Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in OffenburgViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind sollte nicht bloß irgendwie über den Tag kommen.

Andere greifen erst ein, wenn nichts mehr geht.

Wir kümmern uns darum, dass es überhaupt nicht so weit kommt.

Finde jetzt heraus, was dein Kind tatsächlich braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So sieht Schulbegleitung im Alltag tatsächlich aus
wenn sie greift.

Viele Kinder erscheinen im Schulalltag unauffällig.
Doch innerlich ringen sie täglich mit sich selbst.

So kann sich der Schultag anfühlen, wenn die passende Unterstützung fehlt

Am Morgen ist es noch still.
Dein Kind zieht sich an, etwas gemächlicher vielleicht als andere Kinder.
Du spürst:

Es braucht Anstrengung.
Aber es funktioniert.

Dann kommt die Schule.

Der Unterricht startet – und dein Kind hängt schon nach kurzer Zeit ab. Die anderen machen weiter. Dein Kind beobachtet, will mithalten, versteht vieles nicht – und bleibt still.

Auch die Pause bringt keine Entlastung. Viele Kinder auf engem Raum. Viele Eindrücke. Kaum Struktur.

Vielleicht bleibt dein Kind am Rand stehen. Vielleicht gerät es in Streit.
Vielleicht zieht es sich ganz zurück.

Niemand handelt böswillig. Aber niemand erkennt so richtig, was dein Kind in diesem Moment bräuchte.

Und so schleppt sich der Tag weiter. Kleine Belastungen häufen sich. Die Spannung wächst. Bis irgendwann der Punkt kommt, an dem es umschlägt.

Ein Wutausbruch. Ein Rückzug. Oder einfach das Gefühl:
„Ich schaffe das hier nicht."

Am Nachmittag sitzt dein Kind wieder daheim. Ausgelaugt. Enttäuscht.
Oder einfach schweigsam.

Und dir wird klar: So darf es nicht bleiben.

Hier setzt gute Schulbegleitung an

Nicht erst dann, wenn die Lage eskaliert. Sondern deutlich früher.

Genau dort, wo dein Kind Halt braucht, bevor es nach außen sichtbar wird.

Damit aus „irgendwie über den Tag kommen“ echte Teilhabe entsteht.
01

Unterricht, der nicht mehr überfordert

Viele Kinder sitzen zwar im Unterricht – verlieren aber innerlich schon nach kurzer Zeit den Faden.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil Tempo, Aufbau oder Anforderungen nicht zueinander passen.

Wir richten Lernabläufe so aus, dass dein Kind folgen kann, Schritt für Schritt.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größere Herausforderung liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viele Eindrücke. Wenig Halt.
Schnell entstehen Überforderung, Rückzug oder Reibereien.

Wir begleiten soziale Situationen unmittelbar, greifen ein, noch bevor sie eskalieren und geben deinem Kind Sicherheit im Umgang mit anderen.

03

Übergänge, die nicht jedes Mal von Null starten

Für viele Kinder sind gerade diese Augenblicke entscheidend:
Der Raum wechselt.
Die Lehrkraft wechselt.

Eine neue Lage entsteht.

Was für andere kaum Aufmerksamkeit braucht, bedeutet für dein Kind oft Anspannung und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Lage kippt

Viele Kinder halten sich lange aufrecht.
Bis es plötzlich nicht mehr weitergeht.

Dann wird es laut.
Oder stumm.
Oder ganz verschlossen.

Wir bemerken diese Momente frühzeitig, beruhigen gezielt und mit Ruhe und sorgen dafür, dass Situationen nicht kippen.

05

Ein Alltag, der tatsächlich trägt

Schule ist mehr als nur Unterrichtsstoff.

Organisation, Materialien, Orientierung, Tagesabläufe – oft genau dort hakt es.

Wir helfen dort, wo dein Kind Unterstützung braucht.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich hilft

Viele Probleme entstehen nicht beim Kind selbst, sondern zwischen den Beteiligten

Missverständliche Absprachen. Unterschiedliche Vorstellungen. Fehlende Rückkopplung.

