Leistung — Schulbegleitung

Schulbegleitung in GeldernViele Kinder kommen irgendwie durch den Schulalltag.Und ganz ehrlich:
Reicht dir das wirklich für dein Kind?

Dein Kind verdient mehr, als nur irgendwie über die Runden zu kommen.

Meist merkt man erst etwas, wenn die Situation schon eskaliert ist.

Unser Ziel: Es erst gar nicht so weit kommen lassen.

Finde jetzt heraus, was dein Kind konkret braucht.

✔ Autismus · ADHS · FASD · Lernbesonderheiten ✓ Start oft innerhalb weniger Wochen Kostenfrei für Familien - Finanzierung über Jugendamt oder SozialamtKostenfrei – Amt finanziert

So läuft gelingende Schulbegleitung in Geldern im Alltag ab
dann, wenn sie tatsächlich greift.

Viele Kinder scheinen im Schulalltag unauffällig zu funktionieren.
Doch innerlich ringen sie täglich mit sich selbst.

So fühlt sich Schule an, wenn die passende Unterstützung fehlt

Am Morgen ist es noch friedlich.
Dein Kind zieht sich an, braucht dafür vielleicht etwas mehr Zeit als andere.
Du spürst schon:

Es braucht Kraft.
Aber es klappt noch.

Dann kommt die Schule.

Sobald der Unterricht startet, verliert dein Kind schon nach kurzer Zeit den Faden. Die Klasse macht weiter. Dein Kind beobachtet, will mitziehen, versteht nicht alles – und bleibt still.

Die Pause bringt keine Erholung. Viele Kinder. Viele Eindrücke. Wenig Halt.

Vielleicht bleibt dein Kind für sich. Vielleicht gerät es aneinander mit anderen.
Vielleicht verschwindet es innerlich ganz.

Es liegt an niemandem persönlich. Aber es fehlt jemand, der genau erkennt, was dein Kind in diesem Moment braucht.

So zieht sich der Schultag hin. Kleine Belastungen addieren sich. Die Spannung wächst. Bis irgendwann der Punkt erreicht ist.

Ein Wutausbruch. Ein Abtauchen. Oder schlicht der Gedanke:
„Das schaffe ich einfach nicht."

Nachmittags sitzt dein Kind dann zu Hause. Ausgelaugt. Enttäuscht von sich.
Oder einfach nur ruhig.

Und dir wird klar: So darf es nicht bleiben.

An diesem Punkt setzt echte Schulbegleitung an

Nicht erst, wenn alles außer Kontrolle gerät. Sondern deutlich davor.

Genau dort, wo dein Kind Unterstützung braucht, bevor es überhaupt auffällt.

Damit aus „sich irgendwie durchschlagen“ echte Teilhabe entsteht.
01

Unterricht, der nicht länger überfordert

Viele Kinder sitzen zwar im Klassenraum – hängen aber innerlich schon nach kurzer Zeit ab.

Nicht aus mangelndem Willen.
Sondern weil Geschwindigkeit, Struktur oder Anforderungen nicht zusammenpassen.

Wir gestalten das Lernen so, dass dein Kind mitkommt, Stück für Stück.

02

Pausen, die nicht eskalieren

Die größte Hürde liegt oft nicht im Unterricht – sondern in der Pause.

Viele Reize. Kaum Struktur.
Schnell kippt das in Überforderung, Rückzug oder Streit.

Wir sind in sozialen Situationen präsent, greifen ein, bevor es eskaliert und geben deinem Kind Halt im Miteinander mit anderen.

03

Übergänge ohne ständigen Neustart

Für viele Kinder machen genau diese Momente den Unterschied:
Der Raum wechselt.
Eine neue Lehrkraft.

Ungewohnte Situationen.

Was für andere Kinder nebensächlich ist, bedeutet für dein Kind häufig Druck und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir schaffen Orientierung, feste Abläufe und Verlässlichkeit.

04

Gefühle, die aufgefangen werden,
bevor die Situation kippt

Viele Kinder halten sich lange tapfer.
Bis gar nichts mehr geht.

Dann wird es laut.
Oder ganz leise.
Oder völlig verschlossen.

Wir erkennen solche Momente rechtzeitig, beruhigen gezielt und verhindern, dass die Lage eskaliert.

05

Ein Alltag, der tatsächlich klappt

Schule ist weit mehr als nur Unterricht.

Organisation, Materialien, der Überblick, feste Abläufe – genau daran hakt es oft.

Wir helfen genau dort, wo es für dein Kind nötig ist.

06

Abstimmung, die deinem Kind wirklich hilft

Viele Probleme entstehen nicht beim Kind selbst, sondern im Zusammenspiel der Beteiligten

Missverständliche Kommunikation. Unterschiedliche Vorstellungen. Fehlende Abstimmung.

Wir schaffen klare, regelmäßige Kommunikation zwischen Eltern, Schule und Fachstellen.

Warum Schulbegleitung oft ins Leere läuft, obwohl eine Person vor Ort ist

Die meisten Probleme entstehen nicht, weil sich einzelne Menschen nicht bemühen.

