Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in HanauViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind soll nicht bloß über die Runden kommen.

Andere greifen erst ein, wenn nichts mehr geht.

Wir geben Halt, bevor es überhaupt so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind wirklich braucht.

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So läuft Schulbegleitung im Alltag tatsächlich ab
wenn sie trägt.

Viele Kinder erscheinen im Schulalltag völlig normal.
Dabei kämpfen sie innerlich Tag für Tag.

So fühlt sich Schule an, wenn die passende Stütze fehlt

Am Morgen ist noch Ruhe.
Dein Kind zieht sich an, braucht dafür etwas länger als andere.
Du spürst:

Es braucht Anstrengung.
Trotzdem gelingt es.

Dann kommt die Schule.

Kaum beginnt der Unterricht, hängt dein Kind schon nach kurzer Zeit ab. Die Klasse macht weiter. Dein Kind blickt hinüber, will folgen, versteht vieles nicht – und bleibt still.

Die Pause bringt keine Erleichterung. Viele Kinder. Viel Trubel. Kaum Halt.

Vielleicht bleibt dein Kind außen vor. Vielleicht gerät es aneinander mit anderen.
Vielleicht zieht es sich ganz zurück.

Niemand handelt böswillig. Aber kaum jemand erkennt wirklich, was dein Kind in diesem Moment nötig hat.

So zieht sich der Tag hin. Kleine Belastungen reihen sich aneinander. Der Druck wächst. Bis etwas nachgibt.

Ein Wutausbruch. Ein Verstummen. Oder einfach der Gedanke:
„Das schaffe ich hier nicht."

Am Nachmittag sitzt dein Kind zu Hause. Ausgelaugt. Verzweifelt.
Oder nur still.

Und dir wird klar: So kann es nicht bleiben.

Hier setzt echte Schulbegleitung an

Nicht erst, wenn die Lage eskaliert. Sondern deutlich früher.

Genau dort, wo dein Kind Stütze braucht, bevor es überhaupt auffällt.

Damit aus „irgendwie überstehen“ echte Teilhabe wird.
01

Unterricht ohne Überforderung

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenraum – verlieren aber innerlich schon binnen Minuten den Faden.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil Geschwindigkeit, Struktur oder Aufgaben nicht zum Kind passen.

Wir richten das Lernen so aus, dass dein Kind mitkommt, Schritt für Schritt.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Oft ist nicht der Unterricht das größte Problem – sondern die Pause.

Viel Trubel. Wenig Halt.
Schnell kippt das in Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir begleiten soziale Situationen hautnah, greifen ein, bevor es eskaliert und schaffen deinem Kind Sicherheit im Miteinander.

03

Übergänge ohne ständigen Neustart

Für viele Kinder sind gerade diese Augenblicke entscheidend:
Der Raum wechselt.
Die Lehrkraft wechselt.

Neue Situationen tauchen auf.

Was für andere ganz normal ist, bedeutet für dein Kind oft Druck und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Situation eskaliert

Viele Kinder halten lange durch.
Bis plötzlich der Punkt erreicht ist.

Dann eskaliert es laut.
Oder es wird still.
Oder alles schließt sich ab.

Wir bemerken diese Momente rechtzeitig, beruhigen gezielt und ruhig und sorgen dafür, dass es nicht eskaliert.

05

Ein Alltag, der trägt

Schule ist mehr als nur Unterricht.

Organisation, Materialien, Orientierung, Abläufe – genau hier hakt es häufig.

Wir helfen dort, wo dein Kind es gerade braucht.

06

Absprachen, die dein Kind wirklich stützen

Viele Probleme entstehen nicht im Kind selbst, sondern zwischen den Beteiligten

Unklare Absprachen. Verschiedene Erwartungen. Fehlende Abstimmung.

Wir sorgen für klare, verlässliche Absprachen zwischen Familie, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, auch wenn jemand anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung vielfach ohne durchdachtes System aufgesetzt wird.

  • Es wird schnell jemand eingesetzt, statt wirklich sorgfältig ausgewählt
  • Fachliche Steuerung fehlt oder bleibt an der Oberfläche
  • Ausbildung ist uneinheitlich, feste Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird als bloße „Anwesenheit" verstanden, nicht als gezielte Stütze
  • Verantwortung wird aufgeteilt, statt aktiv gesteuert

Viele Kinder gelten formal als versorgt.

Im Alltag bleiben sie trotzdem sich selbst überlassen.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen bloßer Organisation und echtem System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Sorgfältige Auswahl statt schneller Besetzung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen die Schulbegleitung gezielt nach Kind, Situation und schulischem Umfeld –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachteam statt einsamer Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten isoliert, ohne Struktur, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches Team im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und dauerhafte Begleitung sichern das Niveau.