Wir sorgen für klare, verlässliche Kommunikation zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl jemand anwesend ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung vielfach ohne durchdachtes System aufgebaut wird.

  • Es wird zügig besetzt, statt wirklich sorgfältig ausgewählt
  • Fachliche Steuerung bleibt aus oder ist zu oberflächlich
  • Die Qualifizierung ist uneinheitlich, feste Standards fehlen
  • Schulbegleitung wird mit „Anwesenheit" gleichgesetzt, nicht mit gezielter Hilfe
  • Verantwortung wird aufgeteilt, statt bewusst geführt

Viele Kinder gelten formal als versorgt.

Doch im Alltag stehen sie weiterhin allein.

Genau an dieser Stelle trennt sich bloße Organisation von einem echten System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Passung geht vor schneller Besetzung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Unsicherheit, Widerstand oder Stillstand.
Unsere Arbeitsweise:
Wir wählen Schulbegleitung gezielt nach Kind, Situation und schulischem Umfeld aus –
nicht nach Lücke im Plan.

Ein Fachsystem statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele arbeiten für sich allein, ohne Rückhalt, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht immer ein fachliches System im Hintergrund.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Standards, hausinterne Schulungen und fortlaufende Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt reiner Anwesenheit

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne Zielrichtung bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir arbeiten im Alltag mit klar definierten Zielen.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern tatsächlich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag tatsächlich wirkt

Viele organisieren Schulbegleitung lediglich.
Wir tragen die Verantwortung dafür, dass sie im Alltag auch trägt.

Bei uns steht niemand allein auf verlorenem Posten.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten fachlichen Systems – mit strukturierter Auswahl, fortlaufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine Theorie. Kein bloßes Versprechen.
Sondern ein System, das im Alltag tatsächlich funktioniert.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du hast Mitsprache
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht bloß zu Beginn
  • ✓ Enger Austausch mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung passend zu Kind, Situation und SchulumfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Fortlaufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Wenn dein Kind im Schulalltag wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten der Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulalltag teilnehmen könnte.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag genehmigt, trägt das Jugendamt die Kosten vollständig.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung während des Hilfeplanverfahrens
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formalen Nachweise (z. B. ärztliche Berichte oder Gutachten) reichen die Familie beziehungsweise die behandelnden Fachstellen ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am eigentlichen Bedarf, sondern daran, dass sie nicht sauber formuliert sind.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Wenn dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag braucht, läuft die Schulbegleitung meist über das Sozialamt.

Ziel ist nicht bloße Betreuung, sondern eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, abgestimmt auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt trägt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Schulunterricht teilnehmen könnte.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und wird der Antrag bewilligt, trägt das Sozialamt die Kosten vollständig.

Für deine Familie fallen keine Kosten an.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung richtet sich individuell nach deinem Kind und kann zum Beispiel umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Austausch
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Ziel ist immer: Dein Kind nimmt aktiv am Schulalltag teil – nicht nur anwesend sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags
  • Orientierung zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und auch danach

Die erforderlichen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf klar strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Gerade beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf den ersten Blick klar.
Viele Verfahren geraten ins Stocken nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen unklarer Zuständigkeiten oder unvollständiger Anträge.

Genau hier bringen wir Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt – wir begleiten dich auf diesem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, wie es für dich am besten passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, konkrete Situation und tatsächliche Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung des Antrags, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung im Hintergrund.

Warum Wolkenfreie Zeit einen anderen Weg geht

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheit im Ablauf.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt fundiertes Verständnis für Strukturen, Verfahren und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis tatsächlich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar darzulegen

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich geführt, mit starkem Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit ist Schulbegleitung keine Aufgabe für Einzelne.

Jede Begleitung ist eingebunden in ein Team, das im Hintergrund mitdenkt, begleitet und unterstützt.