Sondern weil Schulbegleitung vielerorts ohne durchdachtes System aufgebaut wird.

  • Sie wird schnell besetzt, statt sorgfältig ausgesucht
  • Fachliche Begleitung fehlt oder bleibt oberflächlich
  • Die Qualifikation ist uneinheitlich, feste Standards existieren nicht
  • Schulbegleitung wird als bloße „Präsenz" verstanden, nicht als gezielte Hilfe
  • Verantwortung wird aufgeteilt, statt konsequent geführt

Auf dem Papier ist für viele Kinder gesorgt.

Im echten Alltag stehen sie trotzdem allein da.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen bloßer Organisation und einem echten System.

Und genau hier fällt die Entscheidung über das Ergebnis.

Passgenauigkeit statt schneller Lösung

Wenn Verfügbarkeit entscheidet, passt es oft nicht wirklich.

Die Folge: Verunsicherung, Abwehr oder Blockade.
Unsere Arbeitsweise:
Wir suchen die Schulbegleitung gezielt aus, abgestimmt auf Kind, Situation und schulisches Umfeld –
nicht nach Lücke im Plan.

Fachsystem statt Einzelkämpfer

Ohne klare Steuerung bleibt Schulbegleitung Zufall.

Viele Fachkräfte arbeiten isoliert, ohne Struktur, ohne Weiterentwicklung.
Unsere Arbeitsweise:
Bei uns steht hinter jeder Begleitung stets ein fachliches Team.
Erfahrene Pädagog:innen und medizinische Fachkräfte wirken aktiv mit.
Feste Standards, interne Fortbildungen und durchgehende Begleitung sichern die Qualität.

Wirkung statt reiner Anwesenheit

„Da sein“ reicht nicht.

Ohne klares Ziel bleibt alles beim Alten.
Unsere Arbeitsweise:
Wir setzen im Alltag auf klar formulierte Ziele.
Damit dein Kind nicht nur begleitet wird, sondern tatsächlich Fortschritte macht.

Schulbegleitung, die im Alltag wirklich spürbar wird

Viele kümmern sich um die Organisation von Schulbegleitung.
Wir stehen dafür ein, dass sie im Alltag tatsächlich funktioniert.

Bei uns steht niemand allein da.
Jede Schulbegleitung ist Teil eines durchdachten fachlichen Systems – mit strukturierter Auswahl, fortlaufender Begleitung und aktiver Steuerung im Hintergrund.

Das ist der Unterschied:
Keine Theorie. Keine leeren Worte.
Sondern ein System, das im Alltag tatsächlich trägt.

So arbeiten wir konkret:

  • ✓ Wunsch- und Wahlrecht: du hast Mitspracherecht
  • ✓ Aktive Begleitung im Hintergrund – nicht nur am Anfang
  • ✓ Enge Zusammenarbeit mit Schule, Eltern und allen Beteiligten
  • ✓ Klares Ziel: echte Teilhabe statt bloßem „Dabei sein“
  • Auswahl der Schulbegleitung abgestimmt auf Kind, Situation und schulisches UmfeldAuswahl passend zu Kind und Umfeld
  • Fortlaufende fachliche Steuerung durch erfahrene Pädagog:innen und medizinische FachkräfteFachliche Steuerung im Hintergrund
Jugendamt

Schulbegleitung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

Braucht dein Kind wegen einer seelischen Belastung oder Entwicklungsbesonderheit Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Jugendamt.

Typische Hintergründe sind zum Beispiel:

Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, Angststörungen sowie emotionale und soziale Entwicklungsbesonderheiten.

Wann übernimmt das Jugendamt Schulbegleitung?

Das Jugendamt trägt die Kosten für die Schulbegleitung, wenn eine seelische Behinderung besteht oder droht und dein Kind ohne Hilfe nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

- In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ist Schulbegleitung für Familien kostenlos?

Ja.
Wird der Antrag genehmigt, trägt das Jugendamt die vollständigen Kosten der Schulbegleitung.

Deine Familie zahlt dafür nichts.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der Lage und Klärung des möglichen Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung deines Antrags
  • Hinweise zu erforderlichen Unterlagen (z. B. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen)
  • Begleitung während des Hilfeplanverfahrens
  • Abstimmung mit Schule und beteiligten Stellen

Die formellen Nachweise (etwa ärztliche Berichte oder Gutachten) reicht die Familie beziehungsweise die behandelnden Fachstellen ein.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Viele Anträge scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern daran, dass sie nicht präzise genug formuliert sind.

Hier bringen wir gezielt Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelische Behinderung)
Sozialamt

Schulbegleitung über das Sozialamt (§ 99 SGB IX)

Braucht dein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag, läuft die Schulbegleitung in der Regel über das Sozialamt.

Ziel ist nicht reine Betreuung, sondern gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag, individuell auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf abgestimmt.

Wann übernimmt das Sozialamt die Schulbegleitung?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und dein Kind ohne Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 112 SGB IX.