Wirkung statt reiner Anwesenheit

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne festes Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf klare Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern tatsächlich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag tatsächlich trägt

Viele organisieren nur Schulbegleitung.
Wir stehen dafür ein, dass sie im Alltag wirklich funktioniert.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines klaren fachlichen Systems – mit durchdachter Auswahl, fortlaufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du entscheidest mit
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur zu Beginn
  • ✓ Enge Abstimmung mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Laufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Stütze braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulalltag teilhaben kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag bewilligt, trägt das Jugendamt die vollen Kosten der Schulbegleitung.

Deine Familie zahlt nichts dazu.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu notwendigen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung im Hilfeplanverfahren
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) bringen die Familie oder die behandelnden Fachstellen ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern weil sie zu vage formuliert sind.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Stütze im Schulalltag braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist keine bloße Betreuung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Stütze nicht ausreichend am Schulunterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und wird der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die vollen Kosten der Schulbegleitung.

Deine Familie zahlt nichts dazu.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung wird auf dein Kind zugeschnitten und kann zum Beispiel umfassen:

  • Stütze bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Austausch
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Das Ziel bleibt immer gleich: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – statt nur anwesend zu sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Antragstellung
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und darüber hinaus

Die notwendigen fachlichen Nachweise erstellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf Anhieb klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt — wir begleiten dich auf diesem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, wie es für dich am besten passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern euren Alltag, die Situation und echte Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung der Antragstellung, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit sich unterscheidet

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt ein tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungslogiken mit.

  • Wir kennen die entscheidenden Punkte aus der Praxis
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzulegen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, begleitet und stützt.

Der Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft unerwartet auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür bereitsteht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund einzuspringen, wenn es darauf ankommt

Das macht im Alltag den Unterschied.

Nicht, weil einfach jemand „anwesend ist". Sondern weil jederzeit fachliche Stütze verfügbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bringen wir gezielt Erfahrung zusammen aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt, nicht nur organisiert wird.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles gleichzeitig verworren. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir wirklich, wie es richtig läuft.

Viele Familien verlieren hier Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht klar erklärt wird.

Diese Situationen kennen wir sehr genau.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Wirrwarr, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich macht.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man denkt.

Dein Kind wird größer. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Situationen.

Und oft kommt mehr hinzu, als am Anfang absehbar war: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, später vielleicht auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen kurzen Moment.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich die Bedürfnisse ändern
  • Wir sehen den Zusammenhang – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht immer wieder neu anfangen, nicht immer wieder neu suchen, nicht immer wieder alles erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht nur ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich stützen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man fühlt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es nicht allein um Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu stehen.

Bei Wolkenfreie Zeit triffst du auf Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt endlosem Hin und Her

Damit du nicht im Ungewissen bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft entscheidet sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein bloßes Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung eigentlich und wann kommt sie zum Einsatz?

Stell dir den Moment vor, wenn die Klingel läutet und dein Kind mit dem Schulranzen im Klassenraum ankommt. Genau in solchen Situationen setzt die Schulbegleitung an, dort, wo der Alltag ohne Hilfe zu viel wird.

Sie ist da, wenn der Weg durchs Schulgebäude verwirrend erscheint, wenn das Miteinander mit anderen Kindern schwerfällt oder wenn zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einprasseln. Sie hilft, Aufgaben zu ordnen. Sie hilft, das Erlebte zu verarbeiten.

Eines vorweg: Unterricht geben gehört nicht zu ihren Aufgaben. Sie schafft aber den Rahmen, in dem dein Kind überhaupt sicher am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den möglichen Aufgaben zählen unter anderem:

  • Unterstützung bei Tagesstruktur und Aufgabenorganisation,
  • Begleitung in den Pausen und bei sozialen Kontakten,
  • Hilfe beim Umgang mit Reizen und Stress,
  • Unterstützung in der Verständigung mit Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Aufgaben, wenn nötig (zum Beispiel Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Begleitung in Krisenmomenten bei Überforderung oder Eskalation.

Welche davon tatsächlich greifen, entscheidet der Hilfeplan, zugeschnitten auf das, was dein Kind in Hanau braucht.

Bekommt mein Kind wirklich eine Schulbegleitung bewilligt?

Ein Kind, das morgens vor der Klassentür stehen bleibt und nicht hineingehen kann, zeigt oft mehr als nur Nervosität. Sobald eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung den Schulalltag erschwert, besteht ein Anspruch. Häufig betrifft das Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Nicht die Diagnose selbst zählt, sondern das Ausmaß der Einschränkung im Alltag. Wie die Unterstützung aussieht, klärt das Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Hanau, dem Jugendamt Main-Kinzig-Kreis oder der zuständigen Eingliederungshilfe.