Der Schulalltag ist in Bewegung. Situationen verändern sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen entstehen oft unvermittelt.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, das genau dafür bereitsteht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund unterstützen, wenn es darauf ankommt

Das macht im Alltag den entscheidenden Unterschied.

Nicht, weil jemand einfach „anwesend ist". Sondern weil jederzeit fachliche Unterstützung bereitsteht.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag tatsächlich trägt, nicht nur auf dem Papier organisiert ist.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicherer Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt alles zugleich verworren. Wechselnde Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir wirklich, wie es richtig abläuft.

Viele Familien verlieren dabei Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht verständlich erklärt wird.

Wir kennen genau diese Situationen aus der Praxis.

  • Wir wissen, wie Schulen arbeiten
  • Wir kennen die Abläufe in Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen wirklich ankommt

So entsteht kein Wirrwarr, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern daran, dass ihnen niemand den Ablauf verständlich erklärt.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDie Konstante im Leben deiner Familie

Im Leben verändert sich oft mehr, als man zu Beginn ahnt.

Dein Kind wird größer. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Situationen.

Und oft kommt mehr hinzu, als man am Anfang vermutet: medizinische Themen, Unterstützung im Alltag, später vielleicht auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen einzelnen Abschnitt.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich Bedürfnisse verändern
  • Wir sehen die Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht jedes Mal von vorn beginnen, nicht jedes Mal neu suchen, nicht jedes Mal alles wieder erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht bloß ein Anbieter. Sondern eine Konstante, auf die du dich verlassen kannst, auch hier in Offenburg.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, geht es um mehr als reine Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Unsicherheit. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu stehen.

Bei Wolkenfreie Zeit begegnest du Menschen, die genau diese Situationen kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Schulungen – sondern aus echter Erfahrung.

  • Wir hören zu, bevor wir handeln
  • Wir nehmen ernst, was dir wichtig ist
  • Wir denken nicht in Fällen, sondern in Familien

Damit du dich nicht erklären musst – sondern verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich zählt

Wenn du Hilfe suchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich einfach weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du genau das.

  • Direkter Kontakt zu Menschen, die sich auskennen
  • Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt langem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft zeigt sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich verstanden fühlst.

Genau daran scheitert es bei vielen, bei uns beginnt genau dort der Weg.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein bloßes Versprechen.
Du siehst, wer wirklich dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns begleitet und schon kurze Zeit später hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert, weil es oft nicht richtig verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und ohne Verpflichtung, für Familien in Offenburg und im Ortenaukreis. 
Du bekommst in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung eigentlich konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Genau dort, wo der Schulalltag ohne Unterstützung an seine Grenzen stößt, setzt eine Schulbegleitung an und steht deinem Kind zur Seite.

Das kann der morgendliche Start in den Schultag sein, die Orientierung in einem großen Gebäude, das Miteinander mit anderen Kindern in der Klasse oder auch Situationen, in denen einfach zu viele Eindrücke gleichzeitig auf dein Kind einwirken. Genau an diesen Stellen wird die Begleitung wirksam.

Sie unterstützt dabei, Aufgaben zu ordnen, Reize zu verarbeiten und sich im schulischen Umfeld sicherer zu bewegen.

Ein wichtiger Punkt vorweg:
Lehrinhalte vermittelt die Schulbegleitung nicht. Sie schafft aber überhaupt erst den Rahmen, in dem dein Kind mit der nötigen Unterstützung am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den denkbaren Aufgabenfeldern zählen unter anderem:

  • Unterstützung bei Struktur im Tagesablauf und bei der Organisation von Aufgaben,
  • Begleitung während der Pausen und im sozialen Miteinander,
  • Hilfestellung im Umgang mit Reizüberflutung und Stress,
  • Vermittlung zwischen deinem Kind, Mitschülern und Lehrkräften,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich, etwa Medikamentengabe, Lagerung oder Sondenkost,
  • Unterstützung in Krisensituationen bei Überforderung oder Eskalation.