Ist Schulbegleitung über das Sozialamt kostenlos?

Ja.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und wird der Antrag genehmigt, trägt das Sozialamt die vollständigen Kosten der Schulbegleitung.

Deine Familie zahlt dafür nichts.

Welche Unterstützung umfasst Schulbegleitung konkret?

Die Schulbegleitung richtet sich individuell nach deinem Kind und kann zum Beispiel Folgendes umfassen:

  • Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Unterricht
  • Hilfe bei Kommunikation und sozialem Miteinander
  • Begleitung bei Übergängen, Pausen und im Schulalltag
  • Unterstützung bei praktischen Abläufen (z. B. Organisation, Wege, Aufgaben)

Immer geht es darum: Dein Kind soll aktiv am Schulalltag teilnehmen – nicht nur anwesend sein.

So unterstützen wir dich im Prozess:
  • Einschätzung der individuellen Lage und Klärung des Bedarfs
  • Unterstützung bei der Vorbereitung deines Antrags
  • Hinweise zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
  • Abstimmung mit Schule und zuständigen Stellen
  • Begleitung bis zur Bewilligung und auch danach

Die erforderlichen fachlichen Nachweise stellen behandelnde Ärzt:innen oder Fachstellen aus.

Wir achten darauf, dass der gesamte Ablauf strukturiert und nachvollziehbar bleibt.

Wichtig zu wissen

Beim Sozialamt ist die Zuständigkeit oft nicht auf Anhieb klar.
Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen fehlendem Bedarf, sondern wegen ungeklärter Zuständigkeiten oder lückenhafter Anträge.

Hier bringen wir gezielt Struktur und Erfahrung ein.

Rechtsgrundlage: §§ 90, 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Schritt für Schritt begleiten wir dich auf diesem Weg.

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp, Mail oder Formular, ganz wie es für dich passt.

02

Wir klären den Bedarf

Nicht nur Diagnose.

Sondern Alltag, Situation und die tatsächlichen Herausforderungen.

03

Wir strukturieren den Antrag

Wir helfen dir bei der Vorbereitung deines Antrags, zeigen dir die passenden Schritte und geben Orientierung bei Unterlagen und Zuständigkeiten.

04

Wir finden die Passung

Nicht nach Verfügbarkeit.

Sondern danach, wer wirklich zu deinem Kind passt.

05

Wir bleiben dabei

Verlässliche Bezugsperson.

Klare Abstimmung.

Fachliche Steuerung, die im Hintergrund mitläuft.

Was Wolkenfreie Zeit in Geldern anders macht

01 Antrags­prozess

Klare Orientierung im Antrags- und Bewilligungsprozess

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an Unklarheiten im Verfahren.

Mitgründer Alexander Forch ist Volljurist und bringt tiefes Verständnis für Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege mit.

  • Wir wissen, worauf es in der Praxis wirklich ankommt
  • Wir bereiten Familien gezielt auf Gespräche und Anträge vor
  • Wir helfen dabei, den Bedarf klar und nachvollziehbar zu formulieren

So entstehen bessere Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung.

„Wir bieten keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne, sondern unterstützen im Rahmen unserer Erfahrung bei der Orientierung im Verfahren."

02 Fachliches Team

Fachlich begleitet, mit einem starken Team im Hintergrund

Bei Wolkenfreie Zeit steht Schulbegleitung nie allein da.

Jede Begleitung ist Teil eines Teams, das im Hintergrund mitdenkt, unterstützt und begleitet.

Schulalltag verändert sich ständig. Situationen wandeln sich, Anforderungen wechseln, Herausforderungen tauchen oft plötzlich auf.

Deshalb steht hinter jeder Schulbegleitung bei uns ein fachliches Team, genau dafür gedacht:

  • Situationen einschätzen
  • Orientierung geben
  • im Hintergrund einspringen, wenn es wirklich zählt

Genau das macht im Alltag den Unterschied.

Nicht, weil einfach jemand „anwesend ist". Sondern weil fachliche Unterstützung jederzeit abrufbar ist.

Im Team von Wolkenfreie Zeit bündeln wir gezielt Erfahrung aus: Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.

So entsteht Schulbegleitung, die im Alltag tatsächlich funktioniert, statt nur organisiert zu werden.

03 System­erfahrung

Erfahrung im System – sicher im Umgang mit Schulen, Ämtern und Kassen im Kreis Kleve

Schule, Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse, oft wirkt gleich alles kompliziert. Verschiedene Ansprechpartner, widersprüchliche Aussagen, und niemand erklärt dir den richtigen Weg.

Viele Familien verlieren dabei wertvolle Zeit, weil ihnen der Ablauf nicht klar gemacht wird.

Uns sind diese Situationen bestens vertraut.

  • Wir kennen die Arbeitsweise von Schulen
  • Wir kennen die Verfahren bei Ämtern und Krankenkassen
  • Wir wissen, worauf es in Gesprächen tatsächlich ankommt

So entsteht kein Chaos, sondern ein klarer Weg für dein Kind.

