhängig von der Art der Behinderung.
Diese Reform ist derzeit noch Gegenstand politischer Verhandlungen.
Wir beobachten die Entwicklung fortlaufend und halten Familien in Herten auf dem Laufenden, sobald sich Konkretes ergibt.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Unterstützung für eure Familie in aller Regel kostenfrei.

Welche Diagnosen erhöhen die Chancen auf eine bewilligte Schulbegleitung?

Entscheidend ist nicht die Diagnose selbst, sondern wie stark sie die Teilhabe am Schulalltag einschränkt. Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen eine Bewilligung häufig erfolgt, zählen unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger-Syndrom, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen bei Kindern und Jugendlichen,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder erscheinen nach außen hin unauffällig, stoßen aber im Alltag immer wieder an ihre Grenzen.

Gerade diese Fälle werden häufig übersehen, weil der tatsächliche Unterstützungsbedarf nicht klar genug dargestellt wird.

Ohne vorliegende Diagnose ist der Anspruch nicht automatisch ausgeschlossen.

In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erwirken.

Wie läuft die Antragstellung ab und worauf sollten wir besonders achten?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet ihr den Antrag an das Jugendamt der Stadt Herten beziehungsweise das Jugendamt Recklinghausen (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Kreis Recklinghausen (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen notwendig.

Anschließend folgt meist ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind konkret benötigt.

Wichtig dabei:
Nicht die Menge der Unterlagen zählt, sondern wie klar und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes geschildert wird.

Ein ärztliches Attest reicht dafür oft nicht aus.
Entscheidend sind konkrete Alltagsbeispiele:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Unterstützung nicht?
  • An welchen Stellen scheitert der Schulalltag ohne Hilfe?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir begleiten Familien aus Herten durch den kompletten Prozess: von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch zur Seite – denn eine Ablehnung ist nicht das Ende des Wegs.

Mit welcher Bearbeitungsdauer bis zur Bewilligung ist zu rechnen?

Sobald der Antrag eingegangen ist, muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

Bei akutem Bedarf, etwa bei Schulvermeidung oder in einer Krisensituation, kann eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erfolgen.

Gut zu wissen:

Verzögerungen entstehen häufig, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug dargestellt wurde. Eine gründliche Vorbereitung spart hier wertvolle Zeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen – das Datum ist für den weiteren Ablauf entscheidend.

Können wir uns den Träger der Schulbegleitung selbst aussuchen?

Ja.
Als Familie habt ihr ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt: Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung eures Kindes übernimmt. Das zuständige Amt darf euch keinen Träger einfach zuweisen.

In der Praxis wird dieses Recht von den Behörden nicht immer aktiv angesprochen – dabei ist es für Qualität und Kontinuität der Begleitung oft entscheidend.

Unser Tipp:
Nennt den gewünschten Träger schon im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position erheblich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und steht damit auch Familien in Herten zur Verfügung.

Ist Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusiver Beschulung möglich?

Ja.
Schulbegleitung kann an Regelschulen ebenso genehmigt werden wie an Förderschulen, im Ganztagsbetrieb und bei inklusiver Beschulung – vorausgesetzt, ein entsprechender Bedarf liegt vor.

Maßgeblich ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX), unabhängig von der besuchten Schule.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Argument ab, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule abgedeckt. Diese Begründung hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand – bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Für welchen Zeitraum gilt eine Bewilligung, bevor sie erneut beantragt werden muss?

In der Regel wird die Schulbegleitung für ein Schuljahr bewilligt und danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Stellt den Folgeantrag frühzeitig – idealerweise 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der bestehenden Bewilligung –, damit die Unterstützung für dein Kind nahtlos weiterläuft.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortsetzen.

Worin liegt der Unterschied zwischen pädagogischer und pflegerischer Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag – typischerweise bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie kommt bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX zum Einsatz.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und vereint qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach – auch für Familien in Herten.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling betreut ein festes Team mehrere Kinder gemeinsam innerhalb derselben Schule, anstatt jedem Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung zuzuteilen.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Gewicht:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gefördert werden.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien wirft es aber berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes dies verlangt.
Maßgeblich bleibt der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Umsetzbarkeit.
Wer Anspruch auf Einzelbegleitung besitzt, behält diesen weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran rechtlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich?

Pooling gelingt vor allem dann, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund fachlich gesteuert wird.
So entsteht eine Begleitung, die zuverlässig und gleichzeitig flexibel bleibt – für Kinder, Eltern und Schulen in Herten.

Ohne klare Steuerung entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird Unterstützung zum Zufall.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell an sich, sondern in seiner Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel Erfahrung und Fachkompetenz steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling funktioniert nur dann zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und die Fäden zusammenhält.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit basiert auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und koordiniert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination stellen sicher, dass die Qualität der Begleitung nicht von einer einzelnen Person abhängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Herten tatsächlich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung macht schnelles, flexibles Reagieren möglich:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Bedeutet Pooling, dass der individuelle Anspruch meines Kindes verloren geht?

Nein – und das ist der zentrale Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch im Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist lediglich eine Form der Organisation, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Bei entsprechendem Bedarf bleibt eine Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht beschnitten.

Besonders zu beachten:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa im Rahmen von Autismus, kommen mit wechselnden Bezugspersonen oft schlecht zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht – hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich spürbar reduzieren, Vertretungen sind leichter organisierbar, und Eltern in Herten werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes ignorieren.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das offen anzusprechen – wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 70 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Herten – Ihr Anbieter vor Ort

Herten gehört zum Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Kreis Recklinghausen aktiv und begleitet Familien in Herten mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Herten – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Herten kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Im Alltag richtet sich unsere Begleitung in Herten ganz nach den Leistungen, die für dein Kind bewilligt wurden – ob direkt in der Schule, in der Kita oder auch zu Hause. Dabei setzen wir auf eine feste Bezugsperson, damit dein Kind Vertrauen aufbauen kann und sich nicht immer wieder auf neue Gesichter einstellen muss. Wir stimmen uns eng mit euch als Familie ab, damit die Unterstützung wirklich zum Alltag deines Kindes passt.

Familien aus Herten können den Einstieg unkompliziert starten: In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welcher Bedarf besteht und welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind. Danach übernehmen wir die Antragstellung sowie die weitere Organisation, damit ihr euch nicht allein durch Formulare und Zuständigkeiten kämpfen müsst.

Zuständigkeit & Kostenträger in Herten

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Herten entscheidet das Jugendamt der Stadt Herten bzw. Jugendamt Recklinghausen (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Kreis Recklinghausen (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Kreis Recklinghausen – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Nordrhein-Westfalen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Von Herten aus sind wir im Kreis Recklinghausen und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Herten

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Herten?

In Herten ist das Jugendamt der Stadt Herten bzw. Jugendamt Recklinghausen bzw. die Eingliederungshilfe im Kreis Recklinghausen zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Herten etwas?

Nein. Für Familien in Herten ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.