Welche dieser Leistungen tatsächlich greifen, wird individuell im Hilfeplan festgehalten und richtet sich danach, was dein Kind in Offenburg wirklich braucht.

Stehen die Chancen gut, dass der Antrag für mein Kind bewilligt wird?

Sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung benötigt, besteht grundsätzlich ein Anspruch. Häufig betroffen sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Ausschlaggebend ist dabei nicht die Diagnose an sich, sondern das Ausmaß der Einschränkung im Alltag deines Kindes. Wie die Unterstützung konkret aussehen soll, wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Offenburg beziehungsweise dem Jugendamt im Ortenaukreis oder der zuständigen Eingliederungshilfe besprochen.

- Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf vorhanden wäre, sondern daran, dass dieser im Antrag nicht deutlich genug dargestellt wurde. Eine Absage bedeutet also nicht automatisch das Ende des Anspruchs.

Rechtlich unterscheidet man zwei Wege:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): greift bei einer seelischen Behinderung oder wenn diese droht, etwa bei Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): gilt bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hierfür ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Falls ihr in Offenburg unsicher seid, wie sich der Unterstützungsbedarf eures Kindes überzeugend darstellen lässt, unterstützen wir euch dabei gerne.

Müssen wir als Eltern für die Schulbegleitung finanziell aufkommen?

Familien in Offenburg müssen für die Schulbegleitung in der Regel keinerlei Kosten tragen. Sobald der Bedarf festgestellt wurde, übernehmen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die anfallenden Kosten vollständig.

Welche Stelle konkret zuständig ist, das Jugendamt der Stadt Offenburg beziehungsweise das Jugendamt im Ortenaukreis nach § 35a SGB VIII oder die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Gelegentlich kommt es vor, dass zwischen den Behörden zunächst unklar bleibt, wer zuständig ist.

Wichtig dabei:
Das darf sich nicht zulasten eurer Familie auswirken. Euer Antrag wird währenddessen weiterbearbeitet, auch wenn die Zuständigkeit zwischen den Ämtern noch geklärt werden muss.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Solltet ihr davon etwas anderes hören, entspricht das nicht der geltenden Rechtslage. Gegen eine Ablehnung oder eine zu knapp bemessene Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten Reform des SGB VIII, der sogenannten Inklusionslösung, soll die Zuständigkeit für schulische Eingliederungshilfe künftig einheitlich beim Jugendamt liegen, unabhängig von der Art der Behinderung. Diese Reform befindet sich derzeit noch in der politischen Abstimmung.

Wir beobachten diese Entwicklung fortlaufend und informieren Familien in Offenburg, sobald konkrete Änderungen feststehen.

Solange ein Bedarf besteht, bleibt die Unterstützung für Familien in aller Regel kostenfrei.

Bei welchen Beeinträchtigungen wird eine Schulbegleitung erfahrungsgemäß bewilligt?

Nicht die Diagnose an sich ist entscheidend, sondern wie stark sich diese auf die Teilhabe deines Kindes am Schulalltag auswirkt. Genau das prüfen die zuständigen Stellen anhand von § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX.

Zu den Beeinträchtigungen, bei denen eine Bewilligung häufig erfolgt, gehören unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung, etwa frühkindlicher Autismus, Asperger-Syndrom oder atypischer Autismus,
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele betroffene Kinder wirken nach außen recht unauffällig, stoßen im Alltag aber immer wieder an ihre persönlichen Grenzen.

Gerade diese Kinder geraten leicht aus dem Blick, weil ihr Unterstützungsbedarf im Antrag oft nicht ausreichend beschrieben wird.

Fehlt eine gesicherte Diagnose, heißt das nicht zwangsläufig, dass kein Anspruch besteht. In dringenden Fällen lässt sich auch ohne abgeschlossene Diagnostik eine vorläufige Bewilligung erwirken.