Viele scheitern nicht am Bedarf – sondern weil ihnen niemand den Ablauf verständlich macht.

04 Konstante

Wolkenfreie ZeitDer feste Halt im Leben deiner Familie

Im Leben ändert sich oft mehr, als man ursprünglich denkt.

Dein Kind entwickelt sich weiter. Aus der Kita wird Schule. Aus kleinen Hürden werden neue Situationen.

Und häufig kommt mehr hinzu, als man zu Beginn ahnt: medizinische Fragen, Alltagsunterstützung, mitunter später auch Pflege.

Wir begleiten Familien nicht nur für einen einzelnen Moment.

  • Wir sind da, wenn dein Kind noch klein ist
  • Wir bleiben an deiner Seite, wenn sich die Bedürfnisse wandeln
  • Wir sehen die Zusammenhänge – nicht nur einzelne Leistungen

So musst du nicht immer wieder bei null beginnen, nicht ständig neu suchen, nicht jedes Mal alles neu erklären. Sondern hast jemanden an deiner Seite, der deine Familie wirklich kennt.

Wolkenfreie Zeit ist nicht nur ein Anbieter. Sondern ein fester Halt, auf den du dich verlassen kannst.

05 Verständnis

Verständnis, das man spürt, nicht nur hört

Wenn es um dein Kind oder deine Familie geht, dreht sich alles nicht nur um Organisation.

Es geht um Sorgen. Um Zweifel. Und oft auch um das Gefühl, ganz allein zu sein.

Bei Wolkenfreie Zeit begegnest du Menschen, die genau diese Situationen aus eigener Erfahrung kennen.

Nicht nur aus Konzepten oder Fortbildungen – sondern aus echtem Erleben.

  • Wir hören zu, bevor wir aktiv werden
  • Wir nehmen ernst, was dir am Herzen liegt
  • Wir denken nicht in Akten, sondern in Familien

Damit du dich nicht rechtfertigen musst – sondern dich verstanden fühlst.

Den Unterschied merkst du nicht an den Worten. Sondern am Gefühl danach.

Viele suchen Unterstützung. Du suchst jemanden, der bleibt.

06 Rück­meldung

Schnelle Rückmeldung, wenn es wirklich darauf ankommt

Wenn du Hilfe brauchst, willst du nicht warten. Nicht tagelang. Nicht auf eine Antwort, die dich nur weiterschickt.

Du willst wissen:

  • Sieht uns jemand?
  • Versteht uns jemand?
  • Kümmert sich jemand?

Genau das bekommst du bei Wolkenfreie Zeit.

  • Direkter Draht zu Menschen, die sich auskennen
  • In der Regel Rückmeldung noch am selben Werktag
  • Klare Antworten statt endlosem Hin und Her

Damit du nicht im Unklaren bleibst – sondern sofort weißt, wie es weitergeht.

Oft zeigt sich schon beim ersten Kontakt, ob du dich wirklich ernst genommen fühlst.

Genau daran hapert es bei vielen, bei uns fängt es genau dort an.

Bei Wolkenfreie Zeit verlässt du dich nicht auf ein leeres Versprechen.
Du siehst genau, wer dahintersteht.

Hinter jeder Schulbegleitung steht ein echtes Team mit Erfahrung in Pädagogik, Pflege und Kinderheilkunde.

Lerne das Team dahinter kennen
500+
Fachkräfte im Einsatz
16
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
12+
Jahre Erfahrung
Schulbegleitung – Familie mit Kind, das endlich Unterstützung erhält
"Wir kamen einfach nicht weiter.
Wolkenfreie Zeit hat uns in Geldern begleitet und schon nach kurzer Zeit hatte unser Sohn endlich seine Schulbegleitung.“
Sarah T. - Mutter eines Kindes aus dem Autismus-Spektrum, Itzehoe

Dein Kind scheitert nicht, weil es nicht will.
Es scheitert daran, dass es oft nicht richtig verstanden wird.

Ruf uns an oder schreib uns auf WhatsApp. 
Wir erklären dir alles, Schritt für Schritt, verständlich und unverbindlich. 
In der Regel erhältst du noch am selben Werktag eine Rückmeldung.

Antworten auf die Fragen, die fast immer kommen.

Viele Familien stehen an genau dem Punkt, an dem du gerade bist.

Was macht eine Schulbegleitung konkret und wann kommt sie zum Einsatz?

Eine Schulbegleitung ist dort an der Seite deines Kindes, wo der Alltag in der Schule ohne Unterstützung nicht gelingt.

Das kann der Start in den Morgen sein, das Zurechtfinden im Schulgebäude, der Kontakt zu Mitschülern oder Situationen, in denen einfach zu viel auf einmal passiert. Genau an diesen Stellen setzt die Begleitung an.

Sie hilft deinem Kind dabei, Aufgaben zu ordnen, Eindrücke zu verarbeiten und sich im Schultag sicherer zu bewegen.