Gut zu wissen: Anträge scheitern selten am fehlenden Bedarf, sondern meist daran, dass er nicht überzeugend beschrieben wurde. Eine Absage bedeutet also nicht das Ende.

Rechtlich gibt es zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe.

Das Familieneinkommen spielt dabei keine Rolle.

Seid ihr in Hanau unsicher, wie sich der Bedarf eures Kindes am überzeugendsten darstellen lässt? Wir unterstützen euch dabei.

Müssen wir als Eltern für die Schulbegleitung bezahlen?

Familien in Hanau tragen für die Schulbegleitung normalerweise keinen Cent. Sobald der Bedarf feststeht, übernehmen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die Kosten vollständig.

Ob dabei das Jugendamt der Stadt Hanau, das Jugendamt Main-Kinzig-Kreis (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX) zuständig ist, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Manchmal dauert die Klärung zwischen den Behörden etwas länger.

Wichtig: Das darf euch nicht zum Nachteil werden. Der Antrag läuft währenddessen weiter, auch wenn die Zuständigkeit noch offen ist.

⚠️ Zuzahlungen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Solltet ihr etwas anderes hören, stimmt das nicht. Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung: Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll die Zuständigkeit für schulische Eingliederungshilfe künftig vollständig beim Jugendamt liegen, unabhängig von der Art der Behinderung. Diese Reform wird derzeit noch politisch verhandelt. Wir beobachten die Entwicklung und halten Familien in Hanau auf dem Laufenden, sobald sich etwas Konkretes ändert.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Unterstützung für Familien kostenfrei.

Bei welchen Diagnosen hat ein Antrag gute Chancen?

Nicht der Name der Diagnose entscheidet, sondern wie sehr sie den Schulalltag erschwert. Genau das prüfen die zuständigen Stellen nach § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX.

Häufig bewilligt wird Schulbegleitung unter anderem bei:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen,
  • selektivem Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperlichen Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Manche dieser Kinder wirken auf den ersten Blick unauffällig, geraten im Alltag aber immer wieder an ihre Grenzen. Gerade sie werden oft übersehen, weil der Unterstützungsbedarf zu vage beschrieben bleibt.

Fehlt eine gesicherte Diagnose, heißt das nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht. In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erreichen.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei wichtig?

Den Antrag stellt ihr je nach Art der Beeinträchtigung beim Jugendamt der Stadt Hanau, beim Jugendamt Main-Kinzig-Kreis (§ 35a SGB VIII) oder bei der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX).

Dazu braucht es ärztliche oder fachliche Einschätzungen. Danach folgt meist ein Hilfeplangespräch, in dem der konkrete Unterstützungsbedarf deines Kindes besprochen wird.

Entscheidend ist dabei nicht die Menge der Unterlagen, sondern wie greifbar und nachvollziehbar der Alltag deines Kindes geschildert wird.

Ein ärztliches Attest reicht dafür oft nicht aus. Wichtiger ist eine lebendige Beschreibung:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Hilfe nicht?
  • Wo genau kommt der Schulalltag ohne Unterstützung ins Stocken?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil das Verfahren unübersichtlich bleibt oder niemand sie begleitet.

Wir begleiten Familien aus Hanau durch den gesamten Prozess: von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch zur Seite, denn eine Absage ist nicht das letzte Wort.

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?

Nach Eingang des Antrags muss die zuständige Stelle innerhalb einer angemessenen Zeit entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten eingeholt, zieht sich das entsprechend länger hin.

Bei dringendem Bedarf, etwa akuter Schulvermeidung oder einer Krise, lässt sich eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen: Verzögerungen entstehen meist, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf zu knapp beschrieben wurde. Eine gründliche Vorbereitung spart am Ende Zeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Datum ist für den weiteren Verlauf wichtig.

Können wir selbst entscheiden, welcher Träger uns begleitet?

Ja. Familien besitzen ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt: Ihr habt ein Mitspracherecht bei der Wahl des Trägers, der die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt darf euch nicht einfach irgendeinen Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer von selbst, dabei entscheidet es oft über Qualität und Kontinuität der Begleitung.

Unser Tipp: Nennt den gewünschten Träger schon namentlich im Antrag. Das stärkt eure Position erheblich.

Wolkenfreie Zeit ist in mehreren Bundesländern als Träger aktiv und damit auch für Familien in Hanau eine mögliche Anlaufstelle.

Gibt es Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei inklusivem Unterricht?