Wie läuft die Antragstellung praktisch ab und was ist dabei entscheidend?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das zuständige Jugendamt der Stadt Offenburg beziehungsweise das Jugendamt im Ortenaukreis nach § 35a SGB VIII oder an die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX.

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen erforderlich.

Im Anschluss folgt üblicherweise ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Unterstützung dein Kind konkret benötigt.

Entscheidend dabei:
Nicht die Menge der eingereichten Unterlagen zählt, sondern wie nachvollziehbar und konkret der alltägliche Bedarf deines Kindes geschildert wird.

Ein ärztliches Attest allein reicht dafür meist nicht aus. Wichtiger ist eine anschauliche Beschreibung des Alltags:

  • Woran scheitert dein Kind ohne Unterstützung?
  • In welchen Situationen läuft der Schulalltag ohne Hilfe nicht rund?

Viele Familien verlieren dabei wertvolle Zeit, weil die Abläufe unübersichtlich bleiben oder niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir begleiten Familien aus Offenburg durch den gesamten Prozess: von der Antragstellung über die Vorbereitung der nötigen Stellungnahmen bis hin zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir auf Wunsch an eurer Seite, denn eine Ablehnung ist noch lange nicht das Ende des Weges.

Wie lange dauert es in der Regel bis zur Entscheidung über den Antrag?

Nach Eingang des Antrags ist das zuständige Amt verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten erforderlich, verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend.

Besteht dringender Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder in einer Krisensituation, lässt sich eine vorläufige Bewilligung meist deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Verzögerungen im Verfahren entstehen häufig dadurch, dass Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug dargestellt wurde. Eine sorgfältige Vorbereitung spart also unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Stellt den Antrag schriftlich und lasst euch den Eingang schriftlich bestätigen. Das Eingangsdatum spielt für den weiteren Verlauf eine wichtige Rolle.

Können wir als Familie mitbestimmen, welcher Träger die Begleitung übernimmt?

Ja, das könnt ihr.
Familien besitzen ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet konkret: Ihr entscheidet mit, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt darf euch nicht einfach einen beliebigen Träger zuweisen.

In der Praxis wird dieses Recht von den Behörden nicht immer von sich aus angesprochen, dabei kann es für die Qualität und Kontinuität der Begleitung eine große Rolle spielen.

Unser Tipp:
Benennt den gewünschten Träger bereits im Antrag namentlich. Das stärkt eure Position deutlich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und damit auch für Familien in Offenburg eine mögliche Anlaufstelle.

Gilt der Anspruch auf Schulbegleitung auch für Förderschulen, Ganztag oder inklusive Beschulung?

Ja, das ist der Fall.
Schulbegleitung kann sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen bewilligt werden, ebenso im Ganztagsbetrieb und bei inklusiver Beschulung, vorausgesetzt, ein entsprechender Bedarf lässt sich nachweisen.

Maßgeblich ist dabei nicht die Schulform, sondern der individuelle Unterstützungsbedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab, geregelt in § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX, unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen Anträge für Förderschulen mit dem Hinweis ab, der Förderbedarf werde bereits schulseitig abgedeckt. Diese Argumentation hält einer rechtlichen Prüfung meist nicht stand, bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine bewilligte Schulbegleitung, bevor sie neu beantragt werden muss?

Üblicherweise wird die Schulbegleitung für ein Schuljahr bewilligt und danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des bestehenden Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht automatisch. Stellt den Folgeantrag rechtzeitig, am besten sechs bis acht Wochen vor Ablauf der laufenden Bewilligung, damit die Unterstützung eures Kindes nahtlos weiterläuft.

Auch nach dem 18. Geburtstag lassen sich bestehende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortführen.

Worin unterscheiden sich pädagogische und pflegerische Schulbegleitung?

Bei der pädagogischen Schulbegleitung stehen Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionale Regulation und Struktur im Schulalltag im Mittelpunkt, typischerweise im Rahmen von § 35a SGB VIII bei seelischer Behinderung.