Ein wichtiger Punkt vorab:
Unterricht selbst gehört nicht zu ihren Aufgaben. Sie schafft aber die Grundlage dafür, dass dein Kind überhaupt gut begleitet am Unterricht teilnehmen kann.

Zu den typischen Aufgaben gehören zum Beispiel:

  • Unterstützung bei Struktur und Organisation des Tages,
  • Begleitung in Pausen und im sozialen Miteinander,
  • Hilfe im Umgang mit Reizüberflutung und Anspannung,
  • Unterstützung in der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern,
  • pflegerische Tätigkeiten, sofern erforderlich (etwa Medikamentengabe, Lagerung, Sondenkost),
  • Begleitung in schwierigen Momenten bei Überforderung oder Eskalation.

Welche dieser Punkte tatsächlich greifen, wird individuell im Hilfeplan festgelegt – abgestimmt darauf, was dein Kind in Geldern konkret braucht.

Bekommt mein Kind den Antrag auf Schulbegleitung tatsächlich bewilligt?

Ein Anspruch entsteht, sobald dein Kind aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung im Schulalltag Unterstützung benötigt. Häufig betroffen sind Kinder mit Autismus, ADHS, FASD oder emotional-sozialen Schwierigkeiten.

Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose an sich, sondern das Ausmaß der alltäglichen Einschränkung. Wie die Hilfe konkret aussieht, klärt sich im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Geldern bzw. dem Jugendamt Kleve oder der zuständigen Eingliederungshilfe im Kreis Kleve.

- Gut zu wissen:
Oft liegt eine Ablehnung nicht daran, dass kein Bedarf besteht, sondern daran, dass er unzureichend dargestellt wurde.
Eine Absage bedeutet also nicht automatisch das Ende des Anspruchs.

Rechtlich sind zwei Wege möglich:

  • § 35a SGB VIII (Jugendhilfe): bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen, Angststörungen oder Schulvermeidung. Zuständig ist das Jugendamt.
  • § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe): bei körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung. Hier trägt die Eingliederungshilfe die Verantwortung.

Das Familieneinkommen spielt für den Anspruch keine Rolle.

Seid ihr in Geldern unsicher, wie sich der Bedarf eures Kindes überzeugend darstellen lässt: Dabei unterstützen wir euch gerne.

Müssen wir als Familie für die Schulbegleitung finanziell aufkommen?

Für Familien in Geldern fällt Schulbegleitung in aller Regel vollständig kostenfrei aus. Sobald der Bedarf festgestellt ist, tragen Jugendamt oder Eingliederungshilfe die anfallenden Kosten.

Ob dabei das Jugendamt der Stadt Geldern bzw. das Jugendamt Kleve (§ 35a SGB VIII) oder die Eingliederungshilfe im Kreis Kleve (§ 112 SGB IX) zuständig ist, richtet sich danach, ob eine seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt.

Es kommt vor, dass sich Behörden untereinander nicht sofort einig sind, wer zuständig ist.

Wichtig zu wissen:
Das darf nicht zulasten eurer Familie gehen.
Während die Zuständigkeit geklärt wird, läuft euer Antrag trotzdem weiter.

⚠️ Eigenanteile oder Zuzahlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Hört ihr etwas anderes, stimmt das nicht mit der Rechtslage überein.
Gegen eine Ablehnung oder eine eingeschränkte Bewilligung könnt ihr Widerspruch einlegen.

Hinweis zur aktuellen Rechtsentwicklung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform (Inklusionslösung) soll die schulische Eingliederungshilfe künftig vollständig in die Zuständigkeit des Jugendamts übergehen, unabhängig von der Art der Behinderung.
Diese Reform wird derzeit noch politisch beraten.
Wir beobachten die Entwicklung genau und informieren Familien in Geldern, sobald sich verbindliche Änderungen ergeben.

Solange ein Bedarf festgestellt wurde, bleibt die Unterstützung für Familien in der Regel kostenlos.

Bei welchen Diagnosen stehen die Chancen auf eine Bewilligung gut?

Nicht die Diagnose selbst entscheidet, sondern wie stark sie die Teilhabe am Schulalltag beeinträchtigt.
Genau das prüfen die zuständigen Stellen anhand von § 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX.

Zu den Diagnosen, bei denen eine Bewilligung häufig erfolgt, zählen unter anderem:

  • Autismus-Spektrum-Störung (frühkindlicher Autismus, Asperger, atypischer Autismus),
  • ADHS,
  • FASD,
  • sozial-emotionale Entwicklungsstörungen,
  • selektiver Mutismus,
  • Angststörungen,
  • Schulvermeidung,
  • Depressionen im Kindes- und Jugendalter,
  • Lernbehinderungen mit Auswirkung auf die Teilhabe,
  • körperliche Behinderungen,
  • Sinnesbeeinträchtigungen.

Viele dieser Kinder erscheinen nach außen hin unauffällig, stoßen im Alltag jedoch immer wieder an Grenzen.

Gerade sie werden häufig übersehen, weil ihr Unterstützungsbedarf nicht ausreichend beschrieben wird.