Ja. Ob Regelschule, Förderschule, Ganztagsbetrieb oder inklusive Beschulung, Schulbegleitung kann in all diesen Rahmen bewilligt werden, sofern ein entsprechender Bedarf besteht.

Die Schulform spielt dabei keine Rolle. Entscheidend bleibt allein, was dein Kind individuell braucht.

Der Anspruch stützt sich auf den Behinderungsbegriff und das Recht auf Teilhabe (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig: Manche Ämter lehnen Schulbegleitung an Förderschulen ab mit dem Argument, der Förderbedarf sei durch die Schule bereits abgedeckt. Das hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand, bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine Bewilligung, bevor sie neu beantragt werden muss?

In der Regel gilt die Bewilligung für ein Schuljahr, danach wird sie neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig: Automatisch verlängert sich nichts. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, am besten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der bestehenden Bewilligung, damit die Versorgung eures Kindes nicht unterbrochen wird.

Auch nach dem 18. Geburtstag lassen sich laufende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortführen.

Worin unterscheiden sich pädagogische und pflegerische Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung setzt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Struktur im Schulalltag an, meist bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis brauchen viele Kinder beides zugleich. Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter ein Dach, auch für Familien in Hanau.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was ist mit Pooling bei der Schulbegleitung gemeint?

Stell dir ein festes Team vor, das mehrere Kinder derselben Schule begleitet, statt dass jedes Kind komplett allein betreut wird. Genau das beschreibt Pooling.

Dieses Modell rückt zunehmend in den Fokus: Die geplante SGB VIII-Reform will Pooling als Organisationsform ausdrücklich stärken.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Ja. Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das erfordert. Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Machbarkeit. Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen weiterhin, auch die geplante Reform ändert daran rechtlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich?

Es gelingt dann, wenn ein eingespieltes, festes Team im Einsatz ist, klare Abläufe existieren und im Hintergrund fachliche Steuerung stattfindet. So entsteht eine Begleitung, die verlässlich und zugleich flexibel bleibt, für Kinder, Eltern und Schulen in Hanau.

Fehlt die Steuerung, entsteht Unruhe. Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren. Fehlt Erfahrung, wird Unterstützung zum Glücksspiel. Der Unterschied liegt nicht im Modell, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf klar gesteuertes Pooling mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag. Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel fachliche Erfahrung steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling trägt nur dann, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und lenkt.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit fußt auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege. So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Hanau wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ermöglicht schnelles, flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt. Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Verliert mein Kind durch Pooling den Anspruch auf individuelle Unterstützung?

Nein, und das ist der entscheidende Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch im Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling ist nur eine Organisationsform, kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt Einzelbetreuung weiterhin möglich. Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig: Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa Autismus, kommen oft schlecht mit wechselnden Bezugspersonen zurecht. Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern im Main-Kinzig-Kreis werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf: Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen. Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das offen anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

Alle 65 Orte anzeigen
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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

Alle 58 Orte anzeigen
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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

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Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Hanau – Ihr Anbieter vor Ort

Hanau gehört zum Main-Kinzig-Kreis in Hessen. Wolkenfreie Zeit ist im Main-Kinzig-Kreis aktiv und begleitet Familien in Hanau mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Hanau – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Hanau kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Stell dir vor, wie die Begleitperson morgens am Schultor in Hanau auf dein Kind wartet, mit ihm ins Klassenzimmer geht und über den Tag hinweg als feste Ansprechperson bleibt. Je nach Bedarf findet die Unterstützung direkt in der Schule, in der Kita oder auch zu Hause statt. Die Abstimmung mit euch als Familie läuft dabei fortlaufend, damit die Begleitung wirklich zum Alltag eures Kindes passt.

Der erste Schritt beginnt mit einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch, in dem wir gemeinsam auf die Situation eures Kindes schauen. Familien aus Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis müssen sich dabei nicht allein durch Formulare und Zuständigkeiten kämpfen. Wir übernehmen die Antragstellung und kümmern uns um die Organisation, damit ihr euch auf euer Kind konzentrieren könnt.

Zuständigkeit & Kostenträger in Hanau

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Hanau entscheidet das Jugendamt der Stadt Hanau bzw. Jugendamt Main-Kinzig-Kreis (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Main-Kinzig-Kreis (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Main-Kinzig-Kreis – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Hessen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Hessen aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Hanau

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Hanau?

In Hanau ist das Jugendamt der Stadt Hanau bzw. Jugendamt Main-Kinzig-Kreis bzw. die Eingliederungshilfe im Main-Kinzig-Kreis zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Hanau etwas?

Nein. Für Familien in Hanau ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.