Die pflegerische Schulbegleitung übernimmt dagegen medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beiden Bereichen. Wolkenfreie Zeit deckt beide Felder ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen, auch für Familien in Offenburg.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling im Bereich der Schulbegleitung?

Beim Pooling betreut ein festes Team mehrere Kinder gemeinsam innerhalb derselben Schule, anstatt dass jedes Kind eine vollständig eigenständige Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Gewicht: Mit der geplanten Reform des SGB VIII soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gestärkt werden.

Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien wirft es allerdings berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung trotzdem bestehen?

Pooling tritt nicht an die Stelle einer Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes dies erfordert. Maßgeblich bleibt der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Umsetzbarkeit. Wer Anspruch auf Einzelbegleitung hat, behält diesen weiterhin, auch die geplante Reform ändert daran gesetzlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Gut gelingt Pooling dann, wenn ein eingespieltes, festes Team zum Einsatz kommt, klare Abläufe bestehen und eine fachliche Steuerung im Hintergrund stattfindet. So entsteht eine Begleitung, die sowohl verlässlich als auch flexibel ist, für Kinder, Eltern und Schulen in Offenburg.

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe. Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren. Fehlt Erfahrung, wird die Unterstützung zum Zufallsprinzip. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in seiner Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag. Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel fachliche Erfahrung steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Verlässlich funktioniert Pooling nur dann, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit beruht auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht von einer einzelnen Person abhängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege. So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einordnen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Offenburg tatsächlich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt. Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Geht durch Pooling der individuelle Anspruch meines Kindes verloren?

Nein, und genau das ist der entscheidende Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch beim Poolmodell vollständig bestehen.

Pooling stellt lediglich eine Organisationsform dar, keinen Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Besteht entsprechender Bedarf, bleibt eine Einzelbetreuung weiterhin möglich. Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa im Autismus-Spektrum, kommen häufig mit wechselnden Bezugspersonen schlecht zurecht. Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung erhalten.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Offenburg werden verlässlicher entlastet, weil sich das Team flexibel gegenseitig unterstützen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen. Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, das klar anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

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AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 140 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 37 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 70 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Offenburg – Ihr Anbieter vor Ort

Offenburg gehört zum Ortenaukreis in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit ist im Ortenaukreis aktiv und begleitet Familien in Offenburg mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Offenburg – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Offenburg kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

Im Alltag findet die Begleitung genau dort statt, wo dein Kind sie braucht, ob in der Schule, in der Kita oder ergänzend zu Hause, je nachdem, welche Leistung bewilligt wurde. Eine feste Bezugsperson begleitet dein Kind kontinuierlich, damit vertraute Abläufe entstehen und sich Sicherheit im Schulalltag in Offenburg aufbauen kann. Dabei stehen wir in engem Austausch mit dir als Elternteil, damit die Unterstützung stets zu dem passt, was dein Kind aktuell benötigt.

Für Familien aus Offenburg beginnt der Einstieg mit einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf den Bedarf deines Kindes schauen. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung sowie die weitere Organisation, damit du dich nicht allein durch Formulare und Zuständigkeiten arbeiten musst. So bleibt für dich mehr Raum, dich auf dein Kind zu konzentrieren, während wir den bürokratischen Weg mit dem Jugendamt oder der Eingliederungshilfe im Ortenaukreis begleiten.

Zuständigkeit & Kostenträger in Offenburg

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Offenburg entscheidet das Jugendamt der Stadt Offenburg bzw. Jugendamt Ortenaukreis (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Ortenaukreis (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Ortenaukreis – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Baden-Württemberg gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Von Offenburg aus sind wir im Ortenaukreis und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Offenburg

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Offenburg?

In Offenburg ist das Jugendamt der Stadt Offenburg bzw. Jugendamt Ortenaukreis bzw. die Eingliederungshilfe im Ortenaukreis zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Offenburg etwas?

Nein. Für Familien in Offenburg ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

Barrierefreiheit
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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.