Ohne vorliegende Diagnose ist der Anspruch nicht zwangsläufig ausgeschlossen.

Auch bei noch nicht abgeschlossener Diagnostik lässt sich in dringlichen Fällen eine vorläufige Bewilligung erwirken.

Wie läuft die Antragstellung ab und was ist dabei entscheidend?

Je nach Art der Beeinträchtigung richtet sich der Antrag an das zuständige Jugendamt der Stadt Geldern bzw. das Jugendamt Kleve (§ 35a SGB VIII) oder an die Eingliederungshilfe im Kreis Kleve (§ 112 SGB IX).

Dafür sind ärztliche oder fachliche Stellungnahmen erforderlich.

Anschließend folgt in der Regel ein Hilfeplangespräch, in dem gemeinsam besprochen wird, was dein Kind konkret an Unterstützung benötigt.

Entscheidend dabei:
Nicht die Anzahl der eingereichten Unterlagen zählt, sondern wie klar und nachvollziehbar der Alltagsbedarf deines Kindes beschrieben wird.

Ein ärztliches Attest allein reicht häufig nicht aus.
Wichtiger ist eine anschauliche Darstellung aus dem Alltag:

  • Was gelingt deinem Kind ohne Unterstützung nicht?
  • An welchen Stellen funktioniert der Schulalltag ohne Hilfe nicht?

Viele Familien verlieren wertvolle Zeit, weil die Abläufe unklar bleiben oder niemand sie durch das Verfahren begleitet.

Wir begleiten Familien aus Geldern durch den gesamten Prozess:
von der Antragstellung über die Vorbereitung der Stellungnahmen bis zum Hilfeplanverfahren und zur Bewilligung.

Auch bei einem Widerspruch stehen wir euch auf Wunsch zur Seite, denn eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort.

Wie lange dauert es normalerweise bis zur Bewilligung?

Nach Eingang des Antrags muss das zuständige Amt innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Wird zusätzlich ein Gutachten benötigt, verlängert sich diese Zeitspanne entsprechend.

Bei dringlichem Bedarf, etwa bei akuter Schulvermeidung oder einer Krisensituation, lässt sich eine vorläufige Bewilligung meist deutlich schneller erreichen.

Gut zu wissen:

Verzögerungen entstehen häufig, weil Unterlagen fehlen oder der Bedarf nicht ausführlich genug geschildert wurde. Eine sorgfältige Vorbereitung erspart unnötige Wartezeit.

Unser Tipp: Reicht den Antrag schriftlich ein und lasst euch den Eingang bestätigen. Das Eingangsdatum ist für den weiteren Verlauf von Bedeutung.

Können wir als Eltern selbst entscheiden, welcher Träger die Begleitung übernimmt?

Ja.
Familien haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt konkret:
Ihr könnt mitbestimmen, welcher Träger die Schulbegleitung für euer Kind übernimmt. Das zuständige Amt darf euch nicht ohne Weiteres einen bestimmten Träger zuweisen.

In der Praxis erwähnen Behörden dieses Recht nicht immer von sich aus, dabei ist es für Qualität und Kontinuität der Begleitung oft entscheidend.

Unser Tipp:
Benennt den gewünschten Träger bereits im Antrag namentlich.
Das stärkt eure Position erheblich.

Wolkenfreie Zeit ist als Träger in mehreren Bundesländern aktiv und damit auch für Familien in Geldern eine Option.

Ist Schulbegleitung auch an Förderschulen, im Ganztag oder bei Inklusion möglich?

Ja.
Schulbegleitung kann sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen bewilligt werden, ebenso im Ganztag und bei inklusiver Beschulung, vorausgesetzt, ein entsprechender Bedarf ist erkennbar.

Ausschlaggebend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf deines Kindes.

Der Anspruch leitet sich aus dem Behinderungsbegriff und dem Recht auf Teilhabe ab (§ 35a SGB VIII bzw. § 112 SGB IX), unabhängig davon, welche Schule dein Kind besucht.

⚠️ Wichtig:
Manche Ämter lehnen eine Schulbegleitung an Förderschulen mit dem Hinweis ab, der Förderbedarf sei bereits durch die Schule abgedeckt. Diese Begründung hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand, bei nachgewiesenem individuellem Bedarf bleibt der Anspruch bestehen.

Wie lange gilt eine Bewilligung, bevor sie neu beantragt werden muss?

Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Schuljahr und wird danach neu geprüft. Eine Verlängerung erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Hilfeplans.

⚠️ Wichtig:
Eine Verlängerung geschieht nicht automatisch. Stellt den Folgeantrag frühzeitig, idealerweise 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der bestehenden Bewilligung, damit die Betreuung eures Kindes ohne Unterbrechung weiterläuft.

Auch über den 18. Geburtstag hinaus können laufende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfe für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr fortgesetzt werden.

Worin unterscheiden sich pädagogische und pflegerische Schulbegleitung?

Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation, sozial-emotionaler Regulation und der Tagesstruktur, meist im Rahmen einer seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Pflegerische Schulbegleitung wiederum übernimmt medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Sondenkost oder Lagerung. Sie greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX.

In der Praxis benötigen viele Kinder eine Kombination aus beidem.
Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab und bringt qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege unter einem Dach zusammen, auch für Familien in Geldern.

Wie Pooling funktioniert, wenn es richtig gemacht wird.

Ein Modell, das für Schulen verlässlich ist und für Kinder wirklich trägt.

Was versteht man unter Pooling bei der Schulbegleitung?

Beim Pooling begleitet ein festes Team mehrere Kinder gemeinsam innerhalb derselben Schule, anstatt dass jedes Kind eine vollständig eigene Einzelbegleitung erhält.

Dieses Modell gewinnt zunehmend an Bedeutung:
Mit der geplanten SGB VIII-Reform soll Pooling als Organisationsform ausdrücklich gestärkt werden.

Für Schulen und Träger bringt das mehr Flexibilität, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf.

Bleibt der Anspruch auf eine Einzelbegleitung dennoch bestehen?

Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes dies verlangt.
Maßgeblich ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf, nicht die organisatorische Umsetzbarkeit.
Wer Anspruch auf eine Einzelbegleitung hat, behält diesen weiterhin.
Auch die geplante Reform ändert daran rechtlich nichts.

Wann funktioniert Pooling wirklich gut?

Pooling gelingt vor allem dann, wenn ein eingespieltes, festes Team eingesetzt wird, klare Abläufe bestehen und im Hintergrund eine fachliche Steuerung erfolgt.
So entsteht eine Begleitung, die zuverlässig und zugleich flexibel ist, für Kinder, Eltern und Schulen in Geldern.

Fehlt die klare Steuerung, entsteht Unruhe.
Fehlt Struktur, geht der Überblick verloren.
Fehlt Erfahrung, wird die Unterstützung zum Zufallsprinzip.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Modell selbst, sondern in der Umsetzung.

Unser Ansatz bei Wolkenfreie Zeit

Wir setzen auf ein klar gesteuertes Pooling-System mit:

  • festen Ansprechpartnern für Schulen,
  • strukturierter Einsatzplanung,
  • fachlicher Begleitung im Hintergrund und
  • enger Abstimmung mit den Lehrkräften.

So entsteht nicht nur Flexibilität, sondern auch Verlässlichkeit im Alltag.
Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand, klare Zuständigkeiten und eine Begleitung, die im Alltag wirklich trägt.

Wie viel Erfahrung und Fachwissen steckt hinter unserem Pooling-Modell?

Pooling funktioniert nur dann zuverlässig, wenn im Hintergrund ein erfahrenes Team mitdenkt und steuert.

Unser Pooling-Konzept bei Wolkenfreie Zeit beruht auf langjähriger Praxis in der Schulbegleitung und wird von einem multidisziplinären Team aus Pädagog:innen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleiter:innen getragen.

Jede Person im Pool wird fachlich begleitet und gesteuert:

Regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Fortbildungen und eine zentrale Koordination sorgen dafür, dass die Qualität der Begleitung nicht an einer einzelnen Person hängt, sondern vom Wissen des gesamten Teams getragen wird.

Im Hintergrund bündeln wir gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege.
So lassen sich Situationen nicht nur begleiten, sondern frühzeitig richtig einschätzen, bevor sie eskalieren.

Damit Pooling im Schulalltag in Geldern wirklich funktioniert, arbeiten wir eng mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern zusammen.

Diese enge Abstimmung ist entscheidend, sie ermöglicht schnelles und flexibles Reagieren:

  • bei neuen Schüler:innen,
  • akuten Krisen oder
  • organisatorischen Anpassungen.

Bei uns wird Schulbegleitung nicht dem Zufall überlassen, sondern fachlich geführt.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie Pooling geplant wird, sondern wie es im Alltag tatsächlich gesteuert wird.

Geht durch Pooling der individuelle Anspruch meines Kindes verloren?

Nein, und genau das ist der entscheidende Punkt.

Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung bleibt auch im Poolmodell vollständig erhalten.

Pooling ist lediglich eine Organisationsform, kein Anlass, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Liegt entsprechender Bedarf vor, bleibt eine Einzelbetreuung weiterhin möglich.
Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe wird durch das Poolmodell nicht eingeschränkt.

Besonders wichtig:
Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, etwa bei Autismus, kommen mit wechselnden Bezugspersonen häufig schlecht zurecht.
Für sie eignet sich Pooling in der Regel nicht, hier bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.

Was Pooling gut leisten kann: Fehltage lassen sich nachhaltig reduzieren, Vertretungen sind besser organisierbar, und Eltern in Geldern werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann.

Was Pooling nicht darf:
Den individuellen Bedarf deines Kindes außer Acht lassen.
Passt das Pool-Setting nicht, habt ihr das Recht, dies klar anzusprechen, und wir stehen euch dabei zur Seite.

Schulbegleitung in eurer Region.
Erfahrung, die im Schulalltag wirklich trägt.

Wir begleiten Familien an der gesamten Westküste, in ganz Schleswig-Holstein und in weiteren Bundesländern. Hier eine Übersicht der Orte, in denen Schulbegleitung durch Wolkenfreie Zeit aktuell möglich ist.

Schulbegleitung in Schleswig-Holstein

Vom Förderzentrum bis zur Regelschule:
Wir begleiten Kinder im Schulalltag — in Grund- und weiterführenden Schulen, im Ganztag und auf Klassenfahrten.

Pädagogisch oder pflegerisch, je nachdem, was dein Kind braucht.

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Schulbegleitung in Hamburg

Mitten in der Stadt, mitten im Schulalltag:
Wir begleiten Kinder an Hamburger Schulen, im Ganztag und im Klassenverband.

Fachlich abgesichert, eng abgestimmt mit Eltern, Lehrkräften und Träger.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Schulbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Schule und Alltag mehr werden, als ein Kind allein tragen kann:
Wir begleiten Familien zwischen Küste und Seenplatte — pädagogisch und pflegerisch.

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Schulbegleitung in Niedersachsen

Begleitung im Schulalltag, dort wo sie gebraucht wird.
Eng abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Schulbegleitung in Thüringen

Verlässliche Begleitung an Schulen in Thüringen — pädagogisch und nach Bedarf pflegerisch.
Damit Kinder im Unterricht ankommen und im Alltag bleiben können.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen begleiten wir Familien im Schulalltag.
Pädagogische Schulbegleitung, pflegerische Schulbegleitung und Übergänge — strukturiert organisiert, fachlich begleitet.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen

Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Hessen

Schulbegleitung in Hessen: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

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Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz

Schulbegleitung in Rheinland-Pfalz: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 36 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Baden-Württemberg

Schulbegleitung in Baden-Württemberg: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 70 Orte anzeigen

Schulbegleitung in Bayern

Schulbegleitung in Bayern: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen

Schulbegleitung in weiteren Städten: pädagogisch oder pflegerisch, abgestimmt mit Eltern, Schule und Jugend- bzw. Sozialamt.

Alle 123 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Hamburg:
Bremen:

Schulbegleitung in Geldern – Ihr Anbieter vor Ort

Geldern gehört zum Kreis Kleve in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Kreis Kleve aktiv und begleitet Familien in Geldern mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in Geldern – pädagogisch wie pflegerisch – und übernehmen Organisation und Antrag. Für Familien ist die Schulbegleitung in Geldern kostenlos; dank des Wunsch- und Wahlrechts wählen Eltern den Träger frei.

In Geldern findet die Begleitung dort statt, wo dein Kind sie braucht: direkt in der Schule, in der Kita oder auch zu Hause, je nachdem, welche Leistung bewilligt wurde. Eine feste Bezugsperson sorgt für Kontinuität im Alltag deines Kindes und stimmt sich fortlaufend mit Lehrkräften und Familie ab. So entsteht Vertrauen, das dem Kind hilft, sich sicherer zu fühlen.

Familien aus Geldern können den Einstieg unkompliziert beginnen: Ein kostenloses Erstgespräch klärt, wie die Situation eures Kindes aussieht und welche Unterstützung sinnvoll ist. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung sowie die weitere Organisation, damit ihr euch auf euer Kind konzentrieren könnt.

Zuständigkeit & Kostenträger in Geldern

Über die Bewilligung der Schulbegleitung in Geldern entscheidet das Jugendamt der Stadt Geldern bzw. Jugendamt Kleve (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. die Eingliederungshilfe im Kreis Kleve (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach §§ 112 ff. SGB IX). Den Antrag stellen Eltern im Kreis Kleve – wir unterstützen dabei und übernehmen nach Bewilligung die Organisation. In Nordrhein-Westfalen gilt das Wunsch- und Wahlrecht.

Schulbegleitung auch in Ihrer Nähe

Von Geldern aus sind wir im Kreis Kleve und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Schulbegleitung in Geldern

Welches Amt bewilligt die Schulbegleitung in Geldern?

In Geldern ist das Jugendamt der Stadt Geldern bzw. Jugendamt Kleve bzw. die Eingliederungshilfe im Kreis Kleve zuständig – je nach Förderbedarf nach § 35a SGB VIII oder §§ 112 ff. SGB IX.

Kostet die Schulbegleitung in Geldern etwas?

Nein. Für Familien in Geldern ist die Schulbegleitung kostenlos – die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger.

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Ab 2028 ändert sich alles. Wir bereiten euch jetzt schon darauf vor.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Jugendämter für alle Kinder mit Behinderung zuständig — auch für körperliche und geistige Behinderungen, die bisher über das Sozialamt liefen. Für rund 80.000 Familien mit Schulbegleitung bedeutet das: neue Behörde, neues Verfahren, neues Recht.

Wolkenfreie Zeit begleitet euch durch diese Veränderung — juristisch, medizinisch, pädagogisch.

Damit euer Kind keine einzige Stunde Unterstützung verliert.